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	<title>Steuererklärung</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Steuererklärung</title>
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		<title>Steuererklärungen leicht gemacht: Ein Leitfaden!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Mar 2023 07:28:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung leicht gemacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es gibt verschiedene Arten von Steuererklärungen, die je nach individueller Situation ausgefüllt werden müssen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steuererklaerungen-leicht-gemacht-leitfaden/">Steuererklärungen leicht gemacht: Ein Leitfaden!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In diesem Leitfaden möchten wir Ihnen helfen, Ihre Steuererklärung ohne großen Aufwand zu bewältigen. Wir wissen, dass es für viele Menschen eine lästige Pflicht ist, aber mit etwas Vorbereitung und Organisation kann das Ausfüllen der Formulare schnell erledigt sein. In diesem Artikel werden wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Verfügung stellen, damit Sie Ihre Steuererklärungen problemlos einreichen können.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Welche Steuererklärungen gibt es?</h2>
<p style="text-align: justify;">Es gibt verschiedene Arten von Steuererklärungen, die je nach individueller Situation ausgefüllt werden müssen. Hier sind einige der häufigsten Steuererklärungen:</p>
<ol>
<li>Einkommensteuererklärung: Diese Erklärung muss von allen Personen abgegeben werden, die in Deutschland ein Einkommen erzielen, das über dem steuerfreien Grundbetrag liegt.</li>
<li>Umsatzsteuererklärung: Diese Erklärung müssen Unternehmer abgeben, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen.</li>
<li>Gewerbesteuererklärung: Diese Erklärung muss von Unternehmen abgegeben werden, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben.</li>
<li>Körperschaftsteuererklärung: Diese Erklärung müssen Kapitalgesellschaften und Vereine abgeben.</li>
<li>Lohnsteueranmeldung: Diese Erklärung muss von Arbeitgebern abgegeben werden, um die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmer an das Finanzamt zu melden.</li>
</ol>
<p style="text-align: justify;">Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder alle oben genannten Steuererklärungen ausfüllen muss. Die Art der Steuererklärung hängt von der individuellen Situation ab. Es empfiehlt sich jedoch, sich im Zweifelsfall an einen Steuerberater zu wenden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Steuererklärungen korrekt ausgefüllt werden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Wie kann man die Steuererklärung vorbereiten?</h2>
<p style="text-align: justify;">Um die Steuererklärung vorzubereiten, sollten Sie zunächst alle relevanten Unterlagen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Lohn- und <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/die-zukunft-der-lohnabrechnung/" target="_blank" rel="noopener">Gehaltsabrechnungen</a>, Belege für Ausgaben wie Miete, Versicherungen oder Spenden sowie Nachweise über Kapitalerträge.</p>
<p style="text-align: justify;">Anschließend sollten Sie sich überlegen, welche Steuerformulare für Ihre individuelle Situation notwendig sind. Hierbei kann Ihnen ein Steuerberater oder das Finanzamt weiterhelfen.</p>
<p style="text-align: justify;">Sobald Sie alle benötigten Unterlagen und Formulare zusammen haben, können Sie mit der eigentlichen Erstellung der Steuererklärung beginnen. Dabei ist es wichtig, alle Angaben sorgfältig und vollständig auszufüllen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, können Sie sich jederzeit an einen Experten wenden. Eine korrekt ausgefüllte Steuererklärung kann Ihnen nicht nur Geld sparen, sondern auch Ärger mit dem Finanzamt vermeiden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Wie beantrage ich eine Steuererklärung?</h2>
<p style="text-align: justify;">Um eine Steuererklärung zu beantragen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Option ist die Abgabe der Erklärung in Papierform. Hierfür können Sie das entsprechende Formular beim Finanzamt anfordern oder es auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums herunterladen.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine weitere Möglichkeit ist die elektronische Übermittlung der Steuererklärung. Hierfür benötigen Sie eine elektronische Signatur oder ein Zertifikat, das Sie bei verschiedenen Anbietern erwerben können. Auch hierfür steht Ihnen ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das Sie online ausfüllen und übermitteln können.</p>
<p style="text-align: justify;">Unabhängig von der gewählten Variante sollten Sie darauf achten, dass alle relevanten Angaben vollständig und korrekt sind. Insbesondere bei komplexeren Sachverhalten kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um Fehler zu vermeiden und mögliche Einsparungen zu nutzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Sobald Ihre Steuererklärung eingereicht wurde, prüft das Finanzamt diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Fragen oder Unklarheiten werden Sie kontaktiert und haben die Möglichkeit, ergänzende Angaben zu machen oder Korrekturen vorzunehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Insgesamt kann die Beantragung einer Steuererklärung zwar mit einem gewissen Aufwand verbunden sein, lohnt sich jedoch in vielen Fällen durch mögliche Rückzahlungen oder Einsparungen bei zukünftigen Steuerzahlungen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Welche Unterlagen muss ich für meine Steuererklärung bereithalten?</h2>
<p style="text-align: justify;">Um Ihre Steuererklärung erfolgreich einreichen zu können, benötigen Sie eine Reihe von Unterlagen. Diese sollten Sie im Vorfeld sammeln und gegebenenfalls kopieren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Dokumente, die Sie bereithalten sollten:</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Lohn- und Gehaltsabrechnungen: Hierbei handelt es sich um Ihre monatlichen Abrechnungen, die Ihnen Ihr Arbeitgeber ausstellt.</li>
<li style="text-align: justify;">Bescheinigungen über Sozialleistungen: Dazu gehören beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rentenbescheinigungen.</li>
<li style="text-align: justify;">Nachweise über Versicherungsbeiträge: Hierzu zählen unter anderem Beitragsbescheinigungen Ihrer Krankenkasse oder Ihrer privaten Versicherung.</li>
<li style="text-align: justify;">Spendenquittungen: Wenn Sie im vergangenen Jahr Spenden getätigt haben, sollten Sie die entsprechenden <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aergern-ueber-nachzahlungen/" target="_blank" rel="noopener">Quittungen</a> aufbewahren.</li>
<li style="text-align: justify;">Belege für außergewöhnliche Belastungen: Wenn Sie beispielsweise hohe Arztkosten hatten oder beruflich bedingt Umzugskosten hatten, sollten Sie diese Belege bereithalten.</li>
<li style="text-align: justify;">Nachweise über Vermietungseinkünfte: Falls Sie eine Wohnung oder ein Haus vermietet haben, benötigen Sie hierfür entsprechende Nachweise.</li>
<li style="text-align: justify;">Kontoauszüge: Es ist empfehlenswert, sämtliche Kontoauszüge des vergangenen Jahres aufzubewahren.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie diese Unterlagen vollständig vorliegen haben, steht einer erfolgreichen Steuererklärung nichts mehr im Wege!</p>
<h2 style="text-align: justify;">Was sollte ich beim Ausfüllen der Steuerklärung beachten?</h2>
<p style="text-align: justify;">Es gibt viele Faktoren, die beim Ausfüllen Ihrer Steuerklärung zu beachten sind. Einige davon können Sie leicht übersehen, aber es lohnt sich, sich die Zeit zu nehmen und alles richtig zu machen, damit Sie die größtmögliche Rückerstattung erhalten. Deshalb haben wir hier einen Leitfaden für Sie erstellt, der Ihnen bei der Abwicklung Ihrer Steuererklärung helfen soll.</p>
<p style="text-align: justify;">Der erste Schritt ist es, alle relevanten Informationen zusammenzutragen und zu überprüfen. Dies schließt alle Quittungen und Dokumente ein, die für Ihre Steuererklärung relevant sind. Prüfen Sie auch Ihren Lohnsteuerbescheid und vergewissern Sie sich, dass alle Angaben korrekt sind. Wenn etwas nicht stimmt oder unvollständig ist, müssen Sie dies dem Finanzamt melden.</p>
<p style="text-align: justify;">Haben Sie alle Unterlagen gesammelt? Dann können Sie anfangen die relevanten Formulare des Finanzamts auszufüllen. Es ist wichtig, dass alle Angaben korrekt gemacht werden und jede Seite gründlich gelesen wird. Insbesondere bei den Steuerabzugsbeträgen sollten Genauigkeit und Sorgfalt walten. Vergessen Sie nicht, alle relevanten Belege anzuhängen und das Antragsformular unterschrieben abzugeben &#8211; sonst kann es sein, dass ihre Steuererklärung nicht bearbeitet wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn Ihr Finanzamt eine elektronische Abgabe Ihrer Steuererklärung akzeptiert, können Sie diese Option nutzen. Hierbei müssen keine Papierunterlagen versendet werden &#8211; lediglich das ausgefüllte Antragsformular muss per Post versandt werden. Der Vorteil dieser Methode ist eine schnelle Bearbeitungszeit: Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie normalerweise eine Rückerstattung oder eine Zahlungsforderung von Seitens des Finanzamts.</p>
<p style="text-align: justify;">Damit steht dem Versenden der Steuererklärung nichts mehr im Weg! Bedanken Sie sich selbst für den Einsatz und freuen Sie sich auf die Rückerstattung oder Zahlungsforderung durch das Finanzamt! Mit etwas Glück erhalten Sie in Kürze einen Teil des Geldes zurück – je nachdem was in den Unterlagen angegeben worden ist – und haben somit noch mehr finanziell Spielraum für andere Anschaffungen!</p>
<h2 style="text-align: justify;">Was ist, wenn ich keine Steuern zahlen muss?</h2>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie kein Einkommen haben oder Ihr Einkommen unter dem steuerfreien Betrag liegt, müssen Sie in der Regel keine Steuern zahlen. Allerdings kann es dennoch sinnvoll sein, eine Steuererklärung abzugeben, um beispielsweise bereits gezahlte Steuern zurückzufordern oder um sich für staatliche Leistungen zu qualifizieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch wenn Sie als Student, Rentner oder Selbstständiger nur geringe Einkünfte erzielen, kann es ratsam sein, eine Steuererklärung einzureichen. Hierbei können Ihnen verschiedene Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten zugutekommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollten Sie unsicher sein, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht, empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren oder sich direkt an das Finanzamt zu wenden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Was ist, wenn ich schon vorher eine Steuererklärung abgegeben habe?</h2>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie bereits in den letzten Jahren eine Steuererklärung abgegeben haben, müssen Sie auch in diesem Jahr wieder eine abgeben. Es sei denn, Sie haben vom Finanzamt einen Bescheid erhalten, dass Sie von der Abgabepflicht befreit sind.</p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Fall sollten Sie den Bescheid sorgfältig aufbewahren und bei Bedarf vorlegen können. Wenn sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse jedoch geändert haben, müssen Sie erneut eine Steuererklärung abgeben.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist wichtig, alle relevanten Informationen und Belege für das betreffende Jahr zusammenzustellen und diese bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung zu berücksichtigen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Falls Sie unsicher sind oder Fragen zur Abgabe Ihrer Steuererklärung haben, können Sie sich an einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt wenden. Dort erhalten Sie professionelle Unterstützung und Beratung. Zudem gibt es inzwischen eine Vielzahl an Apps, die Sie bei Ihrer Steuererklärung unterstützen können.</p>
