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	<title>Rentenversicherung</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Rentenversicherung</title>
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		<title>Rente: Kapital und Lebensraum fürs Alter schaffen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Feb 2018 09:17:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Garbsen - Der Begriff „Rente" hat sich in den letzten Jahren in seiner Bedeutung gewandelt. Freuten sich die Menschen vor Jahren mit dem Näherrücken ihrer Rentenzeit auf einen besonnenen Lebensabschnitt und finanzielle Sicherheit, sieht dies heutzutage anders aus. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Garbsen</strong> &#8211; Der Begriff „Rente&#8220; hat sich in den letzten Jahren in seiner Bedeutung gewandelt. Freuten sich die Menschen vor Jahren mit dem Näherrücken ihrer Rentenzeit auf einen besonnenen Lebensabschnitt und finanzielle Sicherheit, sieht dies heutzutage anders aus. Demografischer Wandel mit längerer Bezugsdauer, Geburtenrückgänge und andere Faktoren haben die Rentenpolitik stark verändert. Bereits jetzt besteht ein Defizit, dessen Ausgleich in den kommenden Jahrzehnten kaum möglich ist, und das trotz späterem Renteneintritt. Aus einer Ermittlung der Deutschen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes geht hervor, dass das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern im Jahre 1955 noch bei 5:1 lag. Aufgrund der Geburtenentwicklungen der letzten Jahre ist bis 2030 damit zu rechnen, dass zwei Erwerbstätige den gesetzlichen Anteil für einen Rentner tragen müssen. „Um im Rentenalter die zu erwartende finanzielle Lücke schließen zu können, ist es für Arbeitnehmer notwendig, sich über private Altersvorsorge zu informieren, und für Selbstständige erst recht&#8220;, weiß Sandro Pawils, Vorstandsmitglied der WirtschaftsHaus AG, und erläutert: „Dazu gehört jedoch nicht nur der finanzielle Aspekt, sondern auch die Entwicklung von Pflegeeinrichtungen. In vielen Regionen Deutschlands ist der Bedarf an Pflegeplätzen bereits jetzt sehr stark angestiegen. So muss in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen sowie Nordrhein-Westfalen mit Investitionsvolumen von mehreren Milliarden gerechnet werden.&#8220; Doch welche Arten der Vorsorge gibt es und welche Möglichkeiten bestehen, um Einfluss auf die Bewältigung des demografischen Wandels zu nehmen und so die eigene Zukunft zu sichern?</p>
<h2 style="text-align: justify;">Gesetzliche Rente reicht oft nicht aus</h2>
<p style="text-align: justify;">Allein auf das gesetzliche Renteneinkommen zu vertrauen ist nicht mehr möglich. Zwar liegt der Anteil bei 63 Prozent des Einkommens, doch Arbeitnehmerverhältnisse mit geringem Einkommen und die Vielfältigkeit der Beschäftigungsformen führen zu geringen Zahlungsprognosen. Aktuell liegt das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren und 7 Monaten. Jahrgänge ab 1964 und jünger müssen bis 67 Jahre arbeiten. Zwar ist auch dann ein früherer Renteneintritt möglich, jedoch geht dies wortwörtlich auf Kosten der Rentenbezüge. Aus diesem Grund ist es ratsam, in jungen Jahren einen Plan für die Altersvorsorge aufzustellen, der zum eigenen Leben passt.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Flexi-Rente ist eher Flexi-Verdienstmöglichkeit</h2>
<p style="text-align: justify;">Diese am 1. Januar in Kraft getretene Rentenform bedeutet eine Anhebung der gesetzlich erlaubten Hinzuverdienste. Mit dieser Regelung möchte der Gesetzgeber Erwerbstätigkeiten für Menschen, die in den Bereich des Rentenalters kommen, nach Rentenantritt – und ab dem 7. Juli 2018 auch bereits davor – attraktiver machen. Somit stellt die Flexi-Rente keine Vorsorge dar, sondern eine Auffangmöglichkeit für finanzielle Lücken im Rentenalter.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Riester-Rente für Geringverdiener oft ohne Vorteil</h2>
<p style="text-align: justify;">Aus der Rentenreform 2001 als Vorsorgeform für Arbeitnehmer hervorgegangen und durch staatliche Förderung und Steuervorteile attraktiv geworden, stellt die Riester-Rente eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar. Da bei dieser Form der privaten Altersvorsorge Gebühren anfallen, die sich zwischen den Versicherungsgesellschaften stark unterscheiden, müssen Interessenten sehr genau prüfen, zu welchen Konditionen sie eine Riester-Rente abschließen. Wichtig ist hier die Garantierente des Anbieters zu ermitteln, um sicherzustellen, dass die Renditen den Anspruch auf finanzielle Absicherung auch wirklich abdecken. Sonst kann es, vor allem Erwerbstätigen mit geringem Einkommen und Beiträgen, passieren, dass unter dem Strich letztendlich nicht genug übrig bleibt, denn die Beiträge werden bei Auszahlung besteuert.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Rürup-Rente nicht für Arbeitnehmer gedacht</h2>
<p style="text-align: justify;">Diese Weiterentwicklung der Riester-Rente kann auch von Freiberuflichen, Selbstständigen und Gutverdienern in Anspruch genommen werden. Als private Vorsorgeoption handelt es sich hier um eine Rentenversicherung in klassischer oder fondsgebundener Form. Vorteil dieser Rentenform sind die Steuervergünstigungen, die sich aus den gezahlten Beiträgen ergeben, weshalb die Rürup-Rente auch vornehmlich für Gutverdiener Sinn ergibt und eine Option für Freiberufler oder Selbstständige darstellt, die keine Riester-Rente abschließen können. Ausgezahlt wird die Rürup-Rente ab dem 62. Lebensjahr. Die Leistungen werden bei Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz belegt und auf die Witwenrente angerechnet, was diese verringert.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Immobilieninvestments, schlau ausgewählt, sorgen gleich zweifach vor</h2>
<p style="text-align: justify;">Immer mehr Menschen investieren mit Blick auf ihre Rente in Immobilien, da diese Kapitalanlagen eine nachhaltige Alternative zu schlechtverzinsten Lebensversicherung und Sparkonten darstellen. „Statt bei Immobilieninvestitionen Eigentumswohnungen zu erwerben und ein Leben lang für die Verwaltung verantwortlich zu sein, bieten Pflegeimmobilien eine Option des Investments mit Verwaltung durch einen Experten&#8220;, erklärt Sandro Pawils. Als Vollanbieter hat sich die WirtschaftsHaus AG auf Planung, Umsetzung und Verwaltung von Pflegeimmobilien spezialisiert und bietet privaten Anlegern Renditen von bis zu 4,9 Prozent sowie ein exklusives Vorbelegungsrecht. Investoren sorgen somit für die Schaffung dringend benötigter Pflegeplätze und für die Bewältigung des demografischen Wandels. Außerdem sichern sie sich selbst ihren eigenen Pflegeplatz im Alter. Damit Anleger Sicherheit bei der Zahlung der Renditen genießen, ist es wichtig, einen Anbieter mit langjähriger Erfahrung zu suchen, der sich um die Verwaltung und Belegung der Immobilie fortlaufend kümmert. Vertrauensvolle Anbieter geben für diese Sicherheiten durchaus Garantien.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Borgmeier Public Relations</em></p>
