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	<title>Steuern</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Steuern</title>
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	<item>
		<title>Steuerliche Vorteile der verschiedenen Rechtsformen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Aug 2024 13:20:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsformen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Wahl der Rechtsform bestimmt nicht nur die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens, sondern hat auch erhebliche steuerliche Implikationen. In diesem Abschnitt werden wir die steuerlichen Vorteile der verschiedenen Rechtsformen genauer beleuchten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steuerliche-vorteile-der-verschiedenen-rechtsformen/">Steuerliche Vorteile der verschiedenen Rechtsformen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die<a href="https://www.mittelstand-nachrichten.de/unternehmen/welche-rechtsform-ist-fuer-wen-geeignet/" target="_blank" rel="noopener"> Wahl der Rechtsform</a> bestimmt nicht nur die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens, sondern hat auch erhebliche steuerliche Implikationen. In diesem Abschnitt werden wir die steuerlichen Vorteile der verschiedenen Rechtsformen genauer beleuchten.</p>
<h2 style="text-align: left;">Einzelunternehmen: Direkte Einkommensbesteuerung</h2>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><strong>Einkommensteuer:</strong> Der Gewinn eines Einzelunternehmens wird unmittelbar dem Inhaber zugerechnet und unterliegt der Einkommensteuer. Diese progressive Steuer reicht von 0 % bis 45 %.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Gewerbesteuer:</strong> Einzelunternehmer sind auch gewerbesteuerpflichtig. Sie können jedoch einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen, was gerade für kleine Unternehmen vorteilhaft ist.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Umsatzsteuer:</strong> Einzelunternehmer unterliegen der Umsatzsteuerpflicht, es sei denn, sie fallen unter die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).</li>
</ul>
<h3 style="text-align: justify;">Vorteile</h3>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><strong>Einfache und direkte Versteuerung:</strong> Keine Notwendigkeit, komplexe Strukturen oder Doppelbesteuerungsregeln zu beachten.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Gewerbesteuer-Freibetrag:</strong> Der Freibetrag von 24.500 Euro kann die Steuerlast erheblich senken.</li>
</ul>
<h2 style="text-align: left;">Personengesellschaften: Flexibilität und Durchschaubesteuerung</h2>
<h2 style="text-align: left;">GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)</h2>
<h3 style="text-align: left;">Steuerliche Behandlung</h3>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><strong>Einkommensteuer:</strong> Die Gewinne der GbR werden den Gesellschaftern anteilig zugerechnet und unterliegen der Einkommensteuer.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Gewerbesteuer:</strong> Auch hier besteht eine Gewerbesteuerpflicht, und der Freibetrag von 24.500 Euro gilt ebenso für die GbR.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Umsatzsteuer:</strong> GbRs sind umsatzsteuerpflichtig, unter Umständen kann die Kleinunternehmerregelung angewandt werden.</li>
</ul>
<h3 style="text-align: left;">Vorteile</h3>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><strong>Durchschaubesteuerung:</strong> Gewinne und Verluste werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet, was eine klare und transparente Besteuerung ermöglicht.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Gewerbesteuer-Freibetrag:</strong> Auch hier senkt der Freibetrag die Steuerbelastung der Gesellschaft.</li>
</ul>
<h2 style="text-align: justify;">OHG (Offene Handelsgesellschaft)</h2>
<h3 style="text-align: left;"><strong>Steuerliche Behandlung</strong></h3>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><strong>Einkommensteuer:</strong> Ähnlich wie bei der GbR werden die Gewinne anteilig den Gesellschaftern zugerechnet und unterliegen der Einkommensteuer.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Gewerbesteuer:</strong> Gewerbesteuer ist ebenfalls fällig, allerdings ohne Freibetrag, da die OHG als Handelsgesellschaft gilt.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Umsatzsteuer:</strong> Umsatzsteuerpflichtig, kein genereller Freibetrag.</li>
</ul>
<h3 style="text-align: left;">Vorteile</h3>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><strong>Transparente Gewinnverteilung:</strong> Klare Zurechnung der Gewinne und Verluste, was die steuerliche Planung erleichtert.</li>
</ul>
<h2 style="text-align: left;">PartG (Partnerschaftsgesellschaft)</h2>
<h3 style="text-align: left;"><strong>Steuerliche Behandlung</strong></h3>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><strong>Einkommensteuer:</strong> Wie bei anderen Personengesellschaften erfolgt die Zurechnung der Gewinne direkt bei den Gesellschaftern.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Gewerbesteuer:</strong> PartGs sind für ihre freiberuflichen Einkünfte nicht gewerbesteuerpflichtig, was eine erhebliche Steuererleichterung darstellen kann.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Umsatzsteuer:</strong> Umsatzsteuerpflichtig, aber die Kleinunternehmerregelung kann unter bestimmten Bedingungen zur Anwendung kommen.</li>
</ul>
<h3 style="text-align: left;">Vorteile</h3>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><strong>Keine Gewerbesteuer:</strong> Die Befreiung von der Gewerbesteuer für freiberufliche Tätigkeiten ist ein wesentlicher Vorteil.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Einfache Gewinnzurechnung:</strong> Klare Zurechnung der Gewinne auf die Gesellschafter.</li>
</ul>
<h2 style="text-align: left;">Kapitalgesellschaften: Körperschaftsteuer und steuerliche Flexibilität</h2>
<h2 style="text-align: left;">GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)</h2>
<h3 style="text-align: left;">Steuerliche Behandlung</h3>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><strong>Körperschaftsteuer:</strong> Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Gewerbesteuer:</strong> Gewerbesteuer ist abhängig vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde, auch hier gibt es keinen Freibetrag.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Umsatzsteuer:</strong> Umsatzsteuerpflichtig, keine generelle Befreiung.</li>
</ul>
<h3 style="text-align: left;">Vorteile</h3>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><strong>Niedriger Körperschaftsteuersatz:</strong> Die Körperschaftsteuer von 15 % kann bei höherem Gewinn vorteilhafter sein als die progressive Einkommensteuer.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Gewinnthesaurierung:</strong> Möglichkeit, Gewinne im <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/nachhaltigkeit-in-unternehmen-die-top-4-massnahmen/" target="_blank" rel="noopener">Unternehmen</a> zu belassen und zu thesaurieren. Dies kann zur steuerlichen Optimierung beitragen.</li>
</ul>
<h2 style="text-align: left;">UG (haftungsbeschränkt)</h2>
<h3 style="text-align: left;">Steuerliche Behandlung</h3>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><strong>Körperschaftsteuer:</strong> Wie bei der GmbH unterliegen die Gewinne der Körperschaftsteuer.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Gewerbesteuer:</strong> Gleiche Regelungen wie für die GmbH, Gewerbesteuer ist abhängig vom Hebesatz der Gemeinde.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Umsatzsteuer:</strong> Umsatzsteuerpflichtig, keine allgemeine Befreiung.</li>
</ul>
<h3 style="text-align: left;">Vorteile</h3>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><strong>Geringes Stammkapital:</strong> Erleichtert die Gründung und den Einstieg in die Unternehmertätigkeit.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Besteuerung wie GmbH:</strong> Durch die gleichen steuerlichen Regelungen wie die GmbH profitieren auch kleine Unternehmen von den Vorteilen der Körperschaftsteuer.</li>
