Steuertransparenzabkommen mit der Schweiz
Essen – Wer kann sich nicht an das Jahr 2014 erinnern und die Panikmache bezüglich der Aufdeckung von Konten in der Schweiz. Selbstanzeigen wurden en masse erstellt und der Fiskus freute sich über die Geldflut, die in die Haushaltskasse geschwemmt wurde. „Man kann zum heutigen Zeitpunkt nur wünschen, dass alle Betroffenen von der Möglichkeit einer Selbstanzeige Gebrauch gemacht haben, da bereits im letzten Jahr bekannt war, dass sich die Selbstanzeige ab 01.01.2015 verschärft und jetzt zu erheblich höheren Kosten führt“, hofft Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert.
Nun ist es soweit. Die Europäische Kommission hat mit der Schweiz ein Steuertransparenzabkommen geschlossen. Ab dem Jahr 2018 werden EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz automatisch Kontendaten austauschen.
Quelle: GBS
Veröffentlicht von:
- Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.
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