Mit Wohn-Riester erhebliche Finanzierungskosten sparen
Münster – Wohnen in den eigenen vier Wänden – es gibt kaum einen Wunsch, den mehr Menschen miteinander teilen, als die Sehnsucht nach einem eigenen Zuhause: Vier von fünf Deutschen geben in Umfragen an, Wohneigentum besitzen zu wollen. Die staatliche Riester-Förderung hilft Jung und Alt beim Vorsparen und in der Finanzierung mit attraktiven Zulagen und Steuervorteilen, ihre Wohnträume wahr werden zu lassen. Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase bietet sich die staatliche Wohneigentumsförderung an, um die Finanzierungskosten noch weiter zu senken.
Grundsätzlich schätzen jedoch immer noch zu viele Riester-Berechtigte die Vorteile der Eigenheimrente nicht richtig ein, sowohl was die eigene Förderberechtigung angeht, als auch was die Förderhöhe betrifft. Anders als viele meinen, ist die Riester-Förderung nicht an Einkommensgrenzen gebunden. Wohn-Riester-Sparer können pro Jahr maximal 154 Euro Grundzulage erhalten. Die Kinderzulage beträgt bis zu 185 Euro zusätzlich, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro.
Eine besondere Unterstützung lässt der Staat jungen Menschen auf dem Weg ins Wohneigentum zugute kommen. Zulageberechtigte, die bei Vertragsabschluss nicht älter als 25 Jahre sind, bekommen zusätzlich zu den 154 Euro Grundzulage einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro.
Um die maximalen Zulagen zu erhalten, müssen lediglich vier Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, maximal jedoch 2100 Euro abzüglich der Zulagen. Die Mindesteinzahlung beträgt 60 Euro. Die eigenen Einzahlungen können ebenso wie die Förderung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt entscheidet automatisch, ob dies für den Riester-Sparer einen zusätzlichen Steuervorteil bringt.
Die geförderte Wohneigentumsfinanzierung hilft dabei, sich den Traum von den eigenen vier Wänden noch leichter zu erfüllen. Durch die Riester-Zulagen vom Staat können Bausparer ihr Eigenkapital in der Sparphase deutlich erhöhen. Später in der Darlehensphase lassen sich die Zulagen als Tilgungsbeitrag einsetzen. Höheres Eigenkapital und eine schnellere Tilgung bedeuten eine frühere Entschuldung. Die Finanzierung wird entscheidend verkürzt und letztlich deutlich günstiger – bis zu 50.000 Euro können so drin sein.
Ein weiteres Plus: Seit diesem Jahr können auch Immobilienbesitzer, die vor 2008 finanziert haben, mit Wohn-Riester den Eigenheim-Turbo zünden: Erstmals kann die staatliche Wohneigentumsfinanzierung völlig unabhängig vom Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt der selbst genutzten Immobilie in eine Finanzierung eingebunden werden – und das jederzeit. Zudem kann Wohn-Riester jetzt auch für den alters- und barrierearmen Umbau genutzt werden.
Quelle: ots
Veröffentlicht von:
- Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de
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