</ul>
<h2 style="text-align: left;">gGmbH (gemeinnützige GmbH)</h2>
<h3 style="text-align: left;">Steuerliche Behandlung</h3>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><strong>Körperschaftsteuer:</strong> Bei Einhaltung der Gemeinnützigkeitsvorgaben fällt keine Körperschaftsteuer an.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Gewerbesteuer:</strong> Gemeinnützige Tätigkeiten sind in der Regel von der Gewerbesteuer befreit.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Umsatzsteuer:</strong> Teilweise oder vollständig von der Umsatzsteuer befreit, abhängig von der Art der Tätigkeit.</li>
</ul>
<h3 style="text-align: left;">Vorteile</h3>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><strong>Steuerliche Begünstigungen:</strong> Die umfangreiche Steuerbefreiung bei Erfüllung gemeinnütziger Zwecke kann erhebliche finanzielle Vorteile bieten.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Fördermittel und Spenden:</strong> Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln und steuerbegünstigten Spenden.</li>
</ul>
<h2 style="text-align: left;">Fazit: Passende Rechtsform unter steuerlichen Aspekten wählen</h2>
<p style="text-align: justify;">Die Wahl der richtigen Rechtsform sollte nicht nur auf rechtlichen und organisatorischen Überlegungen basieren, sondern auch die steuerlichen Vorteile berücksichtigen. Informieren Sie sich gründlich und konsultieren Sie gegebenenfalls einen Steuerberater, um die optimale Rechtsform für Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele zu finden. So sichern Sie sich nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich ab und legen den Grundstein für erfolgreiches und nachhaltiges Wirtschaften.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ARKM Redaktion</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Umweltbewusst Steuern sparen: Wie Unternehmer E-Bikes absetzen können</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/wann-sich-das-e-bike-steuerlich-absetzen-laesst/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Oct 2023 11:44:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[E-Bikes]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Umweltschutz und Nachhaltigkeit gewinnen auch im unternehmerischen Kontext immer mehr an Bedeutung und so machen sich viele Entscheider Gedanken darum, wie sie selbst vorbildlich handeln können. Als netter Nebeneffekt sind nachhaltige Alternativen oft auch kostengünstiger und sparen langfristig Kosten ein.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/wann-sich-das-e-bike-steuerlich-absetzen-laesst/">Umweltbewusst Steuern sparen: Wie Unternehmer E-Bikes absetzen können</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="font-size: 11pt; font-family: Calibri, sans-serif; margin: 0cm 0cm 8pt; text-align: justify;">Umweltschutz und Nachhaltigkeit gewinnen auch im unternehmerischen Kontext immer mehr an Bedeutung und so machen sich viele Entscheider Gedanken darum, wie sie selbst vorbildlich handeln können. Als netter Nebeneffekt sind nachhaltige Alternativen oft auch kostengünstiger und sparen langfristig Kosten ein. So wird der Umstieg auf umweltfreundliche Mobilitätslösungen wie dem E-Bike vor allem in Städten zu einer attraktiven Option – und einer, mit der sich auch Steuern sparen lässt. Denn ähnlich wie beim geschäftlich genutzten Auto kann auch das E-Bike unter gewissen Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.</p>
<p style="font-size: 11pt; font-family: Calibri, sans-serif; margin: 0cm 0cm 8pt; text-align: left;"><span style="font-size: 21px; font-family: 'Calibri Light',sans-serif; color: #2f5496;">Das E-Bike als Alternative zum Dienstwagen </span></p>
<p style="font-size: 11pt; font-family: Calibri, sans-serif; margin: 0cm 0cm 8pt; text-align: justify;">Da Flexibilität und Nachhaltigkeit derzeit gleichermaßen gefragt sind, stellt das Elektrofahrrad für Kurzstrecken eine ideale Alternative dar, die auch zunehmend genutzt wird. Eine <strong><a href="https://www.jobrad.org/magazin/2019/studie-dienstradleasing.html" target="_blank" rel="noopener"><span style="color: #0563c1; text-decoration: underline;"><span style="color: windowtext;">Studie der TU München</span></span></a></strong> zeigt, dass viele das Dienstrad dem Dienstwagen vorziehen, wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern die Wahl geben. Doch auch Selbstständige und Freiberufler können im urbanen Raum vom E-Bike profitieren, da man in viel befahrenen Innenstädten mit dem Zweirad oft deutlich schneller ans Ziel kommt und dabei noch Geld spart. Denn E-Bikes sind im Vergleich zum Geschäftsauto nicht nur wesentlich preisgünstiger in der Anschaffung, sondern auch im Betrieb. Da Radler sich keine Sorgen um steigende Kraftstoffpreise machen müssen, sinken so langfristig die Mobilitätskosten. Somit profitieren E-Biker gleich mehrfach von der umweltfreundlichen und zeitsparenden Fortbewegungsmethode, die die Fitness fördert und den Arbeitsweg angenehmer gestaltet. Gleichzeitig müssen Unternehmer aber keinesfalls auf die steuerlichen Vorteile von geschäftlich genutzten Transportmitteln verzichten.</p>
<p style="font-size: 11pt; font-family: Calibri, sans-serif; margin: 0cm 0cm 8pt; text-align: left;"><span style="font-size: 21px; font-family: 'Calibri Light',sans-serif; color: #2f5496;">Lieferantenkredit, Leasing und andere Finanzierungsoptionen für Elektrofahrräder</span></p>
<p style="font-size: 11pt; font-family: Calibri, sans-serif; margin: 0cm 0cm 8pt; text-align: justify;">Die Anschaffung eines E-Bikes kann Unternehmern eine kostengünstige und nachhaltige Alternative zum Kauf eines traditionellen Kraftfahrzeugs eröffnen. So kommt die Stiftung Ökotest in einer <strong><a href="https://www.oekotest.de/freizeit-technik/E-Bike-aufladen-Was-kostet-das-eigentlich-25-Cent-2-50-Euro--oder-15-Euro_13779_1.html" target="_blank" rel="noopener"><span style="color: #0563c1; text-decoration: underline;"><span style="color: windowtext;">Beispielrechnung</span></span></a></strong> auf Stromkosten von 60 Euro pro Jahr, die für das Laden des Bikes fällig werden. Auch der Kostenpunkt bei der Anschaffung liegt mit 1.500 bis 3.500 Euro deutlich unter dem eines Kfz, doch insbesondere für Einzelunternehmer sind Ausgaben in dieser Höhe nicht aus der Portokasse zu zahlen. Deshalb muss vor dem Kauf, die Finanzierung geklärt werden. Unternehmen und Selbstständigen stehen mehrere Möglichkeiten offen. Die klassische Option wäre der einfache Kredit, möglicherweise auch in Form eines speziellen Fahrzeugkredits. Deutlich öfter greifen <a href="https://www.finanzratgeber24.de/energie-umwelt/energiesparen-statt-verschwenden-wie-unternehmen-profitieren-durch-nachhaltige-massnahmen/" target="_blank" rel="noopener">Unternehmen</a> bei der Beschaffung von elektrifizierten Diensträdern jedoch auf das Leasing-Modell zurück. Über die Laufzeit des Leasingvertrags hinweg können die Gesamtkosten allerdings höher ausfallen als beim Kauf des E-Bikes.</p>
<p style="font-size: 11pt; font-family: Calibri, sans-serif; margin: 0cm 0cm 8pt; text-align: justify;">Eine weiterer, indirekter Weg der Finanzierung, die in den meisten Fällen für keine zusätzlichen Kosten sorgt, ist der Lieferantenkredit. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Händler. In dieser Vereinbarung stimmt der Lieferant zu, das E-Bike zu liefern und dem Käufer eine bestimmte Zeit zu gewähren, um die Rechnung zu begleichen. Oftmals werden <strong><a href="https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/lieferantenkredit/" target="_blank" rel="noopener"><span style="color: #0563c1; text-decoration: underline;"><span style="color: windowtext;">Lieferantenkredite zinsfrei gewährt</span></span></a></strong> und die Abwicklung erfolgt recht unkompliziert.</p>
<p style="font-size: 11pt; font-family: Calibri, sans-serif; margin: 0cm 0cm 8pt; text-align: justify;"><span style="font-size: 21px; font-family: 'Calibri Light',sans-serif; color: #2f5496;">Wann sich das E-Bike steuerlich absetzen lässt</span></p>
