EEG-Umlage – Energiewende – Photovoltaik – Zusammenhänge
Alle Jahre wieder gibt es Diskussionen um die so ominöse EEG–Umlage.
Wie kann man aber die Zusammenhänge verstehen? Mitte Oktober wurde die EEG–Umlage für 2012 auf 3,59 Cent / kWp festgesetzt, was trotz der hohen Zubauraten im Zuge der Energiewende eine geringe Erhöhung darstellt. Für einen Durchschnittshaushalt ergibt sich gerade einmal eine Mehrbelastung von 18 Cent pro Monat.
Dennoch wird diese, vom Verbraucher oft heiß diskutierte Umlage teilweise als Rechtfertigung für die Strompreiserhöhung herangezogen.
Stimmt diese Rechtfertigung? Oder sind ganz anderer Umstände hierfür verantwortlich?
Durch den Zubau von Photovoltaikanlagen wird der Strompreis an der Börse billiger – Stromkonzerne nutzen diesen Vorteil, geben diesen aber nicht an Ihre Kunden weiter.
Warum steigt die EEG-Umlage mit Zunahme der Photovoltaikanlagen?
Die Umlage errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Strompreis und der Summe aller Vergütungen. Daraus ergibt sich, dass je niedriger der Strompreis ist, desto größer ist die Differenz und desto höher ist somit die Umlage.
Fazit: Die Stromkonzerne sparen durch den niedrigen Strompreis viel Geld. Diesen Vorteil, sind sie nicht verpflichtet an den Kunden weiterzugeben. Die Kunden jedoch zahlen eine höhere Umlage, während die Stromkonzerne die Gewinne behalten.
Immer mehr Unternehmen sind von der Zahlung der Umlage in voller Höhe befreit.
Zahlreiche, energieintensive Unternehmen sind von der Zahlung der EEG-Umlage befreit oder zahlen nur eine reduzierte Umlage. Somit verteilt sich die EEG-Umlage auf weniger Schultern und ist für den einzelnen entsprechend höher.
Die Berechnung der Umlage ist ungünstig und fällt zu hoch aus
Die Neuberechnung der Umlage erfolgt aus den Zahlen der Monate Januar bis September. Somit bleibt das letzte Quartal unberücksichtigt, wodurch die Umlage regelmäßig zu hoch angesetzt wird.
Die Übertragungsnetzbetreiber schaffen ab 2012 eine Liquiditätsreserve
2012 wird die EEG-Umlage erstmals eine Liquiditätsreserve in Höhe von 12 Mrd. Euro für Übertragungsnetzbetreiber beinhalten. Ohne diese Regelung wäre die EEG-Umlage noch niedriger.
Der volkswirtschaftliche Nutzen überwiegt die Investitionskosten
Den Kosten für das EEG (Differenzkosten) von 12 Mrd. Euro stehen Vorteile in Form von vermiedenen Energieimporten, günstigerem Strom, vermiedenen Umweltschäden und kommunaler Wertschöpfungen im Wert von 18 Mrd. Euro gegenüber.
Fazit: Die EEG-Umlage könnte noch weiter gesenkt werden, wenn es keine Ausnahmeregelungen und Sonderregelungen gäbe, die zusätzliche Kosten schaffen. Nach Meinung von Experten könnte die Umlage auch bei sehr hohen Zubauraten auf 3,3 Cent gesenkt werden.
Welcher Redakteur hat diesen Beitrag veröffentlicht?
Veröffentlicht von: opr
am 29. Okt 2011 und wurde einsortiert unter:
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