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Neue europäische Erbrechtsverordnung: Rechtzeitige Regelungen im Testament wichtig

Raus aus Deutschland und im warmen Ausland die kalte Jahreszeit genießen. So oder so ähnlich dürfte der Traum vieler aussehen. Bevor man der Heimat den Rücken kehrt, muss einiges organisiert werden: Krankenversicherung, Haushaltsauflösung und vieles mehr. Ein unliebsames Thema sollte dabei nicht verdrängt werden: der eigene Tod und die damit verbundene Erbschaft. Mit der neuen EU-Erbrechtsverordnung wird das umso wichtiger. Inwiefern?

Die neue EU-Erbrechtsverordnung gilt für Sterbefälle seit August 2015. Sie legt fest, welches Erbrecht anzuwenden ist, wenn ein internationaler Erbfall vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand im Ausland lebt, dort Vermögen hat und stirbt, ohne Staatsbürger dieses Landes zu sein. Nach der neuen EU-Erbrechtsverordnung ist dann der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Verstorbenen entscheidend für das anzuwendende Erbrecht und nicht etwa die Staatsangehörigkeit.

Foto: Avery Zweckform/akz-o
Foto: Avery Zweckform/akz-o

Beispiel: Herr Müller hat die deutsche Staatsbürgerschaft, lebt seit mehreren Jahren auf Mallorca, hat dort viele soziale Kontakte und ein eigenes Haus. Er ist zwar deutscher Staatsbürger, hat aber seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort auf Mallorca. Dann stirbt Herr Müller. Nach den neuen EU-Regelungen wird sein Vermögen nicht nach deutschem, sondern spanischem Recht vererbt. Es gibt allerdings Möglichkeiten, selbst mitzubestimmen, etwa mit einem Testament. So kann Herr Müller aus unserem Beispiel hierin festhalten, ob er nach deutschem oder spanischem Recht vererben möchte.

Ein Testament bietet weitere Vorteile. Jeder kann festlegen, wem er was hinterlassen möchte. Verheiratete mit Kindern können bestimmen, dass zunächst der überlebende Partner alles erbt. Wer in einer Beziehung lebt, aber nicht verheiratet ist, kann seinen Partner berücksichtigen – dieser erbt sonst nichts. Nicht nur für ältere Menschen und Auswanderer, die ihre Staatsbürgerschaft behalten, ist ein Testament deshalb wichtig. Jeder, der seine Hinterlassenschaften nach eigenen Wünschen vererben möchte, sollte frühzeitig Vorsorge treffen. Gut zu wissen: Ein Testament kann flexibel an die Lebenssituation angepasst und jederzeit geändert oder widerrufen werden. Mit vorgedruckten Testamenten, zum Beispiel von Avery Zweckform, werden keine wichtigen Angaben vergessen. Die Formulare des Herstellers sind anwaltlich geprüft und auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Ein Testament muss nicht notariell beglaubigt werden. Es muss allerdings eigenständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden.

Quelle: akz

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.

Despina Tagkalidou

Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.
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