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Reform der Erbschaftssteuer ist für 2015 zu erwarten

Wilhelmshaven. Die HLB Treuhand Oldenburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 5.12.2014 die jährliche Fachtagung des bundesweiten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsnetzwerkes HLB Deutschland in Wilhelmshaven ausgerichtet. Um die künftigen Entwicklungen der Branche zu bewerten, trafen sich über 80 Vertreter des deutschen HLB Netzwerks mit Gästen aus Österreich, Polen und der Schweiz, die Mitglied bei HLB International sind.

Mit dem zu erwartenden Urteil zur Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungssteuer noch in diesem Dezember wird das Jahr 2014 aus steuerlicher und wirtschaftlicher Sicht noch einmal spannend. Daher stand das Thema bei der Fachtagung in Wilhelmshaven ganz oben auf der Tagesordnung. Mathias Grootens, Dozent für Erbschaftssteuer, Bewertung und Bilanzsteuerrecht an der FHF Nordkirchen, bewertete die Auswirkungen des anstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschafts- und Schenkungssteuer aus fachlicher Sicht. Sein Fazit: “Egal wie das Urteil ausfällt: Es wird weitreichende Konsequenzen sowohl für Unternehmer, als auch für Privatpersonen haben.” Es sei auf jeden Fall eine Reform der Erbschaftssteuer für das Jahr 2015 zu erwarten. Unternehmer und Gesellschafter eines gewerblichen Unternehmens sollten sich daher spätestens jetzt gründlich informieren und keine Zeit verlieren. “Erben und Vererben wird genau wie das Schenken mit der Reform nicht günstiger”, warnte Grootens. “In einigen Fällen ist es ratsam, das Unternehmen oder seine Anteile daran bereits zu Lebzeiten als Schenkung an einen Nachfolger aus der Familie zu übertragen.”

Neben den Konsequenzen der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschafts- und Schenkungssteuer gehörte auch die Unternehmensbewertung im Mittelstand zu den diskutierten Themen der Tagung. Geht es um eine Übertragung des Unternehmens auf einen Nachfolger, hängen diese beiden Aspekte sogar eng miteinander zusammen, denn der ermittelte Wert eines Unternehmens entscheidet unter Umständen über die Höhe der Schenkungssteuer. “Der steuerliche Wert eines Unternehmens wird zumeist durch einen sehr hohen Substanzwert festgelegt”, erklärte Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser, emeritierter Professor für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung der Ludwig-Maximilians-Universität München.

“Er stellt die Wertuntergrenze dar, also die Geldsumme, die mindestens zur Errichtung eines gleichwertigen Unternehmens aufgewendet werden müsste.” Dies sei nicht nur bei Schenkungen oder sonstigen unentgeltlichen Übertragungen wichtig. “Selbst bei entgeltlichen Transaktionen zwischen nahestehenden Personen oder auch fremden Dritten kommt es teilweise zur unerfreulichen Vermutung von Teilschenkungen seitens der Finanzbehörden”, warnte Ballwieser. Der Grund: Der Substanzwert, der hierbei den Mindestwert für ein Unternehmen darstellt, führt oft dazu, dass die Finanzverwaltung von einer Schenkung in Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem höheren Substanzwert durch den Veräußerer ausgeht. Unter Umständen fallen hier also unnötige Steuern an.

“Unternehmer sollten sich gerade jetzt im Hinblick auf geplante Übertragungen auf die nächste Generation genau über die Entwicklung der Rechtslage informieren, um erhebliche Nachteile für ihr Unternehmen und die Übernehmer zu vermeiden”, so RA/StB Kersten Duwe, Geschäftsführer der HLB Treuhand Oldenburg GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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