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		<title>Wohn-Riester lohnt sich – ab 2018 noch mehr</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Dec 2017 10:01:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Ein Riester-Bausparvertrag bleibt erste Wahl für Sparer, die mittel- bis langfristig in die eigenen vier Wände ziehen wollen“, urteilt das Verbrauchermagazin Finanztest (Ausgabe 11/17). Ab kommendem Jahr lohnt sich die staatlich geförderte Eigenheimrente noch mehr: Statt 154 Euro beträgt die Grundzulage dann 175 Euro. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">„Ein Riester-Bausparvertrag bleibt erste Wahl für Sparer, die mittel- bis langfristig in die eigenen vier Wände ziehen wollen“, urteilt das Verbrauchermagazin Finanztest (Ausgabe 11/17). Ab kommendem Jahr lohnt sich die staatlich geförderte Eigenheimrente noch mehr: Statt 154 Euro beträgt die Grundzulage dann 175 Euro. Die Erhöhung gilt sowohl für Sparer, die einen Vertrag neu abschließen als auch für solche, die bereits einen Vertrag besitzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Eigenheimrente boomt: Drei von vier neu abgeschlossenen Riester-Verträgen sind Wohn-Riester-Abschlüsse. „Wohn-Riester ist das einzige vom Staat geförderte Vorsorge-Instrument, das schon im aktiven Berufsleben genutzt werden kann“, nennt Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall den wesentlichen Erfolgsfaktor. Durch die Erhöhung wird Wohn-Riester künftig noch attraktiver: Die Grundzulage steigt ab 2018 von 154 Euro auf 175 Euro für Alleinstehende und bei Verheirateten mit zwei Verträgen von 308 Euro auf 350 Euro. Die Kinderzulage beträgt weiterhin 300 Euro, bzw. für Kinder, die vor 2008 geboren wurden 185 Euro. Jugendliche unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Zu den Zulagen können handfeste Steuervorteile hinzukommen. Einkommensgrenzen gelten für die Riester-Förderung keine.</p>
<figure id="attachment_31793" aria-describedby="caption-attachment-31793" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-31793" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/12/2017-12-05_wohn-riester-lohnt-sich.jpg" alt="Wohn-Riester lohnt sich – ab 2018 noch mehr" width="620" height="401" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/12/2017-12-05_wohn-riester-lohnt-sich.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/12/2017-12-05_wohn-riester-lohnt-sich-150x97.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/12/2017-12-05_wohn-riester-lohnt-sich-300x194.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-31793" class="wp-caption-text">Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG</figcaption></figure>
<h2 style="text-align: justify;">Fast alle Bundesbürger sind förderberechtigt</h2>
<p style="text-align: justify;">Zu den Förderberechtigten zählen alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Auch Arbeitslose und Kindererziehende erhalten die Riester-Förderung. Selbstständige kommen in den Genuss der Förderung, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Eine Sonderregelung gilt für Ehepaare: Ist nur ein Ehepartner förderberechtigt, erhält auch der andere die Riester-Förderung, wenn er selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, vom Ehepartner nicht dauernd getrennt lebt und der förderberechtigte Ehepartner seinen Vertrag aktiv bespart.</p>
<p style="text-align: justify;">Um die maximale Zulage zu erhalten, müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen) auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag angelegt werden. Förderberechtigte ohne beitragspflichtiges Vorjahreseinkommen müssen einen Mindestbeitrag von 60 Euro einzahlen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Nicht nur Kauf und Bau werden gefördert</h2>
<p style="text-align: justify;">Gefördert wird mit Wohn-Riester der Bau oder Kauf einer Immobilie und seit 2014 der Barriere-reduzierende Umbau. Zudem ist es in der Ansparphase jederzeit möglich, Mittel zu entnehmen und damit vorzeitig zu entschulden.</p>
<p style="text-align: justify;">„Bauherren oder Käufern kommen mit dem Wohn-Riester schneller in die eigenen vier Wände“, fasst Karsten Eiß zusammen. „Die Zulagen des Staates können sie direkt in die Tilgung stecken. Bauherren senken damit die Gesamtkosten ihrer Finanzierung schnell um mehrere Tausend Euro, sind also unterm Strich früher schuldenfrei.“</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG</em></p>
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		<title>Altersvorsorge richtig planen: Die besten Strategien für jedes Alter</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/altersvorsorge-richtig-planen-die-besten-strategien-fuer-jedes-alter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Apr 2017 07:00:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Berufseinsteiger]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sparen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vielen Menschen fehlt das Geld zum Sparen. Schlussendlich sind viele Berufseinsteiger nicht in der Lage, dass sie 100 bis 200 Euro pro Monat auf die Seite legen können - schlussendlich müssen Miete, Betriebskosten, etwaige Kreditraten oder auch Kosten für das Auto bezahlt werden. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Vielen Menschen fehlt das Geld zum Sparen. Schlussendlich sind viele Berufseinsteiger nicht in der Lage, dass sie 100 bis 200 Euro pro Monat auf die Seite legen können &#8211; schlussendlich müssen Miete, Betriebskosten, etwaige Kreditraten oder auch Kosten für das Auto bezahlt werden. Zudem sind viele Menschen, angesichts der niedrigen Zinsen, auch gar nicht mehr bereit, ihr Geld in klassische Lebensversicherungen oder Bausparverträge zu investieren. In vielen Fällen fehlt es jedoch einfach nur an der Information, wie richtig vorgesorgt werden kann. Schlussendlich sind die Strategien für die Altersvorsorge nämlich auch vom Alter abhängig &#8211; die Produkte stehen erst an der zweiten Stelle. Wer schon in jungen Jahren Produkte zur Altersvorsorge abschließt, benötigt gerade einmal 20 Euro/Monat &#8211; 40-Jährige müssen da schon tiefer in die Tasche greifen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Die 20-Jährigen</h2>
<p style="text-align: justify;">Im Alter sollte der Rentner zumindest 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreichen. Damit der deutsche Rentner aber überhaupt in die Nähe des Betrages kommt, sollte er schon in jungen Jahren mit dem Sparen beginnen. So ist es ratsam, wenn der 20-Jährige eine <a href="http://rechner.faz.net/privatrente/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">private Rentenversicherung</a> abschließt, die eine zehnjährige Rentengarantiezeit beinhaltet. Soll eine monatliche Zusatzrente von 100 Euro erreicht werden, ist ein monatlicher Sparbetrag von 16 Euro erforderlich. Für 1.000 Euro werden im Monat bereits 144 Euro fällig. Würde sich ein 50-Jähriger für eine private Rentenversicherung entscheiden, müsste er &#8211; für mindestens 17 Jahre &#8211; 767 Euro/Monat in sein Altersvorsorgeprodukt investieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Natürlich stellt sich heutzutage die Frage, wie der 20-Jährige sein Geld sinnvoll investieren kann. Die niedrigen Zinsen sprechen nicht gerade für das Sparbuch &#8211; auch Festgeld- und Tagesgeldkonten sind keine Alternative mehr.</p>
