Gerichtsurteile

Schaden ist Kfz-Versicherung immer rechtzeitig anzuzeigen



Karlsruhe. Unfallschäden mit dem Auto müssen der Versicherung zügig gemeldet werden. Nur so gehen keine Ansprüche verloren. Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe auch dann, wenn der Versicherte den Schaden zunächst gar nicht über die Versicherung regulieren lassen wollte. Denn die verspätete Meldung stelle eine Obliegenheitsverletzung dar, die die Versicherung leistungsfrei werden lassen könnte.

Dabei spiele es keine Rolle, dass der Versicherte wie im verhandelten Fall seine Kaskoversicherung ursprünglich gar nicht in Anspruch nehmen wollte. Denn eine verspätete Meldung führt nach Ansicht der Richter dazu, dass die Versicherung die Aufklärung des tatsächlichen Unfallgeschehens und des Umstands der Einstandspflicht nicht mehr so durchführen könne, wie es bei einer fristgerechten Meldung der Fall sei.

Das Gericht wies darauf hin, dass die Pflicht zur Meldung des Versicherungsfalls nicht zur Disposition des Versicherten steht, sondern in erster Linie dem Zweck dient, den Versicherer in die Lage zu versetzen, sich möglichst schnell in die Schadensermittlungen und -verhandlungen einzuschalten und notwendige eigene Feststellungen zu treffen.

(AZ: 12 U 175/09)

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Überprüfen Sie auch
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"