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	<title>Steuerberater</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Steuerberater</title>
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	<item>
		<title>Digitale Buchhaltung und KI – Revolution oder Bedrohung für Steuerberater?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 May 2025 13:04:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Buchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[KI]]></category>
		<category><![CDATA[künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Steuerberatung steht an einem Wendepunkt: Digitale Buchhaltungssysteme und der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) verändern Prozesse, Arbeitsweisen und Erwartungen grundlegend. Für viele Kanzleien bedeutet diese Entwicklung Chance und Herausforderung zugleich. Doch ist diese technologische Entwicklung wirklich eine Revolution – oder eine ernstzunehmende Bedrohung für das klassische Berufsbild?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/digitale-buchhaltung-und-ki-bedrohung-fuer-steuerberater/">Digitale Buchhaltung und KI – Revolution oder Bedrohung für Steuerberater?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Steuerberatung steht an einem Wendepunkt: Digitale Buchhaltungssysteme und der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) verändern Prozesse, Arbeitsweisen und Erwartungen grundlegend. Für viele Kanzleien bedeutet diese Entwicklung Chance und Herausforderung zugleich. Doch ist diese technologische Entwicklung wirklich eine Revolution – oder eine ernstzunehmende Bedrohung für das klassische Berufsbild?</p>
<h2 style="text-align: left;">Die digitale Buchhaltung im Überblick</h2>
<p style="text-align: justify;">Die Digitalisierung der Buchhaltung hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Belege in Papierform weichen zunehmend digitalen Dokumenten, die per Scan, Upload oder direkt aus Kassensystemen übertragen werden. Cloudbasierte Plattformen wie <strong>DATEV Unternehmen online</strong>, <strong>Lexoffice</strong>, <strong>sevDesk</strong> oder <strong>Debitoor</strong> ermöglichen eine orts- und zeitunabhängige Zusammenarbeit zwischen Mandant und Kanzlei. Buchungsvorschläge, automatische Kontierung und Belegzuordnung sparen nicht nur Zeit, sondern reduzieren auch menschliche Fehler.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Vorteile liegen auf der Hand: <strong>Effizienz, Transparenz und Aktualität</strong>. Mandanten können in Echtzeit Einblick in ihre betriebswirtschaftlichen Kennzahlen erhalten, und Steuerberater werden zunehmend von Routinetätigkeiten entlastet. Doch genau hier beginnt die Diskussion: Was passiert, wenn Maschinen Routineaufgaben besser und schneller erledigen?</p>
<h2 style="text-align: left;">KI in der Steuerberatung – von der Theorie zur Praxis</h2>
<p style="text-align: justify;">Der Einsatz von KI in der Steuerberatung ist kein Zukunftsszenario mehr, sondern bereits Realität. Algorithmen können beispielsweise Eingangsrechnungen analysieren, Konten automatisch zuordnen und sogar Anomalien oder potenzielle Fehler identifizieren. Systeme wie <strong>Datenanalyse-Tools</strong>, <strong>OCR-Technologien</strong> (optische Zeichenerkennung) oder <strong>Predictive Analytics</strong> eröffnen neue Möglichkeiten, insbesondere in der Steuerplanung und der Risikoanalyse.</p>
<p style="text-align: justify;">Kanzleien setzen <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/ki-in-der-finanzwelt-chancen-und-herausforderungen/" target="_blank" rel="noopener">KI</a> heute vor allem ein zur:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Automatisierten Belegverarbeitung</li>
<li>Fehlermeldung und Datenprüfung</li>
<li>Erstellung von Steuererklärungen auf Basis strukturierter Daten</li>
<li>Optimierung von Zahlungsflüssen und Liquiditätsprognosen</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Diese Tools verändern nicht nur Arbeitsprozesse, sondern auch die Erwartungen der Mandanten – sie fordern zunehmend schnelle, digitale und individuelle Lösungen.</p>
<h2 style="text-align: left;">Entlastung oder Verdrängung? Die Rolle des Steuerberaters im Wandel</h2>
<p style="text-align: justify;">Die zentrale Frage lautet: Wird der Steuerberater durch diese Technologien ersetzt? Die Antwort ist differenziert. Zwar übernehmen digitale Systeme bereits heute viele Aufgaben effizienter, doch ersetzen sie <strong>keine ganzheitliche Beratung</strong> oder <strong>fachlich fundierte Entscheidungen in komplexen Fällen</strong>.</p>
<p style="text-align: justify;">Gerade bei steuerlicher Gestaltung, internationalem Steuerrecht, Umstrukturierungen oder <a href="https://www.finanzratgeber24.de/banken-geldanlagetipps/der-erfolg-geht-weiter-unternehmensnachfolge-rechtzeitig-planen/" target="_blank" rel="noopener">Unternehmensnachfolgen</a> ist menschliche Expertise weiterhin unersetzlich. Was sich jedoch verändert, ist die Rolle: Der Steuerberater wird sich vom <strong>Buchhalter und Deklarationsdienstleister</strong> zum <strong>strategischen Berater und Datenmanager</strong> wandeln.</p>
<p style="text-align: justify;">Kanzleien, die diesen Wandel aktiv gestalten, nutzen digitale Tools nicht nur zur Effizienzsteigerung, sondern als Grundlage für <strong>höherwertige Beratungsleistungen</strong>. Wer sich hingegen rein auf klassische Tätigkeiten verlässt, könnte durch neue Anbieter – etwa digitale Plattformen oder automatisierte Tools – verdrängt werden.</p>
