Finanzen

Kurz und knapp: Die 20 gängigsten Steuerarten in der Übersicht

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Steuerarten. Doch was beinhalten sie jeweils? Hier eine Übersicht, in der die gängigsten Steuerarten kurz vorgestellt werden:

1. Einkommensteuer

  • Eine auf das Einkommen natürlicher Personen erhobene Gemeinschaftssteuer (steht Bund, Ländern und Gemeinden gleichermaßen zu), der als Rechtsgrundlage das Einkommensteuergesetz zugrunde liegt.

2. Energiesteuer (früher: Mineralölsteuer)

  • Eine Verbrauchsteuer auf Energieerzeugnisse, die dem Bund als Einnahme zufließt. Energieerzeugnisse sind vor allem Benzin, Dieselkraftstoff, leichtes sowie schweres Heizöl, Erd- und Flüssiggas, Kohle sowie – eine Bestimmung als Kraft- oder Heizstoff vorausgesetzt – Biodiesel und Pflanzenöl.

3. Erbschaftsteuer

  • Eine von den Landesfinanzbehörden erhobene Steuer, die sich an natürliche Personen richtet. Die Erbschaftsteuer besteuert die Übertragung von Vermögenswerten einer verstorbenen Person auf einen Erben.

4. Getränkesteuer

  • Eine von den Gemeinden erhobene kommunale Verbrauchsteuer auf alkoholische und nichtalkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle.

5. Gewerbesteuer

  • Eine ebenfalls von den Gemeinden erhobene Steuer, deren Besteuerungsgrundlage der Gewerbeertrag ist (Gewinn aus der Tätigkeit des Gewerbebetriebs, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge aus dem Gewerbesteuergesetz).

6. Grunderwerbsteuer

  • Eine auf den entgeltlichen Eigentumswechsel von Grundbesitz erhobene Steuer, bei der sowohl Verkäufer als auch Erwerber Steuerschuldner sind.

7. Grundsteuer

  • Eine von den Gemeinden erhobene Substanzsteuer auf das Eigentum an Grundstücken sowie deren Bebauung. Gesetzliche Grundlage ist das Grundsteuergesetz, Bemessungsgrundlage zumeist der Wert des Grundstücks.

8. Hundesteuer

  • Eine Gemeinde- und Aufwandsteuer zur Besteuerung von Hundehaltung. Die Hundesteuer unterliegt dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben.

9. Kaffeesteuer

  • Eine Verbrauchs- und Bundessteuer, mit der Kaffee und in das Steuergebiet verbrachte kaffeehaltige Waren besteuert werden.

10. Kapitalertragsteuer

  • Eine Erhebungsform der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die Kapitalertragsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, die sich an Einkünfte aus Kapitalvermögen richtet. Sie ist vom Steuerschuldner einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen.

11. Kfz-Steuer

  • Eine Bundes- und Aufwandsteuer, die das Halten eines Kraftfahrzeuges besteuert.

12. Kirchensteuer

  • Eine von Religionsgemeinschaften erhobene und von den Finanzämtern eingezogene Steuer, die von den Mitgliedern der Religionsgemeinschaften zur Finanzierung der Gemeinschaftsausgaben zu entrichten ist.

13. Körperschaftsteuer

  • Eine von den Landesfinanzbehörden erhobene „Einkommensteuer für juristische Personen“. Zu den juristischen Personen zählen z.B. Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften. Maßgeblich für die Gemeinschafts- und Ertragsteuer ist das Einkommen der Gesellschaft unter Berücksichtigung verschiedener spezifischer Vorgänge (z.B. verdeckte Gewinnausschüttungen).

14. Lohnsteuer

  • Eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie richtet sich an Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und wird vom Arbeitgeber auf Basis der Lohnsteuerabzugsmerkmale einbehalten/abgeführt.

15. Schenkungsteuer

  • Eine Steuer, die sich an unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungen) richtet und auf diese nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz erhoben wird.

16. Solidaritätszuschlag

  • Eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer, die von den Landesfinanzbehörden seit 1995 erhoben wird und zur Finanzierung der Lasten aus der deutschen Wiedervereinigung dient.

17. Tabaksteuer

  • Eine vom Bund erhobene Verbrauchsteuer, die auf Tabakwaren aller Art erhoben wird. Gesetzesgrundlage ist das Tabaksteuergesetz.

18. Umsatzsteuer

  • Eine Verkehr-, Verbrauch- und Gemeinschaftsteuer, die die Erbringung (das Entgelt) von Lieferungen und Leistungen von Unternehmen besteuert.

19. Vermögensteuer

  • Eine Substanzsteuer, die vom Nettovermögenswert (Bruttovermögen minus Schulden) der steuerpflichtigen natürlichen oder juristischen Person berechnet wurde, der zu einem festgelegten Stichtag vorlag. Vergangenheitsform deshalb, weil die Vermögensteuer bereits seit 1997 in der BRD nicht mehr erhoben wird.

20. Versicherungsteuer

  • Eine Verkehr- und Bundessteuer, die bis 2010 jedoch von den Ländern erhoben wurde. Sie unterliegt dem Versicherungsteuergesetz, mit ihr werden Prämien- und Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen besteuert.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

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Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

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