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		<title>Was kann ich alles von der Steuer absetzen?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/was-kann-ich-alles-von-der-steuer-absetzen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Annalena Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jan 2023 12:25:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Aufwendungen absetzen]]></category>
		<category><![CDATA[Sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern sparen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sparen ist also hoch im Trend und immer mehr Menschen sind auf das Sparen angewiesen. Doch wie kann man Geld sparen? Eine Möglichkeit, welche viele Menschen nicht wahrnehmen bzw. nicht kennen, ist das Absetzen von der Steuer.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Kosten sind in den vergangenen Monaten in die Höhe geschossen. Immer mehr Menschen müssen <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/in-der-krise-die-lebenshaltungskosten-senken/">Geld sparen</a> und Abstriche machen, um über die Runden zu kommen. Sparen ist also hoch im Trend und immer mehr Menschen sind auf das Sparen angewiesen. Doch wie kann man Geld sparen? Eine Möglichkeit, welche viele Menschen nicht wahrnehmen bzw. nicht kennen, ist das Absetzen von der Steuer. Die Frage hierbei ist jedoch, was man alles von der Steuer absetzen kann und was nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich können Arbeitnehmer viele Aufwendungen von der Steuer absetzen. Wenn man seine Möglichkeiten ausschöpfen möchte, erhält man häufig eine Rückerstattung vom Finanzamt. Hier geben wir eine Übersicht, was man von der Steuer absetzen kann.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Werbungskosten</h3>
<p style="text-align: justify;">Arbeitnehmer können laut §9 EStG sämtliche Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen absetzen. Im Klartext bedeutet das, dass Arbeitnehmer alle Ausgaben von Ihrem steuerpflichtigen Gehalt abziehen dürfen, die beruflich veranlasst sind und die nicht vom Arbeitgeber erstattet werden. Typische Werbungskosten für Arbeitnehmer sind zum Beispiel:</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Fahrtkosten zum Arbeitsplatz,</li>
<li style="text-align: justify;">Ausgaben für Fortbildungen,</li>
<li style="text-align: justify;">Bewerbungskosten,</li>
<li style="text-align: justify;">Kosten für die Anschaffung und Reinigung von Berufskleidung,</li>
<li style="text-align: justify;">Umzugskosten, bei einem beruflichen Umzug,</li>
<li style="text-align: justify;">Kosten für ein Arbeitszimmer.</li>
</ul>
<h3 style="text-align: justify;">Sonderausgaben bei der Steuer</h3>
<p style="text-align: justify;">Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich auch private Kosten von der Steuer absetzen. Hierzu gehören zum Beispiel Beiträge für <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/lebensversicherung-widerrufen-bis-zu-150-prozent-zuruckerhalten/">Versicherungen</a>, Spenden und Unterhaltszahlungen. Diese werden als Sonderausgaben bezeichnet und können mit unterschiedlichen Anteilen abgesetzt werden. Hingegen können Beiträge für die Basis-Krankenversicherung und die Pflegeversicherung in voller Höhe angerechnet werden. Andere Versicherungen können bei Arbeitnehmer und Beamten bis zu 1.900 Euro und für Selbstständige bis zu 2.800 Euro pro Jahr angerechnet werden. Ausnahmen gibt es natürlich immer. Welche Ausnahmen wann gelten, kann ein Steuerberater beantworten oder auch ein Lohnsteuerhilfeverein.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Steuererklärung abzugeben ist also wichtig, damit man Geld sparen kann. Diese kann innerhalb von vier Jahren rückwirkend abgegeben werden, um so Steuern zu sparen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Autor: Annalena Rüsche </em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Steuererklärung: Einfach und lohnend</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/die-steuererklaerung-einfach-und-lohnend/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Sep 2017 07:45:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Abgabefristen]]></category>
		<category><![CDATA[Belegpflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Steuererklärung lohnt sich nicht? Von wegen! Rund 901 Euro erhalten Deutsche, die nicht selbstständig tätig sind, im Schnitt vom Staat zurück (vgl. Destatis). Einige gesetzliche Neuerungen sorgen darüber hinaus für Erleichterungen. Mit ein paar Tipps und Tricks läuft bei der nächsten Steuererklärung alles glatt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/die-steuererklaerung-einfach-und-lohnend/">Die Steuererklärung: Einfach und lohnend</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Steuererklärung lohnt sich nicht? Von wegen! Rund 901 Euro erhalten Deutsche, die nicht selbstständig tätig sind, im Schnitt vom Staat zurück (vgl. Destatis). Einige gesetzliche Neuerungen sorgen darüber hinaus für Erleichterungen. Mit ein paar Tipps und Tricks läuft bei der nächsten Steuererklärung alles glatt.</p>
<figure id="attachment_31638" aria-describedby="caption-attachment-31638" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-31638" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild2_012_005_4c__80270.jpg" alt="" width="620" height="414" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild2_012_005_4c__80270.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild2_012_005_4c__80270-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/Bild2_012_005_4c__80270-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-31638" class="wp-caption-text">Foto: Avery Zweckform/spp-o</figcaption></figure>
<h2 style="text-align: justify;">Neue Fristen</h2>
<p style="text-align: justify;">Steuererklärer können aufatmen: Die Abgabefristen verlängern sich dank des neuen Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Alle, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, haben zukünftig Zeit bis Ende Juli des Folgejahres. Die Steuererklärung für 2018 ist demnach spätestens am 31. Juli 2019 abzugeben. Übernimmt ein Steuerberater die Erklärung, muss diese bis Ende Februar des übernächsten Jahres beim zuständigen Finanzamt vorliegen. Die neuen Fristen gelten erstmalig für Steuererklärungen zum Steuerjahr 2017.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Belegpflicht</h2>
<p style="text-align: justify;">Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung zwar nicht mehr unmittelbar mit Belegen einreichen, wegwerfen sollte man Quittungen &amp; Co allerdings auf keinen Fall. Das Finanzamt ist nämlich verpflichtet, eine hinreichende Anzahl zufällig ausgewählter Fälle vertieft zu prüfen, und kann dafür die Belege nachträglich anfordern. Es besteht also weiterhin eine Aufbewahrungs- und Nachweispflicht. Manche Experten empfehlen sogar, die Belege vorsorglich trotzdem mit einzuschicken.</p>
<p style="text-align: justify;">Fazit: Alle (privaten) Verkäufe quittieren zu lassen, ist ein Muss! Die Quittungen dienen später als Nachweise und müssen vom Finanzamt anerkannt sein. Rechtssichere Formulare mit allen relevanten Spalten gibt es zum Beispiel über den Quittungsblock-Erfinder avery-zweckform.com. Die Belege sind bei Zweckform garantiert aktuell, fälschungssicher, von Rechtsexperten geprüft und von den Behörden anerkannt.<br />
Übrigens: Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt und dann eine Nachzahlung leisten soll, kann die Erklärung wieder zurückziehen. Es lohnt sich also, einmal jährlich etwas Zeit zu investieren und die Steuerformulare ordentlich auszufüllen. Dieser Punkteplan hilft dabei:</p>
<ol>
<li style="text-align: justify;">(Private) Verkäufe stets quittieren lassen</li>
<li style="text-align: justify;">Alle Belege sortiert sammeln</li>
<li style="text-align: justify;">Termin für die Steuererklärung frühzeitig festlegen</li>
<li style="text-align: justify;">Steuererklärungsformulare ausfüllen</li>
<li style="text-align: justify;">Bei Bedarf Rat einholen</li>
<li style="text-align: justify;">Erklärung abgeben</li>
<li style="text-align: justify;">Geschafft!</li>
</ol>
<p><em>Quelle: akz</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kinderbetreuung steuerlich geltend machen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/kinderbetreuung-steuerlich-geltend-machen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Sep 2017 08:45:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[AuPair]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstleistung]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderbetreuung]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Tagesmutter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele Mütter wollen nach der Geburt eines Kindes bald wieder in den Job zurückkehren. Der Ausbau der Kinderbetreuung bringt darum für viele Familien Erleichterung. Gleichzeitig sind mit Kindergarten oder Tagesmutter Kosten verbunden, die je nach Region unterschiedlich ausfallen. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/kinderbetreuung-steuerlich-geltend-machen/">Kinderbetreuung steuerlich geltend machen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Viele Mütter wollen nach der Geburt eines Kindes bald wieder in den Job zurückkehren. Der Ausbau der Kinderbetreuung bringt darum für viele Familien Erleichterung. Gleichzeitig sind mit Kindergarten oder Tagesmutter Kosten verbunden, die je nach Region unterschiedlich ausfallen. Der Staat unterstützt Eltern mit Steuererleichterungen, informiert in diesem Zusammenhang die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.): Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können pro Jahr bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Davon werden allerdings nur zwei Drittel anerkannt, weil der Gesetzgeber die Ansicht vertritt, dass ein Drittel der Betreuungszeit privat veranlasst und nur der Rest erwerbsbedingt ist. Eltern müssen eine Rechnung vorlegen und nachweisen, dass sie die Kosten nicht bar bezahlt, sondern per Überweisung oder Lastschrift beglichen haben. Berücksichtigt werden allerdings nur Aufwendungen für die Betreuung. Die Kosten für das Mittagessen beispielsweise sind nicht absetzbar.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Au-pair: Kinderbetreuung und haushaltsnahe Dienstleistung</h2>
