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	<title>Gerichtsurteile</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Gerichtsurteile</title>
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	<item>
		<title>Eigentümerversammlung: Was müssen Wohnungseigentümer beachten?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/eigentuemerversammlung-was-muessen-wohnungseigentuemer-beachten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2023 11:25:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrparteienhaus]]></category>
		<category><![CDATA[WEG]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungseigentümergemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungseigentumsgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Laut Wohnungseigentumsgesetz ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eines Mehrparteienhauses dazu verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr eine sogenannte Eigentümerversammlung abzuhalten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/eigentuemerversammlung-was-muessen-wohnungseigentuemer-beachten/">Eigentümerversammlung: Was müssen Wohnungseigentümer beachten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Laut Wohnungseigentumsgesetz ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eines Mehrparteienhauses dazu verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr eine sogenannte Eigentümerversammlung abzuhalten. Ziel der Zusammenkunft aller Eigentümer ist es, Entscheidungen bezüglich des Gemeinschaftseigentums zu treffen und etwaige Probleme anzusprechen. Dabei gibt es einige Punkte, die Eigentümer für einen ordnungsgemäßen Ablauf beachten müssen. Die Experten der von Poll Hausverwaltung erklären, welchen Regularien eine Eigentümerversammlung unterliegt und warum es ratsam ist, einen professionellen WEG-Verwalter, der für das gemeinschaftliche Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig ist, zu beauftragen.</p>
<p style="text-align: justify;">„Die Eigentümerversammlung ist ein Zusammentreffen für Wohnungseigentümer. Hier werden wichtige Beschlüsse gefasst, die das gemeinschaftlich genutzte Wohneigentum betreffen. Das reicht von organisatorischen und finanziellen Themen bis hin zur Planung baulicher Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen“, weiß Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei von Poll Immobilien. Er fügt hinzu: „Eine ordnungsgemäße Eigentümerversammlung unterliegt einem vorgeschriebenen Ablauf. Werden bestimmte Punkte nicht eingehalten, kann es passieren, dass Beschlüsse nicht gültig sind. Daher empfiehlt es sich, einen erfahrenen WEG-Verwalter mit der Organisation und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung zu betrauen, um einen reibungslosen Ablauf für alle Eigentümer zu gewährleisten.“</p>
<h2 style="text-align: justify;">Ordnungsgemäße Ladung</h2>
<p style="text-align: justify;">Bereits die Einberufung der Eigentümerversammlung bietet einige Fallstricke, die es zu beachten gilt. Seit Inkrafttreten der WEG-Reform am 1. Dezember 2020 beträgt die Ladungsfrist für eine ordnungsgemäße Ladung zur Eigentümerversammlung drei Wochen. Lediglich in dringenden Fällen – wie beispielsweise akuten Schäden am <a href="https://www.finanzratgeber24.de/banken-geldanlagetipps/kosten-sparen-wohneigentumer-kooperieren-mit-nachbarn/" target="_blank" rel="noopener">Wohneigentum</a> durch einen Wasserrohrbruch – kann eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden, die von der dreiwöchigen Ladungsfrist abweicht. Ob die Einladung dabei per Briefzustellung oder via E-Mail erfolgt, spielt keine Rolle. In jedem Fall muss das Einladungsschreiben jedoch folgende Punkte beinhalten: Name und Anschrift von Eigentümer und Verwalter, Bezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft inklusive Anschrift sowie Details zu Ort, Datum und Zeit der Eigentümerversammlung. Außerdem muss die aktuelle Tagesordnung beiliegen, denn Eigentümer können nur für die Punkte rechtskräftige Beschlüsse fassen, die in der Tagesordnung festgeschrieben sind.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Ablauf der Eigentümerversammlung</h2>
<p style="text-align: justify;">„In den meisten Fällen entscheiden sich Wohnungseigentümergemeinschaften dazu, einen WEG-Verwalter einzuberufen, der sich um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums kümmert. Gründe dafür sind die Vielzahl an Aufgaben und der nicht zu unterschätzende Zeitaufwand, der damit einhergeht“, erläutert Experte Ritter. Und weiter: „Der WEG-Verwalter ist neben der ganzjährigen Betreuung der Immobilie auch für die Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung verantwortlich. Er hält den Vorsitz und ist zuständig für den Ablauf und die Leitung der Versammlung gemäß Geschäftsordnung.“ Zu Beginn der Eigentümerversammlung stellt der Verwalter die Anwesenheit aller stimmberechtigten Eigentümer und potenzieller Vertreter fest. Denn sind Eigentümer an einer Teilnahme verhindert, können sie per entsprechender Vollmacht eine Vertretung bestimmen, die sie während ihrer Abwesenheit vertritt.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach der offiziellen Begrüßung werden die offenen Punkte laut Tagesordnung besprochen. Zu den gängigen Tagesordnungspunkten gehören unter anderem die Jahresabrechnung des Hausgeldes, die Aufstellung des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr, die Instandhaltungsrücklage inklusive anstehender Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen sowie Beschlüsse zu Sonderumlagen. Aber auch die Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters sind fester Bestandteil der Eigentümerversammlung, ebenso wie die Wahl eines Verwaltungsbeirates oder die Änderung der Hausordnung.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Beschlussfähigkeit und Stimmrecht</h2>
<p style="text-align: justify;">Die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung ist essenziell, damit die getroffenen Beschlüsse am Ende auch rechtskräftig sind. Im Zuge der WEG-Reform wurden auch hier Änderungen umgesetzt. Vor der Neuerung war es vorgeschrieben, dass mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile durch die anwesenden Eigentümer repräsentiert sein muss, sofern nicht anders vereinbart. Seit Änderung des Wohneigentumsgesetzes ist dies nun nicht mehr gegeben. Die Eigentümerversammlung ist also unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer beschlussfähig – die Anwesenheit eines stimmberechtigten Wohnungseigentümers genügt.</p>
<p style="text-align: justify;">Ist die Beschlussfähigkeit gegeben, kann über die Tagesordnungspunkte abgestimmt werden. Dabei richtet sich das Stimmverfahren in den meisten Fällen nach dem sogenannten Kopfprinzip. Das bedeutet, jeder Wohnungseigentümer hat – ungeachtet der Anzahl oder Größe seiner Wohnungen im Mehrparteienhaus – eine Stimme zur Verfügung. Zwei weitere gängige Stimmverfahren sind das Objekt- und Wertprinzip. Erstes besagt, dass sich die Stimmanzahl nach der Menge der Wohnungen im Objekt richtet. Zweites regelt die Anzahl der Stimmen nach den Miteigentumsanteilen des Eigentümers – also der Summe an Wohnungen im Gebäude und deren Fläche.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Protokolle</h2>
<p style="text-align: justify;">Der WEG-Verwalter hat zudem die Aufgabe, sämtliche Diskussionspunkte und Beschlüsse, die während der Versammlung getroffen werden, in Form eines Protokolls festzuhalten. Das Protokoll muss im Anschluss an die Eigentümerversammlung binnen einer dreiwöchigen Frist erstellt und unterzeichnet werden. Alle Wohnungseigentümer haben per Gesetz das Recht, die Protokolle einzusehen. Sofern in der Gemeinschaftsordnung eine Pflicht zum Versenden des Protokolls festgehalten ist, muss der Verwalter dieses innerhalb der dreiwöchigen Frist an die Eigentümer versenden. Das Protokoll ist nicht nur wichtig, wenn es darum geht, alle bei der Versammlung getroffenen Beschlüsse nachzuvollziehen. Es dient auch als Grundlage, um etwaige Entscheidungen im Nachgang anzufechten. Hierfür gilt eine vierwöchige Frist.</p>
<p style="text-align: justify;">„Außerdem bieten die Eigentümerprotokolle einen wichtigen Anhaltspunkt beim Immobilienkauf. Kaufinteressenten sollten sich vor dem Kauf einer <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/eigentumswohnungen/" target="_blank" rel="noopener">Eigentumswohnung</a> unbedingt die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlung vom zuständigen WEG-Verwalter aushändigen lassen. Damit können sie sich einen guten Überblick über potenziell anstehende Sanierungsmaßnahmen und damit verbundene Kosten sowie Entscheidungen zu Rücklagen und Hausgeld, aber auch zu noch ungelösten Angelegenheiten verschaffen.“</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: von Poll Immobilien GmbH</em></p>
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		<item>
		<title>Testament kann auch als Brief geschrieben werden</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/gerichtsurteile/testament-kann-auch-als-brief-geschrieben-werden/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Aug 2022 08:01:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>
		<category><![CDATA[Testamentbrief]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Normalerweise wird ein Testament handschriftlich auf einem Blatt Papier aufgesetzt und danach in den eigenen Unterlagen aufbewahrt. Möglich wenngleich unüblich ist es aber auch, das Testament in Kurzform an die darin bedachte Person zu versenden. Das geht aus einer neuen Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor, auf die das Erbrechtsportal ,Die Erbschützer` hinweist.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Normalerweise wird ein Testament handschriftlich auf einem Blatt Papier aufgesetzt und danach in den eigenen Unterlagen aufbewahrt. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Möglich wenngleich unüblich ist es aber auch, das Testament in Kurzform an die darin bedachte Person zu versenden. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Das geht aus einer neuen Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor, auf die das Erbrechtsportal ,Die Erbschützer` hinweist.</span></span></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">In dem Fall hatte eine unverheiratete und kinderlose Erblasserin einem Paar am 27.12.2018. „Ich möchte mich für die liebevolle Aufnahme am 1. Weihnachtstag recht herzlich bedanken. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Im neuen Jahr gehe ich mit Toni zum Notar; </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Ihr allein sollt meine <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steigende-immobilienpreise-und-die-folgen-fuer-erben/" target="_blank" rel="noopener">Erben</a> sein. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Meine Patin kümmert sich überhaupt nicht mehr um mich, da ist jede Verbindung abgebrochen.“</span></span></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Im September 2019 ließ die Erblasserin tatsächlich von einem Notar einen entsprechenden Testamentsentwurf erstellen. