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Elterngeld Plus die Alternative zum Elterngeld

Coburg – Das Elterngeld hat einen neuen Bruder, das Elterngeld Plus. Ab heute haben Eltern von Neugeborenen die Möglichkeit zwischen den beiden Varianten zu wählen oder sie miteinander zu kombinieren. Das Elterngeld Plus eignet sich vor allem für die, die Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander in Einklang bringen möchten: Mit ihm können Väter und Mütter, das Elterngeld über einen längeren Zeitraum zu beziehen. Ein Elterngeld-Monat entspricht zwei Elterngeld Plus-Monaten. Das gilt sowohl für die zeitliche als auch für die finanzielle Förderung.

Klar ist aber auch: Wer Arbeitszeit reduziert, zahlt weniger Geld in die Rentenversicherung und hat im Alter niedrigere Rentenansprüche. Mit privater Altersvorsorge lässt sich gegensteuern. Bei der Riester-Rente sitzt wie beim Elterngeld der Staat mit im Boot und unterstützt das Rudern mit finanziellen Mitteln.

Quellenangabe: HUK-COBURG / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7239
Quellenangabe: HUK-COBURG / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7239

Elterngeld Plus

Die maximale Bezugsdauer des Elterngelds Plus beträgt 24 Monate. Allerdings gibt es auch beim neuen Modell die Möglichkeit der Partnermonate bzw. des Partnerschaftsbonus: Dabei arbeiten beide Elternteile in einem Zeitraum von mindestens vier aufeinander folgenden Monaten mindestens 25 und maximal 30 Stunden pro Woche. Dann fließt die staatliche Unterstützung noch vier Monate länger.

Das ursprüngliche Elterngeld, konnten und können Mütter oder Väter beantragen, die ihre Kleinen zu Hause selbst betreuen und weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Vater Staat unterstützt Eltern zwölf Monate lang mit mindesten 300 Euro und maximal 1800 Euro. Als Grundlage zur Berechnung des individuellen Betrags dient das Einkommen des betreuenden Elternteils in den vergangenen zwölf Monaten.

Eine zweimonatige Verlängerung ist möglich, wenn auch der bisher erwerbstätige Elternteil bei seinem Arbeitgeber Elternzeit anmeldet und für zwei Monate Elterngeld beantragt.

An die Zukunft denken

Wie schon der große Bruder hilft der neue Familienzuwachs Familiengeld Plus, die finanziellen Einbußen junger Familien zumindest teilweise auszugleichen. Doch letztlich zahlen junge Eltern auch bei diesem Modell weniger als vorher in die Rentenkasse ein. Für Väter oder Mütter, die nicht ohnehin mit einer Riester-Rente für das Alter vorsorgen, der richtige Moment, um darüber nachzudenken.

Um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen, zahlt man, wie die HUK-COBURG-Lebensversicherung mitteilt, vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens, maximal 2.100 Euro, in den Vertrag ein. Analog dazu beläuft sich die Summe bei Beamten auf vier Prozent ihrer Bruttodienstbezüge. Doch auch niedrigere Einzahlungssummen sind möglich. Wie hoch die staatliche Förderung ausfällt, hängt von den persönlichen Lebensverhältnissen ab: Pro Person erhält man maximal 154 Euro, darüber hinaus kommt ein Elternteil noch in den Genuss der Kinderzulage in Höhe von 300 Euro pro Kind.

Über die Zulagen hinaus kann sich ein zusätzlicher Steuervorteil ergeben. Die eventuelle zusätzliche Steuerersparnis wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung gutgeschrieben bzw. erstattet. Ein weiterer Vorteil des Riesterns: Es passt sich flexibel den verschiedenen Lebensphasen an, so lässt sich die Höhe der Beiträge jederzeit ändern. Selbst einem Aussetzen der Zahlungen steht nichts entgegen. Und sollte es jemals nötig werden, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen: Die Riester-Rente bleibt unangetastet.

Quelle: ots

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

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Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

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