<p style="text-align: justify;">Haben sich Eltern für Unterstützung durch ein Au-pair entschieden, kann eine Hälfte der Kosten als Kinderbetreuungskosten berücksichtigt und die anderen 50 Prozent als haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben werden. Aufwendungen für Babysitter inklusive möglicher Fahrtkosten werden komplett berücksichtigt. Wenn Eltern steuerlich profitieren wollen, sollten sie den Babysitter aber nicht bar bezahlen, rät die Lohi: „Das Finanzamt möchte eine Rechnung sehen und den Überweisungsbeleg. Nur dann werden die Ausgaben anerkannt.“</p>
<p style="text-align: justify;">Sind die Eltern verheiratet und werden zusammen veranlagt, werden die Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben in der gemeinsamen Steuererklärung angegeben. Ist das Paar nicht verheiratet, lebt aber zusammen, muss laut Lohi genauer gerechnet werden. Jeder kann seinen Anteil an den Kosten zur Kinderbetreuung in seiner eigenen Erklärung geltend machen. Allerdings darf der abziehbare Betrag jeweils 2.000 Euro nicht überschreiten. Es sollte immer drauf geachtet werden, dass beide Eltern als Vertragspartner im Vertrag stehen. Bei getrennt lebenden Eltern ist derjenige abzugsberechtigt, bei dem das Kind lebt und der die Kosten für Kita oder Kernzeitbetreuung in der Schule trägt.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. – Öffentlichkeitsarbeit</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Jahreswechsel: So gelingen die finanziellen Vorsätze</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/jahreswechsel-so-gelingen-die-finanziellen-vorsaetze/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Dec 2016 12:25:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jevenstedt - Mit dem anstehenden Jahreswechsel gehen meist neue Vorsätze einher: sei es etwas abzunehmen, mehr Sport zu treiben oder auf einen langersehnten Traum hin zu sparen. An der Umsetzung hapert es dagegen besonders oft, wenn es um Finanzthemen geht. Der Berg der liegengebliebenen Rechnungen und die aufgeschobene Steuererklärung erscheinen wie ein unüberwindbares Hindernis.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Jevenstedt</strong> &#8211; Mit dem anstehenden Jahreswechsel gehen meist neue Vorsätze einher: sei es etwas abzunehmen, mehr Sport zu treiben oder auf einen langersehnten Traum hin zu sparen. An der Umsetzung hapert es dagegen besonders oft, wenn es um Finanzthemen geht. Der Berg der liegengebliebenen Rechnungen und die aufgeschobene Steuererklärung erscheinen wie ein unüberwindbares Hindernis. Im Laufe der Jahre sammelt sich finanzieller Ballast an, da lohnt sich das Entrümpeln. Frank Frommholz, einer der Gründer des unabhängigen Expertennetzwerkes Finanzkun.de, rät: „Mit System und Ordnung sind die Finanzen schnell aufgeräumt, Altlasten beseitigt und das Ziel des Sparens und der Vermögensbildung rückt näher.“</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Aller Anfang ist schwer</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Sich selbst für die anstehende Entrümplungsaktion zu motivieren, verspricht Erfolg. Dabei hilft ein Objekt der Begierde, für das sich das Sparen lohnt, oder ein langfristiges Ziel wie die Vermögensbildung. Sich nicht um die Finanzen zu kümmern, birgt das Risiko unnötiger und steigender Ausgaben. Um herauszufinden, wo sich Einsparungen bei den eigenen Finanzen ergeben, bietet es sich an, zunächst eine Übersicht zu erstellen. So helfen die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben sowie die Auflistung von laufenden Krediten, Geldanlagen und Versicherungen in einem Haushaltsbuch, um den Status quo darzustellen. Diese Aufstellung zeigt dann die vorhandenen Überschüsse oder Defizite auf.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Vermögensbildung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Sobald eigene Ausgaben übersichtlich vorliegen, besteht der nächste Schritt darin, über mögliche Sparmaßnahmen nachzudenken. Dabei steht weniger der Verzicht auf alltägliche Bedürfnisse im Vordergrund als vielmehr die Prüfung laufender Kosten. Ausgaben für Versicherungen und Verträge zu kontrollieren und niedrig zu halten, rentiert sich ebenfalls. Ein Vergleich mit Angeboten anderer Anbieter empfiehlt sich, um teure Mitgliedschaften oder Verträge zu vermeiden. Bei aufgenommenen höherverzinslichen Krediten bieten Sondertilgungsmöglichkeiten eine Chance, diese früher abzubezahlen. Weiterhin lohnen sich Geldanlagen zur Vermögensbildung, wie zum Beispiel die Investition in Indexfonds, die sich selbst für Kleinanleger und Anfänger rentieren. Sich in diesem Zuge über Kreditbedingungen und Investitionsmöglichkeiten sowie – risiken zu informieren, verhindert gravierende Fehlentscheidungen. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, den Rat eines Experten einzuholen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Nachhaltige Organisation der Finanzen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Um die eigenen Finanzen nachhaltig zu organisieren, gilt es einiges zu beachten. Ein klares Ablagesystem verspricht anhaltende Übersichtlichkeit. Es empfiehlt sich, einen zentralen Ablageort für Belege in Reichweite, zum Beispiel nah am Schreibtisch, zu schaffen. Ein eigens angelegtes Haushaltsbuch für alle Ausgaben sorgt für einen bewussten Umgang mit den Finanzen. Anfallende Rechnungen sofort zu überweisen und zu sortieren, vermeidet Anhäufungen und Mahngebühren, die bei zu langen Verzögerungen anfallen. Unter anderem hilft es auch, der Verwendung des Dispokredits zu entgehen, bei dem häufig horrende Zinsen aufkommen.</p>
<p style="text-align: justify;">„Finanzen sind gar nicht so kompliziert und können auch Spaß machen. Ehrlich!“, verspricht Finanzexperte Frank Frommholz. Gleichzeitig warnt er: „Beim Umgang mit Investitionen und Geldanlagen ohne genügend Vorwissen empfiehlt es sich, den professionellen und unabhängigen Rat eines Honorarberaters einzuholen.“ Finanzberater, die an eine Institution gebunden sind und eine vermeintlich kostenlose Beratung anbieten, spekulieren in der Regel auf eine Provision durch verkaufte Verträge. Eine kostenlose, uneigennützige Beratung zu Investitionsmöglichkeiten gibt es hier nicht.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Borgmeier Public Relations/Finanzkun.de</em></p>
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		<title>10 teure Fehler in der Steuererklärung</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/10-teure-fehler-in-der-steuererklaerung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 May 2016 07:58:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Neustadt a. d. W. - Immer wieder machen Steuerzahler folgenschwere Fehler in ihrer Einkommensteuererklärung und verlieren dadurch Geld. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) präsentiert die Hitliste der zehn teuersten Steuer-Fehler.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Neustadt a. d. W.</strong> &#8211; Immer wieder machen Steuerzahler folgenschwere Fehler in ihrer Einkommensteuererklärung und verlieren dadurch Geld. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) präsentiert die Hitliste der zehn teuersten Steuer-Fehler.</p>
<figure id="attachment_22665" aria-describedby="caption-attachment-22665" style="width: 216px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/05/vlh_ig_10_teure_steuerfehler_20160517.jpg"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-22665" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/05/vlh_ig_10_teure_steuerfehler_20160517-216x600.jpg" alt="Quellenangabe: &quot;obs/VLH Infografik&quot;" width="216" height="600" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/05/vlh_ig_10_teure_steuerfehler_20160517-216x600.jpg 216w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/05/vlh_ig_10_teure_steuerfehler_20160517-54x150.jpg 54w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/05/vlh_ig_10_teure_steuerfehler_20160517-369x1024.jpg 369w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/05/vlh_ig_10_teure_steuerfehler_20160517.jpg 620w" sizes="(max-width: 216px) 100vw, 216px" /></a><figcaption id="caption-attachment-22665" class="wp-caption-text">Quellenangabe: &#8222;obs/VLH Infografik&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 1: Nachweise verschlampen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Rechnung für den Handwerker, der Nachweis über die Zahn-OP, die Quittungen zu den Fachbüchern, das Fahrtenbuch für den Dienstwagen: Wer im Laufe des Jahres keine Nachweise und Belege für seine Ausgaben sammelt, der wird die Kosten schwerlich absetzen können. Denn ohne entsprechende Belege fehlen die exakten absetzbaren Beträge sowie die erforderlichen Nachweise für das Finanzamt.</p>
<p style="text-align: justify;">Der einfachste Weg aus dem Chaos: Sammeln Sie alle Quittungen und Belege übers Jahr in einem Ordner oder noch einfacher in einem Schuhkarton. Sitzen Sie an Ihrer Steuererklärung, können Sie die Nachweise sortieren und den richtigen Ausgaben zuordnen &#8211; nämlich Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen &#8211; und dann an der richtigen Stelle in den Formularen der Steuererklärung eintragen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 2: Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente vergessen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Beiträge für die Riester-Rente lassen sich von der Steuer absetzen. Damit das geschieht, müssen Sie als Riester-Versicherter eine Einwilligung zur Übermittlung Ihrer Einkommensteuerdaten ausfüllen, unterschreiben und an den Anbieter Ihrer Riester-Rente zurückschicken. Seit 2005 vereinfacht das sogenannte Dauerzulagenverfahren diesen Prozess: Die Einwilligung muss nur ein einziges Mal ausgefüllt und zurückgeschickt werden, dann werden alle steuerlichen Vorteile sowie Zulagen vom Staat jedes Jahr automatisch für Sie gutgeschrieben.</p>
