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Im Altenheim oder beim betreuten Wohnen ändert sich auch der Versicherungsbedarf

Senioren genießen nur zu gern das behagliche und sichere Heim, das sie sich geschaffen haben. Ist die eigenständige Lebensweise in den eigenen vier Wänden allerdings nicht mehr möglich, entscheiden sich viele für ein Leben im Altenheim oder für betreutes Wohnen. Wer bewusst eine neue Wohnform wählt, kann sein verändertes Umfeld meist gut annehmen und die Vorteile für sich nutzen. So fällt es vielen Senioren in der gemeinschaftlichen Umgebung zum Beispiel leichter, Kontakte zu knüpfen und Freundschaften zu pflegen. Andererseits sind mit dem Umzug auch viele organisatorische Aufgaben verbunden, die erst einmal bewältigt werden müssen.

Foto: djd/Nürnberger Versicherungsgruppe/Corbis
Foto: djd/Nürnberger Versicherungsgruppe/Corbis

Hausratversicherung anpassen

Dazu gehört auch, den eigenen Versicherungsschutz der Situation anzupassen. Die neuen Räume sind meist kleiner als die bisherige Wohnung. Nur ein Teil der Möbel kann mitgenommen werden. “So verändert sich der Wert des Hausrats unter Umständen erheblich”, erklärt Peter Meier von der Nürnberger Versicherung. Umso wichtiger ist es, seine Versicherung zu informieren, wenn sich die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats geändert haben. Es gibt Versicherungspolicen, die sich den neuen Anforderungen anpassen lassen. So kann man beispielsweise bei der Nürnberger Versicherung bei Umzug in ein Alten-, Senioren- oder Pflegeheim bis zu fünf Jahre lang seinen Hausrat beitragsfrei bis zu einer Versicherungssumme von 5.000 Euro weiterversichern. Voraussetzung: Das Hab und Gut war dort bereits seit mindestens fünf Jahren versichert.

Manche Versicherungen werden verzichtbar

Bei anderen Versicherungen sollte man genau prüfen, ob man sie überhaupt noch benötigt. Während eine Lebensversicherung zur Bestattungsvorsorge sicher weiter sinnvoll ist, sind Verträge zur Absicherung von Angehörigen möglicherweise überflüssig geworden. Auch bei Rechtsschutzversicherungen sollte hinterfragt werden, ob die versicherten Risiken noch bestehen. Rechtsstreitigkeiten, die aus Arbeits- oder Werkverträgen und aus Mietverhältnissen entstehen können, gibt es dann glücklicherweise meist nicht mehr.

Quelle: djd

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.

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Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.
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