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Mit der ersten eigenen Wohnung entsteht auch Bedarf an eigenen Versicherungen

Verlässt der Nachwuchs das Elternhaus, so ist das für alle ein wichtiger Tag. Mit der ersten eigenen Wohnung entsteht auch Bedarf an eigenen Versicherungen. Die Absicherung des Hausrats ist empfehlenswert. Schließlich werden viele Sachen eigens für den ersten Hausstand angeschafft. Mit der Hausratversicherung ist das Eigentum bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Feuer zumindest finanziell abgesichert.

Foto: djd/HDI/C.Drotte
Foto: djd/HDI/C.Drotte

Je nach Lebens- und Wohnverhältnissen ist der Nachwuchs noch im Vertrag der Eltern mitversichert. Dr. Jan-Peter Horst, Leiter Produktmanagement Haftpflicht/Unfall/Sach bei der HDI Versicherung AG: “Wer einen eigenen Hausstand gründet, benötigt auch eine eigene Hausratversicherung. Zieht das Kind während der Ausbildung aus dem Elternhaus in eine WG, besteht häufig über die sogenannte Außenversicherung noch Schutz über die Hausratversicherung der Eltern.”

Ebenso wichtig ist die Privat-Haftpflichtversicherung. Sie leistet, wenn man anderen fahrlässig einen Schaden zufügt. In jugendlicher Unbeschwertheit ist das schnell passiert – die finanziellen Folgen können einen ein Leben lang begleiten. Dr. Jan-Peter Horst: “Wer sich in der Erstausbildung befindet und ledig ist, hat in der Regel auch nach dem Auszug Versicherungsschutz über den Vertrag der Eltern.” Im Zweifel sollte in Sachen Mitversicherung Rücksprache mit dem Versicherer gehalten werden.

Quelle: djd

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.

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