<p style="text-align: justify;">Empfehlenswert sind Aktien. Dabei sollten die 20-Jährigen aber nicht in Staatsanleihen solider Staaten investieren, sondern sich vorwiegend auf Dividendentitel konzentrieren. Dividendenaktien haben einerseits eine gute Aussicht auf Kurssteigerungen, andererseits darf sich der Anleger auf regelmäßige Ausschüttungen freuen, die am Ende eine stattliche Summe ergeben können. Im Zweifel sollte man schon im jungen Alter erfahrene Anlageberater zur Unterstützung heranziehen – <a href="http://www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/fonds-etf/aktienexperte-fisher-der-bulle-aus-woodside-seite-2/2925530-2.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">am besten renommierte Experten</a>.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu beachten ist, dass die Aktienquote des Portfolios nach dem Lebensalter des Anlegers berechnet wird. So besagt die Faustformel, dass der Aktienanteil durch die Rechnung &#8222;100 &#8211; Alter&#8220; ermittelt werden soll. Ist der Anleger also 20 Jahre alt, so lautet die Rechnung: 100 &#8211; 20 = 80. Die Aktienquote sollte also bei 80 Prozent liegen. Der Anleger muss aber beachten, dass die Rechnung natürlich auch Schwächen hat &#8211; nicht jeder Anleger hat dieselbe Lebenserwartung und nicht jeder Anleger tritt mit 65 Jahren seine Rente an.</p>
<figure id="attachment_24016" aria-describedby="caption-attachment-24016" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-24016" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/04/geralt-rente.jpg" alt="" width="620" height="276" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/04/geralt-rente.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/04/geralt-rente-150x67.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/04/geralt-rente-300x134.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-24016" class="wp-caption-text">Quelle: geralt/pixabay.com</figcaption></figure>
<h2 style="text-align: justify;">Die 30-Jährigen</h2>
<p style="text-align: justify;">Aktien sorgen &#8211; zumindest auf lange Sicht gesehen &#8211; für die höchsten Gewinne. Anleger, die zu einem recht ungünstigen Zeitpunkt eingestiegen sind, können nicht erwarten, dass sie innerhalb weniger Monate große Gewinne einfahren. Investiert der 30-Jährige in Aktien, sollte er sich bewusst sein, dass es Jahre dauern kann, bis er tatsächlich hohe Gewinne erzielt. Also ist am Ende Geduld gefragt. <a href="http://www.gevestor.de/details/diversifizierungseffekte-und-warum-diversifikation-wichtig-ist-631592.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wichtig ist natürlich die Diversifikation</a>. Der 30-Jährige sollte in verschiedene Unternehmen und Branchen investieren, sodass Verluste durch Gewinne relativiert werden. Die Streuung reduziert das Risiko eines Verlusts oder eines Totalverlusts &#8211; selbst dann, wenn Unternehmen A 5 Prozent verliert und Unternehmen B 7 Prozent gewinnt, bleibt am Ende ein Gewinn von 2 Prozent.</p>
<p style="text-align: justify;">Wird nebenbei eine private Rentenversicherung abgeschlossen, so sind &#8211; wenn am Ende eine Zusatzrente von 1.000 Euro erreicht werden soll &#8211; rund 235 Euro/Monat notwendig.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Die 40-Jährigen</h2>
<p style="text-align: justify;">Der 40-Jährige kann schon auf einige Berufsjahre zurückblicken, verdient relativ gut und wird, wenn er sich erst jetzt für eine private Rentenversicherung entscheidet, besonders tief in die Tasche greifen müssen. Die monatliche Zusatzrente von 100 Euro ist nur möglich, wenn ein monatlicher Betrag von rund 41 Euro investiert wird. Plant der 40-Jährige eine Zusatzrente von 1.000 Euro, so muss er &#8211; im Monat &#8211; knapp 400 Euro bezahlen.</p>
<p style="text-align: justify;">Natürlich spielen auch noch die Aktien eine wesentliche Rolle. Der Aktienanteil beläuft sich &#8211; so die Rechnung &#8211; auf 60 Prozent. Ratsam sind nun ertragreiche Aktien, die einerseits die Marktführer der Branche sind und zudem auch noch hohe Ausschüttungen versprechen. Jedoch kann sich der 40-Jährige auch für börsennotierte Indexfonds entscheiden – sogenannte ETFs. Selbstverständlich können auch ein paar &#8222;<a href="http://www.deraktionaer.de/aktie/tesla---aktie-ist-high-risk--239670.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">High Risk Aktien</a>&#8220; erworben werden &#8211; das hohe Risiko sorgt mitunter für extrem hohe Gewinne, kann aber auch Verluste mit sich bringen. Wichtig ist, dass nicht alles auf eine Karte gesetzt wird, sondern eine breite Streuung gegeben ist, sodass die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlusts gemindert werden kann.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Die 50- und 60-Jährigen</h2>
<p style="text-align: justify;">Der 50-Jährige sollte einen Aktienanteil von 50 Prozent haben. Da der Anteil im Depot deutlicher kleiner geworden ist, sollte mitunter in ETFs investiert werden. Dies deshalb, da eine breite Streuung natürlich auch für hohe Gebühren sorgt. Nebenkosten spielen bei einem großen Aktiendepot kaum eine Rolle &#8211; bei wenigen Aktien können die Gebühren aber durchaus die Gewinne auffressen.</p>
<p style="text-align: justify;">Möchte der 50-Jährige mit 67 Jahren in Rente gehen, muss er &#8211; für eine zusätzliche Rente von 100 Euro/Monat &#8211; einen monatlichen Betrag von rund 78 Euro investieren. 767 Euro werden für eine Zusatzrente in der Höhe von 1.000 Euro fällig.</p>
<p style="text-align: justify;">Der 60-Jährige sollte hingegen nur noch einen sehr geringen Aktienanteil aufweisen. Schlussendlich dauert es nur noch wenige Jahre, bis der 60-Jährige endlich das Rentenalter erreicht hat. Würde der Aktienmarkt also schwächeln, könnte das Investment sogar zum Verlustgeschäft mutieren.</p>
<p style="text-align: justify;">40 Prozent sollten in Aktien investiert werden &#8211; die restlichen 60 Prozent können etwa in Rohstoffe, so etwa in <a href="http://www.goldreporter.de/gold-kaufen-die-10-wichtigsten-tipps-fuer-einsteiger/gold/62378/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Silber oder in Gold</a>, fließen.</p>
<figure id="attachment_24015" aria-describedby="caption-attachment-24015" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-24015" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/04/Alexas_Fotos-Rente.jpg" alt="" width="620" height="393" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/04/Alexas_Fotos-Rente.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/04/Alexas_Fotos-Rente-150x95.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/04/Alexas_Fotos-Rente-300x190.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-24015" class="wp-caption-text">Quelle: Alexas_Fotos/pixabay.com</figcaption></figure>
<h2 style="text-align: justify;">Das Fazit</h2>