<figure id="attachment_66484" aria-describedby="caption-attachment-66484" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-66484" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2023/10/2023-10-11-E-Bike-1-300x200.jpg" alt="2023-10-11-E-Bike-1" width="300" height="200" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2023/10/2023-10-11-E-Bike-1-300x200.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2023/10/2023-10-11-E-Bike-1-660x440.jpg 660w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2023/10/2023-10-11-E-Bike-1-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2023/10/2023-10-11-E-Bike-1.jpg 750w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-66484" class="wp-caption-text">Bildrechte: © chayanuphol_shutterstock.com_ 1739548184</figcaption></figure>
<p style="font-size: 11pt; font-family: Calibri, sans-serif; margin: 0cm 0cm 8pt; text-align: justify;">E-Bikes lassen sich unter gewissen Umständen ähnlich wie den Firmenwagen versteuern. Grundsätzlich gilt hierbei: Steuerlich absetzen kann nur, wer das Fahrzeug geschäftlich nutzt. Hierfür braucht es einen Status als Unternehmer. Dies bedeutet, dass der oder die Käufer ein eigenes Unternehmen führen oder selbstständig tätig sind. Unternehmer können betriebliche Ausgaben steuerlich geltend machen, zu denen auch die Anschaffung und Nutzung von E-Bikes gehört. Um von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können, muss Unternehmerstatus ordnungsgemäß festgestellt und dokumentiert sein. Damit die Anschaffung und Nutzung eines E-Bikes steuerlich absetzbar ist, wird eine geschäftliche Nutzung vorausgesetzt. So profitieren Käufer und Nutzer von der Pendlerpauschale (für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte), die auch für E-Bikes gilt. Zusätzlich ist die Abschreibung als Anlagegüter möglich.</p>
<p style="font-size: 11pt; font-family: Calibri, sans-serif; margin: 0cm 0cm 8pt; text-align: left;"><span style="font-size: 21px; font-family: 'Calibri Light',sans-serif; color: #2f5496;">Abschreibung und AfA in der Praxis</span></p>
<p style="font-size: 11pt; font-family: Calibri, sans-serif; margin: 0cm 0cm 8pt; text-align: justify;">Grundlage für die Abschreibung von E-Bikes ist in Deutschland die steuerrechtlich geregelte Wertminderung von Anlagevermögen, vereinfacht als Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet. Dank der AfA können Unternehmer die Anschaffungskosten ihrer E-Bikes über einen bestimmten Zeitraum hinweg steuerlich geltend machen. Dies ist dann möglich, wenn der Zeitwert oder aber die Kosten für die Anschaffung (Netto) über 1.000 Euro liegen. Das Steuerrecht unterscheidet dabei nicht zwischen E-Bikes und gewöhnlichen Fahrrädern. Laut der amtlichen Abschreibungstabelle liegt die zu veranlagende Nutzungsdauer bei 7 Jahren. Wer das Bike in Deutschland für geschäftliche Zwecke kauft, zahlt für gewöhnlich Umsatzsteuer, die zusätzlich als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.</p>
<p style="font-size: 11pt; font-family: Calibri, sans-serif; margin: 0cm 0cm 8pt; text-align: left;"><span style="font-size: 21px; font-family: 'Calibri Light',sans-serif; color: #2f5496;">Tipps für Unternehmer</span></p>
<p style="font-size: 11pt; font-family: Calibri, sans-serif; margin: 0cm 0cm 8pt; text-align: justify;">Folgendes sollten Unternehmer beachten, wenn sie sich ein eigenes Firmen-E-Bike anschaffen möchten:</p>
<ul style="margin-bottom: 0cm; margin-top: 0cm;" type="disc">
<li style="font-size: 11pt; font-family: Calibri, sans-serif; margin: 0cm 0cm 8pt; text-align: justify;"><strong>Fahrtenbuch führen:</strong> Um den Mindestanteil der geschäftlichen Nutzung von 10 Prozent belegen zu können, empfiehlt sich ein Fahrtenbuch. Andernfalls kann sich das Finanzamt weigern, die Entfernungspauschale anzuerkennen.</li>
<li style="font-size: 11pt; font-family: Calibri, sans-serif; margin: 0cm 0cm 8pt; text-align: justify;"><strong>Das richtige E-Bike wählen:</strong> Akkuleistung und Ausstattung sollte an die Anforderungen der beruflichen Tätigkeit angepasst sein. So kann es für manche Tätigkeiten beispielsweise notwendig sein, ein elektrisches Lastenrad anstelle eines normalen Pedelecs anzuschaffen.</li>
<li style="font-size: 11pt; font-family: Calibri, sans-serif; margin: 0cm 0cm 8pt; text-align: justify;"><strong>Profis konsultieren:</strong> Ein <span style="color: #0563c1; text-decoration: underline;"><span style="color: windowtext; text-decoration: none;">Steuerberater</span></span> oder Buchhalter kann bei der Buchführung und der Veranlagung in der Steuererklärung helfen. So lässt sich sicherzustellen, dass Unternehmer von allen steuerlichen Vorteilen durch das E-Bike in vollem Umfang profitieren.</li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/wann-sich-das-e-bike-steuerlich-absetzen-laesst/">Umweltbewusst Steuern sparen: Wie Unternehmer E-Bikes absetzen können</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Was kann ich alles von der Steuer absetzen?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/was-kann-ich-alles-von-der-steuer-absetzen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Annalena Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jan 2023 12:25:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Aufwendungen absetzen]]></category>
		<category><![CDATA[Sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern sparen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sparen ist also hoch im Trend und immer mehr Menschen sind auf das Sparen angewiesen. Doch wie kann man Geld sparen? Eine Möglichkeit, welche viele Menschen nicht wahrnehmen bzw. nicht kennen, ist das Absetzen von der Steuer.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/was-kann-ich-alles-von-der-steuer-absetzen/">Was kann ich alles von der Steuer absetzen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Kosten sind in den vergangenen Monaten in die Höhe geschossen. Immer mehr Menschen müssen <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/in-der-krise-die-lebenshaltungskosten-senken/">Geld sparen</a> und Abstriche machen, um über die Runden zu kommen. Sparen ist also hoch im Trend und immer mehr Menschen sind auf das Sparen angewiesen. Doch wie kann man Geld sparen? Eine Möglichkeit, welche viele Menschen nicht wahrnehmen bzw. nicht kennen, ist das Absetzen von der Steuer. Die Frage hierbei ist jedoch, was man alles von der Steuer absetzen kann und was nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich können Arbeitnehmer viele Aufwendungen von der Steuer absetzen. Wenn man seine Möglichkeiten ausschöpfen möchte, erhält man häufig eine Rückerstattung vom Finanzamt. Hier geben wir eine Übersicht, was man von der Steuer absetzen kann.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Werbungskosten</h3>
<p style="text-align: justify;">Arbeitnehmer können laut §9 EStG sämtliche Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen absetzen. Im Klartext bedeutet das, dass Arbeitnehmer alle Ausgaben von Ihrem steuerpflichtigen Gehalt abziehen dürfen, die beruflich veranlasst sind und die nicht vom Arbeitgeber erstattet werden. Typische Werbungskosten für Arbeitnehmer sind zum Beispiel:</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Fahrtkosten zum Arbeitsplatz,</li>
<li style="text-align: justify;">Ausgaben für Fortbildungen,</li>
<li style="text-align: justify;">Bewerbungskosten,</li>
<li style="text-align: justify;">Kosten für die Anschaffung und Reinigung von Berufskleidung,</li>
<li style="text-align: justify;">Umzugskosten, bei einem beruflichen Umzug,</li>
<li style="text-align: justify;">Kosten für ein Arbeitszimmer.</li>
</ul>
<h3 style="text-align: justify;">Sonderausgaben bei der Steuer</h3>