<p style="text-align: justify;">Wichtig ist das Ganze deshalb, weil die Versicherung erst mit Ihrer Einwilligung Ihre Daten an das zuständige Finanzamt sendet. Und erst mit diesen Daten wird das Finanzamt Ihre Riester-Beiträge als absetzbar anerkennen &#8211; egal, ob und was Sie selbst in Ihrer Steuererklärung in puncto Riester-Rente eintragen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 3: Rechnungen bar zahlen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Es ist einer der häufigsten Fehler in Sachen Steuererklärung: Handwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs bar bezahlen. Dabei lassen sich die Rechnungen dafür in vielen Fällen von der Steuer absetzen &#8211; entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Die Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie die Kosten nicht bar bezahlen, sondern überweisen. Nur mit Rechnung und Überweisungsträger können Sie alle Steuervorteile in Bezug auf Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen ausschöpfen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 4: Kosten aus der Jahresverbrauchsabrechnung vergessen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Sie sind Mieter oder Eigentümer? Dann können Sie Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, die in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung angegeben werden. Dazu gehören z.B. die Kosten für die Müllabfuhr, Gartenpflege oder die Hausreinigung, aber auch Gerätewartungen zum Beispiel am Brandmelder, dem Aufzug oder der Heizung. Bei Mietern, die in einem Mehrfamilien- bzw. Hochhaus wohnen, kann da einiges zusammenkommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die entsprechende Aufstellung solcher Kosten finden Sie in der Regel in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung unter einer Überschrift wie &#8222;Nachweis Aufwendungen gem. § 35a EStG&#8220;. Denn die einzelnen Hausverwaltungen bzw. Energiedienstleister sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Mietern eine Auflistung aller Handwerkerleistungen bzw. haushaltsnahen Dienstleistungen während eines Jahres zur Verfügung zu stellen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 5: Außergewöhnliche Belastungen nicht angeben</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das oberste Finanzgericht, der Bundesfinanzhof (BFH), prüft zur Zeit die Frage, ob bei außergewöhnlichen Belastungen künftig die Regel zur zumutbaren Eigenbelastung fällt. Bislang gilt: Nur die Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über Ihrer eigenen zumutbaren Belastungsgrenze liegen, können Sie absetzen. Wie hoch die Grenze für jeden Einzelnen ausfällt, richtet sich momentan vor allem nach dem Einkommen: Je mehr Sie verdienen, desto mehr Ausgaben gelten derzeit als zumutbar. Viele sammeln deshalb erst gar keine Nachweise für die Brille oder die Zahn-OP, weil sie denken, dass sie mit den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Unser Tipp: Während das BFH-Verfahren läuft, tragen Sie jeden Cent Ihrer außergewöhnlichen Belastungen in die Steuererklärung ein mit Hinweis auf das laufende BFH-Verfahren (Aktenzeichen: VI R 33/13 vom 02. September 2015). Sollte Ihr Finanzamt Ihre außergewöhnlichen Belastungen nicht berücksichtigen, legen Sie Einspruch gegen den entsprechenden Steuerbescheid ein und beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens. Werden die BFH-Richter die Belastungsgrenze tatsächlich kippen, sichern Sie sich damit größere Steuervorteile. Denn dann werden Ihnen die vollen Kosten für z.B. das Zahnimplantat oder die Brille nachträglich anerkannt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 6: Einträge vertauschen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Sie haben eine Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber nicht bei Weiterbildung, sondern bei den Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die Ihnen zustehen würde, bleibt einfach aus.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 7: Mietvertrag mit Angehörigen nicht wasserdicht gestalten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Vermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann &#8211; trotz geringerer Miete &#8211; seine Kosten für das Objekt voll absetzen. Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens, die Handhabung des Mietvertrags hält einem Fremdvergleich stand. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Sind derlei Bedingungen nicht erfüllt, kann das Finanzamt den Steuervorteil für den Vermieter aberkennen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 8: Fristen verstreichen lassen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid &#8211; und Sie sind froh, dass Sie keine Steuern nachzahlen müssen? Oder Sie bekommen eine Rückzahlung, die aber geringer ausfällt als von Ihnen errechnet? Statt innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids Einspruch einzulegen, unternehmen die meisten in solchen Fällen nichts. Das könnte allerdings ein teurer Fehler sein, schließlich sollten Sie prüfen, weshalb das Ergebnis im Steuerbescheid von Ihren Berechnungen abweicht. Nehmen Sie den Bescheid genauer unter die Lupe oder engagieren Sie einen Profi, der nachträglich für Sie gegenüber dem Finanzamt eintritt und etwaige Fehler behebt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 9: Bankverbindung falsch angeben</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Sie haben die Bank gewechselt, ohne auf Ihrer Steuererklärung die neuen Daten anzugeben? Sie haben sich scheiden lassen, doch beim Finanzamt ist noch die Konto-Nummer Ihres Ex-Gatten hinterlegt? Oder es hat sich ganz einfach ein Zahlendreher in Ihre BIC- bzw. IBAN- Angaben eingeschlichen? Dann werden Sie Ihre Steuerrückerstattung verspätet oder gar nicht erhalten. Prüfen Sie deshalb genau Ihre Angaben zu Ihrer Bank- und Kontoverbindung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Steuerfehler Nummer 10: Steuererklärung nicht machen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Eine Steuererklärung lohnt sich &#8211; und wer keine macht, verschenkt sein Geld. Wie das Statistische Bundesamt im März 2016 mitteilte, erhielten im Jahr 2011 insgesamt 11,5 Millionen Steuerbürger eine Steuerrückerstattung, nämlich durchschnittlich 875 Euro. Im Vergleich dazu mussten mehr als 1,5 Millionen Deutsche an den Staat nachzahlen, im Schnitt 954 Euro. Mitglieder der VLH können sich über mehr als 1.000 Euro Rückerstattung im Durchschnitt freuen.</p>
<p style="text-align: justify;">Arbeitnehmer und Rentner müssen ihre Steuererklärung bis 31. Mai abgeben. Wer einen Steuerprofi &#8211; Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein &#8211; beauftragt, hat mehr Zeit. Dann kann die Steuererklärung bis zum Jahresende abgegeben werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<item>
		<title>Steuererklärung: Pflicht oder nicht?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/steuererklaerung-pflicht-oder-nicht/</link>
		
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		<pubDate>Tue, 14 Apr 2015 11:44:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>"In den einfachsten Steuerfragen herrschen noch immer die folgenschwersten Irrtümer", sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Viele Menschen wüssten beispielsweise nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl sie keine Aufforderung vom Finanzamt erhalten. Die VLH präsentiert die häufigsten Irrtümer zur Steuererklärung.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Neustadt a. d. W.</strong> &#8211; &#8222;In den einfachsten Steuerfragen herrschen noch immer die folgenschwersten Irrtümer&#8220;, sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Viele Menschen wüssten beispielsweise nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl sie keine Aufforderung vom Finanzamt erhalten. Die VLH präsentiert die häufigsten Irrtümer zur Steuererklärung.</p>
<figure id="attachment_11986" aria-describedby="caption-attachment-11986" style="width: 618px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-11986" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print.jpg" alt="Foto: &quot;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./VLH&quot;" width="618" height="616" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print.jpg 618w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print-150x150.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print-300x299.jpg 300w" sizes="(max-width: 618px) 100vw, 618px" /><figcaption id="caption-attachment-11986" class="wp-caption-text">Foto: &#8222;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./VLH&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Wer ein zu versteuerndes Einkommen über 8.354 Euro pro Jahr hat, zahlt Einkommensteuer und muss eine Steuererklärung abgeben. Diese Pflicht betrifft viele Arbeitnehmer, Eheleute und eingetragene Lebenspartner. Auch immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung einreichen. Die Liste der Verpflichteten ist so lang, dass man der Einfachheit halber besser die wenigen Ausnahmen nennt. Verluste, Sanktionen, Strafen</p>
<p style="text-align: justify;">Obwohl so viele dazu verpflichtet sind, geben unzählige Menschen keine Steuererklärung ab. Zum Teil hat das schwerwiegende Folgen. Die entgangenen Steuerrückzahlungen sind dabei noch das geringste Übel. Das Finanzamt kann ohne Begründung für bis zu sieben Jahre rückwirkend eine Steuererklärung verlangen.</p>
<p style="text-align: justify;">Interpretiert der Fiskus die Nichtabgabe sogar als Versuch, Steuern zu hinterziehen, können die zuständigen Beamten bis zu 13 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung einfordern. &#8222;So viele Steuererklärungen auf einmal zu machen ist schwierig und aufwendig&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Richtig teuer werde es, wenn tatsächlich eine bewusste oder unbeabsichtigte Steuerhinterziehung ans Tageslicht komme. Dann drohen Strafzahlungen und im Einzelfall sogar Freiheitsstrafen. Pflicht oder nicht: Die fünf häufigsten Irrtümer</p>
