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Nach der Hochzeit Steuern sparen

Heiraten liegt wieder im Trend: Mehr als 400.000 Paare haben sich 2015 getraut, die meisten im Mai und August. Kehrt nach dem Jawort und den Flitterwochen der Alltag ein, sollten sich Frischvermählte mit einem weniger romantischen Thema befassen – der Steuerklassenwahl. Mit der richtigen Steuerklassenkombination können verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften ein höheres monatliches Netto erreichen, informiert jetzt die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.).

Nach der Heirat werden Eheleute automatisch in Steuerklasse IV eingeordnet und zahlen in etwa so viel Steuern wie vor der Hochzeit. Das ist auch sinnvoll, wenn der Verdienst der Partner in etwa gleich ist. Ist das Einkommen sehr unterschiedlich, wählen viele die Einordnung in die Klassen III und V. Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich: Ein Ehepaar verdient (nach Abzug aller Freibeträge) monatlich 3.000 und 1.700 Euro. Wurde die Steuerklassenkombination III/V gewählt, liegt die monatliche Steuerlast bei 523,49 Euro; haben beide Steuerklasse IV, zahlen sie monatlich 558,41 Euro Lohnsteuer. Durch den Wechsel wären in diesem Fall monatlich über 40 Euro mehr in der Haushaltskasse.

Die Steuerklassen-Kombination III/V birgt aber auch einen Nachteil: Oftmals muss eine Nachzahlung geleistet werden. Deshalb hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren das Faktorverfahren eingeführt. Es führt zu einem gerechteren monatlichen Lohnsteuerabzug, weil es der tatsächlichen Steuerlast am nächsten kommt. Dazu muss beim zuständigen Finanzamt ein Antrag gestellt werden. Notwendig sind neben Angaben zum voraussichtlichen Jahresgehalt auch Informationen zu Versicherungen und Freibeträgen, damit der Faktor auf drei Nachkommastellen genau berechnet werden kann.

Weil die Wahl der richtigen Steuerklasse immer schwieriger wird und von verschiedenen individuellen Punkten abhängt, ist es ratsam, die Hilfe von Steuerexperten in Anspruch zu nehmen. Die Lohi berechnet für ihre Mitglieder die günstigste Steuerklassenkombination, zumal diese auch Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld haben. Wollen Paare nach der Hochzeit in eine andere Steuerklasse wechseln, müssen sie beim zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellen. Dies ist jedoch nur einmal im Jahr bis zum 30. November möglich.

Quelle: Fröhlich PR GmbH i. A. der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.)

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.

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Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.

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