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Zwangsvollstreckung in Altersvorsorgeansprüche

Karlsruhe. Ansprüche aus privaten Altersvorsorgesystemen wie insbesondere der Lebensversicherung sind traditionell begehrte Befriedigungsobjekte der Gläubiger in der Zwangsvollstreckung – sowohl in der Einzelvollstreckung als auch in Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen. Hintergrund ist, dass Gläubiger traditionell größere Zugriffsmöglichkeiten auf private Altersvorsorgeansprüche eines Schuldners haben als auf Alterssicherungsansprüche gegenüber der Gesetzlichen Rentenversicherung, die seit den Anfängen des Sozialstaates, vor über 200 Jahren, vor einem Vollstreckungszugriff besonders geschützt sind. Die Zwangsvollstreckung in Altersvorsorgeansprüche bewegt sich aufgrund ihrer zumeist zeitlich lange anhaltenden Auswirkungen auf die (spätere) Altersversorgung des Schuldners stets in einem besonderen Spannungsfeld verschiedener Interessen.

Bild: Buchtitel.
Bild: Buchtitel.

Im Rahmen einer Gegenüberstellung werden die Zugriffsmöglichkeiten auf Ansprüche gegen die Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, Lebensversicherungen, Riester- und Rürupverträge sowie die Betriebliche Altersversorgung in Anspar- und Auszahlungsphase erläutert und untersucht. Auch inwieweit Unterschiede im Hinblick auf Möglichkeit und Umfang des Gläubigerzugriffs auf Alters- und Hinterbliebenenversorgungsansprüche der verschiedenen Vorsorgemodelle bestehen und ob diese in Hinsicht auf das Gleichheitsgebot des Art. 3 I GG gerechtfertigt sind.

Zielsetzung des Werkes ist es, die derzeitige Rechtslage sowie ihre dogmatischen Grundlagen darzustellen, sich kritisch damit auseinanderzusetzen und dabei Zusammenhänge und Unterschiede im Hinblick auf die unterschiedlichen Altersvorsorgemodelle aufzuzeigen und die wirtschaftlichen Hintergründe zu erläutern.

Angesprochen werden Wissenschaftler, (Fach-)Anwälte, Unternehmensjuristen und Mitarbeiter in Versicherungen, die sich mit Altersvorsorgeansprüchen in Zwangsvollstreckung und Insolvenz beschäftigen.

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