AktuellBanken & Geld

Piloten-Streik: Rechte der Passagiere und Chancen auf Entschädigung

Potsdam – Der nächste Lufthansa-Streik ist da: Betroffen sind Langstreckenflüge ab Deutschland sowie die Frachtflotte von Lufthansa Cargo. Es ist damit zu rechnen, dass auch in den Tagen nach dem Streik Unregelmäßigkeiten im Flugverkehr der Lufthansa auftreten, da Abläufe wieder neu koordiniert werden müssen. Der internationale Entschädigungsdienstleister informiert vor diesem Hintergrund über die Rechte und Entschädigungsansprüche der Flugpassagiere im Streikfall.

Die europäische Fluggastrechteverordnung Nr. 261 aus dem Jahr 2004 legt fest, dass Fluggesellschaften bei Streik nicht dazu verpflichtet sind, den betroffenen Passagieren Entschädigungen für Verspätungen, Ausfälle oder verpasste Anschlussflüge zu zahlen.

Diese Verfügung wurde durch zwei am 12. Juni 2014 gefällte  Urteile des Bundesgerichtshofes bekräftigt (Urteil vom 12.06.2014, Az. X ZR 104/13 und X ZR 121/13): Selbst ein Streik der eigenen Mitarbeiter einer Airline muss nach Auffassung der Karlsruher Richter zu den außergewöhnlichen Ereignissen gezählt werden, die eine Fluggesellschaft nicht beeinflussen kann.

Jedoch sollten vor allem nicht direkt vom Streik Betroffene ihren Entschädigungsanspruch genau prüfen lassen. Sollte Passagieren nach Beendigung des Arbeitskampfes das Boarding verweigert werden, da andere Fluggäste streikbedingt umgebucht worden sind, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Gleiches gilt, wenn vor dem eigentlichen Streiktag Flüge annulliert werden.

Doch auch wenn die Airlines nicht zu einer Augleichszahlung verpflichtet sind, haben sie den Passagieren gegenüber bestimmte Leistungen zu erbringen: Dazu gehört die Pflicht, eine Ersatzbeförderung zu organisieren, die auch mit einem anderen Verkehrsmittel erfolgen kann. Verspätet sich ein Flieger um mehr als zwei Stunden, stehen den Passagieren Versorgungsleistungen zu. Darunter fallen kostenlose Getränke, Snacks oder ggf. auch eine Mahlzeit sowie zwei Telefongespräche, E-Mails oder Faxe. Wird ein Flug annulliert, steht es Passagieren frei, vom Kaufvertrag des Tickets zurückzutreten und sich den vollständigen Preis erstatten zu lassen.

„Die Lufthansa ist aus unserer Erfahrung eine der professionellsten Airlines weltweit, insbesondere was die Kundenbetreuung und die Organisation des Geschäftsbetriebs anbelangt“, erklärt Eve Büchner. „Dennoch kommt es auch hier immer wieder mal zu Verspätungen und Ausfällen, die sich Passagiere entschädigen lassen sollten. Ausgleichsansprüche werden in der Regel gründlich und zügig abgearbeitet.“

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"