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Aufgrund einer sturzbedingten Krankenhauseinweisung konnte der vereinbarte Notartermin nicht mehr stattfinden. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Die von der Erblasserin vorgesehene Erben beantragten nach dem Tod der betagten Dame beim Amtsgericht St. Wendel aufgrund der Grußkarte die Erteilung eines Erbscheins, der sie als rechtmäßige Erben ausweisen sollte. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Und tatsächlich erließ das Nachlassgericht einen entsprechenden Beschluss, gegen den die gesetzlichen Erben Beschwerde beim Oberlandesgericht Saarbrücken einlegt – mit Erfolg.</span></span></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">„Die Saarbrücker Richter führt aus, dass ein privatschriftliches Testament grundsätzlich auch in einem vom Erblasser eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Brief enthalten sein kann. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Ein solches Testament kann allerdings nur dann juristischen Bestand haben, wenn der Erblasser den Brief mit ernsthaftem Testierwillen verfasst habe“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Sven Gelbke, Geschäftsführer des Legal Tech Portals ,Die Erbschützer`.</span></span></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Im konkreten Fall äußerte das Oberlandesgericht Saarbrücken genau an dem Testierwillen der Briefeschreiberin Zweifel. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Zwar habe sie in der Grußkarte, dass die beiden genannten Personen allein ihre Erben sein sollten. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Zugleich erwartete sie aber an, dafür im neuen Jahr einen Notar aufzusuchen. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Vor diesem Hintergrund, auch das Gericht, kann der Testierwille nicht eindeutig festgestellt werden. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Daher handele es sich allein um die Ankündigung einer künftigen Erbeinsetzung.</span></span></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">„Die Tatsache, dass die Erblasserin später von einem Notar Testament einen Entwurf formulieren und einen Notartermin vereinbarte, deutete nach Ansicht des Gerichts darauf hin, dass die Dame selbst davon ausging, mit der noch kein Testament abgesetzt zu haben. </span></span></span><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Der Fall zeigt, dass hochbetagte ErblasserInnen möglichst schnell und eindeutig ihre Rechtsnachfolge regeln sollten.“ Sonst, so Gelbke, bestehe die Gefahr, dass genau bestimmte Personen erben, die der Erblasser eigentlich von der Erbfolge ausschließen wollten.</span></span></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><em><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;"><span style="vertical-align: inherit;">Quelle: JustSolutions GmbH</span></span></span></span></em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Hunderttausende Autokreditverträge der Volkswagen Bank rechtsfehlerhaft</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/hunderttausende-autokreditvertraege-der-volkswagen-bank-rechtsfehlerhaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Apr 2017 08:43:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[autokredit]]></category>
		<category><![CDATA[Stiftung Warentest]]></category>
		<category><![CDATA[Volkswagen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neue Probleme für Volkswagen - Die Stiftung Warentest berichtet über einen vor dem Landgericht Berlin anhängigen Prozess gegen die Volkswagen Bank, der für den Volkswagen-Konzern sehr teuer werden könnte. In dem von der Kanzlei Dr. Lehnen &#038; Sinnig aus Trier geführten Verfahren verlangt der Kläger die Rückabwicklung seines widerrufenen Autokreditvertrages. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/hunderttausende-autokreditvertraege-der-volkswagen-bank-rechtsfehlerhaft/">Hunderttausende Autokreditverträge der Volkswagen Bank rechtsfehlerhaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Stiftung Warentest titelt: &#8222;VW, Skoda, Seat, Audi: Lukrative Rückgabe-Chance für Autokäufer&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Neue Probleme für Volkswagen &#8211; Die Stiftung Warentest berichtet über einen vor dem Landgericht Berlin anhängigen Prozess gegen die Volkswagen Bank, der für den Volkswagen-Konzern sehr teuer werden könnte. In dem von der Kanzlei Dr. Lehnen &amp; Sinnig aus Trier geführten Verfahren verlangt der Kläger die Rückabwicklung seines widerrufenen Autokreditvertrages. Nach geltendem Recht können Verbraucher ihre Darlehensverträge zeitlich unbeschränkt widerrufen, wenn die Bank ihre Kunden bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß belehrt hat. Das ist nach Ansicht der Rechtsanwälte bei nahezu allen Finanzierungen der Volkswagen Bank seit Mitte 2010 der Fall.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Besonderheit für Kreditverträge, die seit dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, erklärt Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: &#8222;Wenn Verbraucher ihren Kredit widerrufen, erhalten sie gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowohl die gesamte Anzahlung als auch alle bislang gezahlten Raten nahezu vollständig zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden.&#8220; Dies kommentiert die Stiftung Warentest, die den Musterprozess in Berlin beobachtet hat, wie folgt: &#8222;Wenn die Bank schlecht über Rechte und Pflichten rund um den Darlehensvertrag informiert, fahren die Kunden mit Krediten ab dem 13. Juni 2014 zu traumhaft günstigen Konditionen.&#8220; Das Widerrufsrecht beschränkt sich nicht auf die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge, sondern steht allen Autokäufern zu, die ihren VW, Audi, Seat oder Skoda bei der Volkswagen Bank oder deren Zweigniederlassungen (Audi Bank, Seat Bank, Skoda Bank) finanziert haben. Nach Angaben der Stiftung Warentest hat die VW-Bank etwa 2,15 Millionen Finanzierungsverträge im Bestand und die Forderungen aus diesen Verträgen beliefen sich auf 23,3 Milliarden Euro. Allerdings sind Verträge gewerblicher Kunden nicht widerrufbar.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Dr. Lehnen &amp; Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/hunderttausende-autokreditvertraege-der-volkswagen-bank-rechtsfehlerhaft/">Hunderttausende Autokreditverträge der Volkswagen Bank rechtsfehlerhaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mieter zahlen monatlich 230 Euro zu viel</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/mieter-zahlen-monatlich-230-euro-zu-viel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Mar 2017 13:44:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>
		<category><![CDATA[Mietpreisbremse]]></category>
		<category><![CDATA[Mietpreisrechner]]></category>
		<category><![CDATA[Verstoß]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin – Eine Analyse des Online-Portals wenigermiete.de zeigt, dass zahlreiche Mieten in deutschen Großstädten weit oberhalb der zulässigen Grenze liegen. Demnach zahlen Mieter in Berlin, Hamburg, München, Köln und Düsseldorf durchschnittlich 230 Euro zu viel Miete im Monat. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/mieter-zahlen-monatlich-230-euro-zu-viel/">Mieter zahlen monatlich 230 Euro zu viel</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Berlin</strong> – Eine Analyse des Online-Portals wenigermiete.de zeigt, dass zahlreiche Mieten in deutschen Großstädten weit oberhalb der zulässigen Grenze liegen. Demnach zahlen Mieter in Berlin, Hamburg, München, Köln und Düsseldorf durchschnittlich 230 Euro zu viel Miete im Monat. Rund 80 Prozent der untersuchten Mietverhältnisse verstoßen gegen die gesetzlichen Vorgaben der Mietpreisbremse. Grundlage der Analyse sind mehr als 1.800 ausgefüllte Fragebögen auf wenigermiete.de, bei denen Angaben aus Neuvermietungen ab dem 1.6.2015 ausgewertet wurden.</p>
<p style="text-align: justify;">Den höchsten Anteil mutmaßlicher Verstöße hat Berlin zu verzeichnen. In der Hauptstadt liegen 82 Prozent aller Eingaben oberhalb der zulässigen Grenze, gefolgt von München (77 Prozent), Hamburg (73 Prozent), Köln (68 Prozent) und Düsseldorf (54 Prozent). Finanziell am härtesten sind Mieter in München betroffen. Ihre Miete liegt im Durchschnitt 242 Euro oberhalb der zulässigen Grenze, dicht gefolgt von Berlin (234 Euro) und Hamburg (233 Euro), dann Düsseldorf (204 Euro) und Köln (176 Euro).</p>
<p style="text-align: justify;">Gegen diese Verstöße will das Verbraucherportal wenigermiete.de vorgehen. Es hilft Mietern, die Mietpreisbremse schnell und unkompliziert durchzusetzen. Mit wenigen Klicks können Nutzer mit dem kostenlosen Mietpreisrechner ermitteln, ob ihre Miete oberhalb der gesetzlichen Grenze liegt. Ist dies der Fall, können Mieter die Plattform mit der Rechtsdurchsetzung beauftragen. Eine Gebühr wird allerdings erst dann fällig, wenn die Mietpreisbremse erfolgreich aktiviert wurde. Die Höhe des Honorars beträgt die Mietersparnis aus vier Monaten und wird direkt mit dem Vermieter abgerechnet.</p>
<p style="text-align: justify;">wenigermiete.de ist das erste Verbraucherportal zur Durchsetzung der Mietpreisbremse. Es ist seit Ende 2016 auf dem Markt und wird von den Berliner Rechtsanwälten Dr. Frederik Gärtner und Dr. Daniel Halmer betrieben. Das Portal ermöglicht Mietern, ihre Miete schnell und unkompliziert zu senken. Rechtsgrundlage ist ein Gesetz, das es Vermietern seit 01.06.2015 untersagt, Mieten von mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Höhe zu verlangen.</p>
<p><em>Quelle: wenigermiete.de</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bundesregierung geht gegen Steuerbetrug an elektronischen Registrierkassen vor</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/bundesregierung-geht-gegen-steuerbetrug-an-elektronischen-registrierkassen-vor/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jul 2016 13:00:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Elektronische]]></category>
		<category><![CDATA[Kassenaufzeichnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Manipulationen]]></category>
		<category><![CDATA[Registrierkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheitseinrichtung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Elektronische Registrierkassen müssen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das hat das Bundeskabinett heute mit dem „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ beschlossen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/bundesregierung-geht-gegen-steuerbetrug-an-elektronischen-registrierkassen-vor/">Bundesregierung geht gegen Steuerbetrug an elektronischen Registrierkassen vor</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Elektronische Registrierkassen müssen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das hat das Bundeskabinett heute mit dem „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ beschlossen. Damit wird Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassenaufzeichnungen wirksam bekämpft.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen,Dr. Michael Meister:</p>
