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Umzug: Was beim Versicherungsschutz zu beachten ist

Saarbrücken. Wer sein gesamtes Hab und Gut in Kisten packt, staunt oft, wie viele Dinge zum eigenen Besitz gehören. Damit alle Gegenstände während des Umzugs ebenso wie im neuen Heim gut abgesichert sind, sollten Umziehende einige Tipps beherzigen.

“Wer sucht, der findet” – diese Weisheit gilt gerade zu Zeiten eines Umzugs. Und auch wenn die Kartons noch so sorgfältig gepackt und beschriftet werden: Bevor alle persönlichen Unterlagen in der Kiste verschwinden, lohnt sich ein Blick in den Versicherungsordner. Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, erklärt, worauf Umziehende achten sollten.

Quelle: LuckyBusiness iStock Thinkstock.
Quelle: LuckyBusiness iStock Thinkstock.

Gut versichert ab dem ersten Tag

– Umziehende sollten ihrer Versicherung bereits vorab die neue Anschrift mitteilen. Nur dann besteht in den Tagen des Umzugs ein ausreichender Versicherungsschutz – für das Umzugsgut zum Beispiel über die Hausratversicherung.

– “Zieht ein Versicherter innerhalb Deutschlands um, geht der Versicherungsschutz der Hausratsversicherung auf die neue Wohnung über”, erklärt Bernd Kaiser. Läuft der Mietvertrag der alten Wohnung nach dem Umzug in die neue noch weiter, können Versicherte vorübergehend auf “doppelten” Schutz zählen. Für die alte Wohnung erlischt dieser jedoch spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.

– Ob neue Möbel, hochwertiges Inventar oder Dekoration – extra für das neue Zuhause ausgewählte Gegenstände steigern den Hausratwert. Deswegen sollte immer geprüft werden, ob die Absicherungssumme in der Police ausreichend ist.

– “Wer ein Eigenheim baut, sollte sich am besten bereits bei Baubeginn mit einer Rohbauversicherung absichern”, empfiehlt Bernd Kaiser. Diese ist im Regelfall kostenfrei. Ist das Haus dann fertiggestellt und bezugsfertig, geht die Rohbauversicherung in eine Wohngebäudeversicherung über.

– Wer eine Bestandsimmobilie kauft, übernimmt die für dieses Objekt bereits bestehende Wohngebäudeversicherung. Diese kann entweder weitergeführt, gekündigt oder durch eine neue Wohngebäudeversicherung ersetzt werden.

Quelle: CosmosDirekt.

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