Versicherungen

Südwest-Renta: Akuelle Informationen für Anleger!

Die Südwestfinanzvermittlung AG, die Südwestfinanzvermittlung Zweite AG und die Südwestfinanzvermittlung Dritte AG sind Gesellschaften, an denen sich Verbraucher unter den Bezeichnungen „südwestrentaplus“ als atypisch stille Gesellschafter beteiligen konnten bzw. können.

Wie die Produkte der mittlerweile insolventen „Göttinger Gruppe“ wurden die Beteiligungen häufig als sinnvolle und sichere Ergänzung der Altersvorsorge verkauft, was auch der Namensteil „renta“ einem Verbraucher durchaus in ähnlicher Form nahe legt, wie die allseits bekannte „Securente“ bei der Göttinger Gruppe.

Anfang der 90er Jahre begann die Firma Südwest-Bau AG in Markdorf, damals geleitet von Herrn Werner Schaufhäutle, neben dem Baugewerbe mit der Auflage von Immobilienfonds, die ihrerseits in Immobilien der Firm investieren konnten.

Seit dem Tod des Firmengründers führt sein Sohn Heiko Schaufhäutle mit einem weiteren Vorstand der Südwest Finanzgruppe, Ralf Hehl, die Geschäfte fort.

In der zweiten Hälfte der 90er Jahre wurden die Südwest Finanzvermittlung Zweite AG sowie die Südwest Finanzvermittlung Dritte AG ins Leben gerufen. Beide Gesellschaften bieten atypisch stille Gesellschaften an.

Die Südwest-Finanzvermittlung besteht aus drei Aktiengesellschaften, die mit dem Produkt Südwestrentaplus atypisch stille Beteiligungen an den jeweiligen Aktiengesellschaften anbieten. Ihre Einlagen leisten die Anleger entweder als Einmalanlage oder in monatlichen Raten.

Die Anlegergelder sollen dann in Immobilien, Wertpapiere und andere Unternehmen investiert werden, der Anleger wird allerdings im Unklaren darüber gelassen, welche Anlagen konkret vorgenommen werden (sog.: „Blind-Pool“).

Atypisch stille Beteiligungen wie die Südwestrentaplus sind für die Anleger allerdings mit erheblichen Risiken verbunden. Bei Fehlinvestitionen haftet der Anleger bis zu einer bestimmten Höhe für Verluste. Es besteht für die Anleger zudem das Risiko eines Totalverlusts seines oft sehr langfristig angelegten Geldes. Eine vorzeitige Beendigung des Engagements wird daher von den Verantwortlichen nicht gerne gesehen und bereitet Probleme.

Dass eine atypisch stille Beteiligung keine Möglichkeit zur Altersvorsorge darstelle, haben verschiedene Gerichte zwischenzeitlich in mehreren Urteilen vollumfänglich bestätigt.

Der Schutzverein der Bankkunden e.V. rät demgemäß Anlegern an, ihre Anlage fachkundig überprüfen zu lassen, wenn hohe Renditen und steuerliche Vorteile anlässlich der Beteiligung zumindest in Aussicht gestellt wurden. Zwar suggerierte die Konzeption des Fondsmodells den Anlegern fortwährend steuerliche Vorteile mit erheblichen Gewinnchancen bei den Anlagen; die Gefahr bis zu einer bestimmten Höhe für Verlust bei Fehlinvestitionen zu haften, ist allerdings nicht unerheblich. Der Schutzverein der Bankkunden e.V. kann Ihnen dabei helfen, von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt Ihre Angelegenheit und Ansprüche fachkundig prüfen zu lassen.

Der Schutzverein der Bankkunden e.V. rät demgemäß allen Betroffenen, sich an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und alle Ansprüche prüfen zu lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein der Bankkunden e.V.!

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