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Baudarlehensnehmer müssen nach der Gesetzesänderung sehr schnell handeln

Am späten Nachmittag des 18. Februars 2016 beschloss der Deutsche Bundestag in Berlin mit den Stimmen der Regierungskoalition das Ende des Widerrufsjokers. Mit dem Gesetz wird die bisher unbefristete Rückabwicklungsoption bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nachträglich befristet. Ab dem 21. Juni wären damit alte Baudarlehensverträge nicht mehr angreifbar.

„Private Immobilien-Kreditnehmer können durch die neue Regelung sehr viel Geld verlieren, wenn sie jetzt untätig bleiben”, warnt Bernhard Lauenstein, Geschäftsführer von advoconto. Der Geschäftsführer des in Norddeutschland beheimateten Kontenprüfungs- und Kreditspezialisten sieht durch die Gesetzesänderung einen Milliardenschatz aus überteuerten Immobilienfinanzierungen in die Taschen der Banken wandern, „Ich kann insbesondere den Bauherrn mit zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossenen Baudarlehensverträgen nur raten, ihre Verträge so schnell wie möglich zu prüfen”, erklärt Lauenstein.

Zentral für eine Rückabwicklung sind exakte Zahlen. Denn nur mit den Zahlen aus einer hieb- und stichfesten finanzmathematischen Berechnung kann der Darlehensnehmer mit Erfolg seine vollständigen Forderungen gegenüber seiner Bank geltend machen. Zu diesem Zweck haben die Kontenprüfer einen Widerrufsrechner entwickelt. „Unsere IT-Lösung hat eine eigene Programmierung und unterscheidet sich dadurch von anderen Rechnern, die lediglich auf Excel-Basis arbeiten”, so Lauenstein.

Für den Darlehensnehmer kann die Prüfung außerordentlich lohnend sein. Ist nämlich die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Vertrag auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung rückabgewickelt werden. Das gilt sogar für bereits abgewickelte Verträge. Und angesichts des weiterhin niedrigen Zinsniveaus bedeutet eine Anschlussfinanzierung eine beachtliche Zinsersparnis bei der Tilgung des neuen Darlehens. Hinzu kommt, dass bei einer Rückabwicklung die Bank ihrerseits Zinsen auf bereits geleistete Tilgungen und Sondertilgungen zahlen muss. Auch diese Summen berechnet die IT-Lösung von advoconto.

Der Widerrufsrechner liefert eine komplette, gerichtstaugliche, gutachterliche Berechnung zur Darlehensrückabwicklung. Diese Berechnung erfolgt in der Online-Version sofort. Deren Eingabemaske ist auf einfache Bedienbarkeit hin optimiert. Sind mehrere Verträge zu einer Finanzierung zu erfassen, oder enthalten Vertragsverlauf oder Vertragsgestaltung Besonderheiten, steht außerdem eine Backoffice-Version des Rechners zur Verfügung. Hier erfolgt die Dateneingabe durch advoconto, und das Ergebnis liegt dem Darlehensnehmer nach spätestens fünf Tagen online vor.

„Wichtig ist, dass Kreditnehmer jetzt schnell handeln. Auch wenn unserer Rechner schnell ist, ist Abwarten ein Risiko. Denn trotz vieler verbraucherfreundlicher Urteile besteht immer die Gefahr, dass die Banken auf Zeit spielen wollen. Dann sollten die Darlehensnehmer mit unseren Zahlen unbedingt einen versierten Anwalt aufsuchen”, mahnt Lauenstein. Verbraucherschützer schätzen übrigens, dass weit über die Hälfte der zwischen Ende 2002 und Mitte 2010 abgeschlossenen privaten Immobilien-Kreditverträge wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung mit Erfolg angegriffen werden können.

Quelle: advoconto GmbH

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.

Despina Tagkalidou

Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.
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