<p style="text-align: justify;">Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich auch private Kosten von der Steuer absetzen. Hierzu gehören zum Beispiel Beiträge für <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/lebensversicherung-widerrufen-bis-zu-150-prozent-zuruckerhalten/">Versicherungen</a>, Spenden und Unterhaltszahlungen. Diese werden als Sonderausgaben bezeichnet und können mit unterschiedlichen Anteilen abgesetzt werden. Hingegen können Beiträge für die Basis-Krankenversicherung und die Pflegeversicherung in voller Höhe angerechnet werden. Andere Versicherungen können bei Arbeitnehmer und Beamten bis zu 1.900 Euro und für Selbstständige bis zu 2.800 Euro pro Jahr angerechnet werden. Ausnahmen gibt es natürlich immer. Welche Ausnahmen wann gelten, kann ein Steuerberater beantworten oder auch ein Lohnsteuerhilfeverein.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Steuererklärung abzugeben ist also wichtig, damit man Geld sparen kann. Diese kann innerhalb von vier Jahren rückwirkend abgegeben werden, um so Steuern zu sparen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Autor: Annalena Rüsche </em></p>
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		<title>Mit der Fahrt zur Arbeit Steuern sparen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Sep 2017 07:49:20 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Aktuelle Zahlen belegen: Pendeln gehört für fast 60 Prozent der Arbeitnehmer zum Alltag. Das kostet Zeit und Geld. Bei der Steuererklärung können sich Pendler jedoch freuen: Fahrten zur Arbeit kann jeder Arbeitnehmer absetzen, egal ob er mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, informiert die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.).</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Aktuelle Zahlen belegen: Pendeln gehört für fast 60 Prozent der Arbeitnehmer zum Alltag. Das kostet Zeit und Geld. Bei der Steuererklärung können sich Pendler jedoch freuen: Fahrten zur Arbeit kann jeder Arbeitnehmer absetzen, egal ob er mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, informiert die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.).</p>
<p style="text-align: justify;">30 Cent pro Kilometer können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Angegeben wird in der Regel die kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Nur in Ausnahmefällen kann eine längere Strecke angegeben werden, wenn diese zum Beispiel verkehrstechnisch günstiger ist, etwa in staugeplagten Städten.</p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich wird nur die einfache Strecke berücksichtigt – unabhängig davon, ob sie mehrmals am Tag gefahren wird. Wichtig ist auch: Die Strecke darf nur für tatsächliche Arbeitstage abgerechnet werden, Krankheits- und Urlaubstage müssen abgezogen werden. In der Regel gilt eine Höchstgrenze von 4.500 Euro. Bei Fahrten mit dem eigenen Auto wird die Entfernungspauschale aber auch über diesen Betrag hinaus berücksichtigt.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Belege für Monatskarten sammeln</h2>
<p style="text-align: justify;">Eine Ausnahme gibt es zudem für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch hier wird zunächst die kürzeste Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zugrunde gelegt und die Pauschale von 30 Cent pro vollem Kilometer angesetzt. Pendler sollten jedoch Belege für Monatskarten etc. sammeln und am Jahresende prüfen, ob die tatsächlichen Kosten für den ÖPNV höher liegen als die errechnete Entfernungspauschale, empfiehlt die Lohi. In diesem Fall würden die tatsächlich angefallenen Ausgaben für Fahrkarten vom Finanzamt berücksichtigt werden, auch wenn diese die 4.500-Euro-Grenze überschreiten.</p>
<p style="text-align: justify;">Fahrten zur Arbeit in der Steuererklärung anzugeben, lohnt in vielen Fällen. Ab einer Entfernung von 15 Kilometern und 230 Arbeitstagen liegen die Kosten bereits über der Werbekostenpauschale von 1.000 Euro, die jedem Arbeitnehmer zusteht. Aber auch bei kürzeren Wegen lohnt sich die Angabe, so die Lohi. Schließlich seien Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeit meist nicht die einzigen Werbungskosten.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Lohi &#8211; Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.</em></p>
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		<title>Steuern sparen beim Immobilienkauf: kleine Tipps mit großer Wirkung</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/steuern-sparen-beim-immobilienkauf-kleine-tipps-mit-grosser-wirkung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 May 2017 09:01:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Lübeck - Der Bau oder Kauf des Eigenheims ist einer der größten Meilensteine im Leben vieler Menschen – und einer der teuersten. Einen Teil der Kosten steuerlich geltend zu machen, ist daher ein verlockender Gedanke. Ganz so einfach funktioniert das seit Abschaffung der Eigenheimzulage allerdings nicht mehr. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Lübeck</strong> &#8211; Der Bau oder Kauf des Eigenheims ist einer der größten Meilensteine im Leben vieler Menschen – und einer der teuersten. Einen Teil der Kosten steuerlich geltend zu machen, ist daher ein verlockender Gedanke. Ganz so einfach funktioniert das seit Abschaffung der Eigenheimzulage allerdings nicht mehr. Bei privater Nutzung der Immobilie lässt sich der Hauskauf nun nicht länger steuerlich absetzen – und zwar weder der Kaufpreis der Immobilie und des Grundstücks noch die Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer oder Notarkosten. Dr. Klein erklärt, mit welchen Mitteln und Wegen angehende Immobilienbesitzer trotzdem Steuern sparen.</p>
<figure id="attachment_24065" aria-describedby="caption-attachment-24065" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="wp-image-24065 size-full" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/05/a74b21f993a5b19b_800x800ar.jpg" alt="" width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/05/a74b21f993a5b19b_800x800ar.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/05/a74b21f993a5b19b_800x800ar-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/05/a74b21f993a5b19b_800x800ar-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-24065" class="wp-caption-text">Bild: Shutterstock / Jack Frog</figcaption></figure>
<h2 style="text-align: justify;">Augen auf beim Grundstückskauf</h2>
<p style="text-align: justify;">Zwischen 3,5 und 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer werden beim Kauf einer Immobilie fällig. Die Höhe des Steuersatzes unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, er bemisst sich jedoch immer nach dem gesamten Kaufpreis von Immobilie und Grundstück. In einigen Bundesländern hat sich dieser Steuersatz seit 2006 nahezu verdoppelt. Hier zu sparen scheint daher besonders reizvoll.</p>
<p style="text-align: justify;">Möglich ist das vor allem bei einem Neubau, doch auch beim Hauskauf gibt es Chancen: Nicht fest mit dem Gebäude verbundenes Inventar kann beim Kauf eines fertigen Eigenheims von der Besteuerung ausgeschlossen werden. Dazu zählen unter Umständen die Küche, Markisen, Schränke oder auch eine eingebaute Sauna. Steht auf dem jeweiligen Grundstück noch kein Haus, bietet sich dem Bauherren ein deutlich größerer Steuervorteil. Nimmt er Grundstückskauf und Bauauftrag getrennt voneinander vor, wird die Grunderwerbsteuer nur nach dem Grundstückspreis bemessen und der eigentliche Bau der Immobilie von der Besteuerung befreit.</p>
<p style="text-align: justify;">Hilfreiche Details kennt Henning Ludwig, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Lübeck: „Damit das Finanzamt nicht nachträglich zur Kasse bittet, gibt es einiges zu beachten. Grundstück und Haus müssen nicht nur unabhängig voneinander erworben werden, der Verkäufer des Grundstücks und der Bauunternehmer dürfen auch nicht wirtschaftlich miteinander verflochten sein. Zudem sollte zwischen Grundstückskauf und Baubeginn eine Frist von mindestens sechs Monaten verstreichen.“</p>
<p style="text-align: justify;">Nach dem Bau können Kosten für handwerkliche Arbeiten übrigens steuerlich angerechnet werden. Für Maßnahmen wie die Instandsetzung, Erhaltung oder Wiederherstellung einer Immobilie zahlt der Fiskus dann bis zu 1.200 Euro im Jahr zurück.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Den Umzug steuerlich absetzen</h2>