<p style="text-align: justify;">Die Steuererklärung nicht abgeben zu müssen halten viele Bürgern für normal, sagt Christina Georgiadis. &#8222;In Wahrheit ist das aber die Ausnahme.&#8220; Dennoch herrschen laut VLH hartnäckige Irrtümer. Eine Übersicht:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1. Irrtum: &#8222;Ich wurde noch nie aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben, deshalb muss ich das auch nicht tun.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die fehlende Aufforderung ist kein Indiz dafür, dass Sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Das Finanzamt kann Sie schlicht vergessen haben. Das heißt aber nicht, dass Sie nicht wieder in den Fokus der Steuerbeamten rücken. Oft ist es schlichte Überlastung, die das Finanzamt von der eingehenden Recherche abhält. &#8222;Aber in Zeiten der elektronischen Datenverarbeitung kann man davon ausgehen, dass die Maschen im Netz enger werden&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2. Irrtum: &#8222;Wenn ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben habe, muss ich das auch in Zukunft nicht tun.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Falsch. Auch wenn Sie in der Vergangenheit keine Steuererklärung abgeben mussten, kann sich das geändert haben. Die Gründe dafür können neue Gesetze sein, gestiegene Einkünfte oder auch eine veränderte Lebenslage zum Beispiel durch Heirat, Kinder, eine neue Tätigkeit oder Scheidung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3. Irrtum: &#8222;Ich bin Rentner und damit aus dem Rennen.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Rentner sind in den letzten Jahren zur Hauptzielgruppe für Steuererhöhungen geworden. Auch deshalb werden Rentenbezüge in immer mehr Fällen steuerpflichtig. Zudem haben viele Pensionäre Altersbezüge aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel aus privaten und gesetzlichen Rentenkassen. Hier gelten mitunter komplizierte Regeln, welcher Anteil wie zu besteuern ist. Daher sind selbst geringe Renten nicht immer von der Abgabepflicht der Steuererklärung befreit.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>4. Irrtum: &#8222;Ich kann mit einer Steuererklärung sowieso nichts gewinnen.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mag sein, ist aber kein Grund, sich zurückzulehnen. Das Finanzamt mag bekanntlich jene Steuerzahlenden am liebsten, bei denen noch etwas zu holen ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>5. Irrtum: &#8222;Das passiert doch heute alles automatisch.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Stichwort vorausgefüllte Steuererklärung: In der Tat verfügen die Finanzämter über die persönlichen Daten der Steuerzahlenden bereits in elektronischer Form. Zudem melden Arbeitgeber, Banken und viele Kassen bereits die Einkünfte ihrer Mitarbeitenden bzw. Kunden an den Fiskus. Es stimmt auch, dass man diese Daten in die eigene Steuererklärung übertragen kann und das Formblatt also vorausgefüllt ist. Aber damit ist noch keine Steuererklärung abgegeben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>VLH: Die Zeit spielt fürs Finanzamt</strong></p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Mit der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung hat das Finanzamt einen recht genauen Überblick, wer wie viele Einkünfte aus welchen Quellen bezieht&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Das bedeute, dass der Fiskus jederzeit nachschauen kann, wer eine Steuererklärung abgeben müsste und das noch nicht getan hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Der elektronische Datenverkehr soll alles einfacher machen für die Steuerzahlenden. Aber er helfe eben auch den Finanzämtern, so Georgiadis. Vor wenigen Jahren habe die elektronische Datenverarbeitung noch in den Kinderschuhen gesteckt. Aber was derzeit wie eine etwas holprige Datenbürokratie anmute, könne in kurzer Zeit zur intelligenten Allzweckwaffe der Steuerbehörden reifen. &#8222;Wer heute noch unter den Tisch fällt, weil der zuständige Finanzbeamte überlastet ist, kann morgen schon wieder auf dem Bildschirm erscheinen. Die Maschinen vergessen nicht.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: (ots) </em></p>
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		<item>
		<title>Das macht die Steuererklärung kompliziert</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/das-macht-die-steuererklaerung-kompliziert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Feb 2015 12:27:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Pressesprecherin der VLH]]></category>
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		<category><![CDATA[Vermietung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neustadt a. d. W. Dienstwagen, Rosenkrieg, Vermietung: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) beleuchtet die häufigsten Situationen, in denen die Steuererklärung zu einem komplexen Gesamtkunstwerk werden kann. Fazit: Es gibt immer weniger einfache Fälle.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Neustadt a. d. W. Dienstwagen, Rosenkrieg, Vermietung: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) beleuchtet die häufigsten Situationen, in denen die Steuererklärung zu einem komplexen Gesamtkunstwerk werden kann. Fazit: Es gibt immer weniger einfache Fälle.</p>
<p style="text-align: justify">&#8222;Eine ordentliche Steuererklärung abzugeben lohnt sich immer&#8220;, sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin der VLH. Dennoch verzichtet ein großer Teil der Steuerzahlenden darauf &#8211; aus ganz unterschiedlichen Gründen. Vielen Menschen ist das Thema Steuern zu kompliziert. &#8222;Da stehen wir vor einem Paradoxon&#8220;, so Georgiadis. Denn je komplizierter die Steuererklärung ist, desto größer sei das Potenzial zum Steuersparen.</p>
<p style="text-align: justify">Aus der Praxis der knapp 3.000 VLH-Beratungsstellen haben die Steuerexperten der VLH fünf Lebenslagen ermittelt, in denen die Steuererklärung tatsächlich kompliziert wird.</p>
<figure id="attachment_9488" aria-describedby="caption-attachment-9488" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-9488" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/komplizierte_steuererklaerung_print.jpg" alt=" Quelle: &quot;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.&quot;" width="620" height="329" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/komplizierte_steuererklaerung_print.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/komplizierte_steuererklaerung_print-150x80.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/komplizierte_steuererklaerung_print-300x159.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/02/komplizierte_steuererklaerung_print-310x165.jpg 310w" sizes="auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-9488" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">1. Optionenflut beim Firmenwagen</p>
<p style="text-align: justify">Auf den ersten Blick ist es ganz einfach: Wer einen Dienstwagen nutzt, versteuert den geldwerten Vorteil. Das erledigt der Arbeitgeber, indem er vom Bruttogehalt die Abzüge ans Finanzamt weitergibt. Ist die Sache damit erledigt? Selten, urteilen die VLH-Steuerexperten.</p>
<p style="text-align: justify">Zunächst muss festgelegt werden, ob der Angestellte den geldwerten Vorteil des Dienstwagens nach der Pauschalmethode oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern soll. Der Begriff Pauschalmethode suggeriere eine gewisse Einfachheit, so Georgiadis. &#8222;Aber lassen Sie sich davon nicht täuschen!&#8220; Hier ist nämlich die Art der Fahrt steuerlich interessant. Für die Möglichkeit von Privatfahrten wird monatlich 1 Prozent des Listenpreises versteuert. Für Fahrten zur Arbeit kommt dann noch ein Zuschlag hinzu &#8211; der je nach Anzahl der monatlichen Fahrten variiert.</p>
<p style="text-align: justify">Auch bei der Fahrtenbuchmethode wird es dem Steuerzahler nicht leicht gemacht. Einerseits müssen alle Fahrten protokolliert werden, was Fleiß erfordert. Zudem müssen die vom Arbeitgeber getragenen Kosten des Firmenwagens nachgewiesen werden.</p>
<p style="text-align: justify">Egal, ob Fahrtenbuch- oder Pauschalmethode: Richtig kompliziert wird es, wenn Sie Betriebskosten aus eigener Tasche bezahlen &#8211; also Sprit oder Reparaturen. Jedes Jahr enden Streitigkeiten zur Versteuerung des Firmenwagens vor Gerichten. Auch das macht die Sache nicht einfacher. Denn die Finanzgerichte schreiben mit ihren Urteilen nicht immer die geltenden Regeln fort. &#8222;Nicht grundsätzlich, aber zumindest im Detail sind die Steuerzahlenden also mit einer sich unregelmäßig wechselnden Lage konfrontiert&#8220;, so Georgiadis.</p>
<p style="text-align: justify">2. Pflegen und clever entscheiden</p>
<p style="text-align: justify">Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter und werden pflegebedürftig. &#8222;Gerade weil Pflege ohnehin eine große Belastung sein kann, geraten die steuerlichen Feinheiten bei den Betroffenen schnell aus dem Blick&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis.</p>
<p style="text-align: justify">Die Angehörigen, die mitunter die Pflege übernehmen oder dafür zahlen, müssen viele steuerliche Grundsatzentscheidungen treffen, die sich langfristig auswirken. Hier eine Auswahl:</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Wird durch Angehörige gepflegt oder durch professionelle Einrichtungen oder Dienstleister?</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Was ist günstiger &#8211; die Kosten über den Pflegepauschbetrag oder als außergewöhnliche Belastung absetzen?</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Bei Einnahmen zur Pflege eines Angehörigen: Wie ist das Pflegegeld am besten steuerlich zu behandeln?</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Wie veranlagt man die Ausgaben, falls eine Pflegekraft engagiert wird?</p>
<p style="text-align: justify">3. Vermieten &#8211; aufgepasst!</p>
<p style="text-align: justify">Von der Einliegerwohnung bis zum vermieteten Mehrfamilienhaus: Viele Steuerzahlende haben in Immobilien investiert und vermieten diese. Das bringt Mieteinnahmen, aber auch Kosten &#8211; zum Beispiel für Reparaturen oder Investitionen. Die Einnahmen und die Ausgaben werden in der Steuererklärung gegengerechnet. &#8222;Klingt einfach&#8220;, so VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Aber auch hier täusche die Lage auf den ersten Blick eine Übersichtlichkeit vor, die sich in der Steuerpraxis nicht bestätige.</p>
<p style="text-align: justify">Eine wichtige Entscheidung muss der Vermietende bei den Erhaltungsaufwendungen treffen, wie Renovierung beispielsweise. Sollen diese Kosten über mehrere Jahre verteilt oder auf einmal abgesetzt werden? &#8222;Diese grundsätzliche Entscheidung ist eine Einbahnstraße&#8220;, so Georgiadis. Wer sich einmal festlegt, kann die Entscheidung nachträglich nicht mehr ändern, auch wenn daraus steuerliche Nachteile entstehen.</p>
<p style="text-align: justify">Ebenfalls streng reguliert ist das Vermieten unter Angehörigen &#8211; zum Beispiel an die erwachsenen Kinder. Solche Mietverträge müssen dem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Ist die Miete zu niedrig, wird das Finanzamt nachhaken. Ein weiterer, steuerlich unverzeihlicher Fehler ist zudem, die Miete bar zu zahlen und nicht als Kontoüberweisung. In diesem Fall erkennt das Finanzamt die Zahlung gar nicht an.</p>
<p style="text-align: justify">4. Rosenkrieg und nichts geht mehr</p>
<p style="text-align: justify">Von einem Rosenkrieg spricht man, wenn eine Ehe oder eine Partnerschaft in die Brüche geht und die Ex-Partner dabei zu Feinden werden. &#8222;Aus der steuerlichen Praxis wissen wir, dass diese Fälle häufiger vorkommen, als man meinen möchte&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Das Problem: Ohne Kooperationsbereitschaft der ehemaligen Partner wird es unmöglich, wichtige steuerliche Sachverhalte zu klären.</p>
<p style="text-align: justify">Dies betrifft beispielsweise die Übertragung von Kinderfreibeträgen von einem Partner auf den anderen. Ein ebenfalls häufiges Beispiel: Der Partner bekommt Unterhalt, verweigert aber die Unterschrift auf dem entsprechenden Nachweis fürs Finanzamt. Dann wird der Unterhalt zahlende Ex-Partner genötigt, die Unterschrift gerichtlich zu erkämpfen. Obwohl der Bundesgerichtshof 2007 ein grundsätzliches Urteil fällte, demzufolge die Ex-Partner zur Klärung so einfacher Fragen beitragen müssen, kommt es immer wieder zum Eklat.</p>
