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Versicherungsschutz bei Naturkatastrophen: Was zahlt die Versicherung?

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Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben oder Erdrutsche können großen Schaden anrichten – an Häusern, Fahrzeugen oder dem Hausrat. In solchen Fällen stellt sich für viele Betroffene die Frage: Welche Schäden übernimmt die Versicherung eigentlich? Der Versicherungsschutz bei Naturkatastrophen ist ein komplexes Thema, das von der Art der Versicherung und den regionalen Besonderheiten abhängt. In diesem Text erfahren Sie, wie der Schutz bei Naturkatastrophen in Deutschland grundsätzlich geregelt ist, welche Versicherungen relevant sind und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Welche Naturkatastrophen sind in Deutschland besonders relevant?

Deutschland ist zwar nicht so stark erdbebengefährdet wie andere Länder, doch es kommt immer wieder zu schweren Wetterereignissen. Die häufigsten Naturkatastrophen, die hierzulande zu erheblichen Schäden führen können, sind:

  • Überschwemmungen durch Starkregen oder Flussübertritt
  • Sturm- und Orkanschäden
  • Hagel
  • Erdrutsche und Hangbewegungen
  • Frostschäden in der Landwirtschaft (für Hausbesitzer weniger relevant)

Daneben gibt es auch seltenere Ereignisse wie Erdbeben, die aber regional durchaus vorkommen können. Für die Versicherungspraxis sind die genannten Wetterextreme entscheidend.

Welche Versicherungen schützen vor Naturkatastrophen?

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist die zentrale Police für Hausbesitzer. Sie deckt in der Regel Schäden am Gebäude ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursacht werden. Doch was ist mit Überschwemmungen?

Standardmäßig sind Schäden durch Überschwemmung, Rückstau und Starkregen nicht in der klassischen Wohngebäudeversicherung enthalten. Für diese Gefahren benötigt man eine sogenannte Elementarschadenversicherung, die als Erweiterung oder Zusatzbaustein angeboten wird.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt den beweglichen Besitz im Haus – Möbel, Elektronik, Kleidung und andere Gegenstände. Auch hier gilt: Sturmschäden sind meist abgedeckt, während Überschwemmungsschäden durch Starkregen oder Hochwasser in der Regel nur über eine Elementarschadenversicherung versichert sind.

Kfz-Versicherung

Für Fahrzeuge übernimmt die Kfz-Kaskoversicherung Schäden durch Naturgewalten, wenn die Teilkaskoversicherung enthalten ist. Das heißt: Wenn Ihr Auto durch einen Sturm umgeworfen wird, bei Hagel beschädigt oder durch Überschwemmung beschädigt wird, zahlt die Teilkasko in der Regel.

Was genau zahlt die Elementarschadenversicherung?

Die Elementarschadenversicherung ist der entscheidende Baustein, wenn es um Naturkatastrophen geht, die nicht durch Feuer, Sturm oder Hagel abgedeckt sind. Zu den versicherten Gefahren gehören häufig:

  • Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen
  • Rückstau (z.B. durch verstopfte Kanäle)
  • Erdrutsch und Erdbeben
  • Schneedruck und Lawinen (in Bergregionen relevant)

Die Versicherung ersetzt die Kosten für Reparaturen am Gebäude, Wiederbeschaffung beschädigter Hausratgegenstände sowie notwendige Aufräum- und Sicherungsarbeiten. Wichtig ist, dass Schäden nicht nur am Gebäude, sondern auch an dazugehörigen Gebäudebestandteilen (z.B. Garage, Zaun) abgedeckt sind.

Welche Bedingungen und Ausschlüsse gibt es?

Die Elementarschadenversicherung ist oft mit bestimmten Bedingungen verknüpft:

  • Gefahrenlage und Risikoanalyse: In Hochrisikogebieten kann der Beitrag höher sein oder der Schutz eingeschränkt. Manchmal sind bestimmte Gefahren ausgeschlossen.
  • Obliegenheiten: Versicherungsnehmer müssen Vorkehrungen treffen, z.B. Kanäle regelmäßig reinigen, um Rückstau zu vermeiden.
  • Wartezeiten: Manche Verträge enthalten Wartezeiten, bis der Schutz nach Vertragsabschluss gilt.
  • Selbstbeteiligung: Häufig gibt es eine Selbstbeteiligung, die der Versicherte im Schadenfall selbst tragen muss.
  • Keine Abdeckung von Folgeschäden: Zum Beispiel Schäden durch Schimmel, wenn das Gebäude nach einer Überschwemmung nicht schnell genug getrocknet wird.

Was tun im Schadenfall?

Tritt ein Schaden durch eine Naturkatastrophe ein, ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend:

  1. Sicherung des Schadens: Gefahren für Leib und Leben haben Vorrang, danach sollten Schäden dokumentiert und Beweise gesammelt werden (Fotos, Videos).
  2. Meldung an die Versicherung: So schnell wie möglich den Schaden melden und alle notwendigen Informationen bereitstellen.
  3. Gutachter: Die Versicherung schickt oft einen Gutachter, um den Schaden zu bewerten.
  4. Reparatur: Nach Freigabe können Reparaturen durchgeführt werden. Es ist wichtig, nicht einfach ohne Rücksprache große Veränderungen vorzunehmen.

Worauf Hausbesitzer und Mieter achten sollten

Der Versicherungsschutz bei Naturkatastrophen ist nicht automatisch vollständig, sondern muss gezielt ergänzt werden. Besonders die Elementarschadenversicherung ist für viele Häuser in gefährdeten Regionen unverzichtbar. Auch Mieter sollten prüfen, ob ihre Hausratversicherung solche Schäden abdeckt oder ob eine Ergänzung sinnvoll ist.

Wer in einem hochwassergefährdeten Gebiet lebt, sollte sich frühzeitig informieren, den Versicherungsvertrag genau prüfen und im Zweifel einen Experten zurate ziehen. Denn im Ernstfall entscheidet der richtige Versicherungsschutz darüber, wie schnell und umfassend man wieder auf die Beine kommt.

Quelle: ARKM Redaktion

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