<p style="text-align: justify;">Mit einem Hauskauf ist naturgemäß ein Umzug verbunden. Es lohnt sich, alle Belege aufzubewahren, die damit zusammenhängen. Viele Kosten und Gebühren lassen sich steuerlich absetzen. Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen gelten die damit verbundenen Aufwände als Werbungskosten. Neben Transportkosten, Melde- und Ummeldegebühren erkennt das Finanzamt sogar vom Schulwechsel der Kinder verursachte Kosten (z. B. für Nachhilfeunterricht) an. Die Werbungskosten werden bei der Steuererklärung in Anlage N eingetragen.</p>
<p style="text-align: justify;">Umzüge aus privaten Gründen zählen zu den sogenannten „haushaltsnahen Dienstleistungen“. Dazu gehören alle Beträge, die im Rahmen des Umzugs für Dienstleister wie Handwerker oder eine Umzugsfirma gezahlt wurden. Insgesamt sind als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 20 Prozent der Lohnkosten und maximal 4.000 Euro pro Jahr absetzbar. Wichtig ist in jedem Fall, alle Posten anhand von Belegen und Rechnungen nachzuweisen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Besonders attraktiv: Immobilienkauf als Kapitalanlage</h2>
<p style="text-align: justify;">„Erwirbt der Käufer das Haus zum Zweck der Vermietung, kann er anders als beim Eigenheim zahlreiche Ausgaben steuerlich geltend machen“, erklärt Dr. Klein Spezialist Ludwig. Das Finanzamt unterscheidet zwischen Anschaffungs- und Werbungskosten. Erstere sind alle Kosten rund um den Erwerb der Immobilie – also zum Beispiel Maklerkosten, Fahrt- und Telefonkosten oder der Kaufpreis selbst inklusive Grunderwerbsteuer. Zu den Werbungskosten zählen alle Auslagen, die der Erhaltung der Immobilie dienen. Dazu gehören unter anderem Renovierungsarbeiten, Einrichtung und Möblierung sowie die Grundsteuer.</p>
<p style="text-align: justify;">Einen Sonderfall stellt der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie oder eines Hauses im Sanierungsgebiet dar. Die Steuervorteile für Kapitalanleger fallen hier noch deutlich höher aus als bei anderen Immobilien und sogar Eigenheimbesitzer können die Sanierungskosten steuerlich absetzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch hier hat Henning Ludwig einen Expertenrat: „Bei der Frage nach dem Für und Wider eines Immobilienerwerbs sollten steuerliche Vorteile nur eine Nebenrolle spielen. Ob das Objekt eine nachhaltig rentable Kapitalanlage wird, hängt vor allem von der Höhe des Kaufpreises, der zu erwartenden Miete und einer soliden Finanzierung ab.“ Bei der Frage, ob und in welcher Form sich ein Immobilienkauf lohnt, helfen die Spezialisten für Baufinanzierung von Dr. Klein.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Sicherheit geht vor</h2>
<p style="text-align: justify;">Diese Punkte stellen nur einen ersten Überblick zu Steuersparmöglichkeiten im Rahmen einer Baufinanzierung dar. Angehende Bauherren und Eigenheimbesitzer sollten im konkreten Fall jedoch immer einen Steuerberater konsultieren. Zum einen gibt er die nötige Rechtssicherheit, hinsichtlich der Absetzungsmöglichkeiten nichts falsch zu machen. Und zum anderen hat er dank seines Fachwissens das Potenzial, die in Frage kommenden Steuerersparnisse voll auszuschöpfen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Dr. Klein Privatkunden AG</em></p>
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		<title>Nach der Hochzeit Steuern sparen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/nach-der-hochzeit-steuern-sparen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 May 2017 08:26:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Heiraten liegt wieder im Trend: Mehr als 400.000 Paare haben sich 2015 getraut, die meisten im Mai und August. Kehrt nach dem Jawort und den Flitterwochen der Alltag ein, sollten sich Frischvermählte mit einem weniger romantischen Thema befassen – der Steuerklassenwahl.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Heiraten liegt wieder im Trend: Mehr als 400.000 Paare haben sich 2015 getraut, die meisten im Mai und August. Kehrt nach dem Jawort und den Flitterwochen der Alltag ein, sollten sich Frischvermählte mit einem weniger romantischen Thema befassen – der Steuerklassenwahl. Mit der richtigen Steuerklassenkombination können verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften ein höheres monatliches Netto erreichen, informiert jetzt die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.).</p>
<p style="text-align: justify;">Nach der Heirat werden Eheleute automatisch in Steuerklasse IV eingeordnet und zahlen in etwa so viel Steuern wie vor der Hochzeit. Das ist auch sinnvoll, wenn der Verdienst der Partner in etwa gleich ist. Ist das Einkommen sehr unterschiedlich, wählen viele die Einordnung in die Klassen III und V. Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich: Ein Ehepaar verdient (nach Abzug aller Freibeträge) monatlich 3.000 und 1.700 Euro. Wurde die Steuerklassenkombination III/V gewählt, liegt die monatliche Steuerlast bei 523,49 Euro; haben beide Steuerklasse IV, zahlen sie monatlich 558,41 Euro Lohnsteuer. Durch den Wechsel wären in diesem Fall monatlich über 40 Euro mehr in der Haushaltskasse.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Steuerklassen-Kombination III/V birgt aber auch einen Nachteil: Oftmals muss eine Nachzahlung geleistet werden. Deshalb hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren das Faktorverfahren eingeführt. Es führt zu einem gerechteren monatlichen Lohnsteuerabzug, weil es der tatsächlichen Steuerlast am nächsten kommt. Dazu muss beim zuständigen Finanzamt ein Antrag gestellt werden. Notwendig sind neben Angaben zum voraussichtlichen Jahresgehalt auch Informationen zu Versicherungen und Freibeträgen, damit der Faktor auf drei Nachkommastellen genau berechnet werden kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Weil die Wahl der richtigen Steuerklasse immer schwieriger wird und von verschiedenen individuellen Punkten abhängt, ist es ratsam, die Hilfe von Steuerexperten in Anspruch zu nehmen. Die Lohi berechnet für ihre Mitglieder die günstigste Steuerklassenkombination, zumal diese auch Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld haben. Wollen Paare nach der Hochzeit in eine andere Steuerklasse wechseln, müssen sie beim zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellen. Dies ist jedoch nur einmal im Jahr bis zum 30. November möglich.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Fröhlich PR GmbH i. A. der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.)</em></p>
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		<item>
		<title>Wie der künftige US-Präsident Konzernen helfen will</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wie-der-kuenftige-us-praesident-konzernen-helfen-will/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Dec 2016 09:28:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Er will Amerika wieder groß machen - mit diesem Slogan hat Donald Trump die Wahl zum US-Präsidenten gewonnen. Die Wirtschaft ist dabei ein wichtiges Thema für ihn. So plant Trump Anreize für US-Konzerne, Gelder aus dem Ausland wieder in die Vereinigten Staaten zurückzuholen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Itzehoe</strong> &#8211; Er will Amerika wieder groß machen &#8211; mit diesem Slogan hat Donald Trump die Wahl zum US-Präsidenten gewonnen. Die Wirtschaft ist dabei ein wichtiges Thema für ihn. So plant Trump Anreize für US-Konzerne, Gelder aus dem Ausland wieder in die Vereinigten Staaten zurückzuholen. Insbesondere dieses Programm könne dabei helfen, den Turbo zu zünden, meint Jörg Wiechmann, Geschäftsführer im Itzehoer Aktien Club (IAC).</p>
