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Kinderzuschläge bei Hinterbliebenenrenten werden berücksichtigt

Berlin (ots) – Verschiedene Medien berichten aktuell über eine Nichtberücksichtigung von Kinderzuschlägen bei Hinterbliebenenrenten seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie berufen sich dabei auf den Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes.

Hierzu teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund Folgendes mit:

Sämtliche Fälle, bei denen ein Kinderzuschlag beim Bezug von Hinterbliebenenrenten nicht berücksichtigt worden war, werden von der Rentenversicherung von Amts wegen aufgegriffen und ggf. neu berechnet. Gleichzeitig werden Nachzahlungen für die Vergangenheit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geleistet. Bis Mitte Juli wurden bereits 99 Prozent der Fälle erledigt. Dabei kam es in rund 3.800 Fällen zu einer Neuberechnung.

Für die Zukunft sind – worauf das Bundesversicherungsamt zu Recht hinweist – die erforderlichen Maßnahmen zur Optimierung des Verfahrens von der Deutschen Rentenversicherung Bund umgesetzt worden.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/50838/2085726/kinderzuschlaege-bei-hinterbliebenenrenten-werden-beruecksichtigt/api

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