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Crowdinvesting: Neue Reporting-Richtlinien für Verbraucherschutz und Investorenrechte gelten auf Companisto

Berlin – Mit neuen Reporting-Richtlinien wird der Verbraucherschutz im Bereich Crowdfunding und Crowdinvesting weiter optimiert. Der Bundesverband Crowdfunding, der 21 deutsche Plattformen vereint, hat gemeinsame Reporting-Richtlinien für Verbraucherschutz und Investorenrechte erarbeitet und setzt sie seit dem 1. Januar um. Für alle Angebote, die ab diesem Datum auf die Mitgliedsplattformen gelangen, sind diese neuen Standards bindend.

Ziel ist unter anderem, Best-Practice-Standards zu etablieren. Die Vorschläge wurden durch den Bundesverband Crowdfunding und die vereinten Plattformen erarbeitet. Innerhalb nur weniger Wochen haben die Mitgliedsplattformen diese Standards bereits in ihre Projektverträge implementiert.

Feste Reporting-Zeiträume sowie einheitliche Kommunikationsregeln gelten für alle Plattformen

Die Richtlinie sieht vor, dass die Berichte von Unternehmen und Projektträgern an ihre Investoren halbjährlich erfolgen sollen; spätestens aber 60 Kalendertage nach Halbjahresende bzw. 90 Kalendertage nach Jahresende. Die Empfehlung des Verbandes lautet alle drei Monate, spätestens jedoch 30 Tage nach der Berichtsperiode zu berichten. Die Investoren sollen bei allen Mitgliedsplattformen die gleiche regelmäßige Kommunikation über Unternehmens- und Projektrelevante Daten erhalten. Dazu wurde vom Bundesverband Crowdfunding eine Vorlage für das Reporting der Unternehmen und Projektträger auf den Plattformen an die jeweiligen Investoren entwickelt. Diese Vorlage setzt die Mindeststandards für die Regelmäßigkeit und Inhalte des Investoren-Reportings. Sie unterscheidet dabei die verbindlichen Anforderungen und Empfehlungen nach Art der Crowdfinanzierung. Diese werden von den Plattformen in alle Verträge integriert.

Die Informationen ermöglichen den Investoren die Mitverfolgung ihrer Investments

Die zur Verfügung gestellte Information soll es den Anlegern so ermöglichen, die Entwicklung ihrer Investition zu verfolgen. Die Entwicklung des Investitionsvorhabens soll dabei in allen relevanten Aspekten transparent dargestellt werden. Die Informationen für die Anleger müssen im Zeitverlauf schlüssig sein. Zusätzlich verpflichten die Plattformen ihre Vertragspartner auch dahingehend, dass wesentliche Erfolge, Herausforderungen und außerordentliche Ereignisse im Berichtszeitraum an die Investoren berichtet werden.

Companisto-Gründer Tamo Zwinge: „Best-Practice standardisieren“

„Die gemeinsamen Standards beim Investoren-Reporting sind für uns der Ausgangspunkt, um weitere Aspekte im Crowdfunding-Prozess im Hinblick auf Best-Practice zu standardisieren – wie zum Beispiel die Ausgestaltung des Vermögensanlage-Informationsblatts“, sagte Tamo Zwinge, Vorstandsmitglied im Bundesverband Crowdfunding und hier für das Thema Regulierung und Recht zuständig.

Investorenrechte auf Companisto: Von der Investorenakademie bis hin zum Rücktrittsrecht

Rückblick: Auf Companisto, der markführenden Plattform für Crowdinvesting, gab es seit dem Start der Plattform 2012 ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht – noch ehe dies durch das Kleinanlegerschutzgesetz (2015) verpflichtend wurde. Bei Companisto wurde ebenfalls von Beginn an keine Mindestinvestitionssumme festgelegt, damit jeder Investor den Umfang seines Investments genau bestimmen kann. Bereits im November 2016 startete die „Investoren-Akademie“ (www.companisto.com/de/academy). Die Akademie hilft Investoren dabei, ihre Entscheidungen durch Expertise im Bereich Finanzbildung zu professionalisieren und klärt darüber auf, worauf es beim Investieren ankommt. Companisto unterstützt die Startups auch nach der Finanzierungsrunde durch sein umfangreiches Netzwerk bei der erfolgreichen Unternehmensentwicklung. Das „Companisto-Family-Programm“ steht allen Companisto-Startups automatisch offen. Ein Partner ist die Unternehmensberatung PwC.

Quelle: companisto

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

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Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de
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