<h2 style="text-align: left;">Chancen für Kanzleien – wenn Digitalisierung richtig eingesetzt wird</h2>
<p style="text-align: justify;">Der digitale Wandel birgt nicht nur Risiken, sondern auch enorme Potenziale. Durch Automatisierung können Ressourcen eingespart und mehr Zeit in individuelle Beratung investiert werden. Außerdem eröffnen sich neue Geschäftsmodelle, etwa:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Digitale Mandantenportale</li>
<li>Beratungspakete auf Abo-Basis</li>
<li>Online-Sprechstunden</li>
<li>Standardisierte Finanzanalysen mit KI-Unterstützung</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Gerade junge Unternehmer und Start-ups suchen gezielt nach digital affinen Beratern, die schnell und unkompliziert agieren. Steuerberater können durch frühzeitige Digitalisierung ihre Marktposition nicht nur sichern, sondern deutlich ausbauen.</p>
<h2 style="text-align: left;">Evolution statt Bedrohung</h2>
<p style="text-align: justify;">Digitale Buchhaltung und Künstliche Intelligenz sind zweifellos disruptive Entwicklungen für die Steuerberatung. Doch sie müssen nicht als Bedrohung verstanden werden – vielmehr als Katalysator für eine tiefgreifende Professionalisierung und Spezialisierung der Branche. Steuerberater, die offen für technologische Veränderungen sind und ihre Rolle aktiv weiterentwickeln, werden auch in Zukunft unverzichtbare Partner für Unternehmen und Privatpersonen bleiben.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Revolution hat längst begonnen – es liegt an den Kanzleien, ob sie sie gestalten oder von ihr überrollt werden.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Geld, bleib bei mir: So holt man das Beste aus seinem Einkommen heraus</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/geld-bleib-bei-mir-so-holt-man-das-beste-aus-seinem-einkommen-heraus/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Jul 2021 13:26:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[Vorteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Egal ob festangestellt, freiberuflich oder gewerbetreibend: Vergleicht man sein Brutto-Einkommen mit dem, was am Ende des Monats tatsächlich auf dem Konto eingeht, möchte man eigentlich nur den Kopf schütteln. Väterchen Staat holt sich durch Steuern monatlich viel Geld von uns. Vor allem Unternehmer können davon ein Lied singen: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer auf Immobilien – da kommen große Beträge zusammen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Egal ob festangestellt, freiberuflich oder gewerbetreibend: Vergleicht man sein Brutto-Einkommen mit dem, was am Ende des Monats tatsächlich auf dem Konto eingeht, möchte man eigentlich nur den Kopf schütteln. Väterchen Staat holt sich durch Steuern monatlich viel Geld von uns. Vor allem Unternehmer können davon ein Lied singen: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer auf Immobilien – da kommen große Beträge zusammen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer sein Vermögen vergrößern möchte, sollte sich natürlich mit Spar- und Anlagemöglichkeiten auseinandersetzen. Doch der erste Schritt ist es, aus dem, was monatlich in die Kassen gespült wird, das Maximale herauszuholen. Ein guter Steuerberater ist ab einer gewissen Einkommenshöhe wichtig, denn er hilft dabei, den Unterschied zwischen brutto und netto so klein wie möglich zu halten.</p>
<figure id="attachment_64965" aria-describedby="caption-attachment-64965" style="width: 618px" class="wp-caption alignnone"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-64965 size-large" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2021/07/2021-07-14-Steuerberater-660x440.jpg" alt="2021-07-14-Steuerberater" width="618" height="412" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2021/07/2021-07-14-Steuerberater-660x440.jpg 660w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2021/07/2021-07-14-Steuerberater-300x200.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2021/07/2021-07-14-Steuerberater-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2021/07/2021-07-14-Steuerberater.jpg 750w" sizes="(max-width: 618px) 100vw, 618px" /><figcaption id="caption-attachment-64965" class="wp-caption-text">Bild von Markus Winkler auf Pixabay.<br />Quelle: https://pixabay.com/de/photos/steuererkl%c3%a4rung-steuern-finanzamt-5275917/</figcaption></figure>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>So hilft einem der Steuerberater beim Sparen</strong></h2>
<p style="text-align: justify;">Privatpersonen können die Dienste eines Steuerberaters ebenso in Anspruch nehmen wie Gewerbetreibende. Diese Vorteile kann die Zusammenarbeit bringen:</p>
<h3 style="text-align: justify;"><strong>Privatpersonen</strong></h3>
<p style="text-align: justify;">Solange man ein festes Gehalt verdient und keine anderen steuerrechtlichen Einnahmen oder Ausgaben hat, ist das Risiko, zu viel Steuern zu bezahlen, einigermaßen überschaubar. Doch in dem Moment, in dem man beispielsweise entscheiden muss, ob man alleine oder mit Partner:in gemeinsam veranschlagt wird, lohnt sich die Beratung durch einen Experten. Spätestens dann, wenn durch Vermietung oder Verpachtung sowie selbstständige Tätigkeiten Einnahmen erzielt werden, gibt es bereits großes Einsparpotenzial bei der Steuer.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Steuerberater sorgt also dafür, dass monatlich sehr viel mehr Geld in der eigenen Tasche bleibt, statt an den Fiskus zu gehen. Gleichzeitig ist der Steuerpflichtige rechtlich optimal abgesichert und senkt so das Risiko der unbeabsichtigten Steuerhinterziehung. Und letztlich spart die Abwicklung durch Fachkräfte viel Zeit und Nerven.</p>