<p style="text-align: justify;">Am Ende spielt nicht nur das Produkt eine wesentliche Rolle &#8211; auch das Alter muss unbedingt berücksichtigt werden, wenn man auf der Suche nach den richtigen Produkten zur Altersvorsorge ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Fakt ist: Je früher eine private Altersvorsorge abgeschlossen wird, desto geringer die zu investierenden Beträge &#8211; am Ende hat der 20-Jährige nämlich rund 45 Jahre Zeit, damit er sich ein Vermögen aufbauen kann. Dem 50-Jährigen bleiben hingegen nur 15 Jahre &#8211; somit muss er tiefer in die Tasche greifen und mehr Geld investieren, damit er am Ende über eine stattliche Zusatzrente verfügt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/altersvorsorge-richtig-planen-die-besten-strategien-fuer-jedes-alter/">Altersvorsorge richtig planen: Die besten Strategien für jedes Alter</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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		<title>Riester-Rente in der Kritik: Auslaufmodell oder wichtiger Baustein für die Altersvorsorge?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/riester-rente-in-der-kritik-auslaufmodell-oder-wichtiger-baustein-fuer-die-altersvorsorge/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Oct 2016 10:03:20 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Riester-Rente ist aktuell in der Kritik. Ursprünglich eingeführt, um Kürzungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, scheint sie ihren Zweck nicht zu erfüllen. Zwar wird die staatlich geförderte Rente in der politischen Diskussion weiterhin als wichtiger Baustein bei der privaten Altersvorsorge gesehen. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Riester-Rente ist aktuell in der Kritik. Ursprünglich eingeführt, um Kürzungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, scheint sie ihren Zweck nicht zu erfüllen. Zwar wird die staatlich geförderte Rente in der politischen Diskussion weiterhin als wichtiger Baustein bei der privaten Altersvorsorge gesehen. Sie soll im Zuge der geplanten rentenpolitischen Reformen sogar noch weiter ausgebaut werden. Andererseits stehen aber auch eine Abschaffung der Riester-Rente und andere alternative Modelle zur Debatte. Ob Riester-Sparer aufgrund der aktuellen Kritik Grund zur Besorgnis haben oder ob Riestern weiterhin eine sinnvolle Form der privaten Altersvorsorge bleibt, erklärt Tatjana Höchstödter, Vorsorgeexpertin bei der ERGO Lebensversicherung.</p>
<figure id="attachment_23456" aria-describedby="caption-attachment-23456" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-23456" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/10/20161012-ERGO-Leben-Riester-Rente-72dpi.jpg" alt="Quelle: ERGO Group " width="620" height="412" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/10/20161012-ERGO-Leben-Riester-Rente-72dpi.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/10/20161012-ERGO-Leben-Riester-Rente-72dpi-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/10/20161012-ERGO-Leben-Riester-Rente-72dpi-300x199.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/10/20161012-ERGO-Leben-Riester-Rente-72dpi-310x205.jpg 310w" sizes="auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-23456" class="wp-caption-text">Quelle: ERGO Group</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Eine weitverbreitete Kritik an der Riester-Rente lautet: Die Kosten sind so hoch, dass sich das Produkt nicht lohnt. Stimmt das?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ein Riester-Vertrag ist – wie jedes andere Produkt auch – mit Kosten verbunden, etwa für die nötige Beratung und die Verwaltung. Er verursacht dabei tatsächlich mehr Verwaltungsaufwand als andere Lebensversicherungsverträge, unter anderem wegen der Flexibilität bei der Beitragszahlung, den Zulagenbeantragungen und -gutschriften. Aber: Die staatliche Förderung durch Zulagen und gegebenenfalls zusätzliche Steuervorteile gleichen diesen Nachteil aus Kundensicht mehr als aus. Trotz der Niedrigzinsphase – die alle Finanzprodukte betrifft – bietet Riester so eine attraktive Gesamtrendite. Der Versicherungsnehmer erhält eine Garantie auf seine eingezahlten Beiträge und auf die staatlichen Zulagen zum vereinbarten Rentenbeginn – so will es die gesetzliche Vorgabe. Nach Beendigung der Ansparphase profitiert der Versicherungsnehmer sein Leben lang von einer monatlichen Rente. Angesichts der steigenden Lebenserwartung ein klares Plus. Je nach Höhe des erzielten Einkommens, des Familienstandes, der Kinderzahl und der gezahlten Beiträge bringt das Riester-Sparen auch Steuervorteile. Denn: Die Beiträge können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden – und zwar bis zu einer Höhe von 2.100 Euro jährlich je unmittelbar Förderberechtigtem. So gibt es gegebenenfalls einen Teil der gezahlten Beiträge mit der Steuergutschrift zurück. Übrigens: ERGO verzichtet zum Beispiel bei der sogenannten VORSORGE Riester-Rente Fonds auf die einmaligen Kosten bei Vertragsabschluss. Zudem nutzt das neue Produkt in der Ansparphase stärker die Chancen der Kapitalmärkte.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Manche Verbraucher befürchten, dass das Produkt zu unflexibel und zu kompliziert ist und sie sich jedes Jahr um die Beantragung der staatlichen Zulagen kümmern müssen. Zu Recht?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Da das Ziel der Riester-Rente eine dauerhafte Rentenergänzung und nicht die vorzeitige Verfügbarkeit des Ansparkapitals ist, sind die gesetzlichen Vorgaben etwas starrer als bei einer anderen privaten Rente. Dennoch bietet die Riester-Rente Flexibilität: Neben einer lebenslangen Rente kann sich der Riester-Sparer zum Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des Guthabens auf einmal auszahlen lassen. Eine Änderung der Beitragshöhe ist ebenfalls möglich. Allerdings muss der Versicherte dabei beachten, dass er nur dann die Zulagen in voller Höhe erhält, wenn er mindestens vier Prozent vom rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttogehalt (abzüglich Grundzulage und Kinderzulagen) einzahlt. Seit Inkrafttreten des sogenannten Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes 2013 hat der Gesetzgeber viel für die Transparenz des Produkts getan. Mit überarbeiteten Produktinformationsblättern können Verbraucher seitdem die einzelnen Anbieter besser untereinander vergleichen. Auch mit der Beantragung der Zulagen müssen sich Riester-Sparer nicht jedes Jahr aufs Neue beschäftigen. Sie können einfach einen Dauerzulagenantrag stellen. Dadurch werden die Zulagen jedes Jahr automatisch bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt. Nur bei einer Änderung der Einkommens- oder Familiensituation, wie zum Beispiel Heirat, Scheidung oder Kinder, sind Anpassungen notwendig, um die volle Förderung zu erhalten. Das notwendige Formular erhalten Riester-Sparer von dem Versicherer, bei dem sie die Riester-Rente abgeschlossen haben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Riester soll sich nur für Familien mit vielen Kindern lohnen. Stimmt das? Was gilt für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen? Und können Geringverdiener auch riestern?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Für Familien mit Kindern gibt es neben der staatlichen Grundzulage von 154 Euro zusätzlich für jeden kindergeldberechtigten Sprössling Geld vom Staat: Für jedes vor 2008 geborene Kind bekommen Riester-Sparer 185 Euro Kinderzulage im Jahr, für jedes ab 2008 geborene Kind sogar 300 Euro jährlich. Daher ist die Riester-Rente für Familien mit Nachwuchs natürlich interessant. Doch auch Paare ohne Kinder oder Singles mit gutem Einkommen können bei der Riester-Rente profitieren. Sie können die Beiträge steuerlich vollständig als Sonderausgaben geltend machen und erhalten gegebenenfalls einen erheblichen Steuervorteil. Für Geringverdiener und Auszubildende ist die Riester-Rente als Altersvorsorge ebenfalls geeignet. Das gilt zum Beispiel auch für Personen, die auf Hartz IV angewiesen sind. Sie profitieren von der staatlichen Förderung mittels Zulagen. Und wer nach der Ausbildung oder dem Studium sein erstes Gehalt auf dem Konto hat, sollte ebenfalls an die Riester-Rente denken: Denn wer einen Riester-Vertrag abschließt und noch keine 25 Jahre alt ist, erhält einen einmaligen „Berufseinsteiger-Bonus“ von 200 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ERGO Lebensversicherung/HARTZKOM</em></p>