<p style="text-align: justify;">„Mit dem Gesetz gehen wir konsequent gegen Manipulationen der Umsätze und Steuerhinterziehung vor. Dafür setzen wir auf zertifizierte Sicherheitstechnologien bei elektronischen Registrierkassen und harte Kontrollen durch die Finanzämter. Zukünftig wird damit gezinkten Kassenaufzeichnungen ein Riegel vorgeschoben. “</p>
<p style="text-align: justify;">Künftig müssen nach dem Gesetzentwurf die sogenannten Grundaufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet auf einem Speichermedium gesichert werden. Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen dafür über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die aus drei Bestandteilen besteht: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt manipuliert werden können. Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert. Die digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung für Prüfungszwecke.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll die technischen Anforderungen an diese Sicherheitseinrichtung definieren und anschließend entsprechende Anbieterlösungen zertifizieren. Der Gesetzentwurf schreibt keine bestimmte Lösung vor, sondern ist technologieoffen und herstellerunabhängig ausgestaltet. Damit wird den jeweiligen Verhältnissen der verschiedenen Wirtschaftszweige Rechnung getragen, außerdem kann so technische Innovation berücksichtigt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entwickelte INSIKA-Smartcard erfüllt heute schon viele Anforderungen des vorgesehenen Zertifizierungsverfahrens. Die INSIKA-Smartcard dürfte somit ohne größeren Aufwand nach kleineren, noch erforderlichen Anpassungen als ein technisches Sicherheitsmodul zertifiziert werden können.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Sie wäre aus Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten unverhältnismäßig. Dies gilt insbesondere bei Wochenmärkten, Gemeinde-, Vereinsfesten oder Hofläden und Straßenverkäufern sowie Personen, die ihre Dienstleistungen nicht an festen Orten gebieten. Ausnahmen wären zudem nicht rechtssicher abgrenzbar. Die Kontrolle einer verpflichtenden Nutzung von Registrierkassen wäre zudem mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Gesetzentwurf sieht eine Belegausgabe auf Verlangen des Kunden vor. Es wird damit ausdrücklich gesetzlich normiert, dass jedem Kunden das Recht zusteht, einen Beleg zu fordern. Eine Belegausgabepflicht ist nicht vorgesehen, da steuerliche Kontrollen auch ohne eine derartige Pflicht möglich sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Ergänzend zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle in Unternehmen soll als neues Instrument eine Kassen-Nachschau gesetzlich eingeführt werden. Diese Kassen-Nachschau soll als eigenständiges Verfahren speziell zum Zwecke der Überprüfung von Aufzeichnungen mittels Registrierkassen eingeführt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Werden Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Nutzung der technischen Sicherheitseinrichtung festgestellt, können diese als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Sicherheitseinrichtung ist verpflichtend ab dem 1. Januar 2020 einzusetzen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes wurde eine Übergangsregelung für Unternehmen aufgenommen, die sich eine neue Kasse gemäß den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 angeschafft haben, aber diese bauartbedingt nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüsten können. Diese Kassen können längstens bis zum 31. Dezember 2022 genutzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: BMF Bund</em></p>
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		<title>Gericht verurteilt erstmalig Bank wegen unzureichender Aufklärung über die Fehlerhaftigkeit des Prospektes</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/banken-geldanlagetipps/gericht-verurteilt-erstmalig-bank-wegen-unzureichender-aufklaerung-ueber-die-fehlerhaftigkeit-des-prospektes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jan 2016 13:01:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Hamburg - HAHN Rechtsanwälte hat am 10. Dezember 2015 das erste positive Urteil wegen des fehlerhaften Prospektes zum Frankreich Wölbern 04 für ein Kölner Ehepaar erstritten. Das Landgericht Hamburg sieht den Prospekt in drei wesentlichen Punkten für fehlerhaft an.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Hamburg</strong> &#8211; HAHN Rechtsanwälte hat am 10. Dezember 2015 das erste positive Urteil wegen des fehlerhaften Prospektes zum Frankreich Wölbern 04 für ein Kölner Ehepaar erstritten. Das Landgericht Hamburg sieht den Prospekt in drei wesentlichen Punkten für fehlerhaft an. Dabei wird insbesondere auf die Frage der Haftung, die fehlenden Non recourse-Klauseln sowie die Mietanpassungsmöglichkeit nach französischem Recht abgestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht ist der Auffassung, dass der Prospekt gravierende evidente Mängel aufweist. Mit bankkritischem Sachverstand wären diese ohne weiteres erkennbar gewesen, ohne dass in wesentliche Verträge hätte Einsicht genommen werden müssen. Das Landgericht ist insoweit der Argumentation von Rechtsanwalt Kai-Axel Faulmüller von HAHN Rechtsanwälte vollumfänglich gefolgt.</p>
<figure id="attachment_19514" aria-describedby="caption-attachment-19514" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/gavel-1017953_960_720.jpg" rel="attachment wp-att-19514"><img decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-19514" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/gavel-1017953_960_720-150x100.jpg" alt="Quelle: pixabay" width="150" height="100" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/gavel-1017953_960_720-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/gavel-1017953_960_720-300x200.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/gavel-1017953_960_720-768x512.jpg 768w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/gavel-1017953_960_720-660x440.jpg 660w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/gavel-1017953_960_720-310x205.jpg 310w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/01/gavel-1017953_960_720.jpg 960w" sizes="(max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a><figcaption id="caption-attachment-19514" class="wp-caption-text">Quelle: pixabay</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Die beratende Bank habe im Falle einer Beteiligung mit Auslandsbezug eine besonders tiefgehende Prüfung vorzunehmen und auf eine Empfehlung zu verzichten, wenn sie die Anlage nicht überprüft hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Gericht habe den Vortrag der Kläger auch insoweit als erheblich angesehen, so Anwalt Faulmüller weiter, als auch das erstellte und seitens der Banken verwendete Prospektprüfungsgutachten auffällige Unklarheiten und irreführende Darstellungen der Risikoangaben aufweist. Dass die Bank die Beteiligung gleichwohl in ihr Beratungsprogramm aufgenommen habe, lasse sich nur mit einer fehlenden kritischen Prüfung von Prospekt und Gutachten erklären, so das Gericht.</p>
<p style="text-align: justify;">Dass die Kläger die Anlage in Kenntnis der Fehler gezeichnet hätten, sieht das Landgericht als vollkommen lebensfremd an. &#8222;Das Urteil stellt einen wichtigen Durchbruch für die Investoren des Wölbern Frankreich 04 dar. Aus den uns bekannten über 400 Beratungen wurden diese Prospektfehler nicht in einem einzigen Beratungsgespräch angesprochen&#8220;, so Faulmüller, &#8222;so dass die Entscheidungsgründe auf sämtliche Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung beim Wölbern Frankreich 04 übertragbar sind.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">Diejenigen der 3.200 Anleger, die die Zeichnung der Beteiligung über eine Bank oder einen freien Berater vorgenommen haben, sollten spätestens jetzt aktiv werden und ihre Ansprüche gegebenenfalls auch gerichtlich geltend machen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dies sollte allerdings nur über eine mit dem Sachverhalt vertraute und spezialisierte Kanzlei erfolgen. Beim Wölbern Frankreich 04 vertritt HAHN Rechtsanwälte bereits 350 Mandanten.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<title>Neuerungen im Mietrecht</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/neuerungen-im-mietrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Dec 2015 09:19:42 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Mieter und Vermieter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit Mitte des Jahres sind die neuen Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip in Kraft getreten. Was müssen Mieter und Vermieter denn nun konkret beachten?</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Seit Mitte des Jahres sind die neuen Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip in Kraft getreten. Was müssen Mieter und Vermieter denn nun konkret beachten?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Mietpreisbremse</strong><br />
In gefragten Regionen ist dies keine Seltenheit: Bei einer Wiedervermietung steigen die Mieten um bis zu 40 Prozent. Mieter können sich nun freuen, denn diese starken Sprünge werden nun durch die Mietpreisbremse eingedämmt. Die Miete darf nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wenn eine Wohnung neu vermietet wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Beispiel</strong>: Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete in einer Region bei 8 Euro pro Quadratmeter, darf die Miete für die Wohnung bei einer Neuvermietung nicht mehr als 8,80 Euro pro Quadratmeter betragen. Vermieter können die ortsübliche Vergleichsmiete am einfachsten über den Mietspiegel im Internet recherchieren. Welche Möglichkeiten haben Mieter, die offenbar zu viel bezahlen?</p>
<p style="text-align: justify;">Eigenständig die Miete zu kürzen, ist keine gute Idee. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sie sich an einen Mieterverein oder Anwalt wenden. Wichtig für Mieter und Vermieter: Es gibt Ausnahmen für die Mietpreisbremse. Sie gilt nicht für Neubauten sowie für umfassend modernisierte Wohnungen. Des Weiteren ist sie nicht automatisch in jeder Region eingeführt. Die Länder müssen selbst definieren, in welchen Gebieten sie zum Greifen kommt.</p>
<figure id="attachment_17921" aria-describedby="caption-attachment-17921" style="width: 619px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-17921" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/11/Bild_035_005_4c__64607-e1447244538148.jpg" alt="Foto: Avery Zweckform/akz-o" width="619" height="412" /><figcaption id="caption-attachment-17921" class="wp-caption-text">Foto: Avery Zweckform/akz-o</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Bestellerprinzip</strong><br />
