Finanzen

Handyvertrag funktioniert auch ohne Schufa

Verweigert der ausgewählte Mobilfunkanbieter einen neuen Handyvertrag, liegt dies vielleicht an einem negativen Schufa-Eintrag des Kunden. Hier erfahren Sie, wie Sie trotz negativen Schufa-Eintrages zu einem neuen Handy kommen und dadurch ohne weiteres mobil telefonieren können.

Vor Vertragsabschluss mit einem neuen Handyanbieter überprüft dieser meist die Kreditwürdigkeit des neuen Kunden. Dies funktioniert meist mittels Einholung einer Bonitätsauskunft bei der Schufa. Befinden sich bei dieser negative Einträge oder ein schlechter Score über den Konsumenten, kann dies zur Folge haben, dass der Mobilfunkanbieter den neuen Vertrag verweigert oder zurückzieht. Schließlich will niemand einen Kunden mit schlechter Zahlungsmoral oder sogar Zahlungsausfall haben. Nachfolgend finden Sie aber Ratschläge, wie Sie trotz negativen Schufa-Eintrages oder sogar ganz ohne Schufa zu einem neuen Handy kommen oder problemlos weiter mobil telefonieren können.

Sinn und Zweck der Schufa

Schufa steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Es handelt sich dabei nicht um eine Behörde oder eine Organisation, sondern um ein privates Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden. Hunderte Mitarbeiter sammeln und verarbeiten dabei Daten von Bürgern, die sie von Unternehmen, die mit ihnen kooperieren zur Verfügung gestellt erhalten. Sämtliche Daten werden als gebündelte Datensätze von Privatpersonen wiederum Unternehmen gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt. Dadurch sollen Firmen die Kreditwürdigkeit von Personen, also deren finanzielle Situation und deren Zahlungsmoral, besser einschätzen können und so eine gewisse Vertragssicherheit erhalten. Die Erlaubnis zur Speicherung der Verbraucherdaten hat die Schufa im übrigen durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Wer genau mit der Schufa zusammenarbeitet und welche Daten dabei an die Schufa übermittelt werden, kann jeder in den AGB der jeweiligen Unternehmen nachlesen. Grundsätzlich gehören die Telefon- und Internetanbieter zu den traditionellen Schufa-Partnern. Wer also den Abschluss eines neuen Handyvertrags überlegt, sollte damit rechnen, dass der jeweilige Mobilfunkanbieter zuerst seine Daten bei der Schufa überprüft. Kommt es zum Abschluss des neuen Handyvertrages muss der Kunde auch die sogenannte Schufa-Klausel unterfertigen. Damit stimmt er der Weitergabe seiner Daten an die Auskunftei zu. Tut er das nicht, kann ihm der neue Handyvertrag verweigert werden.

Quelle: Arkm Archiv
Quelle: Arkm Archiv

Definition des Schufa-Eintrages

Es gibt Unternehmen, die drohen ganz gerne mit einem „Schufa-Eintrag“, was bei Verbrauchern durchaus Bedenken auslösen kann. Immerhin können damit schwerwiegende Konsequenzen wie das Nichtzustandekommen eines neuen Handyvertrages, die Verweigerung einer Kontoeröffnung oder einfach die Verteuerung des Kredites eintreten. Grundsätzlich entsteht ein Schufa-Eintrag, der für Probleme beim Zahlungsverhalten steht, dann wenn ein Mobilfunkkunde nur unregelmäßig oder über einen längeren Zeitraum seine Handy-Rechnung gar nicht bezahlt. Wird dies einmal aus Versehen oder wegen eines Fehlers nicht getan, führt dies nicht automatisch zu einem Schufa-Eintrag. Meist droht dies erst ab der zweiten unwidersprochenen Mahnung durch den Anbieter.

Bestehen also unberechtigte Forderungen des Mobilfunkbetreibers, so sollten Kunden in jedem Fall per Einschreiben mit Rückschein und nur schriftlich Widerspruch einlegen.