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		<title>Doppelter Erfolg für die EUROPA</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/doppelter-erfolg-fuer-die-europa/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Oct 2015 13:54:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[EUROPA Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzstärke]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Köln - Ein doppelter Erfolg für die EUROPA Lebensversicherung AG in einem der wichtigsten Vorsorge-Bereiche: Sie überzeugte mit dem klassischen Rentenversicherungs-Tarif in der Garantieklasse A mit der besten Gesamtnote „1,06“. Auch der Fonds-Renten-Tarif Life Invest erhielt mit der Gesamtnote „1,24“ in der Garantieklasse E die beste Bewertung.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Köln</strong> &#8211; Ein doppelter Erfolg für die EUROPA Lebensversicherung AG in einem der wichtigsten Vorsorge-Bereiche: Sie überzeugte mit dem klassischen Rentenversicherungs-Tarif in der Garantieklasse A mit der besten Gesamtnote „1,06“. Auch der Fonds-Renten-Tarif Life Invest erhielt mit der Gesamtnote „1,24“ in der Garantieklasse E die beste Bewertung. Das ist das Ergebnis der aktuellen Untersuchung von Focus Money, veröffentlicht in der Ausgabe 40/2015.</p>
<p style="text-align: justify;">Focus Money hat in Zusammenarbeit mit dem Analysehaus Franke und Bornberg die derzeit auf dem Markt verfügbaren Tarife der privaten Rentenversicherung unter die Lupe genommen. Dabei wurden die Tarife in Garantieklassen A (Kapitalanlage mit maximaler Sicherheit) bis E (Kapitalanlage mit höchster Renditechance) unterteilt. Bewertet wurden die Finanzstärke des Unternehmens, die Tarifbedingungen und die Rentenleistungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die EUROPA gewann in zwei der drei Einzelkategorien: Bei der Finanzstärke, die zu 20 Prozent in das Gesamtergebnis einfloss, erhielt die EUROPA bei beiden Tarifen die Note „1“. Mit den Noten „1,15“ bei der klassischen Rente und „1,2“ bei der Fonds-Rente erzielte die EUROPA in der Kategorie „Rentenleistungen“ die beste Bewertung. Dieser Aspekt floss zu 40 Prozent in die Gesamtwertung ein; ebenso wie der von Franke und Bornberg untersuchte Punkt „Bedingungswerke“, bei dem die EUROPA ebenfalls sehr gute Noten erhielt.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Europa Versicherung</em></p>
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		<title>Pflegefall in der Familie &#8211; wie Sie Ihre Finanzen und Arbeitsstelle schützen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/pflegefall-in-der-familie-wie-sie-ihre-finanzen-und-arbeitsstelle-schuetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Sep 2015 10:12:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Privatvermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Frankfurt - Jeder dritte Deutsche hat einen Pflegefall in seinem näheren Umfeld oder erwartet diesen in naher Zukunft. Sind die Pflegekosten durch Rente und Privatvermögen nicht gedeckt, müssen in der Regel die Familienmitglieder zahlen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/pflegefall-in-der-familie-wie-sie-ihre-finanzen-und-arbeitsstelle-schuetzen/">Pflegefall in der Familie &#8211; wie Sie Ihre Finanzen und Arbeitsstelle schützen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Frankfurt</strong> &#8211; Jeder dritte Deutsche hat einen Pflegefall in seinem näheren Umfeld oder erwartet diesen in naher Zukunft. Sind die Pflegekosten durch Rente und Privatvermögen nicht gedeckt, müssen in der Regel die Familienmitglieder zahlen. Die DVAG erklärt, welche Versicherungen vor Kostenfallen schützen und welche Rechte Angehörige von Pflegebedürftigen haben.</p>
<p style="text-align: justify;">36 Prozent der Deutschen haben einen Pflegefall in ihrem persönlichen Umfeld oder gehen davon aus, dies in naher Zukunft zu erleben. Das zeigt eine repräsentative Befragung des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV). Viele unterschätzen dabei die entstehenden Kosten. &#8222;Die meisten Menschen gehen realistisch mit dem Gedanken um, dass ein Pflegefall auf sie zukommen könnte. Allerdings sind sie häufig davon überrascht, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die anfallenden Pflegekosten zu decken&#8220;, wissen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).</p>
<p style="text-align: justify;">Für direkte Nachkommen kann es übrigens zusätzlich teuer werden, denn auf Kinder kann auch noch ein Elternunterhalt zukommen. Verwandte wie etwa Geschwister, Stief- oder Enkelkinder sind hingegen nicht unterhaltspflichtig. Umso wichtiger ist es, zumindest die Pflegekosten abzufangen. Die DVAG erklärt, welche Zusatzversicherungen angespartes Privatvermögen schützen.</p>
<figure id="attachment_15778" aria-describedby="caption-attachment-15778" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-15778" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/2015_09_08_dvag_bild_pflegeversicherung_bildnachweiscorbis.jpg" alt="Quellenangabe: &quot;obs/DVAG/Corbis&quot;" width="620" height="422" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/2015_09_08_dvag_bild_pflegeversicherung_bildnachweiscorbis.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/2015_09_08_dvag_bild_pflegeversicherung_bildnachweiscorbis-150x102.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/2015_09_08_dvag_bild_pflegeversicherung_bildnachweiscorbis-300x204.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/2015_09_08_dvag_bild_pflegeversicherung_bildnachweiscorbis-110x75.jpg 110w" sizes="auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-15778" class="wp-caption-text">Quellenangabe: &#8222;obs/DVAG/Corbis&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Pflegetagegeldversicherung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Pflegetagegeldversicherung garantiert je nach Pflegestufe einen zuvor vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag. Wofür dieser eingesetzt wird, bleibt den Versicherten selbst überlassen. Der Staat bezuschusst diese Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen monatlich mit fünf Euro, wenn der Eigenbeitrag bei mindestens 10 Euro pro Monat liegt. Wie bei vielen Policen gilt: Je früher der Vertrag abgeschlossen wird, desto höher fallen die Leistungen aus.