<h3 style="text-align: justify;"><strong>Unternehmer</strong></h3>
<p style="text-align: justify;">Noch mehr als eine Privatperson profitiert der Unternehmer davon, einen kompetenten Steuerberater anzuheuern. Der <a href="https://wendl-koehler.de/steuerberater-leverkusen/" target="_blank" rel="noopener">Steuerberater Leverkusen</a> überzeugt durch langjährige Erfahrung auf seinem Gebiet und steht Unternehmern mit Rat und Tat zu Seite. Dabei beschränken sich die Dienstleistungen nicht nur auf die Ermittlung der Steuerlast, sondern können auch Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Rechtsberatung, Wirtschaftsberatung und Wirtschaftsprüfung beinhalten.</p>
<h4 style="text-align: justify;"><strong>Gesamtpaket für minimale Steuerlast</strong></h4>
<p style="text-align: justify;">Durch die umfassend kompetente Beratung können Selbstständige nicht nur bei der Steuer beträchtliche Summe sparen, sondern sind rechtlich optimal abgesichert. Moderne Lösungen erleichtern die digitale Buchführung und reduzieren Papier- und damit auch Platzbedarf. Ebenso hilft einem ein guter Steuerberater wie Wendl &amp; Köhler Leverkusen durch die Unternehmensberatung dabei, das Beste aus seinem Umsatz herauszuholen.</p>
<p style="text-align: justify;">Beratung bei Anlagestrategien, Neuinvestitionen oder <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/immobilieninvestments-richtig-angehen-interview-mit-fuat-akar/" target="_blank" rel="noopener">Immobilienkäufen</a> sowie -verkäufen ist ein weiterer Aspekt, der dem Unternehmer zu einem dickeren Plus am Ende des Geschäftsjahres verhilft. Betriebe, die expandieren möchten, sollten sich einen starken Partner suchen, der ihnen bei der steuerrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Abwicklung unter die Arme greifen kann. Der Steuerberater Leverkusen übernimmt deshalb auch die Beratung rund um Auslandsimmobilien, beispielsweise in den USA.</p>
<h2 style="text-align: justify;"><strong>Niemand kann es sich leisten, Geld zu verschenken</strong></h2>
<p style="text-align: justify;">Oft ist die Rede davon, dass Unternehmen ihren Jahresabschluss „frisieren“ möchten. Schnell denkt man dabei an etwas Illegales wie Steuerhinterziehung. Auch vom Schön-Rechnen wird in diesem Zusammenhang oft gesprochen. Ein guter Steuerberater wird sich hüten, etwas Illegales zu tun. Ebenso wenig möchte er sich <a href="https://www.ardmediathek.de/video/lohnt-sich-das/was-verdient-ein-steuerberater/br-fernsehen/Y3JpZDovL2JyLmRlL3ZpZGVvL2FjYWVlMGVhLWMzNWUtNGMxOC05Y2QxLTdhMjk1OTNmMmU2NQ/" target="_blank" rel="noopener">an Klienten bereichern</a>.</p>
<h3 style="text-align: justify;"><strong>Wie kann der Steuerberater einem Geld sparen?</strong></h3>
<p style="text-align: justify;">Das Steuerrecht ist umfangreich und verwirrend. Privatpersonen schieben ihre Steuererklärung genau aus diesem Grund gerne auf. Doch spätestens in einem Unternehmen, das Umsatzsteuer abführen muss, steigt der Bearbeitungsaufwand gewaltig. Zeitdruck gepaart mit Unwissenheit oder Blauäugigkeit können dann schnell Fehler, empfindliche Geldstrafen oder Nachzahlungen mit sich bringen.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Steuerberater, dessen Tagesgeschäft es ist, steuerrechtliche Regelungen zu kennen und zu verstehen, kann diese Risiken senken. Gleichzeitig kennt er in der Regel alle möglichen Schlupflöcher, die er in der Steuererklärung für seinen Klienten ausnutzen kann. Das ist weder illegal noch gefährlich, sondern lediglich umsichtig und effizient. Außerdem berät er seinen Kunden dahin gehend, lohnende Investitionen zu tätigen und solche, die steuerrechtlich zu finanziellen Nachteilen führen könnte, zu vermeiden.</p>
<p style="text-align: justify;">Man spart durch einen Steuerberater also auf drei Arten:</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Es wird das notwendige Minimum an Steuern an das Finanzamt abgeführt</li>
<li style="text-align: justify;">Smarte Investitionen sichern eine möglichst geringe Steuerlast für die Zukunft</li>
<li style="text-align: justify;">Geldstrafen oder Nachzahlungen durch Fehler in der Steuererklärung werden vermieden</li>
</ul>
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			</item>
		<item>
		<title>Zusatzleistungen: sinnvolle Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/zusatzleistungen-sinnvolle-alternative-zur-klassischen-gehaltserhoehung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Sep 2016 09:36:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuergesetz]]></category>
		<category><![CDATA[klassische Gehaltserhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Lebenshaltungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[praktische Software-Lösungen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[Zusatzleistungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es gibt nicht viele Dinge, die sich für Arbeitnehmer besser anhören als eine Gehaltserhöhung. Da die Lebenshaltungskosten ständig steigen, benötigt man auch automatisch mehr Geld, um seinen Standard zu halten. Das Problem bei einer Gehaltserhöhung: Je mehr man verdient, desto höher fallen auch die Steuern und sonstige Abgaben aus. Auf dem Konto machen sich besonders kleinere Gehaltserhöhungen deswegen kaum bemerkbar.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/zusatzleistungen-sinnvolle-alternative-zur-klassischen-gehaltserhoehung/">Zusatzleistungen: sinnvolle Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Es gibt nicht viele Dinge, die sich für Arbeitnehmer besser anhören als eine Gehaltserhöhung. Da die Lebenshaltungskosten ständig steigen, benötigt man auch automatisch mehr Geld, um seinen Standard zu halten. Das Problem bei einer Gehaltserhöhung: Je mehr man verdient, desto höher fallen auch die Steuern und sonstige Abgaben aus. Auf dem Konto machen sich besonders kleinere Gehaltserhöhungen deswegen kaum bemerkbar.</p>
