Finanzen

BMVBS und KfW verbessern energetische Gebäudesanierungsprogramme in der kommunalen und sozialen Infrastruktur

Frankfurt (ots) –

– Antragstellerkreis auf kommunale Unternehmen erweitert – Verbesserung des Angebots auch für Kommunen und soziale

Organisationen – Erstmals Tilgungszuschuss für Kommunen, kommunale Unternehmen

und soziale Organisationen bei der Sanierung zu einem

KfW-Effizienzhaus

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und die KfW verbessern gemeinsam zum 1. September 2012 die Förderangebote zur energetischen Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Rathäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser etc.):

– Das neues Förderprogramm “Energieeffizient Sanieren – Kommunale

Unternehmen” (Programmnr. 219) unterstützt künftig erstmals auch

kommunale Unternehmen bei der energetischen Sanierung der

Gebäude. Im Rahmen dieses Programms werden auch Vorhaben im

Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften finanziert.

– Neben der Zinsverbilligung erhalten künftig auch Kommunen,

kommunale Unternehmen und soziale Organisationen bei der

Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus Tilgungszuschüsse (Für

Kommunen: Programmnr. 218, kommunale Unternehmen: 219, soziale

Organisationen: 157). Hier gilt der Grundsatz: Je

anspruchsvoller das energetische Niveau, desto höher der

Tilgungszuschuss. Die Höhe der Zuschüsse beträgt zwischen 2,5 %

und 12,5 % des zugesagten Kreditbetrages. Für energetisch

besonders anspruchsvolle Gebäudesanierungen werden mit den

KfW-Effizienzhäusern 70 und 55 weitere Förderstufen eingeführt.

– Den besonderen Anforderungen von Baudenkmalen und sonstiger

erhaltenswerter Bausubstanz wird mit dem neuen Förderbaustein

KfW-Effizienzhaus Denkmal verstärkt Rechnung getragen (in allen

drei Programmen).

Bundesminister Dr. Peter Ramsauer: “Die Sanierung des Gebäudebestands ist eine der wichtigsten Aufgaben der Energiewende. In den 300.000 Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur liegen große Potenziale für Energieeinsparung und Klimaschutz. Mit den neuen und verbesserten Programmen erleichtern wir die energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur auch für finanzschwache Kommunen erheblich. Die Kommunen profitieren unmittelbar von sinkenden Energiekosten in ihren Gebäuden. Zugleich werden sie so ihrer Vorbildrolle für ihre Bürger gerecht.”

Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: “Die Verbesserungen bei der Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, insbesondere die erstmalige Gewährung von Tilgungszuschüssen für Kommunen, kommunale Unternehmen und soziale Organisationen bei der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus, fügen sich in unsere Gesamtstrategie ein, diese Antragssteller bei der Bewältigung der Energiewende intensiv zu unterstützen.”

Bereits seit 2007 werden energetische Sanierungen an diesen Gebäuden durch zinsgünstige KfW-Darlehen gefördert; die Zinsen werden durch das BMVBS verbilligt und liegen deshalb deutlich unterhalb des Markniveaus. Derzeit erhalten Kommunen Darlehen zu Zinssätzen ab 0,1 % p.a. und soziale Organisationen ab 1,0 % p.a.

Hinweis: Interessierte Kommunen, kommunale Unternehmen oder soziale Organisationen finden Informationen der Programme unter: http://www.kfw.de/energieeffiziente-kommune.

Die KfW modernisiert sich. Ein Foto des neuen Logos steht unter www.kfw.de/logo zum Download bereit.

Weitere Informationen zum KfW-Markenrelaunch unter www.bank-aus-verantwortung.de.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/41193/2289810/bmvbs-und-kfw-verbessern-energetische-gebaeudesanierungsprogramme-in-der-kommunalen-und-sozialen/api

ots

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"