<p style="text-align: justify;">Ihn hat Trumps Sieg über Hillary Clinton nicht überrascht: Es sei derselbe Nährboden einer Unzufriedenheit in der Gesellschaft mit dem Establishment in Politik und Wirtschaft, der auch schon das Brexit-Votum und den Aufstieg der politisch radikalen Kräfte in der EU ermöglicht habe. Zudem war Wiechmann skeptisch, als Experten einen Kurssturz an den Börsen für den Fall eines Trump-Sieges vorhersagten: &#8222;Die Erwartungen an ihn waren so niedrig, da gab es viel Potenzial für positive Überraschungen.&#8220; Und richtig: Nach Trumps Erfolg sprangen die Kurse an der US-Börse um fünf Prozentpunkte nach oben, &#8222;ein wahrer Trump Jump&#8220;.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch die US-Wirtschaft will der neue Präsident wieder groß machen und in den kommenden zehn Jahren mehr als fünf Billionen US-Dollar investieren in Ausbau und Erneuerung der Infrastruktur, Schulen und Bildung, Militär, Programme für niedrigere Steuern und die Schaffung neuer Jobs. Besondere Aufmerksamkeit verdient aus Wiechmanns Sicht das geplante Steuer-Repatriierungs-Programm: Trump will das Geld, das US-Konzerne im Ausland bunkern, zurück ins Land holen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Summe ist riesig: 2,5 Billionen US-Dollar an Cash-Reserven hätten US-Konzerne im Ausland liegen, und täglich würden es mehr, so der IAC-Geschäftsführer. &#8222;Wenn die Unternehmen das Geld in die Staaten zurückbringen wollten, fiele ein Steuersatz in Höhe von 35 Prozent an &#8211; deshalb lassen sie es.&#8220; Trump plant einen &#8222;tax holiday&#8220;, einen Steuer-Urlaub: Zeitlich begrenzt soll der Steuersatz für die Rückholung des Geldes auf zehn Prozent sinken. &#8222;Ein ebenso einmaliges wie attraktives Angebot für die Konzerne&#8220;, kommentiert Wiechmann. Schon wenn sie einen Teil der riesigen Cash-Bestände in die USA umschichteten, stelle sich die Frage: Was tun mit dem vielen Geld? Bereits in den vergangenen Jahren hätten US-Multis wie Apple, Microsoft oder General Electric dank sehr guter Einnahmen viel Geld zur Verfügung gehabt und dieses für Dividendenzahlungen und milliardenschwere Programme zum Aktien-Rückkauf genutzt. Die Kurse stiegen, aber Wiechmann betont: &#8222;Das könnte nur ein Vorgeschmack sein auf das Kursfeuerwerk bei einem Steuer-Urlaub.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Heiraten und Steuern sparen: So funktioniert das Ehegatten-Splitting</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/heiraten-und-steuern-sparen-so-funktioniert-das-ehegatten-splitting/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Mar 2016 11:36:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegatten-Splitting]]></category>
		<category><![CDATA[Einzelveranlagung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neustadt a. d. W. - Das Ehegatten-Splitting ist und bleibt für Familien in Deutschland das wirkungsvollste Instrument, um Steuern zu sparen. Wir erklären, wie es funktioniert samt konkretem Rechenbeispiel und anschaulicher Infografik. Der Fiskus behandelt ein unverheiratetes Paar wie zwei Singles:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/heiraten-und-steuern-sparen-so-funktioniert-das-ehegatten-splitting/">Heiraten und Steuern sparen: So funktioniert das Ehegatten-Splitting</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Neustadt a. d. W</strong>. &#8211; Das Ehegatten-Splitting ist und bleibt für Familien in Deutschland das wirkungsvollste Instrument, um Steuern zu sparen. Wir erklären, wie es funktioniert samt konkretem Rechenbeispiel und anschaulicher Infografik.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Fiskus behandelt ein unverheiratetes Paar wie zwei Singles &#8211; egal, wie lange die beiden Partner schon zusammenleben oder wie viele gemeinsame Kinder sie haben. Jeder von ihnen kann sein Einkommen nur einzeln versteuern lassen. Im Steuerrecht nennt sich das &#8222;Einzelveranlagung&#8220;. Für die Einzelveranlagung gilt generell: Je größer das Einkommen, desto mehr Steuern sind fällig.</p>
<p>&nbsp;</p>
 Quellenangabe: &#8222;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./© iStock.com/Dean Mitchell&#8220;
<p style="text-align: justify;"><strong>Zusammenveranlagung ermöglicht Ehegattensplitting</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Anders ist das bei Paaren, die verheiratet oder verpartnert sind. Sie können &#8222;zusammen veranlagt&#8220; werden. Die Finanzämter erledigen das automatisch, ohne Antrag. Dennoch kreuzen die meisten verheirateten bzw. verpartnerten Paare, die ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben, auf Seite 1 des sogenannten Mantelbogens &#8211; des Hauptformulars der Steuererklärung &#8211; das Kästchen für &#8222;Zusammenveranlagung&#8220; an.</p>
<p style="text-align: justify;">Es gibt übrigens auch die Möglichkeit, dass sich Ehegatten bzw. Lebenspartner ganz bewusst für eine Einzelveranlagung entscheiden. Im Regelfall ergeben sich daraus allerdings keine Steuervorteile. Der Grund: Durch die Zusammenveranlagung werden Paare steuerlich wie eine Person behandelt. Das spart in den meisten Fällen Geld, weil die Einkommensteuer jetzt anders berechnet wird. Dieses Rechenverfahren nennt man Ehegattensplitting.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>So wird beim Ehegattensplitting gerechnet</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das Finanzamt berechnet das Ehegattensplitting folgendermaßen:</p>
<ol>
<li style="text-align: justify;">Es zählt das Jahreseinkommen von beiden Partnern zusammen, halbiert den Betrag und berechnet für diese eine Hälfte die Einkommensteuer.</li>
<li style="text-align: justify;">Die errechnete Einkommensteuer wird verdoppelt &#8211; und das Ergebnis ist dann die Einkommensteuer, die das Ehepaar zahlen muss.</li>
</ol>
<p style="text-align: justify;">In der Regel zahlen Ehepaare mit dem Ehegattensplitting weniger Steuern, als wenn jeder von beiden die Einkommensteuer einzeln berechnen lässt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Beispielrechnung: Paare mit unterschiedlichen Verdiensten sparen viel Steuern</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Steuern spart vor allem das Paar, bei dem der eine viel und der andere weniger verdient. Ein Beispiel: Ein Ehe- oder Lebenspartner arbeitet Vollzeit und verdient 45.000 Euro im Jahr, der andere arbeitet Teilzeit und verdient 15.000 Euro jährlich. Als nicht zusammen veranlagtes Paar muss der eine knapp 10.780 Euro und der andere gut 1.320 Euro Steuern zahlen (gerechnet nach der Einkommensteuertabelle 2015 und ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).</p>
<p style="text-align: justify;">Über 1.000 Euro weniger Steuern zahlen beide, wenn sie gemeinsam eine Steuererklärung machen und das Finanzamt mit dem Splittingtarif rechnet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Eingetragene Lebenspartner können Splitting-Vorteil nachträglich nutzen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das Ehegattensplitting gilt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) seit 2013 auch für eingetragene Lebenspartner. Das BVerfG entschied auch, dass der Splittingtarif rückwirkend bis 2001 genutzt werden kann, also seit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes.</p>
<p style="text-align: justify;">Das bedeutet: Eingetragene Lebenspartner können ihre einzeln veranlagten Steuererklärungen in bestimmten Fällen rückwirkend bis 2001 mit ihrem Lebenspartner zusammen veranlagen lassen und dadurch eventuell Steuerrückzahlungen erhalten.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<title>Innovationspolitik: Steuern statt subventionieren</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/innovationspolitik-steuern-statt-subventionieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Jun 2015 09:14:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Einrichtung des Vereins deutscher Ingenieure e.V.]]></category>
		<category><![CDATA[Innovationspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Ringvorlesung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[VDI Technologiezentrum GmbH]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sascha Hermann, Geschäftsführer der VDI Technologiezentrum GmbH, einer Einrichtung des Vereins Deutscher Ingenieure e. V., setzt am 10. Juni 2015 ab 18 Uhr die Ringvorlesung "Innovation und Innovationspolitik: Warum und auf welchen Wegen?" in der Universität Witten/Herdecke fort.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Sascha Hermann, Geschäftsführer der VDI Technologiezentrum GmbH, einer Einrichtung des Vereins Deutscher Ingenieure e. V., setzt am 10. Juni 2015 ab 18 Uhr die Ringvorlesung &#8222;Innovation und Innovationspolitik: Warum und auf welchen Wegen?&#8220; in der Universität Witten/Herdecke fort. Thema seines Vortrags: &#8222;Innovation und Innovationspolitik verändern sich&#8220;. Seine Idee: Bei heutiger &#8222;moderner&#8220; Innovation und Innovationspolitik spielen zunehmend Strategieprozesse mit den wesentlichen Stakeholdern (z. B. aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft) eine tragende Rolle. So setzen sich Weiterentwicklungen hin zu Innovationsplattformen, Innovationsclustern oder Open Innovation mehr und mehr durch.</p>