<p style="text-align: justify;">Es gibt jedoch eine Alternative, von der sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber profitieren. Das Einkommensteuergesetz erlaubt so genannten Zusatzleistungen, die anstelle eines höheren Gehalts gezahlt werden können und bis zu einer gewissen Grenze nicht besteuert werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Von Zusatzleistungen profitieren beide Seiten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Im Klartext bedeutet das, dass Arbeitgeber weniger Ausgaben haben, die wiederum in ihrer vollen Höhe beim Mitarbeiter ankommen. So stellen sie ihre Mitarbeiter zufrieden, ohne allzu große finanzielle Einbußen zu machen. Im Gegenteil: Zusatzleistungen können in der Steuererklärung eines Unternehmens als Betriebskosten abgeschrieben werden. So profitieren Arbeitgeber auch insofern von diesen Zuwendungen, als dass der zu versteuernde Gewinn am Jahresende kleiner wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Um Zusatzleistungen auch korrekt zu verbuchen, empfiehlt sich entweder ein Gang zum Steuerberater oder der Einsatz eines Lohnbuchhaltungsprogramms. Diese <a href="http://shop.lexware.de/lohn" target="_blank">praktischen Software-Lösungen</a> verhindern dank detaillierter Eingabemasken, dass sich Fehler in die Steuererklärung einschleichen, die eventuell empfindliche Nachzahlungen bedeuten können.</p>
<figure id="attachment_23330" aria-describedby="caption-attachment-23330" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-23330" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/09/shutterstock_116279278.jpg" alt="© Minerva Studio/ Shutterstock " width="620" height="414" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/09/shutterstock_116279278.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/09/shutterstock_116279278-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/09/shutterstock_116279278-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-23330" class="wp-caption-text">© Minerva Studio/ Shutterstock</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Welche Formen von Zusatzleistungen sind möglich?</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Zusatzleistungen auszuschütten und so bei der normalen Gehaltserhöhung gegebene Mehrbelastung des Einkommens zu umgehen:</strong></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li style="text-align: justify;"><strong>Gutscheine/Fahrtkosten</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Egal, ob der Arbeitnehmer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit seinem privaten PKW zur Arbeit kommt: Er kann von seinem Arbeitgeber bis zu 44 € im Monat steuerfrei erhalten, die er als Zuschuss für die Fahrtkosten, aber auch für andere Dienstleistungen verwenden kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Als Chef kann man auch die kompletten Fahrtkosten eines Angestellten bezahlen. Voraussetzung dafür ist, dass sie einen Betrag von 375 € nicht überschreiten. Ausnahme bei diesem Fall ist es auch, dass diese Zusatzleistung mit 15% besteuert wird und der Solidaritätsbeitrag und die Kirchensteuer fällig werden.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li style="text-align: justify;"><strong>Vergütung für Autowerbung</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Zusätzliches Geld lässt sich auch dadurch verdienen, dass man seinen PKW mit Aufklebern zum Werbeträger für die Firma macht. So lassen sich im Monat 21 € steuerfrei dazuverdienen.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li style="text-align: justify;"><strong>Essensbons</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Als Arbeitgeber kann man seinen Mitarbeiter pro Tag Essensgutscheine im Wert von bis zu 6,03 € ausstellen, die in Restaurants, bei Lieferdiensten oder auch in Supermärkten eingelöst werden können. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen nicht über eine Kantine verfügt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wird ein solcher Gutschein jeden zweiten Tag ausgestellt, so ergibt sich ein Gesamtwert von über 90 €. Um diesen Mehrverdienst mit einer Gehaltserhöhung zu generieren, müsste diese doppelt so hoch ausfallen.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li style="text-align: justify;"><strong>Unterstützung bei der Kinderbetreuung</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Bei der Kinderbetreuung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, in sehr hohem Maße von Zusatzleistungen zu profitieren. Steuerfrei bleibt nämlich der komplette Betrag, den die Betreuungseinrichtung verlangt. Er kann also problemlos komplett vom Arbeitgeber übernommen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Das gilt auch für das Honorar einer Tagesmutter oder für Gebühren, die für einen Hort anfallen.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li style="text-align: justify;"><strong>Zusatzleistungen in Form von Geräten</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">So lange die Firma Eigentümer bleibt oder die Geräte least, können Zusatzleistungen auch in Form von Computern und sonstiger Hardware erfolgen. Das gilt sogar dann, wenn der PC ausschließlich für den privaten Gebrauch genutzt wird. Ebenfalls möglich ist eine Übernahme von Internetgebühren bis 50 € pro Monat.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>CeBIT 2016: Neues Belegportal für die digitale Zusammenarbeit von Steuerberater und Unternehmer</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/cebit-2016-neues-belegportal-fuer-die-digitale-zusammenarbeit-von-steuerberater-und-unternehmer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Mar 2016 10:27:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Aufgabenverwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Belegportal]]></category>