Regelungen zur Mietpreisbremse beachten, Inserat erstellen, Wohnungsbesichtigungen durchführen – wenn jemand eine Wohnung vermietet, hat er viel zu tun. Deshalb holen sich viele Vermieter Unterstützung durch einen Makler. Die Courtage haben viele bislang an den Mieter weiterberechnet.</p>
<p style="text-align: justify;">Das geht mit dem Bestellerprinzip nicht mehr.</p>
<p style="text-align: justify;">Vermieter, die einen Makler beauftragen, müssen die Courtage selbst bezahlen. Mieter müssen nur noch die Provision zahlen, wenn sie selbst einen Makler beauftragen, eine neue Wohnung für sie zu suchen. Zeit und Nerven sparen Vermieter, Mieter und Makler mit vorgedruckten Formularen für Miet- und Maklerverträge, zum Beispiel von Avery Zweckform. Sie enthalten alle wichtigen Eckpunkte, werden regelmäßig aktualisiert und von Rechtsexperten geprüft.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Übrigens</strong>: Das Bestellerprinzip findet nur Anwendung bei der Vermietung von Immobilien. Es gilt nicht beim Verkauf. Hier zahlt entweder der Käufer oder der Verkäufer die Makler-Courtage, je nachdem, wie es vereinbart wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: akz-o</em></p>
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		<title>Neues Elektrogesetz: 90 Prozent der Deutschen würden kostenlose Rücknahme nutzen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/neues-elektrogesetz-90-prozent-der-deutschen-wuerden-kostenlose-ruecknahme-nutzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Oct 2015 10:05:54 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Rücknahmepflicht als Beitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Amsterdam, 12. Oktober 2015. Damit Elektroschrott zukünftig seltener auf dem Hausmüll landet, wird die Entsorgung bald zur Händlersache: Dank des in diesem Jahr beschlossenen Elektrogesetzes können Verbraucher ab 2016 kleine Elektrogeräte – wie etwa Toaster oder Handys – bei Händlern mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 kostenfrei und ohne Vorlage eines Kaufbelegs zurückgeben. </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Amsterdam</strong>, 12. Oktober 2015. Damit Elektroschrott zukünftig seltener auf dem Hausmüll landet, wird die Entsorgung bald zur Händlersache: Dank des in diesem Jahr beschlossenen Elektrogesetzes können Verbraucher ab 2016 kleine Elektrogeräte – wie etwa Toaster oder Handys – bei Händlern mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 kostenfrei und ohne Vorlage eines Kaufbelegs zurückgeben. Großer Elektroschrott muss beim Kauf eines gleichwertigen Neugeräts zurückgenommen werden. Die Rücknahmeregelung gilt auch für den Online-Handel.</p>
<p style="text-align: justify;">
Obwohl die Umsetzung der EU-Richtlinie die fachgerechte Altgerätentsorgung deutlich vereinfacht, haben 39 Prozent der Deutschen noch nicht von den neuen Rückgabemöglichkeiten gehört. Das ergab eine repräsentative Studie von DEALS, der Suchmaschine für digitales Sparen. Bisherige freiwillige Rücknahmeangebote seitens einiger Händler werden aktuell nur von sieben Prozent der Bundesbürger zwischen 18 und 64 Jahren genutzt – weniger als die Hälfte davon schickt ihre ausgediente Technik an Online-Händler zurück (43 Prozent).</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><strong>Rücknahmepflicht als Beitrag zum Umweltschutz und zur eigenen Entlastung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Doch eine verstärkte Aufklärungsarbeit seitens der Gesetzesbefürworter könnte sich lohnen, denn das Interesse der Deutschen an dem Angebot ist groß: Ganze 90 Prozent der Deutschen können sich vorstellen, die vereinfachte Rückgabeoption zu nutzen – sechs von zehn (60 Prozent) würden ihre alten Elektro-Apparate auch direkt an Online-Händler schicken.</p>
<p style="text-align: justify;">
Bei den Argumenten für die Entsorgung durch die Händler halten sich für die Deutschen pragmatische und ökologische Gründe die Waage: 85 Prozent würden diese Möglichkeit nutzen, weil sie so die ausrangierten Geräte nicht selber entsorgen müssten. Genauso viele sehen darin einen aktiven Beitrag für den Umweltschutz.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Angebot trifft aber auch auf Ablehnung: Etwa drei Vierteln der Kritiker ist der Weg zum Ladengeschäft schlichtweg zu umständlich – genauso wie für 80 Prozent der Rückversand zum Online-Shop.</p>
<p style="text-align: justify;">Über die Hälfte der Gegner (54 Prozent) leistet ihren Beitrag zur Wiederverwertung, indem sie ihren wertvollen Elektroschrott offline oder online weiterverkaufen, um aus ihm noch ein wenig Profit zu schlagen.</p>
<p style="text-align: justify;">„Das neue Elektrogesetz kann eine Win-Win-Situation für alle Marktakteure kreieren: Verbraucher schätzen die unkomplizierte Rückgabe, Umweltschützer die fachgerechte Entsorgung und Ressourcenschonung – und Händlern bietet ein reibungsloser Rücknahmeprozess zudem die Chance, durch Servicequalität und Kundenorientierung bei den Verbrauchern zu punkten und Kaufanreize zu schaffen“, so Karina Spronk, Leiterin Partner Management. „Online-Händler sollten daher die Rückgabe so einfach wie möglich gestalten, beispielsweise indem sie – insbesondere bei höherer Stückzahl oder bei größeren Geräten – einen Abholdienst anbieten oder in Kooperation mit Offline-Partnern Annahmestellen einrichten.“</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zur Studie:</strong><br />
Die repräsentative Studie wurde von DEALS in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Ipsos im Mai 2015 umgesetzt. An der Befragung nahmen 1.020 deutschsprachige Verbraucher im Alter von 18 bis 64 Jahren teil.</p>
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		<title>Düsseldorfer Aktionär reicht Schadensersatzklage gegen VW ein</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/duesseldorfer-aktionaer-reicht-schadensersatzklage-gegen-vw-ein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Oct 2015 07:50:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Ad-hoc-Mitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Meschede]]></category>
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		<category><![CDATA[Manipulationen an den Abgaseinrichtungen]]></category>
		<category><![CDATA[mzs Rechtsanwälte]]></category>
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		<category><![CDATA[VW Kursdifferenzsschaden]]></category>
		<category><![CDATA[VW Schadensersatzansprüche]]></category>
		<category><![CDATA[VW-Skandal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Düsseldorf - mzs Rechtsanwälte: Weitere Aktionäre können sich dem Musterverfahren anschließen - Wichtige Verjährungsfrist - Kostenlose Infoveranstaltung. Der VW-Skandal spitzt sich weiter zu. Nun erreichen die ersten Schadensersatzklagen die Gerichte. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/duesseldorfer-aktionaer-reicht-schadensersatzklage-gegen-vw-ein/">Düsseldorfer Aktionär reicht Schadensersatzklage gegen VW ein</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Düsseldorf</strong> &#8211; mzs Rechtsanwälte: Weitere Aktionäre können sich dem Musterverfahren anschließen &#8211; Wichtige Verjährungsfrist &#8211; Kostenlose Infoveranstaltung.</p>
<p style="text-align: justify;">Der VW-Skandal spitzt sich weiter zu. Nun erreichen die ersten Schadensersatzklagen die Gerichte. Auch ein Düsseldorfer Aktionär klagt auf Schadensersatz und fordert von VW finanzielle Entschädigung für den vom Konzern verschuldeten Kursverlust.</p>
<p style="text-align: justify;">Für seinen Mandanten hat die Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte, eine der größten Fachkanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland, gleichzeitig ein Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Landgericht Braunschweig beantragt. Dies ermöglicht die Bündelung einer Vielzahl von Klägern und die Klärung der <em>grundsätzlichen</em> Rechtsfragen.</p>
<p style="text-align: justify;">Für den Düsseldorfer Kläger geht es um rund 22.000 EUR. Der Kläger hatte am 29.06.2015 insgesamt 200 VW-Aktien zu einem Stückpreis von 214 EUR erworben. Der Kurswert betrug insgesamt 42.800 EUR. Am 07.10.2015 hat er die Aktien zu einem Stückpreis von nur noch 104,155 EUR verkauft.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Aktie war also nahezu nur noch die Hälfte wert und der Aktionär erlitt einen Erwerbsschaden von 21.969 EUR.</p>
<p style="text-align: justify;">Hilfsweise wird der sogenannte Kursdifferenzsschaden eingeklagt. Diesen beziffert mzs Rechtsanwälte mit rund 56 EUR je Aktie. Es handelt sich hierbei um die Differenz zwischen dem Schlusskurs im Xetra-Handel am Freitag, 18.09.2015, in Höhe von 161,65 EUR und dem Schlusskurs am Dienstag, 22.09.2015, in Höhe von 106 EUR.</p>
<figure id="attachment_16657" aria-describedby="caption-attachment-16657" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-16657" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/08_13_meschede_15515_300dpi-1.jpg" alt="Quellenangabe: &quot;obs/mzs Rechtsanwälte&quot;" width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/08_13_meschede_15515_300dpi-1.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/08_13_meschede_15515_300dpi-1-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/10/08_13_meschede_15515_300dpi-1-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-16657" class="wp-caption-text">Quellenangabe: &#8222;obs/mzs Rechtsanwälte&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Warum VW Schadensersatz zahlen muss</strong></p>
<p style="text-align: justify;">VW ist seit dem Jahre 2007 wiederholt und von verschiedenen Stellen auf mögliche Manipulationen an den Abgaseinrichtungen seiner Diesel-Fahrzeuge hingewiesen worden. Für den Vorstand bestand nach Rechtsauffassung der mzs Rechtsanwälte spätestens seit Veröffentlichung einer Studie der West Virginia University am 15. Mai 2014 die Verpflichtung, den Sachverhalt vollständig aufzuklären und dem Vorwurf der Abgasmanipulation konsequent nachzugehen. In der Studie waren überhöhte Emissionswerte bei mehreren VW-Dieselfahrzeugen festgestellt worden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Vorstand einer AG trägt die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften. Er darf keine Gesetzesverstöße anordnen und muss das Unternehmen so organisieren und beaufsichtigen, dass keine Gesetzesverstöße erfolgen. Dieser Pflicht ist der Vorstand der Beklagten nach den bisherigen Informationen nicht hinreichend nachgekommen.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Eine etwaige Unkenntnis von den Abgasmanipulationen seitens des VW-Vorstands war somit jedenfalls ab dem 15. Mai 2014 grob fahrlässig&#8220;, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Meschede, welcher das Klageverfahren federführend betreut.</p>
