AktuellVersicherungen

Autoversicherungswechsel – Alle Jahre wieder

Einmal im Jahr sollten sich alle Autofahrer Gedanken über ihre Autoversicherung machen und prüfen, ob der aktuelle Tarif wirklich noch ideal ist. Da die Kündigungsfrist grundsätzlich einen Monat zum Jahresende beträgt, ist der Stichtag für einen Wechsel der 30. November. Allerdings ist es sinnvoll, sich bereits frühzeitig mit verschiedenen Angeboten zu beschäftigen, damit ausreichend Zeit bleibt, die passende Versicherung zu wählen. Dabei empfiehlt es sich, auch gezielt beim bisherigen Anbieter nach anderen Tarifen zu fragen. Diese werden dem Versicherten nämlich keineswegs automatisch angeboten, auch wenn sie oft um einiges günstiger sind.

Fahrzeughalter, die einen Vollkasko-Vertrag abgeschlossen haben, sollten prüfen, ob ein Umstieg auf eine Teilkasko-Versicherung infrage kommt. Diese bietet deutlich günstigere Beiträge als die Vollkasko, aber einen besseren Versicherungsschutz als die reine Haftpflichtversicherung, da auch Schäden durch Wettereinflüsse wie Stürme, Gewitter oder Überschwemmungen mit abgedeckt sind. Aufgrund der verhältnismäßig hohen Kosten ist ein Vollkasko-Vertrag ohnehin nur für Besitzer von Neuwagen oder sehr hochwertigen Fahrzeugen zu empfehlen, ansonsten fällt das Preis-Leistungsverhältnis eher ungünstig aus.

Außerdem sollten Autofahrer rechtzeitig vor dem Stichtag am 30. November ihr eigenes Fahrverhalten analysieren. Hat sich die Kilometerzahl pro Jahr deutlich verändert, kann sich dies deutlich auf die Versicherungsbeiträge auswirken. Wer eine Garage baut oder anmietet, kann bei vielen Unternehmen ebenfalls von Rabatten profitieren. Auch wer sein Auto bisher mit anderen geteilt hat, zum Beispiel mit der Ehefrau oder einem erwachsenen Kind, und es künftig ausschließlich selbst nutzen möchte, sollte dies der Versicherung mitteilen. Oft gibt es nämlich Vergünstigungen, wenn das Fahrzeug ausschließlich vom Versicherten gelenkt wird.

Die Schadenfreiheitsklasse ändert sich durch einen Wechsel der Autoversicherung übrigens nicht, sie wird im neuen Vertrag entsprechend der bisher unfallfrei gefahrenen Jahre übernommen. Diesbezüglich bestehen also keine Unterschiede zwischen den Versicherungen. Was die möglichen Rabatte angeht, gibt es hingegen deutliche Differenzen. Daher sollten sich Fahrzeughalter ausreichend Zeit nehmen, um verschiedene Angebote in Ruhe miteinander zu vergleichen.

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