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Pflegerentenversicherung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Eine Pflegerentenversicherung zahlt Versicherten bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen festen monatlichen Betrag bis zum Lebensende. Die Höhe dieser Rente hängt von der attestierten Pflegestufe ab. Versicherte in der Pflegestufe I erhalten in der Regel 25 Prozent der vereinbarten Rente, in der Pflegestufe II sind es 50 und in der Stufe III volle 100 Prozent. Weitere Vorteile: Der Versicherungsschutz besteht unmittelbar nach Vertragsabschluss und sobald der Versicherungsfall eintritt, müssen keine Beitragszahlungen mehr geleistet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Unabhängig vom Versicherungsschutz stehen Angehörigen pflegebedürftiger Menschen gegenüber ihren Arbeitgebern unter anderem folgende Rechte zu:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Recht auf Freistellung in Notfällen:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer in Notsituationen spontan bis zu zehn Tage freistellen. Der Arbeitgeber darf dabei ein Attest über einen pflegebedürftigen Angehörigen verlangen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Recht auf sechsmonatige Auszeit:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Hat der Angehörige mindestens Pflegestufe I, dürfen Angehörige bei vollem Kündigungsschutz bis zu sechs Monate unbezahlten Sonderurlaub nehmen oder in Teilzeit wechseln. Allerdings gilt dieser Rechtsanspruch nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Recht auf &#8222;Familienpflegezeit&#8220;:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Angehörigen von Menschen mit Pflegestufe I oder höher stehen insgesamt 24 Monate &#8222;Familienpflegezeit&#8220; zu. Hat der Beschäftigte bereits eine sechsmonatige Auszeit genommen, knüpft die &#8222;Familienpflegezeit&#8220; direkt daran an und wird auf 18 Monate verkürzt. Angehörige müssen in dieser Zeit mindestens 15 Wochenstunden arbeiten und werden ausschließlich für diese Arbeitsstunden bezahlt. Diese Regelung gilt nur für Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeitern.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Anspruch auf Beitragszahlung in der Rentenversicherung:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Pflegekasse zahlt für ehrenamtlich Pflegende Beiträge in die Rentenversicherung ein, wenn diese für die Pflege ihrer Angehörigen &#8211; nach derzeitiger Regelung &#8211; mindestens vierzehn Wochenstunden aufwenden. Je höher die Stundenzahl und die Pflegestufe, desto mehr zahlt die Pflegekasse ein. Wer jedoch bereits Altersrente bezieht oder mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig ist, bekommt nichts hinzu.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<title>BGH stärkt Widerspruchsrecht bei Renten- und Lebensversicherungen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/bgh-staerkt-widerspruchsrecht-bei-renten-und-lebensversicherungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Apr 2015 10:15:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
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		<category><![CDATA[Kapitalmarktrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erneut beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit dem Widerspruch und den Verjährungsfristen bei Renten- und Lebensversicherungen. Erneut entschied der BGH verbraucherfreundlich (IV ZR 103/15). „Der BGH hat erneut bekräftigt, dass Renten- oder Lebensversicherungen widerrufen werden können, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Damit setzt er seine Rechtsprechung aus dem vergangenen Jahr konsequent fort“, so Rechtsanwalt &#8230;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Erneut beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit dem Widerspruch und den Verjährungsfristen bei Renten- und Lebensversicherungen. Erneut entschied der BGH verbraucherfreundlich (IV ZR 103/15).</p>
<p style="text-align: justify;">„Der BGH hat erneut bekräftigt, dass Renten- oder Lebensversicherungen widerrufen werden können, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Damit setzt er seine Rechtsprechung aus dem vergangenen Jahr konsequent fort“, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, zu dem aktuellen BGH-Urteil vom 8. April 2015.</p>
<p style="text-align: justify;">Konkret hatte der Kunde einer 1998 nach dem Policenmodell abgeschlossenen Rentenversicherung geklagt. Dabei erhält der Versicherte alle nötigen Verbraucherinformationen nicht vor ihrer Unterschrift, sondern erst mit der Versicherungspolice. Den Versicherungsvertrag hat der Kläger 2008 widerrufen und hilfsweise gekündigt. Die Kündigung wurde vom Versicherer akzeptiert und der Rückkaufswert an den Verbraucher ausgezahlt. Damit wollte sich der Kunde aber nicht begnügen. 2011 erhob er Klage und forderte auch die fälligen Zinsen. Amts- und Landgericht hatten seine Klage mit dem Hinweis auf Verjährung abgewiesen. Der Verbraucher ließ jedoch nicht locker und klagte bis vor den BGH. Mit Erfolg. Unter Hinweis auf das Grundsatzurteil vom 7. Mai 2014 sei die Klage noch nicht verjährt, entschied der zuständige IV. Zivilsenat des BGH.</p>
<figure id="attachment_12211" aria-describedby="caption-attachment-12211" style="width: 618px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-12211" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/Joachim_Caear-Preller_g.jpg" alt="Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Quelle: openPR" width="618" height="193" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/Joachim_Caear-Preller_g.jpg 618w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/Joachim_Caear-Preller_g-150x47.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/Joachim_Caear-Preller_g-300x94.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 618px) 100vw, 618px" /><figcaption id="caption-attachment-12211" class="wp-caption-text">Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Quelle: openPR</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Denn demnach gilt die Widerspruchsfrist nach § 5a VVG a.F. nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde bzw. die nötigen Verbraucherinformationen zu spät erhalten hat. Bei Lebens- und Rentenversicherungen nach dem Policenmodell war das die gängige Praxis. So sei auch in dem konkreten Fall die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt worden. Nachdem der Widerspruch 2008 erklärt wurde, war die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgelaufen. Erst durch den Widerspruch sei klar geworden, dass kein wirksamer Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Verbraucher zu Stande gekommen sei.</p>
<p style="text-align: justify;">Cäsar-Preller: „Die konsequente Rechtsprechung des BGH zeigt deutlich, dass Verbraucher gute Chancen auf Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung haben, wenn sie nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.“</p>