<p style="text-align: justify;">Da es VW unterließ, den Kapitalmarkt ab dem 15. Mai 2014 auf die Abgasmanipulationen per so genannter Ad-hoc-Mitteilung zu informieren, machte sich der Konzern nach Auffassung der mzs Rechtsanwälte gegenüber den Aktionären nach § 37 b WphG schadensersatzpflichtig, die VW-Aktien ab diesem Zeitpunkt erwarben und bis zum öffentlichen Bekanntwerden der Abgasmanipulationen am 18. September 2015 hielten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Aktionäre können sich Musterverfahren anschließen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Im Kapitalanlagerecht gibt es die Möglichkeit, eine Vielzahl von Klagen in einem Musterverfahren zu bündeln. Dem Verfahren kann man entweder durch Klage oder durch bloße Anmeldung beitreten. Welche Form der Teilnahme empfehlenswert ist, hängt insbesondere von der im konkreten Fall geltenden Verjährungsfrist ab.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Verjährungfrist für Schadensersatz</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Ad-hoc-Mitteilung wurde erst vor wenigen Monaten, zum 10.07.2015, auf drei Jahre ab Kenntnis verlängert. Für Aktionäre, welche VW-Aktien vor dem 10.07.2015 erworben haben, gilt demgegenüber eine einjährige Verjährungsfrist ab Bekanntwerden der Abgasmanipulation.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Die Teilnahme am Kapitalanleger-Musterverfahren ist ein sehr effektiver Weg, um möglichst vielen Anlegern zu ihrem Recht zu verhelfen: kostengünstiger und für den einzelnen Anleger mit deutlich weniger Aufwand verbunden als ein klassisches Klageverfahren&#8220;, betont Dr. Meschede.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Wir stehen zudem in engem Kontakt zu mehreren Prozessfinanzierungs-gesellschaften, um eine Prozessfinanzierung für Geschädigte zu ermöglichen&#8220;, fügt Rechtsanwalt Dr. Meschede hinzu.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle:</em> <em>ots</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/duesseldorfer-aktionaer-reicht-schadensersatzklage-gegen-vw-ein/">Düsseldorfer Aktionär reicht Schadensersatzklage gegen VW ein</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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		<title>Bei der Absetzung der Kosten ist das Umzugsmotiv entscheidend</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/bei-der-absetzung-der-kosten-ist-das-umzugsmotiv-entscheidend/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Oct 2015 08:33:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzhof]]></category>
		<category><![CDATA[Infodienst Recht und Steuern der LBS]]></category>
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		<category><![CDATA[Umzugskosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin - Wenn es nicht ganz klar zu entscheiden ist, ob Arbeiten im Zusammenhang mit einem Umzug eher in die berufliche oder in die private Sphäre eines Steuerzahlers fallen, dann zieht der Betroffene den Kürzeren. Denn nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darf für eine Absetzbarkeit fast ausschließlich die berufliche Sphäre betroffen sein. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen X B 153/11)</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Berlin</strong> &#8211; Wenn es nicht ganz klar zu entscheiden ist, ob Arbeiten im Zusammenhang mit einem Umzug eher in die berufliche oder in die private Sphäre eines Steuerzahlers fallen, dann zieht der Betroffene den Kürzeren. Denn nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darf für eine Absetzbarkeit fast ausschließlich die berufliche Sphäre betroffen sein. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen X B 153/11)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Der Fall:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ein Selbständiger zog aus betrieblichen Gründen um und ließ vor dem Bezug seines neuen Objekts Malerarbeiten durchführen. Diese betrafen teils den privaten, teils den beruflichen Teil seiner Wohnung. Die Kosten dafür wollte er steuerlich geltend machen. Das zuständige Finanzamt verweigerte sich dieser Lösung mit der Begründung, dass sich nicht eindeutig nachweisen lasse, wie hoch der Anteil der Arbeiten bzw. Kosten sei, der auf die berufliche Sphäre entfalle. Deswegen scheide eine Absetzung als Betriebsausgaben aus.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Das Urteil:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Auf höchstrichterlicher Ebene sah man die Angelegenheit ähnlich wie schon zu Beginn des Rechtsstreits auf der Ebene des Fiskus. Der Antrag des Steuerzahlers wurde abgelehnt. Es habe hier nach der Beweisaufnahme an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung der Kosten gefehlt und deswegen könne auch niemand sagen, welche Summe genau auf die berufliche Tätigkeit entfalle.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<title>VW-Abgasmanipulation: Rückabwicklung von Aktienkäufen möglich</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/vw-abgasmanipulation-rueckabwicklung-von-aktienkaeufen-moeglich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2015 07:50:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Dieselfahrzeugen zur Manipulation von Abgastests]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Volkswagen Skandal]]></category>
		<category><![CDATA[VW-Abgasmanipulation]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bremen/Hamburg - Heinz Gruber verlangt von der Volkswagen AG Schadensersatz. Der Kleinanleger hat im Sommer 2015 für durchschnittlich 208 Euro pro Aktie insgesamt 170 Vorzugsaktien des Automobilherstellers gekauft. </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Bremen/Hamburg</strong> &#8211; Heinz Gruber verlangt von der Volkswagen AG Schadensersatz. Der Kleinanleger hat im Sommer 2015 für durchschnittlich 208 Euro pro Aktie insgesamt 170 Vorzugsaktien des Automobilherstellers gekauft. Für Grubers Fachanwältin Petra Brockmann von HAHN Rechtsanwälte ist die Sache klar: „Nach unserer Prüfung können VW-Aktionäre Schadensersatzansprüche wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen geltend machen.“</p>
<p style="text-align: justify;">Das treffe bei Heinz Gruber zu. „Denn nach Paragraph 37 b Wertpapierhandelsgesetz muss der Emittent von Aktien unverzüglich Insiderinformationen veröffentlichen, die ihn unmittelbar betreffen“, erläutert Petra Brockmann. Wie mittlerweile von Volkswagen eingeräumt worden ist, wurde bei bestimmten Dieselfahrzeugen zur Manipulation von Abgastests Steuerungssoftware eingesetzt. „Das sind offenbarungspflichtige Insiderinformationen“, sagt Brockmann.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Unterlassung einer Ad-hoc-Mitteilung führe demnach zu einer Rückabwicklung des Aktiengeschäfts, denn „der Aktionär hätte bei Kenntnis der Insiderinformation die Aktien nicht gekauft“. Wichtig ist, dass der Aktionär zum Zeitpunkt &#8211; als die Insiderinformation bekannt wurde &#8211; noch Inhaber der Aktien war.</p>
<p style="text-align: justify;">HAHN Rechtsanwälte vertritt bereits mehrere Aktionäre von Volkswagen. Die Kanzlei gehört im Kapitalmarktrecht auf Anlegerseite nach dem JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien zu den Top 5 der bundesweit tätigen Kanzleien. Für die Kanzlei sind derzeit achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte hat Standorte in Bremen, Hamburg, Stuttgart und Kiel.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: LifePR</em></p>
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		<title>Hausratversicherung bei geerbter Wohnung</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/hausratversicherung-bei-geerbter-wohnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Sep 2015 12:24:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[geerbte Wohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Hausratversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Hausratversicherung bei geerbter Wohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Neuerburg]]></category>
		<category><![CDATA[Rolf Mertens]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsexperte von ERGO]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag übernehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Wochen Tipp]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Generell gilt: Die Hausratversicherung deckt noch bis zu drei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers mögliche Schäden an dessen Hausrat ab. Ob Sie die Hausratversicherung übernehmen müssen, hängt davon ab, in welchem Zustand Sie die Wohnung beziehen: Bleibt der Hausrat des Verstorbenen in der Wohnung, läuft die bestehende Versicherung automatisch weiter. </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_15706" aria-describedby="caption-attachment-15706" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/ERGO-Experte-Rolf-Mertens.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-15706" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/ERGO-Experte-Rolf-Mertens-300x462.jpg" alt="Bild: ERGO Versicherungsgruppe" width="300" height="462" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/ERGO-Experte-Rolf-Mertens-300x462.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/ERGO-Experte-Rolf-Mertens-97x150.jpg 97w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/ERGO-Experte-Rolf-Mertens.jpg 620w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-15706" class="wp-caption-text">Bild: ERGO Versicherungsgruppe</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Emilia O. aus Neuerburg:</strong><br />
<em>,,Ich habe von meiner Oma eine Wohnung geerbt, in die ich jetzt einziehe. Sie hatte eine Hausratversicherung. Muss ich den Vertrag übernehmen?&#8220;</em></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO:</strong><br />
Generell gilt: Die Hausratversicherung deckt noch bis zu drei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers mögliche Schäden an dessen Hausrat ab. Ob Sie die Hausratversicherung übernehmen müssen, hängt davon ab, in welchem Zustand Sie die Wohnung beziehen: Bleibt der Hausrat des Verstorbenen in der Wohnung, läuft die bestehende Versicherung automatisch weiter. Das gilt aber nur, wenn Sie nicht bereits selbst über eine Hausratversicherung verfügen!</p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht für die Police des Verstorbenen. Wird die Wohnung allerdings aufgelöst und Sie ziehen mit Ihrem eigenen Hausrat ein, erlischt die Hausratversicherung. Übrigens: Dann haben Sie auch Anspruch auf eine anteilige Erstattung des bereits geleisteten Jahresbeitrags des Verstorbenen. Wichtig: Informieren Sie den Versicherer frühestmöglich über den Tod des Versicherungsnehmers.</p>