<p style="text-align: justify">5. Doppelter Haushalt als Nachweis-Marathon</p>
<p style="text-align: justify">Die doppelten Haushaltskosten sind in Steuer-Deutschland ein Dauerthema, weil dabei vergleichsweise hohe beruflich bedingte Ausgaben entstehen, die sich für die Steuerzahlenden positiv auswirken können. Seit diesem Jahr sind die Nachweise der Kosten strenger reglementiert. Speziell für Ledige kann die Nachweispflicht nun zum Kraftakt werden.</p>
<p style="text-align: justify">Das betrifft zum Beispiel Studierende, die schon bei der Festlegung der Art des Wohnsitzes am Studienort wichtige Steuervorteile verspielen können. Aber auch Auszubildende, die vom Arbeitgeber zeitweise an einen anderen Ort entsandt werden, stehen bei der Steuererklärung vor besonderen Herausforderungen. So muss beispielsweise nachgewiesen werden, dass am Erstwohnsitz eine ausreichend hohe Beteiligung an den Lebenshaltungskosten erfolgt. Häufig verlangt das Finanzamt sogar einen Nachweis, dass der gemeldete Erstwohnsitz auch der Lebensmittelpunkt ist. Das führt so weit, dass Steuerzahlende Quittungen aus dem ortsnahen Supermarkt liefern müssen.</p>
<p style="text-align: justify">Fazit: Immer weniger normale Fälle</p>
<p style="text-align: justify">&#8222;Wir kommen da hin, dass jeder Arbeitnehmer und auch jeder Rentner ein steuerlicher Spezialfall wird&#8220;, so Georgiadis. Die VLH beobachte bei ihren mehr als 850.000 Mitgliedern, dass die Steuererklärungen komplizierter werden. Ein Grund sei sicherlich, dass der moderne Arbeitsmarkt von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer mehr Flexibilität fordere. Zudem gebe es immer mehr Möglichkeiten und Arten von Altersbezügen für Rentner.</p>
<p style="text-align: justify">Ebenfalls komplizierend wirke sich die Gesetzgebung aus, so Georgiadis. Wir erlebten in den letzten Jahren weitreichende Änderungen im Steuerrecht. Allein die Neugestaltung des Reisekostenrechts füllt Bände an fachlichen Kommentaren und betrifft zahlreiche Arbeitnehmer. Auch in den Details zeige der Gesetzgeber eine Hartnäckigkeit, so Georgiadis, die das Steuersparen zum Wettstreit um aktuelles und fundiertes Fachwissen geraten lasse.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots.</p>
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		<title>Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehegatten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Sep 2013 07:44:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzhof]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegattensplitting]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerstrafsache]]></category>
		<category><![CDATA[Steuervorteile]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugnisverweigerungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ehepartner in der Trennungsphase sollten besonders darauf achten, sich in dieser schwierigen Zeit gegenüber den Finanzbehörden vernunftmäßig zu verhalten. Übereilt und Hals über Kopf erstattete Selbstanzeigen, können die eigenen finanziellen Forderungen in Gefahr bringen. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ehepartner in der Trennungsphase sollten besonders darauf achten, sich in dieser schwierigen Zeit gegenüber den Finanzbehörden vernunftmäßig zu verhalten. Übereilt und Hals über Kopf erstattete Selbstanzeigen, können die eigenen finanziellen Forderungen in Gefahr bringen. Bei einer Trennung von Ehegatten oder Partnern können Finanzbehörden auf den ersten Blick einen Vorteil erlangen, gehen aber auch ein bestimmtes Risiko ein.</p>
<p><b>Die rechtliche Situation von Ehepartnern von Steuerbetrügern<br />
</b><br />
Im Allgemeinen gilt der Spruch: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Macht sich ein Ehegatte strafbar, der die Steuererklärung, die ihm sein Ehepartner oder der Steuerberater vorlegen, blind unterschreibt, wenn sich später herausstellt, dass diese falsch war und zu einem Steuerbetrug beigetragen hat?</p>
<p>Ein Rechtsanwalt sagt dazu folgendes: Jeder Ehepartner oder Partner unterschreibt die Steuererklärung nur für die Richtigkeit der eigenen Einkünfte. Es gibt keinen allgemeinen Verdacht und der mit unterzeichnendem Partner wird nicht der Beihilfe bezichtigt. Alleinig durch die Unterzeichnung der Steuererklärung ist eine Mittäterschaft bei einem Steuerbetrug nicht bewiesen.</p>
<p><b>Bei einer Selbstanzeige das Richtige tun<br />
</b><br />
Kommt es zu einer Selbstanzeige, ist es von Bedeutung, unter Umständen diese auf den Ehegatten und sogar auf die Kinder auszuweiten. Dann klärt die Finanzbehörde, wem welche Konten und welche Transaktionen zuzuordnen sind. Wenn dann ein Partner wegen Steuerhinterziehung angeklagt wird, kann der andere beim Finanzamt immer noch eine getrennte Veranlagung nachträglich beantragen und sich damit aus der Affäre ziehen. Auf eine Selbstanzeige folgen in der Regel Nacherhebungsbescheide der Finanzbehörden.</p>
<p>Gegen diese kann Einspruch eingelegt werden. Das Ehegattensplitting geht bei einer im Nachhinein beantragten Einzelveranlagung verloren und damit die günstigere Besteuerung von Verheirateten. In jedem Falle entgeht man mit dieser Maßnahme einer Strafe. Dies sollte von Fall zu Fall von einem Steuerberater oder Anwalt geprüft werden. Wichtig ist, ob und inwieweit der Partner wirklich Mittäter war. Sollte sich dies bei den Ermittlungen herausstellen und bewiesen werden können, gilt die Straffreiheit selbstverständlich nicht mehr.</p>
<p><b>Ein guter Rat für Ihren guten Ruf<br />
</b><br />
Es kann vorkommen, dass die Finanzbehörden Sie oder Ihren Ehegatten völlig zu Unrecht in eine Steuerstrafsache hineingezogen haben. In solch einem Fall sollte sie juristisch dagegen vorgehen. Lassen Sie sich dabei von einem Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht beraten und vertreten. Sie sollten sich auch nicht nur mit einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit einverstanden erklären. Sie sollten auf eine Einstellung wegen eines fehlenden Tatverdachts oder wenn es schon zur Anklage gekommen ist, auf einen Freispruch bestehen.</p>
<p><b>Wichtiges Urteil bei einer Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehepartnern<br />
</b><br />
Im normalen Fall muss der Ehepartner, welcher eine Selbstanzeige beim Finanzamt machen will, den anderen Ehegatten im Vorhinein darüber informieren. Dies gilt auch für getrennt lebende Ehegatten. Mit dieser Maßnahme soll dem anderen Ehepartner die Möglichkeit gegeben werden, sich der Selbstanzeige anzuschließen. (OGL Schleswig Holstein 21.12.2012, 10 UF 81/12) Das OLG begründete das Urteil zum Teil damit, dass sich Strafanzeigen auf familienrechtliche Streitereien auswirken und zur Verwirkung eines Trennungsunterhalts führen. Durch die Selbstanzeige ohne ihren getrennt lebenden Ehemann vorher informiert zu haben, habe die Klägerin massiv dessen Vermögensinteressen gefährdet.</p>
<p><b>Jeder Ehegatte ist steuerlich eine Einzelperson<br />
</b><br />
Vom Finanzamt wird jeder Ehegatte steuerlich als einzelne Person angesehen, auch dann, wenn sich durch die Ehe eine Möglichkeit zur Zusammenveranlagung und somit zu Steuervorteilen ergibt. Hierzu hat der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil im Jahr 2002 über die Haftung von Ehegatten entschieden. Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob eine Ehefrau ohne eigene Einkünfte mit ihrer Unterschrift unter der gemeinsamen Steuererklärung mit falschen Angaben ihres Ehemannes haftbar gemacht werden kann.</p>
<p>Die falschen Angaben waren der Ehefrau bekannt. Das Gericht entschied, das jeder Ehegatte nur für seine eigenen Angaben auf der Steuererklärung seine Unterschrift leistet und nicht für seinen Partner mit. Schon aus dem geltenden Zeugnisverweigerungsrecht bei Ehepartnern kann ein Ehepartner nicht dazu verpflichtet werden, auf falsche Angaben des anderen zu verweisen. Somit ist ein Tatbestand der Steuerhinterziehung durch die alleinige Mitwisserschaft nicht gegeben.</p>
<p>Es ist schon bemerkenswert, dass die Haftung ausgeschlossen wird, obwohl der Ehepartner aus den Falschangaben des anderen Ehegatten einen Vorteil durch eine geringere Steuerlast für sich selbst erzielte. Für die Richter war es allerdings entscheidend, dass die steuerlichen Angaben der Ehefrau wahrheitsgemäß gemacht worden waren.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.steuerberater-muenchen.de/" target="_blank">Ratzke Hill Steuerkanzlei in München</a></p>
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		<title>Steuererklärung elektronisch übermitteln? Vor- und Nachteile</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jun 2013 10:07:43 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[elektronische Steuererklärung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer sich den Luxus leisten kann auf „geschenkte“ 800 Euro zu verzichten, der braucht nicht mehr weiter zu lesen. Für alle anderen könnte es durchaus lohnenswert sein, doch noch die paar Zeilen zu „studieren“. 800 Euro sind für nicht wenige von uns durchaus ein Anreiz dafür. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steuererklaerung-elektronisch-uebermitteln-vor-und-nachteile/">Steuererklärung elektronisch übermitteln? Vor- und Nachteile</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich den Luxus leisten kann auf „geschenkte“ 800 Euro zu verzichten, der braucht nicht mehr weiter zu lesen. Für alle anderen könnte es durchaus lohnenswert sein, doch noch die paar Zeilen zu „studieren“. 800 Euro sind für nicht wenige von uns durchaus ein Anreiz dafür. 800 Euro ist jener Betrag, der im Schnitt vom Finanzamt zurückerstattet wird. Klar, der Papierkram dazu ist alles andere als ein Spaß, aber muss das so sein? Gibt es nicht eine andere, bequemere und vor allem schnellere Möglichkeit dazu? Doch, die gibt es! Wir haben in diesem Betrag die wichtigsten Vor- und Nachteile einer elektronischen Steuererklärung zusammengefasst.