<figure id="attachment_13311" aria-describedby="caption-attachment-13311" style="width: 120px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/06/Hermann_Sascha.jpg"><img decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-13311" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/06/Hermann_Sascha-120x150.jpg" alt="Quelle: Private Universität Witten/Herdecke gGmbH" width="120" height="150" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/06/Hermann_Sascha-120x150.jpg 120w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/06/Hermann_Sascha-300x375.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/06/Hermann_Sascha.jpg 620w" sizes="(max-width: 120px) 100vw, 120px" /></a><figcaption id="caption-attachment-13311" class="wp-caption-text">Quelle: Private Universität Witten/Herdecke gGmbH</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Sascha Hermann zeigt in seinem Vortrag, dass eine eher traditionelle Technologiepolitik, die in der Vergangenheit auf einen technologiegetriebenen Ansatz mit hoher Subventionierung, wie z. B. bei der Kernforschung setzte, heute abgelöst worden ist durch eine eher bedarfsorientierte Innovationspolitik. Ein aktuelles Beispiel dafür stellt die öffentliche Fördermaßnahme &#8222;Open Photonik&#8220; des Bundesministeriums für Bildung und Forschung dar. Dabei geht es um die Öffnung von Innovationsprozessen für Beteiligte außerhalb einer Organisation. So können sich auch Technik-Laien, wie z. B. Designer und Künstler, oder technikaffine Bastler (&#8222;Maker&#8220;) an Innovationsprozessen bei optischen Verfahren und Technologien beteiligen. Bürgerinnen und Bürger können damit zu Mitgestaltern in Innovationsprozessen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Hermann geht davon aus, dass weiterhin technische Innovationen den Markt treiben, aber er besteht darauf, dass sozio-ökonomische und ökologische Aspekte sowie Aspekte der Koordinierung und Steuerung (&#8222;Governance&#8220;) bei diesen Innovationen immer wichtiger werden. Die positive oder negative Wahrnehmung einer Innovation in der Gesellschaft kann einen zunehmend mitentscheidenden Charakter bei deren Durchsetzung am Markt haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Vorlesungsreihe &#8222;Innovation und Innovationspolitik: Warum und auf welchen Wegen?&#8220; hat die Universität Witten/Herdecke am 22. April die Annäherung an einen schillernden Begriff gestartet. Darin werden einerseits unterschiedliche Perspektiven auf Innovation und Innovationspolitik vorgestellt und reflektiert. Zum anderen wird die Frage nach den Zielen und Wegen heutiger und zukünftiger Innovation und Innovationspolitik erörtert.</p>
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		<title>Steuererklärung: Pflicht oder nicht?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/steuererklaerung-pflicht-oder-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Apr 2015 11:44:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
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		<category><![CDATA[VLH-Sprecher]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>"In den einfachsten Steuerfragen herrschen noch immer die folgenschwersten Irrtümer", sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Viele Menschen wüssten beispielsweise nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl sie keine Aufforderung vom Finanzamt erhalten. Die VLH präsentiert die häufigsten Irrtümer zur Steuererklärung.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Neustadt a. d. W.</strong> &#8211; &#8222;In den einfachsten Steuerfragen herrschen noch immer die folgenschwersten Irrtümer&#8220;, sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Viele Menschen wüssten beispielsweise nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl sie keine Aufforderung vom Finanzamt erhalten. Die VLH präsentiert die häufigsten Irrtümer zur Steuererklärung.</p>
<figure id="attachment_11986" aria-describedby="caption-attachment-11986" style="width: 618px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-11986" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print.jpg" alt="Foto: &quot;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./VLH&quot;" width="618" height="616" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print.jpg 618w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print-150x150.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/04/steuererklaerung_pflicht_print-300x299.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 618px) 100vw, 618px" /><figcaption id="caption-attachment-11986" class="wp-caption-text">Foto: &#8222;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./VLH&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Wer ein zu versteuerndes Einkommen über 8.354 Euro pro Jahr hat, zahlt Einkommensteuer und muss eine Steuererklärung abgeben. Diese Pflicht betrifft viele Arbeitnehmer, Eheleute und eingetragene Lebenspartner. Auch immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung einreichen. Die Liste der Verpflichteten ist so lang, dass man der Einfachheit halber besser die wenigen Ausnahmen nennt. Verluste, Sanktionen, Strafen</p>
<p style="text-align: justify;">Obwohl so viele dazu verpflichtet sind, geben unzählige Menschen keine Steuererklärung ab. Zum Teil hat das schwerwiegende Folgen. Die entgangenen Steuerrückzahlungen sind dabei noch das geringste Übel. Das Finanzamt kann ohne Begründung für bis zu sieben Jahre rückwirkend eine Steuererklärung verlangen.</p>
<p style="text-align: justify;">Interpretiert der Fiskus die Nichtabgabe sogar als Versuch, Steuern zu hinterziehen, können die zuständigen Beamten bis zu 13 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung einfordern. &#8222;So viele Steuererklärungen auf einmal zu machen ist schwierig und aufwendig&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Richtig teuer werde es, wenn tatsächlich eine bewusste oder unbeabsichtigte Steuerhinterziehung ans Tageslicht komme. Dann drohen Strafzahlungen und im Einzelfall sogar Freiheitsstrafen. Pflicht oder nicht: Die fünf häufigsten Irrtümer</p>
<p style="text-align: justify;">Die Steuererklärung nicht abgeben zu müssen halten viele Bürgern für normal, sagt Christina Georgiadis. &#8222;In Wahrheit ist das aber die Ausnahme.&#8220; Dennoch herrschen laut VLH hartnäckige Irrtümer. Eine Übersicht:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1. Irrtum: &#8222;Ich wurde noch nie aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben, deshalb muss ich das auch nicht tun.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die fehlende Aufforderung ist kein Indiz dafür, dass Sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Das Finanzamt kann Sie schlicht vergessen haben. Das heißt aber nicht, dass Sie nicht wieder in den Fokus der Steuerbeamten rücken. Oft ist es schlichte Überlastung, die das Finanzamt von der eingehenden Recherche abhält. &#8222;Aber in Zeiten der elektronischen Datenverarbeitung kann man davon ausgehen, dass die Maschen im Netz enger werden&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2. Irrtum: &#8222;Wenn ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben habe, muss ich das auch in Zukunft nicht tun.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Falsch. Auch wenn Sie in der Vergangenheit keine Steuererklärung abgeben mussten, kann sich das geändert haben. Die Gründe dafür können neue Gesetze sein, gestiegene Einkünfte oder auch eine veränderte Lebenslage zum Beispiel durch Heirat, Kinder, eine neue Tätigkeit oder Scheidung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3. Irrtum: &#8222;Ich bin Rentner und damit aus dem Rennen.