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		<title>Neue EU-Erbrechtsverordnung: Selbst bestimmen mit Testament</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/neue-eu-erbrechtsverordnung-selbst-bestimmen-mit-testament/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Jul 2015 10:46:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Erbrechtsverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Haushaltsauflösung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Raus aus Deutschland und im warmen Ausland dem Meeresrauschen lauschen. So oder so ähnlich dürfte der Traum vieler aussehen. Bevor man der Heimat den Rücken kehrt, muss einiges organisiert werden: Krankenversicherung, Haushaltsauflösung, … Ein unliebsames Thema sollte dabei nicht verdrängt werden: der eigene Tod und die damit verbundene Erbschaft.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Raus aus Deutschland und im warmen Ausland dem Meeresrauschen lauschen. So oder so ähnlich dürfte der Traum vieler aussehen. Bevor man der Heimat den Rücken kehrt, muss einiges organisiert werden: Krankenversicherung, Haushaltsauflösung, … Ein unliebsames Thema sollte dabei nicht verdrängt werden: der eigene Tod und die damit verbundene Erbschaft. Mit der neuen EU-Erbrechtsverordnung wird das umso wichtiger. Inwiefern?</p>
<figure id="attachment_13986" aria-describedby="caption-attachment-13986" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-13986" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/Testamente.png" alt=" Foto: Avery Zweckform/spp-o" width="620" height="437" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/Testamente.png 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/Testamente-150x106.png 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/Testamente-300x211.png 300w" sizes="auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-13986" class="wp-caption-text">Foto: Avery Zweckform/spp-o</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Die neue EU-Erbrechtsverordnung kommt für Sterbefälle ab dem 17. August 2015 zum Greifen. Sie legt fest, welches Erbrecht anzuwenden ist, wenn ein internationaler Erbfall vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand im Ausland lebt, dort Vermögen hat und stirbt, ohne Staatsbürger dieses Landes zu sein. Nach der neuen EU-Erbrechtsverordnung ist dann der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Verstorbenen entscheidend für das anzuwendende Erbrecht und nicht etwa die Staatsangehörigkeit.</p>
<p style="text-align: justify;">Beispiel: Herr Müller hat die deutsche Staatsbürgerschaft, lebt seit mehreren Jahren auf Mallorca, hat dort viele soziale Kontakte und ein eigenes Haus. Er ist zwar deutscher Staatsbürger, hat aber seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort auf Mallorca. Dann stirbt Herr Müller. Nach den neuen EU-Regelungen wird sein Vermögen nicht nach deutschem, sondern spanischem Recht vererbt. Es gibt allerdings Möglichkeiten, selbst mitzubestimmen, etwa mit einem Testament. So kann Herr Müller aus unserem Beispiel hierin festhalten, ob er nach deutschem oder spanischem Recht vererben möchte.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Testament bietet weitere Vorteile. Jeder kann festlegen, wem er was hinterlassen möchte. Verheiratete mit Kindern können bestimmen, dass zunächst der überlebende Partner alles erbt. Wer in einer Beziehung lebt, aber nicht verheiratet ist, kann seinen Partner berücksichtigen – dieser erbt sonst nichts. Nicht nur für ältere Menschen und Auswanderer, die ihre Staatsbürgerschaft behalten, ist ein Testament deshalb wichtig. Jeder, der seine Hinterlassenschaften nach eigenen Wünschen vererben möchte, sollte frühzeitig Vorsorge treffen. Gut zu wissen: Ein Testament kann flexibel an die Lebenssituation angepasst und jederzeit geändert oder widerrufen werden. Mit vorgedruckten Testamenten, zum Beispiel von Avery Zweckform, werden keine wichtigen Angaben vergessen. Die Formulare des Herstellers sind anwaltlich geprüft und auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Weitere Informationen gibt es unter www.avery-zweckform.eu. Ein Testament muss nicht notariell beglaubigt werden. Es muss allerdings eigenständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden.</p>
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		<item>
		<title>Elterngeld Plus die Alternative zum Elterngeld</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/elterngeld-plus-die-alternative-zum-elterngeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jul 2015 10:06:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Topthema]]></category>
		<category><![CDATA[Coburg]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld Plus]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld Plus-Monate]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld-Monat]]></category>
		<category><![CDATA[finanzielle Förderung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Coburg - Das Elterngeld hat einen neuen Bruder, das Elterngeld Plus. Ab heute haben Eltern von Neugeborenen die Möglichkeit zwischen den beiden Varianten zu wählen oder sie miteinander zu kombinieren. Das Elterngeld Plus eignet sich vor allem für die, die Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander in Einklang bringen möchten:</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Coburg</strong> &#8211; Das Elterngeld hat einen neuen Bruder, das Elterngeld Plus. Ab heute haben Eltern von Neugeborenen die Möglichkeit zwischen den beiden Varianten zu wählen oder sie miteinander zu kombinieren. Das Elterngeld Plus eignet sich vor allem für die, die Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander in Einklang bringen möchten: Mit ihm können Väter und Mütter, das Elterngeld über einen längeren Zeitraum zu beziehen. Ein Elterngeld-Monat entspricht zwei Elterngeld Plus-Monaten. Das gilt sowohl für die zeitliche als auch für die finanzielle Förderung.</p>
<p style="text-align: justify;">Klar ist aber auch: Wer Arbeitszeit reduziert, zahlt weniger Geld in die Rentenversicherung und hat im Alter niedrigere Rentenansprüche. Mit privater Altersvorsorge lässt sich gegensteuern. Bei der Riester-Rente sitzt wie beim Elterngeld der Staat mit im Boot und unterstützt das Rudern mit finanziellen Mitteln.</p>
<figure id="attachment_13839" aria-describedby="caption-attachment-13839" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-13839" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/ElterngeldPlus.jpg" alt="Quellenangabe: HUK-COBURG / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7239" width="620" height="430" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/ElterngeldPlus.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/ElterngeldPlus-150x104.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/ElterngeldPlus-300x208.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/ElterngeldPlus-110x75.jpg 110w" sizes="auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-13839" class="wp-caption-text">Quellenangabe: HUK-COBURG / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7239</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Elterngeld Plus</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die maximale Bezugsdauer des Elterngelds Plus beträgt 24 Monate. Allerdings gibt es auch beim neuen Modell die Möglichkeit der Partnermonate bzw. des Partnerschaftsbonus: Dabei arbeiten beide Elternteile in einem Zeitraum von mindestens vier aufeinander folgenden Monaten mindestens 25 und maximal 30 Stunden pro Woche. Dann fließt die staatliche Unterstützung noch vier Monate länger.</p>
<p style="text-align: justify;">Das ursprüngliche Elterngeld, konnten und können Mütter oder Väter beantragen, die ihre Kleinen zu Hause selbst betreuen und weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Vater Staat unterstützt Eltern zwölf Monate lang mit mindesten 300 Euro und maximal 1800 Euro. Als Grundlage zur Berechnung des individuellen Betrags dient das Einkommen des betreuenden Elternteils in den vergangenen zwölf Monaten.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine zweimonatige Verlängerung ist möglich, wenn auch der bisher erwerbstätige Elternteil bei seinem Arbeitgeber Elternzeit anmeldet und für zwei Monate Elterngeld beantragt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>An die Zukunft denken</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wie schon der große Bruder hilft der neue Familienzuwachs Familiengeld Plus, die finanziellen Einbußen junger Familien zumindest teilweise auszugleichen. Doch letztlich zahlen junge Eltern auch bei diesem Modell weniger als vorher in die Rentenkasse ein. Für Väter oder Mütter, die nicht ohnehin mit einer Riester-Rente für das Alter vorsorgen, der richtige Moment, um darüber nachzudenken.</p>
<p style="text-align: justify;">Um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen, zahlt man, wie die HUK-COBURG-Lebensversicherung mitteilt, vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens, maximal 2.100 Euro, in den Vertrag ein. Analog dazu beläuft sich die Summe bei Beamten auf vier Prozent ihrer Bruttodienstbezüge. Doch auch niedrigere Einzahlungssummen sind möglich. Wie hoch die staatliche Förderung ausfällt, hängt von den persönlichen Lebensverhältnissen ab: Pro Person erhält man maximal 154 Euro, darüber hinaus kommt ein Elternteil noch in den Genuss der Kinderzulage in Höhe von 300 Euro pro Kind.</p>
<p style="text-align: justify;">Über die Zulagen hinaus kann sich ein zusätzlicher Steuervorteil ergeben. Die eventuelle zusätzliche Steuerersparnis wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung gutgeschrieben bzw. erstattet. Ein weiterer Vorteil des Riesterns: Es passt sich flexibel den verschiedenen Lebensphasen an, so lässt sich die Höhe der Beiträge jederzeit ändern. Selbst einem Aussetzen der Zahlungen steht nichts entgegen. Und sollte es jemals nötig werden, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen: Die Riester-Rente bleibt unangetastet.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<item>
		<title>Keine Mietpreisbremse trotz neuem Gesetz</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/keine-mietpreisbremse-trotz-neuem-gesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 May 2015 13:13:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
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		<category><![CDATA[Maklerleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Mietpreisbremse]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohnraum]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bremen ‒ Die HomeCompany, einer der größten Vermittler von Wohnraum auf Zeit in Deutschland, stellt ihr Geschäftsmodell aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips für Maklerleistungen um. Ab 1. Juni nehmen Mieter die Leistungen der HomeCompany-Agenturen provisionsfrei in Anspruch.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Bremen</strong> ‒ Die HomeCompany, einer der größten Vermittler von Wohnraum auf Zeit in Deutschland, stellt ihr Geschäftsmodell aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips für Maklerleistungen um. Ab 1. Juni nehmen Mieter die Leistungen der HomeCompany-Agenturen provisionsfrei in Anspruch.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Mehr Service für Vermieter</strong></p>