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Hilfestellungen zur Steuererklärung &#8230;</b></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>… und generelle Tipps hierzu haben wir schon in dem <a href="https://www.finanzratgeber24.de/tipps-zur-erledigung-der-steuererklaerung-4826.html" target="_blank">einem oder anderen Artikel</a> in unserem Magazin verfasst. Weitere nützliche Information und Hilfestellungen finden Sie auch auf der Webseite des Lohnsteuerhilfeverein e.V.: <a href="http://www.aktuell-verein.de/" target="_blank">aktuell-verein.de</a>. Wir wollen in diesem Beitrag auf die elektronische Form der Steuererklärung eingehen und die Vor- und Nachteile hierbei erörtern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Vorteile einer elektronischen Steuererklärung</b></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wer hat sich nicht schon einmal verirrt, im Paragraphenjungle und Begriffsdickicht des <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html" target="_blank">Finanzamtes</a>? Genau hier greift wohl ein besonders großer Vorteil einer guten Steuersoftware: Erklärungen und Hilfestellungen zu Begriffen wie Vorsorgeleistung, Sonderausgaben oder Werbungskosten. Falls Sie diese überhaupt ausfüllen müssen. Denn ein weiterer Pluspunkt beim übermitteln Ihrer Steuerdaten ist, dass die benötigten Belege auf ein Minimum reduziert werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Einen ganz besonderen Trumpf spielt eine gute Software aus, in dem diese eine Schätzung der Steuernachzahlung oder etwaigen Rückzahlung anhand der gemachten Eingaben ausgibt. Vor der tatsächlichen Übermittlung. Wie mit dieser Information nun umgegangen wird muss jeder für sich selbst entscheiden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Als weiteren Vorteil kann hier angeführt werden, das die Wahrscheinlichkeit seine Steuerrückzahlung deutlich früher als auf dem Postweg zu bekommen, sehr hoch ist. Ein Grund dafür: Die Behörden erhalten Ihre Daten bereits in digitaler Form und müssen diese nicht extra in deren Rechner „eintippen“.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Wo Vor- da auch Nachteile</b></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auf den Punkt gebracht: Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch übermitteln, dann muss diese besonders Gewissenhaft ausgefüllt werden. Laut Bundesrechnungshof wiesen beinahe ein Drittel aller Bescheide des Vorjahres erhebliche Fehler auf. Fehler, die in der Berechnung unberücksichtigt bleiben und so zu finanziellen Einbußen führen können. Als Steuerzahler und Antragsteller sind Sie selbst für Eingabefehler verantwortlich, so die Gerichte dazu.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steuererklaerung-elektronisch-uebermitteln-vor-und-nachteile/">Steuererklärung elektronisch übermitteln? Vor- und Nachteile</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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		<item>
		<title>Tipps zur Erledigung der Steuererklärung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Apr 2013 11:36:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Depots]]></category>
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		<category><![CDATA[Kirchensteuer]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuererstattungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aktuelle Befragungen haben ergeben, dass in Privathaushalten jedes Jahr im Durchschnitt über 6 Stunden dafür aufgewandt werden, die Steuererklärung mit allen Belegen und Nachweisen aufzubereiten und zu erstellen.<br />
Dieselbe Umfrage bringt zudem zum Ausdruck, dass immer häufiger Zweifel darüber bleiben, ob gemachte Angaben wirklich korrekt sind und keine Fehler aufweisen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/tipps-zur-erledigung-der-steuererklaerung/">Tipps zur Erledigung der Steuererklärung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aktuelle Befragungen haben ergeben, dass in Privathaushalten jedes Jahr im Durchschnitt über 6 Stunden dafür aufgewandt werden, die Steuererklärung mit allen Belegen und Nachweisen aufzubereiten und zu erstellen.<br />
Dieselbe Umfrage bringt zudem zum Ausdruck, dass immer häufiger Zweifel darüber bleiben, ob gemachte Angaben wirklich korrekt sind und keine Fehler aufweisen.</p>
<p>Mit ein paar einfachen Methoden jedoch, die von Zeit zu Zeit perfektioniert werden, lässt sich der Aufwand verringern, die Fehlerquote senken und etwaige Steuererstattungen einfacher in Erfahrung bringen.<br />
Dieser Beitrag soll Anhaltspunkte dafür liefern, in welchen Schritten dieses Vorhaben gelingen kann.</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<p>Den ganze Aufwand kann Ihnen niemand abnehmen, denn letztlich sind Sie es persönlich, der für die Vollständigkeit der Unterlagen sorgen muss.<br />
Mit dem Portal <a href="http://www.steuerkiste.de" target="_blank">Steuerkiste</a> beispielsweise tritt ein Anbieter am Markt auf, der für im Voraus bekannt gemachte Pauschalsätze alle Arbeitsschritte und dergleichen übernimmt – zusätzlich wird die Erklärung auf Fehler hin überprüft und sichergestellt, dass nicht zu viel Steuern gezahlt werden.</p>
<p>Mittels der folgenden Auflistung möchten wir auf einige Standardthemen eingehen, die jedes Jahr auf Neue gestellt werden:</p>
<ul>
<li>Wussten Sie, dass nahezu 90 Prozent der Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit beziehen, eine Steuererstattung erhalten?<br />
Das ist dann beispielsweise der Fall, wenn die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen – oder aber Sonderausgaben, wie Spenden oder auch die Kirchensteuer, über dem Sonderausgaben-Pauschbetrag liegen.</li>
<li>Kosten und Aufwendungen, die Ihnen aufgrund einer Krankheit entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastung deklariert und damit steuerlich geltend gemacht werden.</li>
<li>Des Weiteren gibt es fest definierte Richtwerte, nach denen Sie Kosten für Reparaturen oder andere Handwerker-Dienstleistungen geltend machen können.<br />
Achten Sie hier besonders darauf, dass ein Nachweis der Zahlung vorhanden ist, sowie die Rechnung selbst alle notwendigen Angaben aufweist.</li>
</ul>
<h2>Unterlagen beschaffen</h2>
<p>Versicherungen und Banken, die für Sie Konten, Depots oder andere Kapitalanlagen führen, verringern Ihren persönlichen Aufwand spürbar.<br />
Die von diesen Stellen ausgereichten Steuerinformationen enthalten konkrete Angaben, in welchen Bereich etwaige Einkünfte fallen – nicht selten jedoch kommen diese Unterlagen so spät, dass die Abgabe zum 31. Mai nicht fristgerecht geschehen kann.<br />
In diesem Fall bitten Sie Ihr Finanzamt rechtzeitig und formlos, unter Maßgabe einer kurzen Erläuterung, um Fristverlängerung.<br />
Sie umgehen damit möglicherweise hohe Verspätungszuschläge, denn diese werden Ihnen nicht erstattet.</p>
<p>Innerhalb des betreffenden Jahres kann es sinnvoll sein, alle anfallenden Aufwendungen auf einem Blatt Papier zu notieren.<br />
So haben Sie einen groben Überblick darüber, zu welchen Anlässen <a href="http://www.wunderweib.de/jobundfinanzen/bildergalerie-1131784-job-und-finanzen/Tipps-und-Tricks-fuer-die-Steuererklaerung.html" target="_blank">entsprechende Belege vorhanden sind</a> – außerdem erspart Ihnen das ein langes Suchen zu Beginn des Jahres.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/tipps-zur-erledigung-der-steuererklaerung/">Tipps zur Erledigung der Steuererklärung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wie gründe ich ein eigenes Unternehmen?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/wie-gruende-ich-ein-eigenes-unternehmen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Sep 2012 08:11:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Büroausstattung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer träumt nicht davon, endlich sein eigener Chef zu sein? Doch der Weg in die Unabhängigkeit ist kein leichter und sollte gut geplant werden. Eine kurze Übersicht der wichtigsten Schritte.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/wie-gruende-ich-ein-eigenes-unternehmen/">Wie gründe ich ein eigenes Unternehmen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer träumt nicht davon, endlich sein eigener Chef zu sein? Doch der Weg in die Unabhängigkeit ist kein leichter und sollte gut geplant werden. Eine kurze Übersicht der wichtigsten Schritte.</p>
<h2>Vor dem Start</h2>
<ul>
<li>An erster Stelle sollte stets ein <strong>Businessplan</strong> stehen. Dieser richtet sich in seiner Anwendung zwar meist an Finanzierungspartner, dient jedoch auch der eigenen Reflexion: wie realistisch ist mein Vorhaben? Welche Ziele sollen, welche müssen erreicht werden? Verliere ich die Kunden auch nicht aus dem Auge? Habe ich finanzielle Reserven für den Notfall? All diese Fragen dienen letztendlich dazu, die Erfolgsaussichten und die Ausgereiftheit des Plans nicht nur den Geldgebern, sondern auch sich selbst gegenüber zu beweisen.</li>
<li>Im zweiten Schritt geht es um die <strong>Finanzierung</strong> des Projekts. Viele angehende Selbstständige übersehen, dass es neben Kreditbanken oder privaten Investoren <a href="http://www.arbeitsagentur.de/nn_393946/zentraler-Content/A02-Berufsorientierung/A022-Infomedien/durchstarten/Existenzgruendung-Foerderprogramme-Bund.html" target="_blank">auch staatliche Unterstützung</a> wie das Unternehmerkapital gibt. Zudem müsen nicht alle Kosten auf einen Schlag fällig werden. Wer die Kosten für Büroausstattung beispielsweise nicht auf einmal finanzieren will, kann sich diese auch leasen. Vielen ist nicht bewusst, dass man nicht nur Autos, sondern auf leasing.de auch Computer, Server und Netzwerke mieten kann. In jedem Fall, also auch wenn man sich in liquider Verfassung wähnt, sollte man genügend Rücklage haben, falls es zu unvorhergesehenen Engpässen kommt.</li>
<li>Wichtig für die Existenzgründung ist vor allem das Wissen um die <strong>Rechtslage</strong>. Denn nicht nur die Entscheidung der Rechtsform des Unternehmens, die Gewerbeanmeldung oder die Steuererklärung stehen an, sondern auch das korrekte Rechnungswesen und bei Mitarbeitern die Anmeldung bei Kranken- und Rentenversicherung. Daher lohnt sich in den meisten Fällen eine Rechtsberatung, ohne die es zu unangenehmen Überraschungen und im schlimmsten Fall teuren Abmahnungen kommen kann.</li>
</ul>
<h2>Nach dem Start</h2>
<ul>
<li>Wenn es trotz aller Pläne und Vorsätze zu höheren Ausgaben als geplant kommt, sollte man seinen gesamten Plan nach Schwachstellen überprüfen. So können zum Beispiel Stromkosten ein nicht berücksichtigter Posten sein. Gerade in Büros oder Läden mit vielen elektronischen Geräten kann <a href="https://www.finanzratgeber24.de/beim-strom-sparen-3298.html" target="_blank">ein effizienter Umgang mit Strom</a> oder gar der Wechsel des Anbieters immense Kosten sparen.</li>
<li>Wer ein perfekt konzeptioniertes Geschäftsmodell und trotzdem keine Kunden hat, sollte erstens seine Idee aus Kundensicht betrachten und dahingehend optimieren. Zweitens kann wenig Kundschaft auch an mangelnden Werbemaßnahmen liegen, die das Unternehmen bekannt machen.</li>
</ul>
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		<item>
		<title>Kosten für Sehhilfen steuerlich geltend machen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/kosten-fuer-sehhilfen-steuerlich-geltend-machen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 08:29:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten für Sehhilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Optiker]]></category>
		<category><![CDATA[Sehhilfen]]></category>
		<category><![CDATA[Sehstärke]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Menge an Menschen, die eine Sehhilfe benötigen, nimmt stetig zu, da vor allem auch Tätigkeiten am Computer und im Büro mittlerweile zu unserem Alltagsleben dazugehören. Je nachdem, wie die Tätigkeit im eigenen Beruf ausfällt, kann man die Kosten für eine Sehhilfe auch steuerlich geltend machen und damit Ausgaben refinanzieren</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kosten für die Sehhilfe von der Steuer absetzen</strong></p>
