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Offene Flanke für Banken: Wer soll Research ab 2018 bezahlen?

Frankfurt – Es ist eines der brisantesten Themen der Finanzwirtschaft und eines, das am meisten unterschätzt wird: Mit der Einführung von MiFiD II ab Januar 2018 dürfen unabhängige Asset Manager von Brokern keine Zuwendungen mehr in Form von Investment Research entgegennehmen. Daher müssten dann Kick-back-Zahlungen anders abgerechnet werden, erläuterte Frank Herring, Allen & Overy, bei einem Roundtable von RGP Resources Global Professionals in Frankfurt, einer Veranstaltungsreihe für Kunden und Consultants.

Quellenangabe: "obs/RGP Resources Global Professionals/Dr. Claudia Becker"
Quellenangabe: “obs/RGP Resources Global Professionals/Dr. Claudia Becker”

Was heute über Pauschalgebühren abgerechnet wird, müsse zukünftig transparent und umfassend für den Kunden offengelegt werden, um Interessenskonflikte zu vermeiden, so die neue Gesetzeslage. Besonders treffen werde dieses Research Unbundling kleinere Finanzinstitute und unabhängige Wertpapierdienstleister ohne eigene Research-Abteilung, so die Einschätzung von Frank Herring. Zukünftig werden neue Commission Share Arrangements und Research-Accounts benötigt. Damit einhergehend werden sich Zahlungsabläufe und Kontoführung im Wertpapierhandel grundlegend ändern.

Research als Zuwendung – der Hintergrund: Mit der Einführung von MiFiD II gilt für Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach dem WpHG ein Zuwendungsverbot, worunter auch die Aufwendungen für Research fallen. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Kunde die Zuwendung zurückzahlt, sie klar und umfassend offengelegt werden oder sie ihm die Zuwendungen einfach gewährt werden.

Um auch zukünftig Research in die Investmentberatung einfließen lassen zu können, sei es nötig auf den Kunden zuzugehen, um die neue Gebührenstruktur darzulegen. Dies sei kein leichter Weg, betonte Herring. Vorher müsse aber klar sein, welchen Weg die Asset Manager einschlagen werden: Den einfachen – Kosten für Research transparent zu machen und dieses dem Kunden zum Kauf anzubieten, obwohl dies von der bisherigen Praxis abweicht, Kosten für Research in die Gebühren für die Vermögensverwaltung einzupreisen. Oder den schwierigeren, aber praktikableren Weg über den Einzug einer Research-Gebühr durch den Broker, empfahl der auf Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Regulierung von Finanzdienstleistern und Investmentfonds spezialisierte Volljurist aus Frankfurt.

Frank Herring stellte klar: Das Nahziel müsse sein, die Qualifikation der Research-Accounts als Konto mit Kundengeldern zu vermeiden. Eine Möglichkeit, dies zu umgehen, sei die Bildung von unabhängigen Research-Unternehmen, an denen die Asset Manager und kleinere Banken beteiligt seien. Diese erhalten die Zuwendungen als Corporate Informationen für alle am Pool Beteiligten Unternehmen.

“Unser Senior Consultant Team berät Klienten individuell, um die Einführung einer neuen transparenten Preis- und Kostenstruktur und weitere MiFiD II-Regulationen zukunftsweisend zu gestalten”, sagte Stephan M. Schröter, bei RGP verantwortlich für den Bereich Financial Services & Private Equity. Die erfahrenen Branchen-Experten von RGP bereiten die praktische Umsetzung dieser regulatorischen Veränderungen vor, übernehmen die umfassende Projektleitung, und begleiten die Projekte aktiv unter Berücksichtigung organisatorischer, technologischer und rechtlicher Aspekte. “RGP spricht mit diesem Hybrid Consulting im Financial Services Sektor ein relevantes Kundenbedürfnis an: Ergebnisorientierte Projekte in einem überschaubaren und kalkulierbaren Zeitraum effizient umzusetzen.”

Quelle: ots

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