<p style="text-align: justify;">Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Mandanten, die ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung widerrufen möchten.</p>
<p style="text-align: justify;">Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de/</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: openPR</em></p>
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		<item>
		<title>Zwangsvollstreckung in Altersvorsorgeansprüche</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/zwangsvollstreckung-in-altersvorsorgeansprueche/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Oct 2014 08:04:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
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		<category><![CDATA[Altersvorsorgeansprüche]]></category>
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		<category><![CDATA[Zwangsvollstreckung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Karlsruhe. Ansprüche aus privaten Altersvorsorgesystemen wie insbesondere der Lebensversicherung sind traditionell begehrte Befriedigungsobjekte der Gläubiger in der Zwangsvollstreckung - sowohl in der Einzelvollstreckung als auch in Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen. Hintergrund ist</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/zwangsvollstreckung-in-altersvorsorgeansprueche/">Zwangsvollstreckung in Altersvorsorgeansprüche</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Karlsruhe. Ansprüche aus privaten Altersvorsorgesystemen wie insbesondere der Lebensversicherung sind traditionell begehrte Befriedigungsobjekte der Gläubiger in der Zwangsvollstreckung &#8211; sowohl in der Einzelvollstreckung als auch in Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen. Hintergrund ist, dass Gläubiger traditionell größere Zugriffsmöglichkeiten auf private Altersvorsorgeansprüche eines Schuldners haben als auf Alterssicherungsansprüche gegenüber der Gesetzlichen Rentenversicherung, die seit den Anfängen des Sozialstaates, vor über 200 Jahren, vor einem Vollstreckungszugriff besonders geschützt sind. Die Zwangsvollstreckung in Altersvorsorgeansprüche bewegt sich aufgrund ihrer zumeist zeitlich lange anhaltenden Auswirkungen auf die (spätere) Altersversorgung des Schuldners stets in einem besonderen Spannungsfeld verschiedener Interessen.</p>
<figure id="attachment_5745" aria-describedby="caption-attachment-5745" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-5745" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/rupprecht_2800_neu_U1_rgb.jpg" alt="Bild: Buchtitel." width="620" height="886" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/rupprecht_2800_neu_U1_rgb.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/rupprecht_2800_neu_U1_rgb-105x150.jpg 105w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/rupprecht_2800_neu_U1_rgb-300x429.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-5745" class="wp-caption-text">Bild: Buchtitel.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Im Rahmen einer Gegenüberstellung werden die Zugriffsmöglichkeiten auf Ansprüche gegen die Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, Lebensversicherungen, Riester- und Rürupverträge sowie die Betriebliche Altersversorgung in Anspar- und Auszahlungsphase erläutert und untersucht. Auch inwieweit Unterschiede im Hinblick auf Möglichkeit und Umfang des Gläubigerzugriffs auf Alters- und Hinterbliebenenversorgungsansprüche der verschiedenen Vorsorgemodelle bestehen und ob diese in Hinsicht auf das Gleichheitsgebot des Art. 3 I GG gerechtfertigt sind.</p>
<p style="text-align: justify">Zielsetzung des Werkes ist es, die derzeitige Rechtslage sowie ihre dogmatischen Grundlagen darzustellen, sich kritisch damit auseinanderzusetzen und dabei Zusammenhänge und Unterschiede im Hinblick auf die unterschiedlichen Altersvorsorgemodelle aufzuzeigen und die wirtschaftlichen Hintergründe zu erläutern.</p>
<p style="text-align: justify">Angesprochen werden Wissenschaftler, (Fach-)Anwälte, Unternehmensjuristen und Mitarbeiter in Versicherungen, die sich mit Altersvorsorgeansprüchen in Zwangsvollstreckung und Insolvenz beschäftigen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/zwangsvollstreckung-in-altersvorsorgeansprueche/">Zwangsvollstreckung in Altersvorsorgeansprüche</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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		<title>&#8222;Die Riester-Rente ist besser als ihr Ruf&#8220;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Jul 2013 12:05:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA["Vorsorgeatlas"]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Bruttogehalts]]></category>
		<category><![CDATA[Forschungszentrum Generationenverträge]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Riester Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie ist es um die Altersvorsorge der Deutschen tatsächlich bestellt? Dieser Frage ging Prof. Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge der Uni Freiburg im "Vorsorgeatlas Deutschland" nach.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/die-riester-rente-ist-besser-als-ihr-ruf/">&#8222;Die Riester-Rente ist besser als ihr Ruf&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div>
<p>Wie ist es um die Altersvorsorge der Deutschen tatsächlich bestellt? Dieser Frage ging Prof. Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge der Uni Freiburg im &#8222;Vorsorgeatlas Deutschland&#8220; nach. In Auftrag gegeben wurde die Studie von Union Investment. Dort ist Wolfram Erling Leiter Zukunftsvorsorge. Im Interview spricht er über die Ergebnisse:</p>
</div>
<div></div>
<div>Der &#8222;Vorsorgeatlas&#8220; kommt zum Ergebnis, dass der Lebensstandard im Alter auf Basis nur der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr gehalten werden kann. Was bedeutet das konkret?</div>
<div></div>
<div>&#8211; Nach Einschätzung der Experten der Uni Freiburg sind für eine ausreichende Versorgung im Ruhestand 60 Prozent des letzten Bruttoeinkommens nötig. Die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten 38 Millionen Menschen können aber mit den ihnen zustehenden Rentenzahlungen nur 43 Prozent ersetzen. Selbst wenn sie bis zum weiter steigenden Renteneintrittsalter arbeiten, fehlen ihnen nach heutiger Kaufkraft im Schnitt jeden Monat 806 Euro. Bei den jungen Menschen beträgt diese Ersatzquote sogar nur 38 Prozent.</div>
<div></div>
<div>Steuern die Bundesbürger denn schon gegen?</div>
<div></div>
<div>&#8211; Ja. Denn die 16,6 Millionen Menschen, die privat zusätzlich für ihr Alter vorsorgen, können im Schnitt ihre Rentenlücke schließen. Sie bekommen aus der gesetzlichen und staatlich geförderten Rente 59,9 Prozent ihres letzten Bruttogehalts und liegen damit knapp an der von den Forschern gezogenen Grenze. Dies gilt vor allem für jene mit einem Nettoeinkommen von bis zu 1.500 Euro im Monat, die hauptsächlich die Riester-Rente als Vorsorgeform nutzen. Wer über 1.500 Euro netto verdient, sollte aber weitere Vorsorgemaßnahmen treffen.</div>
<div></div>
<div>Die Riester-Rente funktioniert also?</div>
<div></div>