		<category><![CDATA[CeBIT 2014]]></category>
		<category><![CDATA[Eingangsrechnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Zusammenarbeit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hannover – Die Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Unternehmer wird für Scopevisio-Anwender noch einfacher: Auf der diesjährigen CeBIT präsentiert die Scopevisio AG mit dem Belegportal eine neue Plattform für den digitalen Belegaustausch. Selbständige und kleine Unternehmen stellen ihrem Steuerberater im Belegportal Rechnungen und Kassenblätter bereit:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/cebit-2016-neues-belegportal-fuer-die-digitale-zusammenarbeit-von-steuerberater-und-unternehmer/">CeBIT 2016: Neues Belegportal für die digitale Zusammenarbeit von Steuerberater und Unternehmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Hannover</strong> – Die Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Unternehmer wird für Scopevisio-Anwender noch einfacher: Auf der diesjährigen CeBIT präsentiert die Scopevisio AG mit dem Belegportal eine neue Plattform für den digitalen Belegaustausch.</p>
<p>Selbständige und kleine Unternehmen stellen ihrem Steuerberater im Belegportal Rechnungen und Kassenblätter bereit, die dieser für die Finanzbuchhaltung benötigt. Der Datenfluss läuft über DATEVconnect online in die DATEV-Cloud-Anwendungen des Beraters. Umgekehrt kann der Steuerberater Berichte und Auswertungen für den Mandanten in die Scopevisio-Lösung hochladen. Gleichzeitig ist das Belegportal eine kaufmännische Einsteiger-Lösung, mit der Ausgangsrechnungen erstellt, Eingangsrechnungen verwaltet und Kassen GoBD-konform geführt werden können.</p>
<p>„Die klassische Rechnung auf Papier ist ein Auslaufmodell. Immer mehr Rechnungen werden elektronisch verschickt, empfangen und weiterverarbeitet. Der digitale Prozess gerät jedoch oft dort ins Stocken, wo die Übermittlung zur Steuerkanzlei ins Spiel kommt“, sagt Dr. Markus Cramer vom Vorstand der Scopevisio AG. Tatsächlich werden vielfach noch mit Papierbelegen gefüllte Ordner zum Steuerberater transportiert. E-Mail und USB-Stick werden auch gern zur Übermittlung genutzt, bedeuten aber ein Sicherheitsrisiko – und Daten müssen trotzdem noch manuell importiert werden.</p>
<figure id="attachment_150793" aria-describedby="caption-attachment-150793" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-150793" src="https://www.mittelstand-nachrichten.de/wp-content/uploads/2016/03/Bildschirmfoto-2016-03-14-um-09.46.04.png" alt="Quelle: Scopevisio AG" width="620" height="278" /><figcaption id="caption-attachment-150793" class="wp-caption-text">Quelle: Scopevisio AG</figcaption></figure>
<p>Das Scopevisio Belegportal dagegen sorgt für einen durchgängigen digitalen Workflow. Davon profitieren beide Seiten: Der Einzelunternehmer erhält mit dem Belegportal auch gleich ein Rechnungsprogramm. Der Steuerberater gewinnt an Effizienz in der Finanzbuchhaltung, da er mittels vorkontierter Rechnungen und Kassenblätter seine Prozesse weiter automatisieren kann.</p>
<p>Der Mandant nutzt das Belegportal auf dem Tablet oder seinem Desktop. Im Belegportal werden Kassenbewegungen schnell und einfach erfasst, weil typische Geschäftsvorfälle bereits voreingestellt sind. Quittungen lassen sich mit dem Smartphone abfotografieren und den Geschäftsvorfällen direkt zuordnen. Die Kassen erfüllen dabei alle Anforderungen der GoBD. Ausgangsrechnungen werden mit Hilfe der Kontakt- und Produktverwaltung und auf Basis hinterlegter Vorlagen im eigenen Corporate Design erstellt. Eingangsrechnungen auf Papier werden gescannt, hochgeladen und durchlaufen im Rechnungseingangsbuch einen Freigabe-Workflow. Auch eine Kontakt- und Aufgabenverwaltung ist enthalten.</p>
<p>Der Steuerberater kann mit Hilfe des Belegportals die Finanzbuchhaltung für seine Mandanten noch weiter optimieren. Die notwendigen Belege werden ihm zeitnah zur Verfügung stellt, ohne dass er diese importieren oder gar Daten abtippen muss. Besonders vorteilhaft ist dabei, dass die Belegdatensätze zusammen mit Belegbild (PDF) zur Verfügung stehen. Dank Vorkontierung kann die Buchung automatisiert erfolgen. Außerdem kann er im Belegportal Auswertungen und Monatsberichte für seinen Mandanten hinterlegen.</p>
<p>Der Steuerberater kann das Scopevisio-Belegportal nur in Kombination mit DATEV Unternehmen online einsetzen. Der Mandant benötigt ein DATEV-Authentifizierungsmedium (z.B. DATEV SmartLogin). Der Belegaustausch erfolgt über die neue Schnittstelle DATEVconnect online.</p>
<p><em>Quelle: Scopevisio AG</em></p>
