Finanzen

Zusatzleistungen: sinnvolle Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung

Es gibt nicht viele Dinge, die sich für Arbeitnehmer besser anhören als eine Gehaltserhöhung. Da die Lebenshaltungskosten ständig steigen, benötigt man auch automatisch mehr Geld, um seinen Standard zu halten. Das Problem bei einer Gehaltserhöhung: Je mehr man verdient, desto höher fallen auch die Steuern und sonstige Abgaben aus. Auf dem Konto machen sich besonders kleinere Gehaltserhöhungen deswegen kaum bemerkbar.

Es gibt jedoch eine Alternative, von der sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber profitieren. Das Einkommensteuergesetz erlaubt so genannten Zusatzleistungen, die anstelle eines höheren Gehalts gezahlt werden können und bis zu einer gewissen Grenze nicht besteuert werden.

Von Zusatzleistungen profitieren beide Seiten

Im Klartext bedeutet das, dass Arbeitgeber weniger Ausgaben haben, die wiederum in ihrer vollen Höhe beim Mitarbeiter ankommen. So stellen sie ihre Mitarbeiter zufrieden, ohne allzu große finanzielle Einbußen zu machen. Im Gegenteil: Zusatzleistungen können in der Steuererklärung eines Unternehmens als Betriebskosten abgeschrieben werden. So profitieren Arbeitgeber auch insofern von diesen Zuwendungen, als dass der zu versteuernde Gewinn am Jahresende kleiner wird.

Um Zusatzleistungen auch korrekt zu verbuchen, empfiehlt sich entweder ein Gang zum Steuerberater oder der Einsatz eines Lohnbuchhaltungsprogramms. Diese praktischen Software-Lösungen verhindern dank detaillierter Eingabemasken, dass sich Fehler in die Steuererklärung einschleichen, die eventuell empfindliche Nachzahlungen bedeuten können.

© Minerva Studio/ Shutterstock
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Welche Formen von Zusatzleistungen sind möglich?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Zusatzleistungen auszuschütten und so bei der normalen Gehaltserhöhung gegebene Mehrbelastung des Einkommens zu umgehen:

  • Gutscheine/Fahrtkosten

Egal, ob der Arbeitnehmer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit seinem privaten PKW zur Arbeit kommt: Er kann von seinem Arbeitgeber bis zu 44 € im Monat steuerfrei erhalten, die er als Zuschuss für die Fahrtkosten, aber auch für andere Dienstleistungen verwenden kann.

Als Chef kann man auch die kompletten Fahrtkosten eines Angestellten bezahlen. Voraussetzung dafür ist, dass sie einen Betrag von 375 € nicht überschreiten. Ausnahme bei diesem Fall ist es auch, dass diese Zusatzleistung mit 15% besteuert wird und der Solidaritätsbeitrag und die Kirchensteuer fällig werden.

  • Vergütung für Autowerbung

Zusätzliches Geld lässt sich auch dadurch verdienen, dass man seinen PKW mit Aufklebern zum Werbeträger für die Firma macht. So lassen sich im Monat 21 € steuerfrei dazuverdienen.

  • Essensbons

Als Arbeitgeber kann man seinen Mitarbeiter pro Tag Essensgutscheine im Wert von bis zu 6,03 € ausstellen, die in Restaurants, bei Lieferdiensten oder auch in Supermärkten eingelöst werden können. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen nicht über eine Kantine verfügt.

Wird ein solcher Gutschein jeden zweiten Tag ausgestellt, so ergibt sich ein Gesamtwert von über 90 €. Um diesen Mehrverdienst mit einer Gehaltserhöhung zu generieren, müsste diese doppelt so hoch ausfallen.

  • Unterstützung bei der Kinderbetreuung

Bei der Kinderbetreuung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, in sehr hohem Maße von Zusatzleistungen zu profitieren. Steuerfrei bleibt nämlich der komplette Betrag, den die Betreuungseinrichtung verlangt. Er kann also problemlos komplett vom Arbeitgeber übernommen werden.

Das gilt auch für das Honorar einer Tagesmutter oder für Gebühren, die für einen Hort anfallen.

  • Zusatzleistungen in Form von Geräten

So lange die Firma Eigentümer bleibt oder die Geräte least, können Zusatzleistungen auch in Form von Computern und sonstiger Hardware erfolgen. Das gilt sogar dann, wenn der PC ausschließlich für den privaten Gebrauch genutzt wird. Ebenfalls möglich ist eine Übernahme von Internetgebühren bis 50 € pro Monat.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

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Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

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