Ohne IBAN geht nichts mehr
Jennifer G. aus Hannover:
Angeblich muss demnächst bei Überweisungen immer die IBAN angegeben werden. Bisher habe ich immer die alte Kontonummer verwendet und meine Bank hat die Überweisung trotzdem angenommen. Ändert sich das jetzt?
Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Ab 1. Februar 2016 gehören die alte Kontonummer und Bankleitzahl der Vergangenheit an. Verbraucher müssen bei Überweisungen und Lastschriften die neue 22-stellige IBAN (International Bank Account Number) verwenden, bei internationalen Überweisungen in Länder, die sich nicht dem SEPA-Verfahren angeschlossen haben, zusätzlich die BIC (Internationale Bankleitzahl). Seit Februar 2014 lief eine Übergangsphase: Die Geldinstitute haben bisher aus Kulanz für ihre Kunden alte Kontonummern korrigiert und durch die IBAN ersetzt.
Dies ist ab 1. Februar 2016 vorbei – dann werden Überweisungsträger mit der alten Kontonummer nicht mehr bearbeitet. Für den Kunden kann das unangenehme Folgen haben, wenn eine Zahlung eilig ist oder die Verspätung Mahngebühren zur Folge hat. Ihre IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug, im Online-Banking und in der Regel auch auf Ihrer Bankkarte. Die IBAN des Zahlungsempfängers erhalten Sie von diesem selbst.
Quelle: D.A.S. Leistungsservice
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