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Zahlungsunfähigkeit für Privatvermieter droht

„Vermieter müssen das grundsätzliche Recht bekommen, die Heizkostenvorauszahlungen auch im laufenden Abrechnungsjahr erhöhen zu dürfen“, das fordert Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, angesichts der heute bekannt gewordenen Höhe der Gasumlage und der Tatsache, dass immer mehr Energieversorger ankündigen, ihre Gaspreise im Herbst zum Teil um mehr als 100 Prozent zu erhöhen, ein Problem für Privatvermieter. „Rund zwei Drittel der Wohnungen sind in Händen privater Kleinvermieter. Die angekündigten drastischen Preisanstiege liegen weit über ihren mit den Mietern vereinbarten Abschlägen. Wenn sie nun bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung in Vorleistung treten müssen, droht etlichen von ihnen schlichtweg die Zahlungsunfähigkeit.“

In der aktuellen Energiekrise machen zunehmend Versorgungsunternehmen von ihrem Recht Gebrauch, die Energiepreise zu erhöhen und gleichzeitig die Abschläge anzuheben, um den Kunden hohe Nachzahlung bei der Jahresabrechnung zu ersparen. „Dieses Recht haben Vermieter in der Regel nicht. Sie müssen die Differenz zu den bisherigen Abschlägen für ihre Mieter vorlegen – und nun kommen auch noch die Mehrkosten aus der heute bekannt gewordenen Gasumlage von 2,4 Cent pro Kilowattstunde dazu“, so Ehrhardt. „Diese Regelung ist angesichts der brisanten Situation nicht mehr angemessen. Der Staat muss jetzt handeln. Weder die Mieter noch die privaten Vermieter dürfen bei der Bewältigung der hohen Energiepreise alleingelassen werden.“

Zahlungsausfallrisiko wird auf den Privatvermieter abgewälzt

Auch zwei Vorschläge aus der Politik bewirken bei Ehrhardt nur Kopfschütteln. Da ist zum einen das Kündigungsmoratorium. „Die Forderung, dass Mietern nicht gekündigt werden darf, wenn sie ihre Energiekosten nicht bezahlen können, bedeutet im Umkehrschluss: Das gesamte Zahlungsausfallrisiko wird den Energieversorgern genommen und auf die Vermieter abgewälzt. Das sind aber nicht immer große Wohnungsbaugesellschaften mit finanziellem Spielraum – das sind oft Rentner, die von den Mieteinnahmen leben, oder andere Privatvermieter, die selbst mit hohen Energiekosten für ihre eigene Wohnung zu kämpfen haben.“

Auch die Idee des zinslosen Darlehens für Vermieter findet Ehrhardt „grotesk“. Viele Privatvermieter wüssten ganz genau, dass ihre Mieter die explodierenden Energiekosten niemals selbst bezahlen können – und sie am Ende das Darlehen aus eigener Tasche tilgen müssen. „Mit diesen vermeintlichen Lösungen wird das Problem steigender Preise nur verschoben, aber nicht gelöst“, so sein Fazit. „Vielmehr werden damit auch noch Vermieter finanziell destabilisiert. Und das kann auch nicht im Interesse der Mieter sein, denn wenn der Vermieter einzelne Verträge nicht mehr bedienen kann, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die Hausgemeinschaft.“

Empfehlung zu offenem Dialog zwischen Mietvertragsparteien

Ungeachtet der rechtlichen Rahmenbedingungen setzt Haus & Grund Hessen auch weiterhin auf den Dialog zwischen Vermietern und Mietern. „Besprechen Sie offen, ob die vereinbarten Abschläge zur aktuellen Kostenentwicklung passen, und suchen Sie gemeinsam nach Wegen, mögliche Folgen für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten“, rät der Landesverband seinen Mitgliedern. „Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass viele Mieter Verständnis für die Situation ihrer Privatvermieter haben, sobald sie von den Ausmaßen der Veränderungen erfahren – und auch ein starkes Eigeninteresse haben, dass die Nachzahlung nicht zu hoch wird“, so Ehrhardt. Als möglichen Lösungsansatz hat Haus & Grund Hessen ein Formblatt entworfen, mit dem beide Parteien eine unterjährige Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung für die Energiekosten vereinbaren können. Ehrhardt: „Aber leider führen solche Gespräche nicht immer zu einem guten Ergebnis – deswegen ist die staatliche Unterstützung für die Vermieter dringend notwendig.“

Quelle: Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.

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