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Anleger künftig besser vor Abzockern schützen – geht das?

Düsseldorf. 75.000 Anleger waren es, die Anfang des vergangenen Jahres mit der Pleite der Windkraftfirma Prokon ein Gesamtvermögen von 1,4 Millarden Euro buchstäblich in den Wind geschossen hatten. Mit hochriskanten Genussscheinen, die eine hohe Rendite versprachen. Nach der Insolvenz des Unternehmens stehen die gutgläubigen Kunden mit leeren Händen da. Denn als Besitzer von Genussscheinen stehen sie am Ende der Gläubigerschlange. Um unerfahrene Kleinanleger künftig besser vor solchen Investments zu schützen, verschärft die Bundesregierung die Regeln nun auch für den bislang nicht reglementierten, so genannten ‘Grauen Kapitalmarkt’. Für deren Einhaltung sorgt die Börsenaufsicht BaFin. ARAG Experten sagen, was es mit den neuen Regeln auf sich hat.

Mehr Transparenz

Das Gesetz für verbesserten Kleinanlegerschutz sieht nach Auskunft der ARAG Experten beispielsweise vor, dass Verkaufsprospekte von Finanzprodukten jährlich aktualisiert werden und stärker auf Risiken hinweisen müssen. Zudem sollen Anbieter und Vermittler ihren Kunden vor Produktabschluss Informationsblätter mit detailierten, aktuellen Informationen zum Risiko der Anlage aushändigen. Diese Prospektpflicht wird auf alle Vermögensanlagen ausgedehnt. Zudem darf die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) Anlagen mit Warnhinweisen versehen und Werbe- und Vertriebsbeschränkungen erlassen, sobald sie Finanzprodukte als bedenklich einstuft. Entdeckt die Finanzaufsicht in Prospekten gar Widersprüche im Geschäftsmodell oder wirtschaftlich unsinnige Informationen, darf sie den Vertrieb der Anlage sogar untersagen.

Keine öffentliche Werbung mehr

Seinerzeit hatte die Windkraftfirma Prokon mit Plakaten in Bussen und U-Bahnen für ihre Vermögensanlage geworben. Derlei öffentliche Werbung ist nach dem Kleinanlegerschutzgesetz nicht mehr zulässig. Print-Anzeigen müssen mit einem klaren Warnhinweis (“Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit nicht unerheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes.”) vor Verlustrisiken versehen werden und Fernsehspots dürfen nur noch im Umfeld von Wirtschaftsmagazinen gesendet werden.

Ausnahmen

Erleichterungen und Ausnahmen bei Prospekt- und Informationspflichten sieht das Kleinanlegerschutzgesetz für soziale und gemeinnützige Projekte sowie für so genannte Crowdfunding-Angebote unter einer Million Euro vor. Hierbei werden kleinere Beträge per Internet gesammelt. Nach Auskunft der ARAG Experten bleiben Vermögensanlagen, die von Genossenschaften emittiert und nur im eigenen Mitgliedschaftskreis angeboten werden, ebenfalls unberührt.

Sinn oder Unsinn?

Es bleibt die Frage, ob Werbeverbote Anleger davor bewahren können, mit hochriskanten und unseriösen Finanzprodukten Geld zu verlieren. Und wie zielführend sind Warnhinweise und noch mehr Informationen? Dazu müsste der Verbraucher sie erstens zur Gänze lesen und zweitens verstehen. Auch in puncto BaFin-Überwachung sind die ARAG Experten skeptisch, denn eine solche Überwachung ist zeitaufwändig und kompliziert. Bis im Zweifelsfall juristisch eindeutige Beweise vorliegen, ist das Geschäft womöglich längst geschlossen. Zudem warnen die ARAG Experten vor einem Trugschluss bezüglich der Warnhinweise: Der Verbraucher könnte im Umkehrschluss dazu verleitet werden, Produkten mit fehlendem Warnhinweis blind zu vertrauen.

Ausblick

Abschließend bleibt den ARAG Experten wie so oft die eindringliche Warnung an die Verbraucher: Anlegern sollte klar sein, dass es auch künftig dubiose Anlageprodukte geben wird. Die wichtigste Grundregel lautet: Je höher das Renditeversprechen, desto höher das Risiko! Und um es mit den Worten von Finanzminister Wolfgang Schäuble zu sagen: “Die Entscheidung über eine Anlage und das damit verbundene Risiko kann nur jeder selbst treffen.”

Quelle: ots.

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