Erwähnt werden soll an dieser Stelle aber auch, dass es durchaus positive Schufa-Einträge gibt. Darin sind alle gesammelten Daten enthalten, wonach der Kunde zuverlässig und termingerecht seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Folgende Daten sind in der Schufa gespeichert:

  • Vorname und Familienname
  • Geburtsdatum und -Ort
  • Aktuelle und bisherige Anschriften
  • beantragte, vorhandene und gekündigte Bankkonten
  • laufende und gekündigte Mobilfunkverträge
  • abgeschlossene Kreditkarten- und Leasingverträge mit Laufzeit und eingezogene Kreditkarten
  • bestehende Kredite, Bürgschaften und Ratenzahlungsgeschäfte
  • abgegebene eidesstattliche Versicherungen
  • eröffnete oder beantragte Verbraucherinsolvenz- oder Regelinsolvenz-Verfahren
  • Informationen über Probleme oder Unregelmäßigkeiten bei Zahlungsvorgängen

Was versteht man unter Kreditwürdigkeit?

Der Begriff der Kreditwürdigkeit umfasst die Errechnung durch Vergleichswerte und die Bewertung anhand von sogenannten Scores. Dieser Wert liegt zwischen 0 und 100, wobei ein hoher Wert eindeutig besser ist als ein niedriger. Wer einen Score von über 95 Prozent hat, bei dem ist zahlungstechnisch alles in Ordnung. Ist der Wert darunter, gibt es wohl das eine oder andere Problem in Sachen Zahlungsfähigkeit. Anders als die übrigen Auskunfteien verwendet die Schufa zur Bewertung der Kreditwürdigkeit nicht die Geodaten des Konsumenten, wie etwa den Wohnort oder die Herkunft und Nationalität. Der Basisscore, der bei einer Eigenauskunft von der Schufa mitgeteilt wird, ist jedoch für Konsumenten wenig transparent und muss zudem nicht immer mit dem Score übereinstimmen, der an Unternehmen weiter gegeben wird. Denn die Schufa kann Daten, die an einen Partner herausgegeben werden, anlassbezogen berechnen. Gerade Telekommunikationsanbieter erhalten so die für ihr Geschäft optimal zugeschnittenen Kundendaten.

Immer wieder kommt es vor, dass die Schufa nicht mehr aktuelle Zahlungsdaten über jemanden gespeichert hat und diese dann auch bei der Berechnung des Scores heranzieht. Damit können etwa noch als aktiv bewertete Handyverträge einbezogen werden, die aber längst gekündigt wurden. Einem Mitarbeiter von Areamobile ist dies passiert. Die Folge war die Ablehnung eines neuen Handyvertrages, da der Anbieter die Anzahl der Handyverträge als zu hoch einstufte. Dabei wurde nicht einmal berücksichtigt, dass Journalisten im Mobilfunkbereich durchaus mehrere Handyverträge haben. Es ist also immens wichtig, seine individuell bei der Schufa gespeicherten Daten regelmäßig zu überprüfen. Denn ein schlechter Schufa-Score kann weitreichende Folgen haben, an die im ersten Moment niemand denkt. Zum Bespiel längere Wartezeiten an der Telefonhotline eines Unternehmens, das mit der Schufa kooperiert.

Schufa-Einträge überprüfen – so einfach geht’s

Jeder Konsument kann einmal jährlich kostenfrei eine Schufa-Auskunft über seine gespeicherten Daten beantragen. Diese kann online bei meineSCHUFA geordert werden. Doch dabei ist Vorsicht geboten, denn die Schufa bewirbt hier vor allem ihre kostenpflichtigen Angebote zu Auskünften. Wer also die Gratis-Schufa-Auskunft in Anspruch nehmen möchte, der muss in der Navigation der Website unter „Auskünfte“ den Punkt “Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz” auswählen.

Vorgehen bei fehlerhaften Schufa-Einträgen:

Positiver Eintrag: Schufa kontaktieren
Negativer Eintrag: Sich an das verantwortliche Unternehmen wenden

Gut zu wissen ist übrigens, dass die Schufa auch Daten über die Bonitäts- und Geschäftszahlen von Unternehmen an Verbraucher zur Verfügung stellt. Dies allerdings nur gegen Entrichtung einer Gebühr.

