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Sorgenfrei zur Grillparty: Wer haftet bei Grillunfällen?

Köln – Das Ende eines perfekten Sommertages: Grillgeruch in der Nase, ein kühles Getränk in der Hand und die letzten Sonnenstrahlen genießen. Doch der Grillspaß kann schnell verglühen – zum Beispiel, wenn ein Unfall mit offenem Feuer passiert.

Ob Brandwunden oder entflammte Sommer-Deko – hier gibt es Antworten, was beim Braten im Freien so alles passieren kann und wer im Ernstfall für den Schaden aufkommt.

Auf Brandbeschleuniger verzichten und entspannt grillen

Rund 4.000 Grillunfälle pro Jahr trüben das Grillvergnügen in Deutschland, davon rund 500 mit besonders schweren Verbrennungen. Dies verzeichnet die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV). Schuld daran sind in drei Viertel der Fälle flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin, die ungeduldige Grillfans gleich nachgießen, wenn die Kohle nicht sofort brennt. Doch das führt oft zu einer Verpuffung mit einer bis zu drei Meter hohen Stichflamme. „Zwar zahlt die Krankenversicherung die Arzt- oder Krankenhauskosten, doch Spätfolgen von Verbrennungen können auch lebenslange Narben sein.

Vor allem Gesicht und Arme sind in vielen Fällen betroffen”, erklärt Ralf Mertke, Unfallexperte der Gothaer Versicherung. Ein solcher Grillunfall kann langwierige kosmetische Operationen nötig machen. Da Grillen in den meisten Fällen auch ein Privatvergnügen ist, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. „Eine private Unfallversicherung hingegen deckt einen Großteil der Kosten bei eventuellen Spätfolgen und hilft bei der Finanzierung teurer Spezialbehandlungen”, so Mertke.

Vor allem Kinder stehen im Gefahrenfokus: Beim Ballspielen oder Toben ist ein Grill schnell umgeworfen, auch vor dem Anfassen der heißen Gegenstände müssen die Grillmeister in spe gewarnt werden.

Der perfekte Ort zum Grillen – nur unter freiem Himmel

Während man sich noch überlegt, ob Barbecue-Sauce oder Ketchup besser zum Steak passen, steht plötzlich die Markise in Flammen. Wer den Grill auf der Terrasse oder dem Balkon benutzt, muss damit rechnen, dass durch die Hitzeentwicklung oder Flammen die Markise oder ein Sonnenschirm in Brand geraten. Daher sollte man immer unter freiem Himmel grillen. Vorsicht ist auch bei Sommerdekoration wie Lampions oder Girlanden geboten. Diese sollten niemals über dem Grill hängen, sondern immer mindestens in drei Metern Abstand. Zu schnell gerät sonst das dünne Papier in Brand und entzündet weitere Gegenstände oder wird für Personen zur Gefahr. Kommt es trotzdem zu einem Brand, greifen verschiedene Versicherungen:

  • Markise: Beim Eigentümer deckt das die Wohngebäude-, bei einem Mieter die Privat-Haftpflichtversicherung.
  • Sonnenschirm oder Gartenmöbel: Diese zählen zum Hausrat. Auch wenn sie draußen auf dem Balkon oder auf der unmittelbar an das Gebäude anschließenden Terrasse aufbewahrt werden, greift die Hausratversicherung.

Es sollte jedenfalls bei jedem Grillfest Standard sein, immer einen Eimer Wasser griffbereit stehen zu haben.

Hilfsbereite Gäste: Wenn mal etwas schief geht

Wer sich als Gast auf einer Grillparty an das Gerät stellt und dabei aus Versehen Gegenstände in Brand setzt oder sogar Personen verletzt, kann sich auf seine Privat-Haftpflichtversicherung verlassen. Doch nicht nur der Verursacher, auch die anderen Gäste sind in der Pflicht: Wer gefährliches Verhalten nicht verhindert, kann ebenfalls für einen Schaden verantwortlich gemacht werden. Darauf weist der Bund der Versicherten hin.

Heiße Asche unbedingt auskühlen lassen

Ist das Grillgut verzehrt, darf man die heiße Asche auf keinen Fall in die Mülltonne entsorgen. Denn auch wenn man sie nicht sieht: Glutnester können sich darin noch bis zu drei Tage halten und im schlimmsten Fall einen Brand verursachen. Daher die Glut entweder ausgiebig in einem Eimer Wasser ablöschen oder im Park in den dafür vorgesehenen Tonnen entsorgen. Den Grill auch niemals zum Auskühlen in die Wohnung stellen. Werden die Fenster geschlossen, besteht erhöhte Erstickungsgefahr durch Kohlenmonoxid.

Wer sich also an ein paar Sicherheitshinweise hält und für den Fall des Falles vorgesorgt hat, muss sich schon einmal ein paar Sorgen weniger machen. Damit bleibt wirklich nur noch die Frage: Barbecue-Sauce oder Ketchup?

Quelle: Gothaer Finanzholding AG

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.

Despina Tagkalidou

Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.
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