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		<title>Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehegatten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Sep 2013 07:44:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzhof]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegattensplitting]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuerstrafsache]]></category>
		<category><![CDATA[Steuervorteile]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugnisverweigerungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ehepartner in der Trennungsphase sollten besonders darauf achten, sich in dieser schwierigen Zeit gegenüber den Finanzbehörden vernunftmäßig zu verhalten. Übereilt und Hals über Kopf erstattete Selbstanzeigen, können die eigenen finanziellen Forderungen in Gefahr bringen. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ehepartner in der Trennungsphase sollten besonders darauf achten, sich in dieser schwierigen Zeit gegenüber den Finanzbehörden vernunftmäßig zu verhalten. Übereilt und Hals über Kopf erstattete Selbstanzeigen, können die eigenen finanziellen Forderungen in Gefahr bringen. Bei einer Trennung von Ehegatten oder Partnern können Finanzbehörden auf den ersten Blick einen Vorteil erlangen, gehen aber auch ein bestimmtes Risiko ein.</p>
<p><b>Die rechtliche Situation von Ehepartnern von Steuerbetrügern<br />
</b><br />
Im Allgemeinen gilt der Spruch: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Macht sich ein Ehegatte strafbar, der die Steuererklärung, die ihm sein Ehepartner oder der Steuerberater vorlegen, blind unterschreibt, wenn sich später herausstellt, dass diese falsch war und zu einem Steuerbetrug beigetragen hat?</p>
<p>Ein Rechtsanwalt sagt dazu folgendes: Jeder Ehepartner oder Partner unterschreibt die Steuererklärung nur für die Richtigkeit der eigenen Einkünfte. Es gibt keinen allgemeinen Verdacht und der mit unterzeichnendem Partner wird nicht der Beihilfe bezichtigt. Alleinig durch die Unterzeichnung der Steuererklärung ist eine Mittäterschaft bei einem Steuerbetrug nicht bewiesen.</p>
<p><b>Bei einer Selbstanzeige das Richtige tun<br />
</b><br />
Kommt es zu einer Selbstanzeige, ist es von Bedeutung, unter Umständen diese auf den Ehegatten und sogar auf die Kinder auszuweiten. Dann klärt die Finanzbehörde, wem welche Konten und welche Transaktionen zuzuordnen sind. Wenn dann ein Partner wegen Steuerhinterziehung angeklagt wird, kann der andere beim Finanzamt immer noch eine getrennte Veranlagung nachträglich beantragen und sich damit aus der Affäre ziehen. Auf eine Selbstanzeige folgen in der Regel Nacherhebungsbescheide der Finanzbehörden.</p>
<p>Gegen diese kann Einspruch eingelegt werden. Das Ehegattensplitting geht bei einer im Nachhinein beantragten Einzelveranlagung verloren und damit die günstigere Besteuerung von Verheirateten. In jedem Falle entgeht man mit dieser Maßnahme einer Strafe. Dies sollte von Fall zu Fall von einem Steuerberater oder Anwalt geprüft werden. Wichtig ist, ob und inwieweit der Partner wirklich Mittäter war. Sollte sich dies bei den Ermittlungen herausstellen und bewiesen werden können, gilt die Straffreiheit selbstverständlich nicht mehr.</p>
<p><b>Ein guter Rat für Ihren guten Ruf<br />
</b><br />
Es kann vorkommen, dass die Finanzbehörden Sie oder Ihren Ehegatten völlig zu Unrecht in eine Steuerstrafsache hineingezogen haben. In solch einem Fall sollte sie juristisch dagegen vorgehen. Lassen Sie sich dabei von einem Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht beraten und vertreten. Sie sollten sich auch nicht nur mit einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit einverstanden erklären. Sie sollten auf eine Einstellung wegen eines fehlenden Tatverdachts oder wenn es schon zur Anklage gekommen ist, auf einen Freispruch bestehen.</p>
<p><b>Wichtiges Urteil bei einer Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehepartnern<br />
</b><br />
Im normalen Fall muss der Ehepartner, welcher eine Selbstanzeige beim Finanzamt machen will, den anderen Ehegatten im Vorhinein darüber informieren. Dies gilt auch für getrennt lebende Ehegatten. Mit dieser Maßnahme soll dem anderen Ehepartner die Möglichkeit gegeben werden, sich der Selbstanzeige anzuschließen. (OGL Schleswig Holstein 21.12.2012, 10 UF 81/12) Das OLG begründete das Urteil zum Teil damit, dass sich Strafanzeigen auf familienrechtliche Streitereien auswirken und zur Verwirkung eines Trennungsunterhalts führen. Durch die Selbstanzeige ohne ihren getrennt lebenden Ehemann vorher informiert zu haben, habe die Klägerin massiv dessen Vermögensinteressen gefährdet.</p>
<p><b>Jeder Ehegatte ist steuerlich eine Einzelperson<br />
</b><br />
Vom Finanzamt wird jeder Ehegatte steuerlich als einzelne Person angesehen, auch dann, wenn sich durch die Ehe eine Möglichkeit zur Zusammenveranlagung und somit zu Steuervorteilen ergibt. Hierzu hat der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil im Jahr 2002 über die Haftung von Ehegatten entschieden. Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob eine Ehefrau ohne eigene Einkünfte mit ihrer Unterschrift unter der gemeinsamen Steuererklärung mit falschen Angaben ihres Ehemannes haftbar gemacht werden kann.</p>
<p>Die falschen Angaben waren der Ehefrau bekannt. Das Gericht entschied, das jeder Ehegatte nur für seine eigenen Angaben auf der Steuererklärung seine Unterschrift leistet und nicht für seinen Partner mit. Schon aus dem geltenden Zeugnisverweigerungsrecht bei Ehepartnern kann ein Ehepartner nicht dazu verpflichtet werden, auf falsche Angaben des anderen zu verweisen. Somit ist ein Tatbestand der Steuerhinterziehung durch die alleinige Mitwisserschaft nicht gegeben.</p>