<p>Für Vermieter erweitert die HomeCompany ihr Service-Angebot erheblich. So schützt sie Vermieter ab sofort mithilfe einer Inventarversicherung. Eine kürzlich geschlossene Kooperation mit der SCHUFA bietet bei der Bonitätsprüfung zusätzliche Sicherheit. Bekannte Services wie beispielsweise die Bewerberauswahl, die Vermarktung auf dem reichweitenstarken internationalen Portal HomeCompany.de sowie die kostenlose Präsentation auf weiteren Immobilienportalen maximieren die Chancen der Vermietung. Von der HomeCompany erstellte 360-Grad-Panorama-Aufnahmen der Mietobjekte, im Falle einer Eigenvermarktung technisch kaum zu realisieren, sollen den Online-Vertrieb außerdem unterstützen. Auch die intensive mehrsprachige Betreuung der Interessenten ‒ mehrheitlich Unternehmenskunden aus dem In- und Ausland ‒ und die individuelle Beratung durch die lokale HomeCompany-Agentur werden Vermietern weiterhin zuteil.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Zukunft: starkes Wachstum für möbliertes Wohnen auf Zeit</strong></p>
<p>Die HomeCompany erwartet aufgrund des neuen Gesetzes mittelfristig deutliches Wachstum im Segment der Vermietung möblierten Wohnraums auf Zeit. &#8222;Die sogenannte Mietpreisbremse klammert das Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch aus,&#8220; erläutert Holger Bockholt, Vorstandsvorsitzender der HomeCompany. &#8222;Neben der Flexibilität in der Nutzung und der optimalen Planbarkeit ist dies ein weiterer Vorteil für den Vermieter. Für ihn wird es noch attraktiver, seine Immobilie zu möblieren und für begrenzte Zeiträume ab einem Monat bis zu einem Jahr zu vermieten.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Global, mobil, flexibel ‒ der Wohnungsmarkt im Wandel</strong></p>
<p>Bockholt sieht aber auch auf der Mieterseite eine kontinuierlich steigende Nachfrage. In den vergangenen fünf Jahren hätten die Anfragen potenzieller Mieter um annähernd 50 Prozent zugenommen. &#8222;Berufliche Mobilität wird immer wichtiger, zeitlich begrenzte Arbeitseinsätze fernab vom Heimatort, auch im Ausland, gehören zunehmend zum Arbeitsalltag&#8220;, ergänzt Bockholt. Zudem bevorzugten immer mehr junge Menschen die Flexibilität des möblierten Wohnens auf Zeit und den Wegfall erheblicher Investitionen in das Mobiliar, beispielsweise während einer Probezeit. Das Mietrechtsnovellierungsgesetz werde ferner die Entwicklung hin zum angelsächsischen Modell beschleunigen: Die Briten beispielsweise setzten anders als die Deutschen stärker auf Eigentum, etwa zwei Drittel der Bevölkerung lebten in selbst genutztem Eigentum, ein hoher Anteil sei möbliert vermietet ‒ häufig für begrenzte Zeit, erläuterte Bockholt.</p>
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		<title>Berliner Mietspiegel: Kein Begründungsmittel für eine Mieterhöhung</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/berliner-mietspiegel-kein-begruendungsmittel-fuer-eine-mieterhoehung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2015 10:34:04 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsgericht Charlottenburg entschieden, dass der Berliner Mietspiegel nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde und daher nicht zur Begründung einer Mieterhöhung geeignet ist.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Mietrecht</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsgericht Charlottenburg entschieden, dass der Berliner Mietspiegel nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde und daher nicht zur Begründung einer Mieterhöhung geeignet ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>AG Charlottenburg, Az. 235 C 133/13</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Hintergrundinformation:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Vermieter dürfen die Miete nicht nach Belieben erhöhen. Es gibt mehrere gesetzlich anerkannte Gründe für Mieterhöhungen. Dazu zählt auch die Anhebung der Miete auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das Bürgerliche Gesetzbuch erlaubt als Begründungsmittel für eine solche Mieterhöhung unter anderem einen Mietspiegel und das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Als qualifiziert gilt ein Mietspiegel dann, wenn er anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen genügt und die Gemeinde oder Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter ihn anerkannt haben. Bei einem qualifizierten Mietspiegel wird per Gesetz vermutet, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt wiedergibt. Der Fall: Ein Berliner Vermieter hatte von den Mietern einer Altbauwohnung die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt. Zur Begründung hatte er ein Sachverständigengutachten zur Berechnung der Vergleichsmiete beigelegt. Den qualifizierten Mietspiegel für Berlin wollte der Vermieter nicht verwenden, da er dessen Aussagen anzweifelte. Die Mieter stimmten nicht zu und verlangten die Zugrundelegung des Mietspiegels.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Das Urteil:</strong> Nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung entschied das Amtsgericht Charlottenburg zu Gunsten des Vermieters. Das Gericht holte ein weiteres Sachverständigengutachten ein. Dessen Ergebnis war, dass der Berliner Mietspiegel nicht als qualifizierter Mietspiegel anzusehen sei, weil er nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe. Das Verfahren für das Herausrechnen von Extremwerten (Wuchermieten und Gefälligkeitsmieten) sei fehlerhaft. Es würden auch Werte aus der Berechnung herausgenommen, die gar keine Extremwerte wären. Auch die Einteilung der Wohnqualitäten in „mittel“, „gut“ und „einfach“ sei nicht wissenschaftlich, weil die jeweils darin enthaltenen Wohnungen zu unterschiedlich seien. Das Gericht sah den Berliner Mietspiegel nicht als „qualifiziert“ an und wollte ihn nicht einmal als einfachen Mietspiegel anerkennen. Bezüglich der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete orientierte es sich am Sachverständigengutachten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 11.05.2015, Az. 235 C 133/13</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung</em></p>
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		<title>Kindergeld &#8211; sein eigentlicher Sinn und warum er verkannt wird</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/kindergeld-sein-eigentlicher-sinn-und-warum-er-verkannt-wird/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Mar 2015 09:27:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sankt Augustin - Die große Koalition, sonst großzügig im Geldausgeben, knausert bei den Familien: Nur vier (2015) bzw. sechs Euro mehr (2016) soll es pro Monat und Kind geben. Die Bundesregierung selbst gibt zu, dass sie damit nicht mehr als das verfassungsrechtliche "Gebotene" tut. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Sankt Augustin</strong> &#8211; Die große Koalition, sonst großzügig im Geldausgeben, knausert bei den Familien: Nur vier (2015) bzw. sechs Euro mehr (2016) soll es pro Monat und Kind geben. Die Bundesregierung selbst gibt zu, dass sie damit nicht mehr als das verfassungsrechtliche &#8222;Gebotene&#8220; tut. Die Rechtslage ist klar: Der Staat darf das Existenzminimum von Kindern nicht besteuern. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinen &#8222;Familienurteilen&#8220; klargestellt. Deshalb gibt es Kinderfreibeträge. Von denen haben viele Eltern aber nichts, weil ihr Einkommen zu gering ist. Deshalb gibt es Kindergeld, das kein Almosen für Eltern ist, sondern eine Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern [1].</p>
<p style="text-align: justify;">Politiker haben damit ein Problem, denn sie wollen die Steuergelder behalten, um die Gesellschaft nach ihrem Willen &#8222;gestalten&#8220; zu können. Ein dominantes Ziel maßgeblicher Sozialingenieure in der Politik ist der Wandel zu einer &#8222;Institutionenkindheit&#8220;, in der Kinder von klein auf in &#8222;öffentlicher Verantwortung&#8220; aufwachsen. Es waren besonders die Familienministerinnen Renate Schmidt (SPD, 2002-2005) und Ursula von der Leyen (CDU, 2005-2009), die diesen Wandel vorantrieben. Der Ausbau der &#8222;U3-Kinderbetreuung&#8220; war dabei nur ein &#8211; wenn auch wesentlicher Baustein &#8211; eines &#8222;Mainstreamings&#8220; hin zum Leitbild der vollerwerbstätigen Mutter [2]. Dem Gesellschaftsumbau sekundierte die Wirtschaft, die junge Eltern als Arbeitskräftereserve begehrt. Aus dieser Sicht der Arbeitsmarktmobilisierung sind Steuerfreibeträge und das Kindergeld &#8222;Fehlanreize&#8220;, weil sie den Druck zur Erwerbstätigkeit beider Eltern verringern [3]. So betrachtet können Sozialleistungen eigentlich nicht niedrig genug sein, am besten gäbe es sie gar nicht. Dieser ökonomische Zynismus wird noch übertroffen von Politikern, die behaupten, dass Eltern Geldleistungen doch nur für Alkohol, Zigaretten oder &#8222;Flachbildschirme&#8220; verschwenden würden.</p>
<p style="text-align: justify;">Über Jahre wurde so gegen das Betreuungsgeld, aber auch gegen höheres Kindergeld agitiert. Dass auf diese Weise Ressentiments gegen sozial schwächere Familien geschürt wurden, hat auch Sozialdemokraten nicht gestört, die jetzt die Kindergelderhöhung als zu gering kritisieren. Die jahrelange Agitation brachte das Kindergeld politisch-medial in Verruf [4]. Dabei ist die Leistung &#8222;im Volk&#8220; sehr beliebt, weil sie die Einkommenslage von Arbeitnehmern mit Kindern verbessert und, anders als Sachleistungen (Stichwort: Gutscheine), mehr Freiheit beim notwendigen Konsum einräumt. Vor allem Eltern mit zwei, drei und mehr Kindern in der Mittelschicht profitieren vom Kindergeld, das für sie ein relevanter Einkommensbestandteil ist. Viele Eltern mit niedrigem Einkommen schützt das Kindergeld sogar vor sozialem Abstieg: So würden ohne das Kindergeld mehr als 1,2 Millionen Familien in &#8222;Hartz-IV&#8220; abrutschen, wie eine regierungsoffizielle &#8222;Gesamtevaluation&#8220; der Familienleistungen ergeben hat [5].</p>
<p style="text-align: justify;">Solche Befunde widerlegen das gängige Klischee, demzufolge Geldleistungen eine &#8222;ineffektive&#8220; Form der Familienförderung seien. Der Irrtum liegt darin, dass der Zweck der Leistungen nicht verstanden wird. Dieser Zweck ist primär der verfassungsrechtlich gebotene Familienlastenausgleich. Eltern haben durch die Kindererziehung Lasten zu tragen, die kinderlose Bürger eben nicht haben. Denn Kinder kosten auch viel Geld: Schon im Jahr 2008 betrugen die Konsumausgaben in Paarhaushalten für ein Einzelkind im Durchschnitt 580 € und für zweite und dritte Kinder etwa 510 €. Natürlich unterscheiden sich die Ausgaben nach der Finanzkraft der Familien: Haushalte des obersten Dezils gaben durchschnittlich 900 € für ihr (Einzel)Kind aus, einkommensschwache Haushalte des unteren Dezils nur ca. 330 € [6]. Mit dem Kindergeld verdient also kein Bürger und kein Elternteil Geld &#8211; selbst in den einkommensschwachen Haushalten deckt es nur einen Teil der durch Kinder entstehenden Ausgaben ab. Weit über die Hälfte dieser Ausgaben entfällt auf den Grundbedarf an Ernährung, Kleidung sowie Wohnen und Energie. Kinder brauchen aber mehr, nicht zuletzt für Spiel, Unterhaltung und Bildung. Um den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden, nehmen Mütter und Väter Wohlstandsverluste und Abstriche an ihrer eigenen Lebenshaltung hin [7]. Diese Verzichtsleistung anzuerkennen und wenigstens teilweise zu kompensieren, ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Um die sollte es in der Familienpolitik gehen, nicht um die Konditionierung von Eltern auf ein bestimmtes Lebensmodell hin.</p>
