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Dienstunfähigkeitsversicherung: Beamte sollten auf Klauseln achten

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Beamte sind gut vom Staat versorgt – aber dafür müssen sie auch bereits etwas geleistet haben. Nur, wer Beamter auf Lebenszeit ist und bereits fünf Jahre gedient hat, hat einen Anspruch auf ein Dienstunfähigkeitsgehalt. Oft reicht dieses nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Eine zusätzliche Absicherung wird nötig. Für wen diese Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig ist und worauf unbedingt bei den Policen zu achten ist, informieren wir nachfolgend.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Beamte sollten auf Klauseln achten
Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

Wieso brauchen Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Das Bundesbeamtengesetz regelt in §44, wann ein Beamter dienstunfähig ist. Bereits nach drei Krankheitsmonaten innerhalb eines halben Jahres kann der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit ausstellen, sollte in den nächsten zwölf Monaten keine Besserung in Sicht sein. Hier wird bereits klar, dass ein Mensch nicht zwingend arbeitsunfähig im Allgemeinen ist, sondern eben dienstunfähig für diese Tätigkeit/Position. In Folge einer ausgestellten Dienstunfähigkeit kommen zwei Optionen in Betracht: Eine Versetzung oder eine Entlassung in den Ruhestand.

Das Bundesbeamtengesetz regelt auch, dass Beamte auf Widerruf, auf Probe und Beamtenanwärter keinen Anspruch auf ein Gehalt vom Staat haben, wenn sie als unfähig für die Ausübung ihres Dienstes befunden werden. Außerdem ist festgesetzt, dass ein Beamter auf Lebenszeit mindestens fünf Dienstjahre geleistet haben muss, um unterstützt zu werden. Hier richtet sich dann das Ruhegehalt nach den letzten Bezügen sowie dem Status und den tatsächlich geleisteten Jahren. Mit der Dienstzugehörigkeit steigt also auch das potentielle Ruhegehalt. Wie viel Geld im Individualfall ausgeschüttet würde, lässt sich bei der Besoldungskasse in Erfahrung bringen.

Verschiedene Beamtenzweige und die Dienstunfähigkeit

Es ist einfach zu verstehen, warum zum Beispiel ein Polizist, ein Soldat, eine Feuerwehrkraft oder andere Beamte in riskanten Jobs plötzlich nicht mehr fähig sein sollten, ihrer Arbeit nachzugehen. Doch für viele Lehrer und Beamte am Schreibtisch scheint der Gedanke des eigenen Dienstausfalls utopisch. Die Realität sieht anderes aus. Über zwei Drittel der Lehrer gehen vorzeitig in den Ruhestand und die Zahl der sogenannten Schreibtischtäter, die nicht mehr arbeiten können steigt stetig an. Der Grund: Wirbelsäulenleiden. Zum Teil auch Burnout.

Bei einer Dienstunfähigkeit spielt die Psyche eine gewichtige Rolle, das gilt insbesondere auch für Lehrer. Sie sind mit Gewalt, Mobbing und Stress konfrontiert, jeden Tag. Um die Erwerbstätigkeit für Lehrer zu versichern, wird es etwas teurer, doch ebenso lohnenswert wie für einen Soldaten. Mehr zu dem Thema gibt es hier nachzulesen: Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit für Lehrer.

Übrigens, wer mit der jetzigen Ausschüttung pro Monat zufrieden ist, sollte folgende Gedanken sorgfältig abwägen:

  • Wie sieht es mit der Kinderplanung aus?
  • Werde ich mir Eigentum anschaffen?
  • Muss ich eventuell pflegebedürftige Angehörige finanziell unterstützen?
  • Werden meine Fixkosten und mein Wunschgehalt mit fortschreitendem Alter höher?

Wenn die Antworten „ja“ lauten, reicht das bisher in Aussicht stehende Dienstunfähigkeitsgeld vom Staat vermutlich doch nicht aus und eine Versicherung ist sinnvoll.

Was ist bei einer DU-Versicherung für Beamte zu beachten?

Auf dem Markt tummeln sich unzählige Berufsunfähigkeitsversicherungen für Beamte. Doch wenn diese eine spezielle Klausel nicht enthalten, sind sie nutzlos.

Denn: Nur weil der Dienstherr einen Beamten für Dienstunfähig erklärt, heißt das nicht, dass er im Sinne der Versicherung auch arbeitsunfähig ist. Meint, erst wenn die Definition der Versicherungspolice mit der ärztlichen Diagnose konform geht, gibt es Geld.

Oft müssen die Versicherten zu 50% und mehr unfähig sein, irgendeinen Job anzunehmen. Zwingend muss in der Police enthalten sein, dass die Dienstunfähigkeit dann eintritt, wenn der Dienstherr sie ausspricht. Ansonsten drohen lange Streitigkeiten sowie Untersuchungen zur endgültigen Klärung der Rechtslage.

Interessant an vernünftigen Angeboten ist die Tatsache, dass sie für junge Menschen als Beamte auf Probe, Beamtenanwärter oder Beamte auf Widerruf die riskante Lücke der Absicherung schließen. Sie sind von Beginn an voll versichert und müssen im Ernstfall nicht erst auf die Verbeamtung auf Lebenszeit und vollendete fünf Dienstjahre warten. Wer ein Haus bauen will, sollte an der Wichtigkeit dieser Versicherung nicht zweifeln.

Einige Anbieter ermöglichen kurze Versicherungszeiten, sodass der Beamte sich ausrechnen kann, bis zu welchem Dienstjahr er eine Aufstockung des Gehalts vom Staat benötigt. Allerdings gibt es selbst nach vierzig Dienstjahren weniger als 72 % der letzten Bezüge. In Anbetracht der fortwährenden Inflation und generell steigenden Lebenskosten, kann auch diese Summe die Hose enger Schnüren.

Hier bietet sich die andere Option einiger Versicherer an: Die monatlichen Zahlungen und damit die Ausschüttungssumme können dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Entweder nach unten, weil mehr Geld vom Staat käme oder aber nach oben, weil sich Nachwuchs angekündigt hat oder doch das Eigenheim gebaut wird.

Für jeden Berufszweig des Beamtentums gibt es individuelle Lösungen. Leider sind Risikozuschläge für manche Berufsgruppen zu akzeptieren. Sie basieren auf den Erfahrungswerten, wie viele Menschen die Versicherung tatsächlich in Anspruch nehmen.

Ist es das wert? Wer auf eine Beamtenkariere hinarbeitet, ist quasi die ersten fünf bis acht Jahre nicht geschützt, falls er aus irgendeinem Grund seinen Job nicht mehr ausführen kann. Alle Anschaffungen, Kreditraten sowie das tägliche Leben wäre von heute auf morgen nicht mehr finanzierbar.

Wer also auf die Klausel achtet, schützt sich davor und kann mit den Jahren von der Versicherung immer noch zurücktreten.

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Despina Tagkalidou

Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.

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