<p>Es ist schon bemerkenswert, dass die Haftung ausgeschlossen wird, obwohl der Ehepartner aus den Falschangaben des anderen Ehegatten einen Vorteil durch eine geringere Steuerlast für sich selbst erzielte. Für die Richter war es allerdings entscheidend, dass die steuerlichen Angaben der Ehefrau wahrheitsgemäß gemacht worden waren.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.steuerberater-muenchen.de/" target="_blank">Ratzke Hill Steuerkanzlei in München</a></p>
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		<title>Gesetzliche Erbfolge, Testament und Erbvertrag: Vorsorge für den Erbfall treffen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/gesetzliche-erbfolge-testament-und-erbvertrag-vorsorge-fuer-den-erbfall-treffen/</link>
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		<pubDate>Tue, 05 Feb 2013 11:12:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wer sein Erbe regeln will, muss aufpassen, dass dies auch formal korrekt und juristisch einwandfrei geschieht. Nur so können Unwägbarkeiten und mögliche Streitszenarien vermieden werden. Alles Wichtige dazu erfährt man bei Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern, aber beispielsweise auch bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/gesetzliche-erbfolge-testament-und-erbvertrag-vorsorge-fuer-den-erbfall-treffen/">Gesetzliche Erbfolge, Testament und Erbvertrag: Vorsorge für den Erbfall treffen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sein Erbe regeln will, muss aufpassen, dass dies auch formal korrekt und juristisch einwandfrei geschieht. Nur so können Unwägbarkeiten und mögliche Streitszenarien vermieden werden. Alles Wichtige dazu erfährt man bei Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern, aber beispielsweise auch bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken.</p>
<p>Wer erbt, bestimmt zunächst das Gesetz. Bei der gesetzlichen Erbfolge wird der Erblasser in erster Linie von seinen Abkömmlingen &#8211; den Erben erster Ordnung &#8211; beerbt. Das Recht lässt aber auch eine individuelle Regelung zu. Ein privates Testament etwa wird durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet. Bei einem öffentlichen Testament erklärt man seinen letzten Willen einem Notar gegenüber mündlich oder man übergibt ihm eine entsprechende Schrift. &#8222;Im Gegensatz zum privaten Testament muss diese nicht von Hand geschrieben sein&#8220;, betont Arndt Kalkbrenner vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).</p>
<p>Eine weitere Option ist der Erbvertrag zwischen Erblasser und Erben. Er bietet ebenso viele Gestaltungsmöglichkeiten wie ein Testament. Erbverträge müssen vor dem Notar geschlossen werden. Da es sich um echte Verträge handelt, können sie vom Erblasser alleine nicht widerrufen oder geändert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.finanzratgeber24.de/gesetzliche-erbfolge-testament-und-erbvertrag-vorsorge-fuer-den-erbfall-treffen-4745.html/deutsche-journalisten-dienste-bild-64780" rel="attachment wp-att-4746"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-4746" alt="deutsche journalisten dienste Bild: 64780" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/02/44721x_bild1_Foto_djd_BV_Volksbanken.jpg" width="600" height="400" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/02/44721x_bild1_Foto_djd_BV_Volksbanken.jpg 600w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/02/44721x_bild1_Foto_djd_BV_Volksbanken-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/02/44721x_bild1_Foto_djd_BV_Volksbanken-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: center;"><strong><em>Wer sein Erbe regeln will, muss aufpassen, dass dies auch formal korrekt und juristisch einwandfrei geschieht. Nur so können Unwägbarkeiten und mögliche Streitszenarien vermieden werden. Foto: djd/BV Volksbanken</em></strong></p>
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		<item>
		<title>So geht’s ganz einfach: Die Steuererklärung</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/so-gehts-ganz-einfach-die-steuererklaerung/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Aug 2012 09:04:28 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Software für die Steuerklärung]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrückzahlungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jedes Jahr ist es dasselbe: Die Steuerklärung ist fällig und die meisten geben sie erst auf den letzten Drücker beim Finanzamt ab. Viele sträuben sich gegen den lästigen Papierkram, auch wenn attraktive Steuerrückzahlungen winken. Das Problem ist nämlich, dass die zahlreichen Formulare abschrecken, die dann auch noch in unverständlichem Beamtendeutsch verfasst sind. Mithilfe einer guten Software lassen sich diese Hindernisse komfortabel umgehen. Man muss nur wissen, wie das geht. Danach ist es sehr einfach und die nächsten Steuererklärungen erledigen sich quasi von selbst.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/so-gehts-ganz-einfach-die-steuererklaerung/">So geht’s ganz einfach: Die Steuererklärung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Jedes Jahr ist es dasselbe: Die Steuerklärung ist fällig und die meisten geben sie erst auf den letzten Drücker beim Finanzamt ab. Viele sträuben sich gegen den lästigen Papierkram, auch wenn attraktive Steuerrückzahlungen winken. Das Problem ist nämlich, dass die zahlreichen Formulare abschrecken, die dann auch noch in unverständlichem Beamtendeutsch verfasst sind. Mithilfe einer guten Software lassen sich diese Hindernisse komfortabel umgehen. Man muss nur wissen, wie das geht. Danach ist es sehr einfach und die nächsten Steuererklärungen erledigen sich quasi von selbst.