<p>&#8211; Unsere Studie zeigt, dass das System der Riester-Rente sozialpolitisch funktioniert und besonders Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen fördert. Die Riester-Rente ist deutlich besser als ihr Ruf. Vor allem Riester-Fondssparpläne sind leicht verständlich und erwirtschaften auch in der derzeitigen Niedrigzinsphase ordentliche Renditen. Dies beweist etwa unsere &#8222;UniProfiRente&#8220;.</p>
<p><a href="https://www.finanzratgeber24.de/die-riester-rente-ist-besser-als-ihr-ruf-4871.html/deutsche-journalisten-dienste-bild-66967" rel="attachment wp-att-4873"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-large wp-image-4873 aligncenter" alt="deutsche journalisten dienste Bild: 66967" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/07/46096et_bild1_Foto_djd_Union_Investment-640x960.jpg" width="640" height="960" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: center;"><em><strong>Wer privat zusätzlich fürs Alter vorsorgt, kann im Schnitt seine Rentenlücke schließen. Er bekommt aus der gesetzlichen und staatlich geförderten Rente durchschnittlich 59,9 Prozent des letzten Bruttogehalts.</strong></em><br />
<em><strong>Foto: djd/Union Investment</strong></em></p>
<p style="text-align: center;">
<p style="text-align: center;">
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/die-riester-rente-ist-besser-als-ihr-ruf-4871.html/deutsche-journalisten-dienste-bild-66969" rel="attachment wp-att-4874"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-4874" alt="deutsche journalisten dienste Bild: 66969" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/07/46096et_bild2_Foto_djd_Union_Investment.jpg" width="600" height="400" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/07/46096et_bild2_Foto_djd_Union_Investment.jpg 600w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/07/46096et_bild2_Foto_djd_Union_Investment-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/07/46096et_bild2_Foto_djd_Union_Investment-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></p>
<p style="text-align: center;"><em><strong>Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment.</strong></em><br />
<em><strong>Foto: djd/Union Investment</strong></em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/die-riester-rente-ist-besser-als-ihr-ruf/">&#8222;Die Riester-Rente ist besser als ihr Ruf&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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		<title>Südwest-Renta: Akuelle Informationen für Anleger!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 May 2009 05:04:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
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		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzverein der Bankkunden]]></category>
		<category><![CDATA[Südwest-Renta]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Südwestfinanzvermittlung AG, die Südwestfinanzvermittlung Zweite AG und die Südwestfinanzvermittlung Dritte AG sind Gesellschaften, an denen sich Verbraucher unter den Bezeichnungen „südwestrentaplus“ als atypisch stille Gesellschafter beteiligen konnten bzw. können. Wie die Produkte der mittlerweile insolventen „Göttinger Gruppe“ wurden die Beteiligungen häufig als sinnvolle und sichere Ergänzung der Altersvorsorge verkauft, was auch der Namensteil „renta“ &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/suedwest-renta-akuelle-informationen-fuer-anleger/">Südwest-Renta: Akuelle Informationen für Anleger!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="ce_text">
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Südwestfinanzvermittlung AG, die Südwestfinanzvermittlung Zweite AG und die Südwestfinanzvermittlung Dritte AG sind Gesellschaften, an denen sich Verbraucher unter den Bezeichnungen „südwestrentaplus“ als atypisch stille Gesellschafter beteiligen konnten bzw. können. </strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wie die Produkte der mittlerweile insolventen „Göttinger Gruppe“ wurden die Beteiligungen häufig als sinnvolle und sichere Ergänzung der Altersvorsorge verkauft, was auch der Namensteil „renta“ einem Verbraucher durchaus in ähnlicher Form nahe legt, wie die allseits bekannte „Securente“ bei der Göttinger Gruppe.</p>
<p style="text-align: justify;">Anfang der 90er Jahre begann die Firma Südwest-Bau AG in Markdorf, damals geleitet von Herrn Werner Schaufhäutle, neben dem Baugewerbe mit der Auflage von Immobilienfonds, die ihrerseits in Immobilien der Firm investieren konnten.</p>
<p style="text-align: justify;">Seit dem Tod des Firmengründers führt sein Sohn Heiko Schaufhäutle mit einem weiteren Vorstand der Südwest Finanzgruppe, Ralf Hehl, die Geschäfte fort.</p>
<p style="text-align: justify;">In der zweiten Hälfte der 90er Jahre wurden die Südwest Finanzvermittlung Zweite AG sowie die Südwest Finanzvermittlung Dritte AG ins Leben gerufen. Beide Gesellschaften bieten atypisch stille Gesellschaften an.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Südwest-Finanzvermittlung besteht aus drei Aktiengesellschaften, die mit dem Produkt Südwestrentaplus atypisch stille Beteiligungen an den jeweiligen Aktiengesellschaften anbieten. Ihre Einlagen leisten die Anleger entweder als Einmalanlage oder in monatlichen Raten.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Anlegergelder sollen dann in Immobilien, Wertpapiere und andere Unternehmen investiert werden, der Anleger wird allerdings im Unklaren darüber gelassen, welche Anlagen konkret vorgenommen werden (sog.: „Blind-Pool“).</p>
<p style="text-align: justify;">Atypisch stille Beteiligungen wie die Südwestrentaplus sind für die Anleger allerdings mit erheblichen Risiken verbunden. Bei Fehlinvestitionen haftet der Anleger bis zu einer bestimmten Höhe für Verluste. Es besteht für die Anleger zudem das Risiko eines Totalverlusts seines oft sehr langfristig angelegten Geldes. Eine vorzeitige Beendigung des Engagements wird daher von den Verantwortlichen nicht gerne gesehen und bereitet Probleme.</p>
<p style="text-align: justify;">Dass eine atypisch stille Beteiligung keine Möglichkeit zur Altersvorsorge darstelle, haben verschiedene Gerichte zwischenzeitlich in mehreren Urteilen vollumfänglich bestätigt.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Schutzverein der Bankkunden e.V. rät demgemäß Anlegern an, ihre Anlage fachkundig überprüfen zu lassen, wenn hohe Renditen und steuerliche Vorteile anlässlich der Beteiligung zumindest in Aussicht gestellt wurden. Zwar suggerierte die Konzeption des Fondsmodells den Anlegern fortwährend steuerliche Vorteile mit erheblichen Gewinnchancen bei den Anlagen; die Gefahr bis zu einer bestimmten Höhe für Verlust bei Fehlinvestitionen zu haften, ist allerdings nicht unerheblich. Der Schutzverein der Bankkunden e.V. kann Ihnen dabei helfen, von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt Ihre Angelegenheit und Ansprüche fachkundig prüfen zu lassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Schutzverein der Bankkunden e.V. rät demgemäß allen Betroffenen, sich an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und alle Ansprüche prüfen zu lassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein der Bankkunden e.V.!</p>
</div>
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