Finanzen

Entschädigungen mit flightright

Schön, dass die Europäische Union sich auch der Belange von Flugreisenden angenommen hat und ziemlich klar regelt, was einem als Entschädigung bei Ausfall eines Fluges zusteht. Nachzulesen in der Verordnung mit der Nummer 261/2004, die da sagt: Flüge mit einer Distanz von 1.500 Kilometern werden bei Ausfall mit 250 Euro pro Person entschädigt, 400 Euro bekommt, wer von der Airline bei einem Flug bis 3.500 Kilometer versetzt wurde. Noch längere Strecken sollten mit 600 Euro abgegolten werden.

An der Formulierung im Konjunktiv lässt es sich erahnen: Schlecht, dass die Fluggesellschaften alle Hebel in Bewegung setzen, um sich vor ihren Entschädigungsverpflichtungen zu drücken.

Wer um seine Entschädigung kämpfen will, sollte vor allem nicht mit leeren Händen dastehen. Also unbedingt, wenn sich eine gravierende Verspätung oder gar ein Flugausfall abzeichnet, heißt es Belege sammeln. Wobei die Grenzen zwischen Verspätung und Flugausfall verwischen. Entschädigt wird nur bei Flugausfall, konsequenterweise sprechen die Airlines stets von Verspätungen.

Hilfe bei Flugausfallbieten viele Portale im Internet. Sie machen aus dem ungleichen Kampf David gegen Goliath ein Duell auf Augenhöhe. Der versetzte Passagier muss seine verfügbaren Informationen in einen so genannten Entschädigungsrechner eingeben. Auf Seiten wie etwa flightright.de werden die Erfolgsaussichten auf Entschädigung geprüft, sodann, sind diese gegeben, werden alle nötigen Schritte eingeleitet.

Für den Service nimmt frightright 25 Prozent der Entschädigungssumme. Bei einem Betrag von 600 Euro fließen auf das Konto des Passagiers also immerhin noch 450 Euro. Eine nicht zu unterschätzende Summe, die man kassiert, ohne den in der Regel anfallenden Ärger einer Auseinandersetzung mitmachen zu müssen.

Wird man beim Einchecken mit der Nachricht konfrontiert, dass der Flug annulliert wird, heißt es sich in Geduld zu üben. Es besteht ein Anspruch auf Beförderung zum frühesten möglichen Zeitpunkt. Wer diesen Zeitpunkt selber wählt, einen anderen Flug bucht und sich die Kosten dafür erstatten lassen will, hat schnell das Nachsehen. Auch wenn es schwer fällt und lange dauern kann, in einem solchen Fall sollte man sich am Schalter einfinden und umbuchen lassen.

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Ein Kommentar

  1. Falls am Flughafen eine Verbindung plötzlich gestrichen wird, hast Du eine gute Chance auf eine Entschädigung entsprechend der EU Fluggastrechte-Verordnung. Diese gelten bei allen abgehenden Flügen von einem EU-Flughafen, ganz egal, ob die Fluggesellschaft ein Mitgliedsstaat der EU ist oder nicht. Und auch bei Flügen aus Nicht-EU-Ländern in einen EU-Flughafen finden die EU-RegelungenAnwendung, sofern der Flug von einer Fluggesellschaft mit Hauptsitz in der EU durchgeführt wird. Es ist daher ratsam Flüge aus Nicht-EU-Ländern in einen EU-Flughafen bei Fluggesellschaften eines Mitgliedsstaates der EU zu kaufen.

    Des Weiteren ist zu beachten, dass die Fluggesellschaften ihre Kunden über Annullierungen mindestens 14 Tage vor dem Abflugtermin informieren müssen. Kommt die Benachrichtigung 7-14 Tage vor Abflug, muss die Airline einen alternativen Flug anbieten, der maximal zwei Stunden vor dem ursprünglichen Abflug startet und spätestens vier Stunden nach der geplanten Landung des Ursprungsfluges das Ziel erreicht. Bei weniger als 7 Tagen vor dem Reisetermin gilt eine maximale Vorverlegung des Flugtermins um eine Stunde und bei der Ankunft gilt eine maximal Verspätung von zwei Stunden. In allen anderen Fällen ist die Airline zu Ausgleichszahlungen verpflichtet, wenn die Flugannullierung nicht fremdverschuldet ist.

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