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Vorteil einer Software für die Steuerklärung liegt darin, dass ein gutes Programm den Benutzer Schritt für Schritt durch das Menü führt. Hier wird schnell deutlich, welche Formulare überhaupt ausgefüllt werden müssen und welche einfach ignoriert werden können. Darüber hinaus werden zu jedem Eingabefeld Tipps und Tricks verraten, mit denen sich das Maximum an Steuern sparen lässt. Fehlermeldungen weisen darauf hin, dass wichtige Punkte versehentlich ausgelassen wurden. Schließlich kann das Programm sogar angeben, mit welcher Höhe an Steuerrückzahlungen zu rechnen ist. Wer will, kann die Erklärung gleich elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln. Ein weiterer Vorteil: Die Software ist dank Update-Funktion immer auf dem aktuellen Wissensstand. Eine benutzerfreundliche Oberfläche hilft dem Nutzer dabei, sich schnell zurechtzufinden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wer sich für eine hochwertige und professionelle Software entscheidet, kann in der Regel auf einen kostspieligen Steuerberater verzichten und <a href="http://www.conrad.de/ce/de/overview/0418043/Finanz-Software" target="_blank">die Finanzen selbst im Überblick behalten</a>. Bei denjenigen, bei denen sich auch in den Folgejahren nicht viel verändert, lassen sich auch Vorlagen für die nächste Steuererklärung speichern. Auf diese Weise sparen Sie im nächsten Jahr viel Zeit und Nerven.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Ein nicht zu verachtender Kostenposten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 14:45:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer 2011]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer 2012]]></category>
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		<category><![CDATA[Fahrtkosten absetzen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps für die Steuer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer zahlt schon gerne Steuern? Da die meisten Bürger eben doch alljährlich ihren Obolus an den Staat entrichten müssen, gilt die Devise: Wenn schon, dann so wenig wie möglich. Und deshalb werden Kosten, wie es so schön heißt, von der Steuer abgesetzt. Diese angegebenen Kostenposten werden eben nicht versteuert. Einer dieser Posten sind die Fahrtkosten, die auf unterschiedliche Weise bei der Steuerklärung zum Tragen kommen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/ein-nicht-zu-verachtender-kostenposten/">Ein nicht zu verachtender Kostenposten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer zahlt schon gerne Steuern? Da die meisten Bürger eben doch alljährlich ihren Obolus an den Staat entrichten müssen, gilt die Devise: Wenn schon, dann so wenig wie möglich. Und deshalb werden Kosten, wie es so schön heißt, von der Steuer abgesetzt. Diese angegebenen Kostenposten werden eben nicht versteuert. Einer dieser Posten sind die Fahrtkosten, die auf unterschiedliche Weise bei der Steuerklärung zum Tragen kommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die regelmäßigen Touren zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind der Klassiker, wenn es für den Steuerbürger darum geht, beim Fahrtkosten absetzen Geld zu sparen. 30 Cent je Kilometer sind hierfür vom Gesetzgeber vorgesehen, dies allerdings nur für die einfache Fahrt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ein Pendler, der einen Weg zur Arbeit von 80 Kilometer hat, und dies bei angenommen 200 Arbeitstagen im Jahr, braucht also einen Betrag von 4.800 Euro, den er als <a href="http://www.steuerberaten.de/tag/absetzen/fahrtkosten/" target="_blank">Fahrtkosten absetzen</a> kann, nicht zu versteuern. Da winkt im Folgejahr eventuell eine schöne Steuerrückerstattung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch wer seinen Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht, kann von der Absetzung der Fahrtkosten Gebrauch machen. Ebenso diejenigen, die per Fahrrad ins Büro fahren und eigentlich gar keine Kosten – außer der Anschaffung des Fahrrads – haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dabei gibt es einige Varianten. Ein Arbeitnehmer, der mit seinem Privatauto jeden morgen einen anderen Kunden besucht, verursacht Reisekosten, die er mit dem Arbeitgeber abrechnen muss. In dem Moment, wo es sich um den immer gleichen Kunden handelt, mutiert dieser quasi zur Arbeitsstätte – allerdings erst nach frühestens drei Monaten. Dann darf der Arbeitnehmer wieder im üblichen Rahmen Fahrtkosten absetzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei Dienstreisen, die ein Angestellter mit einem Firmenfahrzeug unternimmt, können weder der Unternehmer noch der Arbeitnehmer Fahrtkosten absetzen. Die einleuchtende Begründung dafür ist, dass diese Fahrtkosten bereits den Gewinn des Betriebs mindern. Anders verhält es sich wiederum, wenn der Arbeitnehmer sein privates Fahrzeug für eine Dienstreise nutzt. Dann kann er für sämtliche gefahrenen Kilometer wieder die bereits erwähnten 30 Cent geltend machen. Um gegenüber den Behörden dies entsprechend belegen zu können, ist die Führung eines Fahrtenbuches unbedingt zu empfehlen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/ein-nicht-zu-verachtender-kostenposten/">Ein nicht zu verachtender Kostenposten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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