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Mit guten Vorsätzen ins neue Jahr – So erreichen Sparer ihr Ziel

„Sparsamer sein“ – diesen guten Vorsatz hatte jeder vierte Deutsche für das Jahr 2018, ergab eine Studie der Forsa. So hoch die Motivation an Silvester sein mag, spätestens im Frühjahr sind die meisten Vorsätze schon wieder Geschichte. Dabei ist besonders bei finanziellen Zielen Durchhaltevermögen gefragt. Warum sich Ausdauer auszahlt und wie der Staat für extra Motivation beim Sparen sorgt, weiß Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Nicht nur Sport, Ernährung und Konsumverzicht, auch das Sparen steht als guter Vorsatz hoch im Kurs bei den Deutschen. Wichtigstes Sparziel ist für die Mehrheit die Altersvorsorge. Dabei sind die eigenen vier Wände laut GfK für 74 Prozent der Deutschen die beste Wahl. Wer mit Wohneigentum fürs Alter vorsorgt, wird belohnt: Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass Immobilienbesitzer im Ruhestand durchschnittlich 600 Euro im Monat mehr zur Verfügung haben als Mieterhaushalte.

Für viele führt der Weg zum Wohneigentum über das Bausparen. So besitzt jeder zweite Haushalt in Deutschland einen Bausparvertrag. Er hat einen entscheidenden Vorteil, wie das Forschungsinstitut Empirica ermittelt hat: Bausparguthaben werden seltener als andere Sparguthaben vorzeitig abgehoben. Ein weiteres Plus: Die staatlichen Zuschüsse kommen als Bonus obendrauf. So flaut die Neujahrs-Sparmotivation nicht nach wenigen Wochen wieder ab.

Staatliche Zulagen dank Wohn-Riester

Ein Riester-Bausparvertrag wirkt dank hoher staatlicher Zulagen auf die eigenen Sparleistungen wie ein Tilgungs-Turbo für die Finanzierung. „Eine vierköpfige Familie kann dank der Zuschüsse für Kinder und Ehepartner im Jahr bis zu 950 Euro extra für die Finanzierung aufbringen. Hinzu können handfeste Steuervorteile kommen“, erklärt Eiß.

Satter Zuschlag für Bau Sparer

Sparer, die im Jahr bis zu 512 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.024 Euro (Verheiratete) für ihren Bausparvertrag aufbringen, erhalten die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent. Das sind maximal 45 bzw. 90 Euro extra im Jahr. „Vergleichbare Zinsen auf ihr Erspartes erhalten Sparer heute woanders kaum noch“, so Eiß. Die Prämie erhält aber nur, wer das Guthaben auch für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen einsetzt. Außerdem darf das zu versteuernde Einkommen 25.600 bzw. 51.200 Euro nicht übersteigen – mit zwei Kindern liegt das zulässige Jahreseinkommen aber schon bei 81.000 Euro.

Neben der Wohnungsbauprämie profitieren Sparer von der Arbeitnehmersparzulage. Diese erhält, wer die vermögenswirksamen Leistungen seines Arbeitgebers auf einen Bausparvertrag einzahlt. Bei bis zu 470 Euro Sparleistung kassieren Sparer 43 Euro extra im Jahr. Hier liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 17.900 Euro, für Verheiratete bei 35.800 Euro im Jahr. Das tatsächliche Jahres-Bruttoeinkommen einer Familie mit zwei Kindern kann aber sogar 62.700 Euro betragen. Tipp vom Schwäbisch Hall-Experten: „Sparer, die keine vermögenswirksamen Leistungen erhalten, können sich die Förderung trotzdem sichern, indem sie sich einen Teil ihres Gehalts direkt auf ein Bausparkonto überweisen lassen.“

Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

Veröffentlicht von:

Annalena Rüsche
Annalena Rüsche
Annalena Rüsche befindet sich aktuell in der Vorbereitung zum Studium. Sie absolviert in unserer Redaktion ihr Jahrespraktikum. Im Anschluss will Sie "Medienmanagement" studieren. In unserer Redaktion ist sie aktuell für den Newsdesk zuständig und hält Ausblick nach aktuellen und für unsere Leser wertvollen Informationen. Sie ist unter redaktion@finanzratgeber24.de direkt erreichbar.

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