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Zivilrechtliche Haftung bei Informationsverschulden

Karlsruhe. Die genaue Kenntnis der Informationspflichten sollte für jeden Versicherungsvermittler – sei er Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter – zum Grundhandwerkszeug gehören, um den Verbraucher in qualifizierter Art und Weise über die zu vermittelnden Produkte aufklären bzw. beraten zu können. Nur dadurch lässt sich das Haftungsrisiko im immer komplexer werdenden Geschäft der Versicherungsvermittlung auf ein Minimum reduzieren.

Bild: Buchtitel.
Bild: Buchtitel.

Das Buch bietet eine präzise Darstellung der Pflichten von Versicherungsvermittlern bei der Aufklärung bzw. Beratung von Versicherungskunden. Zentrales Augenmerk liegt hierbei auf den Änderungen, die durch die Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie RL 2002/92/EG in das deutsche Recht eingetreten sind.

Während für die Versicherungsmakler lediglich eine positivrechtliche Normierung ihrer Pflichteninhalte in den §§ 60 ff. VVG zu beachten ist, hat sich für die Versicherungsvertreter das Haftungsgefüge grundlegend auf Basis der vorerwähnten Vorschriften geändert. Parallelen und Unterschiede zur Haftung des Anlageberaters/Anlagevermittlers im Bankenrecht werden ebenfalls in der Arbeit aufgezeigt.

Mit der Aufstellung eines anschaulichen Pflichtenstandards, den Vertreter und Makler bei der Durchführung der Vermittlung von Versicherungen zu beachten haben, versucht der Autor zur Reduzierung des Haftungsrisikos im Versicherungsrecht beizutragen.

Ein Buch von praktischem Wert für Versicherungsvermittler und Fachjuristen, das eine Lücke in der versicherungsrechtlichen Literatur schließt.

Auch als E-Book erhältlich.

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