Vertrag ohne Schufa – wie funktioniert das?

Grundsätzlich erkundigen sich Mobilfunkanbieter bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei über die Bonität eines neuen Kunden. Wer zu Recht einen negativen Eintrag hier hat, muss deswegen noch lange nicht auf ein neues Handy oder die Option mobil zu telefonieren, verzichten. Teilweise gibt es bereits Anbieter, bei denen solche Kunden einen Handyvertrag abschließen können.

Schlimmstenfalls kann derjenige bei einer Vertragsverweigerung versuchen, den ausgewählten Telefonanbieter von seiner guten Zahlungsmoral zu überzeugen. Immerhin errechnet sich der Schufa-Score ja zum Teil aus allgemeinen Vergleichswerten und nur bedingt aus dem persönlichen Finanzverhalten. Online findet man auch Unternehmen, die Handy- und Mobilfunkverträge gänzlich ohne Schufa-Prüfung anbieten. Doch dabei muss meist eine entsprechend hohe Kaution hinterlegt werden oder aber die Verbrauchstarife sind entsprechend hoch. Wir haben aber genauer geprüft und haben auf handyvertrag-trotz-schufa.de gute Angebote gefunden, die auch Sie interessieren könnten.

Wer gänzlich ohne Schufa auskommen möchte, der kann sich eine Prepaid-SIM-Karte besorgen. Anbieter wie Aldi Talk, Blau, Fonic oder Simyo und zahlreiche andere deutsche Netzbetreiber bieten diese Option an. Dabei geht der Nutzer in Vorkasse, da ein Betrag auf das jeweilige Prepaid-Konto aufgebucht wird und dieses dann abtelefoniert wird. Mithilfe automatischer Aufbuchung des Guthabens per Lastschrift vom Bankkonto können Prepaid-Tarife ebenso komfortabel und einfach genutzt werden wie traditionelle Laufzeitverträge, die auf Postpaid-Basis funktionieren. Weiterer Vorteil dieser Handytelefonierform ist, dass die Kosten für Telefonate, SMS und mobiles Internet meist günstiger sind als bei Vertragstarifen. Abgesehen hat der Nutzer volle Kostenkontrolle und mehr Flexibilität durch das Fehlen von Mindestvertragslaufzeiten. Entscheidet man sich für einen Prepaid-Tarif, muss man das Handy oder Smartphone meist selbst im Handel kaufen. Dies ist durchaus zu empfehlen, da die entsprechenden Tarifpakete meist veraltete Modelle an Smartphones oder Handys mit nur geringer Leistungskapazität umfassen.

So funktioniert mobiles Telefonieren ohne Schufa:

  • Prepaid-Karte und Handy oder Smartphone separat im freien Handel kaufen oder ein gebrauchtes oder abgelegtes Gerät von Freunden oder Verwandten verwenden
  • Wenn gewünscht, für den Kauf des Handys einen Kleinkredit beantragen, den die Banken teilweise auch trotz Schufa-Eintrag des Antragstellers bewilligt
  • Handyvertrag über eine nahestehende Person abschließen und diesem die anfallenden Telefonkosten bezahlen

Fazit

Konsumenten tun gut daran, ihre gespeicherten Daten bei der Schufa und anderen Auskunfteien in regelmäßigen Abständen auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Fehler in den Datensätzen sollten sofort bereinigt werden. Schließlich kann es sonst beim nächsten Handyvertrag Probleme geben. Wer keinen neuen Handyvertrag bekommt, weil es einen negativen Schufa-Eintrag gibt, der kann auf einen Prepaid-Tarif setzen. Dieser ist günstig und ebenso komfortabel wie ein Laufzeitvertrag und bietet außerdem noch die volle Kostenkontrolle beim Telefonieren. Wer allerdings seine Rechnungen immer pünktlich und korrekt bezahlt hat, kommt problemlos zu einem neuen Handyvertrag.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"