<p>Die Menge an Menschen, die eine Sehhilfe benötigen, nimmt stetig zu, da vor allem auch Tätigkeiten am Computer und im Büro mittlerweile zu unserem Alltagsleben dazugehören. Je nachdem, wie die Tätigkeit im eigenen Beruf ausfällt, kann man die Kosten für eine Sehhilfe auch steuerlich geltend machen und damit Ausgaben refinanzieren.</p>
<p>Mit diesem Prinzip sind vor allem freiberufliche Arbeiter, die viel mit dem Computer arbeiten, steuerlich im Vorteil und können hohe Ausgaben durch die Steuererklärung refinanzieren. Dabei besteht die Möglichkeit, die Kosten aufzulisten, die für die Anschaffung der neuen Sehhilfe nötig sind. Der Einsatz dieser selbigen ist ebenfalls anzugeben und wird bei der Steuererklärung mit berücksichtigt. Solche Investitionen sind vor allem dann sinnvoll und nötig, wenn die alte Brille ausgedient hat und die Anforderungen für ein fachgerechtes Arbeiten nicht mehr erfüllt. Der Beleg für die Notwendigkeit einer neuen Sehhilfe kann auch beim Augenarzt eingeholt werden und in der Steuererklärung mit angegeben werden.</p>
<p>Durch diesen Steuervorteil ist es auch möglich, besonders edle und schöne Brillen neu zu kaufen. Diese lassen sich auch heutzutage online problemlos beziehen. Brillen von <a href="http://www.my-spexx.de" target="_blank">my-spexx.de</a> besitzen den Vorteil, dass man aus einer Vielzahl von verschiedenen Modellen die geeignetste für sich auswählen kann. Die Sehstärke kann vorher vom Augenarzt ermittelt werden und erspart dabei den Gang zum Optiker. Die Maße der Linsenstärke kann dann online auf dem jeweiligen Portal angegeben werden. Die Brille wird dann nach den Angaben des Kunden maßgefertigt. Mit ein wenig Glück kann man auch schon ein fertiges Modell über das Internet beziehen und ist nicht genötigt, länger zu warten.</p>
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		<title>Ein nicht zu verachtender Kostenposten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 14:45:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer 2011]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer 2012]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtenbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtkosten absetzen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps für die Steuer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer zahlt schon gerne Steuern? Da die meisten Bürger eben doch alljährlich ihren Obolus an den Staat entrichten müssen, gilt die Devise: Wenn schon, dann so wenig wie möglich. Und deshalb werden Kosten, wie es so schön heißt, von der Steuer abgesetzt. Diese angegebenen Kostenposten werden eben nicht versteuert. Einer dieser Posten sind die Fahrtkosten, die auf unterschiedliche Weise bei der Steuerklärung zum Tragen kommen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer zahlt schon gerne Steuern? Da die meisten Bürger eben doch alljährlich ihren Obolus an den Staat entrichten müssen, gilt die Devise: Wenn schon, dann so wenig wie möglich. Und deshalb werden Kosten, wie es so schön heißt, von der Steuer abgesetzt. Diese angegebenen Kostenposten werden eben nicht versteuert. Einer dieser Posten sind die Fahrtkosten, die auf unterschiedliche Weise bei der Steuerklärung zum Tragen kommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die regelmäßigen Touren zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind der Klassiker, wenn es für den Steuerbürger darum geht, beim Fahrtkosten absetzen Geld zu sparen. 30 Cent je Kilometer sind hierfür vom Gesetzgeber vorgesehen, dies allerdings nur für die einfache Fahrt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ein Pendler, der einen Weg zur Arbeit von 80 Kilometer hat, und dies bei angenommen 200 Arbeitstagen im Jahr, braucht also einen Betrag von 4.800 Euro, den er als <a href="http://www.steuerberaten.de/tag/absetzen/fahrtkosten/" target="_blank">Fahrtkosten absetzen</a> kann, nicht zu versteuern. Da winkt im Folgejahr eventuell eine schöne Steuerrückerstattung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch wer seinen Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht, kann von der Absetzung der Fahrtkosten Gebrauch machen. Ebenso diejenigen, die per Fahrrad ins Büro fahren und eigentlich gar keine Kosten – außer der Anschaffung des Fahrrads – haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dabei gibt es einige Varianten. Ein Arbeitnehmer, der mit seinem Privatauto jeden morgen einen anderen Kunden besucht, verursacht Reisekosten, die er mit dem Arbeitgeber abrechnen muss. In dem Moment, wo es sich um den immer gleichen Kunden handelt, mutiert dieser quasi zur Arbeitsstätte – allerdings erst nach frühestens drei Monaten. Dann darf der Arbeitnehmer wieder im üblichen Rahmen Fahrtkosten absetzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei Dienstreisen, die ein Angestellter mit einem Firmenfahrzeug unternimmt, können weder der Unternehmer noch der Arbeitnehmer Fahrtkosten absetzen. Die einleuchtende Begründung dafür ist, dass diese Fahrtkosten bereits den Gewinn des Betriebs mindern. Anders verhält es sich wiederum, wenn der Arbeitnehmer sein privates Fahrzeug für eine Dienstreise nutzt. Dann kann er für sämtliche gefahrenen Kilometer wieder die bereits erwähnten 30 Cent geltend machen. Um gegenüber den Behörden dies entsprechend belegen zu können, ist die Führung eines Fahrtenbuches unbedingt zu empfehlen.</p>
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			</item>
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		<title>Jetzt Steuererklärung einreichen und Riester-Vorteile sichern</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/jetzt-steuererklaerung-einreichen-und-riester-vorteile-sichern/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 11:08:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Highlights]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorgebeiträge]]></category>
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		<category><![CDATA[Riester Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuervorteil]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgeaufwand]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Frankfurt. Zurzeit widmen sich wieder viele Bürger der ungeliebten Steuererklärung. Doch ist die Arbeit einmal getan, freut sich mancher über eine Rückzahlung. Auch Riester-Sparer belohnt der Staat mit jährlichen Zulagen von bis zu 300 Euro pro Person und eventuell zusätzlichen Steuervorteilen. Die Riester-Rente in der Steuererklärung aufzuführen, erfordert nur wenig Mühe. Angaben hierzu macht der Sparer in den Zeilen 37 bis 55 der Anlage "Vorsorgeaufwand". Mit der Steuererklärung wird die Bescheinigung nach § 10 a EStG eingereicht, in der der Anbieter die geleisteten Altersvorsorgebeiträge ausweist. Das ist schon alles. Ob Zulagen oder Steuervorteil günstiger sind, berechnet das Finanzamt automatisch.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/jetzt-steuererklaerung-einreichen-und-riester-vorteile-sichern/">Jetzt Steuererklärung einreichen und Riester-Vorteile sichern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frankfurt. Zurzeit widmen sich wieder viele Bürger der ungeliebten Steuererklärung. Doch ist die Arbeit einmal getan, freut sich mancher über eine Rückzahlung. Auch Riester-Sparer belohnt der Staat mit jährlichen Zulagen von bis zu 300 Euro pro Person und eventuell zusätzlichen Steuervorteilen. Die Riester-Rente in der Steuererklärung aufzuführen, erfordert nur wenig Mühe. Angaben hierzu macht der Sparer in den Zeilen 37 bis 55 der Anlage &#8222;Vorsorgeaufwand&#8220;. Mit der Steuererklärung wird die Bescheinigung nach § 10 a EStG eingereicht, in der der Anbieter die geleisteten Altersvorsorgebeiträge ausweist. Das ist schon alles. Ob Zulagen oder Steuervorteil günstiger sind, berechnet das Finanzamt automatisch.</strong></p>
<p><a rel="attachment wp-att-225" href="https://www.finanzratgeber24.de/jetzt-steuererklaerung-einreichen-und-riester-vorteile-sichern-20100303.html/graf_antragstellung_riester5"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-225" title="graf_antragstellung_riester5" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/graf_antragstellung_riester5.jpg" alt="" width="450" height="315" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/graf_antragstellung_riester5.jpg 450w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/graf_antragstellung_riester5-150x105.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/graf_antragstellung_riester5-300x210.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a></p>
<p>Voraussetzung für den Erhalt der Zulagen ist der Dauerzulagenantrag. &#8222;Jeder Kunde sollte einen Dauerzulagenantrag ausfüllen. Denn ist dieser einmal eingereicht, beantragt der Anbieter in Zukunft die Förderung automatisch&#8220;, rät Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei der Fondsgesellschaft Union Investment, die mit rund 1,8 Millionen UniProfiRente-Verträgen die meisten Riester-Fondssparpläne führt. &#8222;Ohne Zulagen verliert der Sparer bares Geld&#8220;, so Erling.</p>
<p>Damit dem Vorsorgesparer keine Zulagen entgehen, sollte er die regelmäßigen Einzahlungen jedes Jahr überprüfen. Denn die Förderhöhe hängt vom letzten Vorjahresbruttoeinkommen ab, das auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung vermerkt ist. &#8222;Die vollen Zulagen erhält nur, wer vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens einzahlt&#8220;, weiß Erling. Anleger sollten ihren Anbieter ebenfalls informieren, wenn sich Familiennachwuchs einstellt, um in den Genuss der vollen Kinderzulagen zu kommen. Der Anspruch auf staatliche Riester-Förderung erlischt aber nach zwei Jahren: 2010 können letztmalig die Zulagen für 2008 beantragt werden.</p>
<p>Kleiner Tipp: Sparer können die eingezahlten Beträge bis zu einer Höhe von jährlich 2.100 Euro steuerlich geltend machen. Auch eine Überzahlung über den geförderten Betrag hinaus wird vom Staat belohnt. Denn grundsätzlich zahlen Riester-Sparer in der Ansparphase keine Steuern. Erst bei Auszahlung der Rente erfolgt eine &#8222;nachgelagerte&#8220; Besteuerung.</p>
<h2>Was bedeutet eigentlich&#8230; Nachgelagerte Besteuerung?</h2>
<p>Anders als Erträge auf Kapitalanlagen, wie etwa Zinsen oder Kursgewinne, wird die Riester-Rente nachgelagert besteuert. Das heißt, die Erträge sind während der Ansparphase steuerfrei. Somit unterliegen sie nicht der Abgeltungssteuer wie z.B. ein Tagesgeld und können in voller Höhe für den Anleger arbeiten und sein Vermögen vermehren. Nur die ausgezahlte Rente wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Da das Einkommen und damit auch der persönliche Steuersatz im Alter meist geringer sind, profitiert insbesondere der Riester-Anleger von der nachgelagerten Besteuerung.</p>
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