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Rentner sind in den letzten Jahren zur Hauptzielgruppe für Steuererhöhungen geworden. Auch deshalb werden Rentenbezüge in immer mehr Fällen steuerpflichtig. Zudem haben viele Pensionäre Altersbezüge aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel aus privaten und gesetzlichen Rentenkassen. Hier gelten mitunter komplizierte Regeln, welcher Anteil wie zu besteuern ist. Daher sind selbst geringe Renten nicht immer von der Abgabepflicht der Steuererklärung befreit.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>4. Irrtum: &#8222;Ich kann mit einer Steuererklärung sowieso nichts gewinnen.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mag sein, ist aber kein Grund, sich zurückzulehnen. Das Finanzamt mag bekanntlich jene Steuerzahlenden am liebsten, bei denen noch etwas zu holen ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>5. Irrtum: &#8222;Das passiert doch heute alles automatisch.&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Stichwort vorausgefüllte Steuererklärung: In der Tat verfügen die Finanzämter über die persönlichen Daten der Steuerzahlenden bereits in elektronischer Form. Zudem melden Arbeitgeber, Banken und viele Kassen bereits die Einkünfte ihrer Mitarbeitenden bzw. Kunden an den Fiskus. Es stimmt auch, dass man diese Daten in die eigene Steuererklärung übertragen kann und das Formblatt also vorausgefüllt ist. Aber damit ist noch keine Steuererklärung abgegeben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>VLH: Die Zeit spielt fürs Finanzamt</strong></p>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Mit der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung hat das Finanzamt einen recht genauen Überblick, wer wie viele Einkünfte aus welchen Quellen bezieht&#8220;, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Das bedeute, dass der Fiskus jederzeit nachschauen kann, wer eine Steuererklärung abgeben müsste und das noch nicht getan hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Der elektronische Datenverkehr soll alles einfacher machen für die Steuerzahlenden. Aber er helfe eben auch den Finanzämtern, so Georgiadis. Vor wenigen Jahren habe die elektronische Datenverarbeitung noch in den Kinderschuhen gesteckt. Aber was derzeit wie eine etwas holprige Datenbürokratie anmute, könne in kurzer Zeit zur intelligenten Allzweckwaffe der Steuerbehörden reifen. &#8222;Wer heute noch unter den Tisch fällt, weil der zuständige Finanzbeamte überlastet ist, kann morgen schon wieder auf dem Bildschirm erscheinen. Die Maschinen vergessen nicht.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: (ots) </em></p>
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		<title>&#8222;Die Riester-Rente ist besser als ihr Ruf&#8220;</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/die-riester-rente-ist-besser-als-ihr-ruf/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Jul 2013 12:05:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA["Vorsorgeatlas"]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Bruttogehalts]]></category>
		<category><![CDATA[Forschungszentrum Generationenverträge]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Riester Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie ist es um die Altersvorsorge der Deutschen tatsächlich bestellt? Dieser Frage ging Prof. Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge der Uni Freiburg im "Vorsorgeatlas Deutschland" nach.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/die-riester-rente-ist-besser-als-ihr-ruf/">&#8222;Die Riester-Rente ist besser als ihr Ruf&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div>
<p>Wie ist es um die Altersvorsorge der Deutschen tatsächlich bestellt? Dieser Frage ging Prof. Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge der Uni Freiburg im &#8222;Vorsorgeatlas Deutschland&#8220; nach. In Auftrag gegeben wurde die Studie von Union Investment. Dort ist Wolfram Erling Leiter Zukunftsvorsorge. Im Interview spricht er über die Ergebnisse:</p>
</div>
<div></div>
<div>Der &#8222;Vorsorgeatlas&#8220; kommt zum Ergebnis, dass der Lebensstandard im Alter auf Basis nur der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr gehalten werden kann. Was bedeutet das konkret?</div>
<div></div>
<div>&#8211; Nach Einschätzung der Experten der Uni Freiburg sind für eine ausreichende Versorgung im Ruhestand 60 Prozent des letzten Bruttoeinkommens nötig. Die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten 38 Millionen Menschen können aber mit den ihnen zustehenden Rentenzahlungen nur 43 Prozent ersetzen. Selbst wenn sie bis zum weiter steigenden Renteneintrittsalter arbeiten, fehlen ihnen nach heutiger Kaufkraft im Schnitt jeden Monat 806 Euro. Bei den jungen Menschen beträgt diese Ersatzquote sogar nur 38 Prozent.</div>
<div></div>
<div>Steuern die Bundesbürger denn schon gegen?</div>
<div></div>
<div>&#8211; Ja. Denn die 16,6 Millionen Menschen, die privat zusätzlich für ihr Alter vorsorgen, können im Schnitt ihre Rentenlücke schließen. Sie bekommen aus der gesetzlichen und staatlich geförderten Rente 59,9 Prozent ihres letzten Bruttogehalts und liegen damit knapp an der von den Forschern gezogenen Grenze. Dies gilt vor allem für jene mit einem Nettoeinkommen von bis zu 1.500 Euro im Monat, die hauptsächlich die Riester-Rente als Vorsorgeform nutzen. Wer über 1.500 Euro netto verdient, sollte aber weitere Vorsorgemaßnahmen treffen.</div>
<div></div>
<div>Die Riester-Rente funktioniert also?</div>
<div></div>
<p>&#8211; Unsere Studie zeigt, dass das System der Riester-Rente sozialpolitisch funktioniert und besonders Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen fördert. Die Riester-Rente ist deutlich besser als ihr Ruf. Vor allem Riester-Fondssparpläne sind leicht verständlich und erwirtschaften auch in der derzeitigen Niedrigzinsphase ordentliche Renditen. Dies beweist etwa unsere &#8222;UniProfiRente&#8220;.</p>
<p><a href="https://www.finanzratgeber24.de/die-riester-rente-ist-besser-als-ihr-ruf-4871.html/deutsche-journalisten-dienste-bild-66967" rel="attachment wp-att-4873"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-large wp-image-4873 aligncenter" alt="deutsche journalisten dienste Bild: 66967" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/07/46096et_bild1_Foto_djd_Union_Investment-640x960.jpg" width="640" height="960" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: center;"><em><strong>Wer privat zusätzlich fürs Alter vorsorgt, kann im Schnitt seine Rentenlücke schließen. Er bekommt aus der gesetzlichen und staatlich geförderten Rente durchschnittlich 59,9 Prozent des letzten Bruttogehalts.</strong></em><br />
<em><strong>Foto: djd/Union Investment</strong></em></p>
<p style="text-align: center;">
<p style="text-align: center;">
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/die-riester-rente-ist-besser-als-ihr-ruf-4871.html/deutsche-journalisten-dienste-bild-66969" rel="attachment wp-att-4874"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-4874" alt="deutsche journalisten dienste Bild: 66969" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/07/46096et_bild2_Foto_djd_Union_Investment.jpg" width="600" height="400" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/07/46096et_bild2_Foto_djd_Union_Investment.jpg 600w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/07/46096et_bild2_Foto_djd_Union_Investment-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/07/46096et_bild2_Foto_djd_Union_Investment-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></p>
<p style="text-align: center;"><em><strong>Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment.</strong></em><br />
<em><strong>Foto: djd/Union Investment</strong></em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/die-riester-rente-ist-besser-als-ihr-ruf/">&#8222;Die Riester-Rente ist besser als ihr Ruf&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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