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Bürokratiemonster Abwrackprämie: Zuschuss mit zahlreichen Bedingungen

Abwrackprämie - da werden selbst die letzten Schrottlauben finanziell interessant.
Abwrackprämie - da werden selbst die letzten Schrottlauben finanziell interessant.

Vor der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sollten sich Interessenten die konkreten Bedingungen zur Abwrackprämie genau anschauen, insbesondere auch zu Jahreswagen. Ebenso empfiehlt sich, vor dem Kauf eines neuen Autos eingehend über Finanzierung, Fahrzeugklasse und Ausstattung nachzudenken. Wer jetzt in ein Fahrzeug mit geringem Spritverbrauch investiert, wird künftig nicht nur seinen Geldbeutel, sondern auch die Umwelt entlasten. Hier finden Sie Informationen zu:

Voraussetzungen
Unterlagen
Jahreswagen
Risiken
Umweltaspekten

Voraussetzungen

Der staatliche Zuschuss von 2.500 Euro wird gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden können:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur Privatpersonen. Das neue Fahrzeug muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 zugelassen werden. In den Genuss der Abwrackprämie kommt nur, wer sein altes Auto innerhalb dieses Zeitraums schreddern lässt.
  • Weitere Bedingung: Die Erstzulassung des Altfahrzeugs muss vor der Verschrottung mindestens neun Jahre zurückliegen. Das Altfahrzeug muss mindestens ein Jahr auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein.
  • Alt- und Neufahrzeughalter müssen identisch sein. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn Kinder die Altfahrzeuge ihrer Eltern oder Großeltern fahren.
  • Achtung: Alt- und Neuzulassung müssen in Deutschland erfolgt sein. Bei auch nur teilweiser Auslandszulassung wird es zu Schwierigkeiten kommen.

Wichtige Unterlagen

Dem Antrag auf Abwrackprämie sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebes gemäß Altfahrzeugverordnung, sowie dessen verbindliche Erklärung, dass das Altfahrzeug auch geschreddert wurde bzw. einer Schredderanlage zugeführt wird. Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge (GESA) bietet eine nach Bundesländern sortierte Liste anerkannter Demontagebetriebe
  • Kopie des Fahrzeugscheins des Altfahrzeugs mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung sowie des Fahrzeugbriefs des Altfahrzeugs.
  • Kopie des Fahrzeugscheins und Fahrzeugbriefs des Neufahrzeugs.
  • Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
  • Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen “Werksangehörigen/eine Werksangehörige” zugelassen war.
  • Das Neu- oder Leasingsfahrzeug muss mindestens die Schadstoffklasse Euro 4 erfüllen.

Kauf eines Jahreswagens

Schwierig wird es beim Kauf eines Jahreswagens statt eines Neuwagens. Hier ist folgendes zu beachten: Der Käufer darf nicht ein x-beliebiges Fahrzeug wählen. Der Jahreswagen darf, zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragssteller, längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisation oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, einen Autovermieter oder eine Autoleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein.

Risiko: Begrenzte Prämie

Die wenigsten werden einen Neu- oder Jahreswagen aus der Portokasse bezahlen können. Vor der Kaufentscheidung sollte deshalb auch geprüft werden, ob die Finanzierung gesichert ist und die anstehenden Raten geschultert werden können. Weiteres Risiko: Für die Abwrackprämie sind lediglich 1,5 Milliarden Euro bereit gestellt, wobei auch die amtlichen Abwicklungskosten aus diesem Topf bezahlt werden müssen. Sobald dieser Betrag ausgeschöpft ist, gehen die nachfolgenden Autokäufer leer aus. Der Kaufpreis des Pkw wird sich dann schlagartig um 2.500 Euro erhöhen. Insbesondere Käufer, die ihren Pkw auf Kredit finanzieren, sollten mit dem Autohändler schriftlich ein Rücktrittsrecht für den Fall vereinbaren, dass die Prämie ausfällt.

Tipp: Die Abwrackprämie ist ein staatlicher Zuschuss. Unabhängig davon sollten Käufer weiterhin versuchen, den bisher üblichen Rabatt beim Pkw-Kauf zu erhalten.

Autokauf mit Blick auf die Umwelt

Bei der Kaufentscheidung sollte man die Fahrzeugklasse, Größe und Ausstattung nach den typischen Erfordernissen im Alltag ausrichten und nicht am maximalen, gelegentlichen Bedarf. Ein kleineres Auto verbraucht weniger Sprit, zudem fallen hier geringere Kosten für Steuer und Versicherung an, denn die Kfz-Steuer wird sich künftig am CO2-Ausstoß des Fahrzeuges orientieren. Wer also jetzt in ein sparsames Gefährt investiert, profitiert künftig doppelt.

Tipp: Bei der Wahl helfen die Auto-Umweltliste des Verkehrsclubs Deutschland und die EcoTopTen-Übersichten für Pkw des Ökoinstituts Freiburg.

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