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		<title>Keine Kündigung von Bausparverträgen, deren Bausparsumme noch nicht erreicht ist</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/keine-kuendigung-von-bausparvertraegen-deren-bausparsumme-noch-nicht-erreicht-ist/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Mar 2015 09:45:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Im aktuell niedrigen Zinsumfeld beobachten wir eine zunehmende Kündigungswelle von Bausparverträgen. Dies ist in vielen Fällen unzulässig. Das Landgericht Mainz hat mit Urteil vom 28.07.2014 (Az. 5 O 1/14) bestätigt, dass ein Bausparvertrag solange unkündbar ist, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Im aktuell niedrigen Zinsumfeld beobachten wir eine zunehmende Kündigungswelle von Bausparverträgen. Dies ist in vielen Fällen unzulässig.</p>
<p style="text-align: justify">Das Landgericht Mainz hat mit Urteil vom 28.07.2014 (Az. 5 O 1/14) bestätigt, dass ein Bausparvertrag solange unkündbar ist, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt. Allerdings hat das Gericht 10 Jahre ab Eintritt der Zuteilungsreife ein Kündigungsrecht nach § 489 Abs.1 Nr.2 BGB angenommen.</p>
<figure id="attachment_11048" aria-describedby="caption-attachment-11048" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-11048 size-thumbnail" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g-150x100.jpg" alt="Bild: Rechtsanwalt Franz-Josef Lederer, Rössner Rechtsanwälte. Quelle: openPR." width="150" height="100" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g-300x200.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g-310x205.jpg 310w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/l31222914_g.jpg 620w" sizes="auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a><figcaption id="caption-attachment-11048" class="wp-caption-text">Bild: Rechtsanwalt Franz-Josef Lederer, Rössner Rechtsanwälte. Quelle: openPR.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zuvor mit Hinweisbeschluss vom 14.10.2011 (Az. 9 U 151/11) festgestellt, dass eine Bausparkasse einen vollständig bis zur Bausparsumme angesparten Vertrag gem. § 488 Abs. 3 BGB ordentlich kündigen kann (Leitsatz). Das Oberlandesgericht führt aus, dass derjenige, der sein Bauspardarlehen nicht in Anspruch nimmt, sondern stattdessen Sparleistungen bis zur Bausparsumme erbringt, faktisch auf das Darlehen verzichte, so dass er seine Einlage und sein Guthaben ausbezahlt erhält. Allerdings führt das Oberlandesgericht auch aus, dass ein Bausparvertrag solange unkündbar, wie die Auszahlung des Darlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt.</p>
<p style="text-align: justify">Im Anschluss hieran hat auch das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 22.02.2013 (Az. 21 O 69/12) festgestellt, dass der Bausparkasse ein Kündigungsrecht nach § 488 Abs.3 BGB zusteht, wenn die Gewährung eines Bauspardarlehens nicht mehr möglich ist, weil die Bausparsumme erreicht wurde. Zugleich lehnt das Landgericht Frankfurt ein Kündigungsrecht gem. § 489 Abs.1 Nr. 2 BGB ab.</p>
<p style="text-align: justify">Wir schließen uns der Ansicht des Landgerichts Frankfurt an. § 489 Abs.1 Nr. 2 BGB ist auf die Kündigung von Bausparguthaben weder direkt noch analog anwendbar. § 489 Abs.1 Nr. 2 BGB umfasst nur Darlehen, bei denen die Sollzinsbindung für einen begrenzten Zeitraum vereinbart ist, binnen dessen das Darlehen nicht ordentlich kündbar ist. Der Bausparvertrag sieht dagegen während der Ansparphase keine Zinsbindung für einen begrenzten Zeitraum vor. Daher liegt ein Darlehen nach § 488 Abs. 3 BGB vor, für dessen Rückzahlung ein konkreter Zeitpunkt nicht bestimmt ist.</p>
<p style="text-align: justify">Gemäß § 5 ABB gilt: Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt. Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen.</p>
<p style="text-align: justify">Somit gilt: Bausparverträge, deren Bausparsumme noch nicht erreicht ist, dürfen nicht gekündigt werden.</p>
<p style="text-align: justify">Gerne prüfen wir Ihren Bausparvertrag und die Kündigung der Bausparkasse.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: openPR.</p>
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		<title>&#8222;Rio Ardeche&#8220; Schifffahrtsgesellschaft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Jan 2015 10:52:30 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA["Rio Ardeche" Schifffahrtsgesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht Hamburg]]></category>
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		<category><![CDATA[Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hendrik Gittermann]]></category>
		<category><![CDATA[MPC Capital AG]]></category>
		<category><![CDATA[TEU-Vollcontainerschiff]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögen der "Rio Ardeche" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hamburg. Am 19. Dezember 2014 ist über das Vermögen der "Rio Ardeche" Schifffahrtsgesellschaft mbH &#38; Co. KG, einem Schiffsfonds der MPC Capital AG, beim Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren eröffnet worden</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/rio-ardeche-schifffahrtsgesellschaft/">&#8222;Rio Ardeche&#8220; Schifffahrtsgesellschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Hamburg. Am 19. Dezember 2014 ist über das Vermögen der &#8222;Rio Ardeche&#8220; Schifffahrtsgesellschaft mbH &amp; Co. KG, einem Schiffsfonds der MPC Capital AG, beim Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az.: 67a IN 498/14). Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hendrik Gittermann bestellt worden. Bei dem Fonds handelt es sich um eine Ein-Schiffs-Gesellschaft mit einem Eigenkapital von 20,53 Millionen Euro Eigenkapital. Die Gelder des Fonds, dessen Anteile bis 14. Juni 2006 vertrieben worden waren, wurden in ein 2.490 TEU-Vollcontainerschiff investiert. Das Schiff war ab November 2006 für acht Jahre an CMA-CGM verchartert worden.</p>
<p style="text-align: justify">Doch Mitte 2014 sind ernsthafte finanzielle Probleme aufgetreten. Denn um die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft in den kommenden Jahren sicherzustellen sei &#8211; so heißt es in einem Schreiben an die Anleger im August &#8211; ein zusätzliches Eigenkapital von rund sechs Millionen US-Dollar notwendig. Doch einen Beitrag der Gesellschafter in dieser Höhe habe man nicht empfehlen können, da der aktuelle Marktwert des Schiffes von etwa 13 Millionen US-Dollar voraussichtlich nicht die dann noch ausstehenden Darlehen von etwa 14 Millionen US-Dollar abgedeckt hätte. Außerdem hätte er keine ausreichende Sicherheit für das Neukapital geboten. Für die investierten 566 Anleger hat das fatale Folgen: Totalverlust. Und die Anleger, die statt der versprochenen Ausschüttungen in Höhe von 56 Prozent nur Ausschüttungen in Höhe von zehn Prozent erhalten haben, müssen sich darauf einstellen, durch den Insolvenzverwalter auf Rückzahlung in Anspruch genommen zu werden. Das heißt: Die Kommanditistenhaftung lebt wieder auf.</p>
<p style="text-align: justify">&#8222;Noch ist das investierte Kapital nicht zwingend verloren&#8220;, ermutigt der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte die Anleger. Diese sollten in jedem Fall prüfen lassen, inwieweit sich Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber beratenden Banken, Sparkassen und freien Anlageberatern durchsetzen lassen. Das müsse allerdings schnell gehen. Denn, so Hahn weiter: &#8222;Für Beteiligungen, die im Jahr 2005 gezeichnet wurden, droht die Verjährung. Die kenntnisunabhängige Verjährungsfrist endet auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Beteiligung. Jetzt müssen also dringend Maßnahmen zur Verjährungshemmung ergriffen werden.&#8220;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/rio-ardeche-schifffahrtsgesellschaft/">&#8222;Rio Ardeche&#8220; Schifffahrtsgesellschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ein tiefer Sturz</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/ein-tiefer-sturz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Jan 2015 13:45:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeiten auf dem Dach eines Gebäudes]]></category>
		<category><![CDATA[Ein tiefer Sturz]]></category>
		<category><![CDATA[Plastikleuchtfelder in der Decke]]></category>
		<category><![CDATA[privater Bauherr]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheitsvorkehrungen]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssicherungspflicht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.finanzratgeber24.de/?p=8266</guid>

					<description><![CDATA[<p>Berlin. Zwar legt der Gesetzgeber großen Wert auf die Verkehrssicherungspflicht - also darauf, dass der Besitzer eines Grundstücks auf alle erdenklichen Gefahren beim Betreten des Anwesens hinweist. Aber diese Regelung hat auch ihre Grenzen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/ein-tiefer-sturz/">Ein tiefer Sturz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Berlin. Zwar legt der Gesetzgeber großen Wert auf die Verkehrssicherungspflicht &#8211; also darauf, dass der Besitzer eines Grundstücks auf alle erdenklichen Gefahren beim Betreten des Anwesens hinweist. Aber diese Regelung hat auch ihre Grenzen.</p>
<figure id="attachment_8269" aria-describedby="caption-attachment-8269" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-8269" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/15_01_schmerzensgeld.jpg" alt="Quelle: ots." width="620" height="442" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/15_01_schmerzensgeld.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/15_01_schmerzensgeld-150x107.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/01/15_01_schmerzensgeld-300x214.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-8269" class="wp-caption-text">Quelle: ots.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Ein privater Bauherr hatte einen Elektriker mit Arbeiten auf dem Dach eines Gebäudes beauftragt. Der Handwerker trat dabei von oben auf durchsichtige Plastikleuchtfelder in der Decke, fiel sieben Meter tief und verletzte sich schwer.</p>
<p style="text-align: justify">Anschließend forderte er vom Auftraggeber ein Schmerzensgeld in Höhe von 27.000 Euro, weil dieser ihn nicht gewarnt habe. Doch nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS erhielt der verunglückte Elektriker nichts.</p>
<p style="text-align: justify">Er hätte als Fachmann mit den typischen Gefahren bei der Verrichtung seiner Arbeit vertraut sein müssen, hieß es im Urteil. Für die Sicherheitsvorkehrungen seien Handwerker in aller Regel selbst verantwortlich.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots.</p>
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