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	<title>Mieterschutz</title>
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	<title>Mieterschutz</title>
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		<title>Ab sofort wieder Fördermittel für Solarheizungen</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 13:55:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin. Ab sofort stehen wieder Fördermittel für den Einbau von Solarheizungen zur Verfügung. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat eine im April verhängte Sperre von Fördermitteln in Höhe von 115 Millionen Euro aufgehoben. Diese hatte dazu geführt, dass der Fördertopf für Solarwärmeanlagen bereits Anfang Mai dieses Jahres erschöpft war. Ab 12. Juli können beim zuständigen Bundesamt &#8230;</p>
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<p><strong>Berlin. Ab sofort stehen wieder Fördermittel für den Einbau von Solarheizungen zur Verfügung. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat eine im April verhängte Sperre von Fördermitteln in Höhe von 115 Millionen Euro aufgehoben. Diese hatte dazu geführt, dass der Fördertopf für Solarwärmeanlagen bereits Anfang Mai dieses Jahres erschöpft war. </strong></p>
<p>Ab 12. Juli können beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Anträge gestellt werden, wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) mitteilte. </p>
<p>Nach Angaben des Verbandes nutzen bereits rund drei Millionen Bundesbürger Solarwärme für die Erwärmung ihres Eigenheimes oder von Brauchwasser.</p></p>
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		<title>Fenster und Türen müssen luftdicht eingebaut werden</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 13:55:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin. Fehler bei der Montage von Fenstern und Außentüren können zu Wärmeverlusten und Schimmelbildung führen, die mitunter erst nach Jahren sichtbar werden. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund (BSB) hin. Die Ursachen liegen vielfach in einer nicht sachgemäßen Ausführung der Anschlussfugen zwischen Mauerwerk und Fenster- beziehungsweise Außentürrahmen. Es reicht nicht aus, diese Fugen nur mit Schaum zu &#8230;</p>
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<p><strong>Berlin. Fehler bei der Montage von Fenstern und Außentüren können zu Wärmeverlusten und Schimmelbildung führen, die mitunter erst nach Jahren sichtbar werden. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund (BSB) hin. Die Ursachen liegen vielfach in einer nicht sachgemäßen Ausführung der Anschlussfugen zwischen Mauerwerk und Fenster- beziehungsweise Außentürrahmen.</strong> </p>
<p>Es reicht nicht aus, diese Fugen nur mit Schaum zu schließen. Vielmehr ist es notwendig, zusätzlich eine innere und äußere Fugenabdichtung vorzusehen. Dazu gibt es eine Vielzahl von Materialien für Neu- und Altbauanwendungen, die eine hinreichende Dämmung und Abdichtung sicherstellen. Der BSB empfiehlt, bei der Auswahl auf eine Zertifizierung durch anerkannte Materialprüfstellen wie das Institut für Fenstertechnik zu achten, die durch entsprechende Prüfsiegel ausgewiesen werden. </p>
<p>Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (aktuell EnEV 2009) ist die luftdichte Bauweise verbindlich vorgeschrieben. </p></p>
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		<title>Vermieter haftet für offene Abfallgebühren seines Mieters</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 13:55:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Koblenz. Ein Vermieter kann für unbezahlte Abfallgebühren seines Mieters zur Rechenschaft gezogen werden. Der Besitzer eines Grundstückes sei für dieses verantwortlich und müsse deshalb auch das Risiko tragen, dass Mieter Gebühren nicht bezahlen könnten, geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz hervor. Das Gericht wies damit die Klage eines Grundstückseigentümers ab, der &#8230;</p>
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<p><strong>Koblenz. Ein Vermieter kann für unbezahlte Abfallgebühren seines Mieters zur Rechenschaft gezogen werden. Der Besitzer eines Grundstückes sei für dieses verantwortlich und müsse deshalb auch das Risiko tragen, dass Mieter Gebühren nicht bezahlen könnten, geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz hervor. Das Gericht wies damit die Klage eines Grundstückseigentümers ab, der nicht für Abfallcontainer bezahlen wollte, die seine Mieter bestellt hatten. </strong></p>
<p>Die Familie, die das Haus des Klägers gemietet hatte, hatte die Container zur Entsorgung von Sperrmüll bestellt. Der Landkreis wollte dafür 832,81 Euro haben. Die Familie, die von Sozialhilfe lebt, konnte die Gebühren aber nicht bezahlen, weshalb sich der Kreis mit seinen Forderungen an den Grundstückseigentümer gewandt hatte. Dieser hatte zunächst erfolglos Widerspruch dagegen eingelegt und war dann vor das Verwaltungsgericht gezogen. </p>
<p>Das Gericht war jedoch der Ansicht, dass nicht die Allgemeinheit für die ausstehenden Gebühren zur Verantwortung gezogen werden könne. Stattdessen sei der Grundstückseigentümer in die Pflicht zu nehmen. Dabei sei auch unerheblich, ob dieser von der Bestellung des Containers gewusst habe. Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz wurde zugelassen. </p>
<p>(Aktenzeichen: 7 K 1230/09.KO – Urteil vom 24. Juni 2010) </p></p>
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		<title>Die Baustelle ist kein Spielplatz – Bauherren sollten ihre Kinder in der Bauphase vom neuen Eigenheim fernhalten</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 13:55:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin. «Achtung Baustelle – Eltern haften für ihre Kinder». Dieses Schild soll die Kleinen davon abhalten, die Baustelle als Abenteuerspielplatz zu betrachten. Rechtlich hat es wenig Bedeutung, denn je nach Alter sind Kinder nicht oder nur begrenzt schuldfähig. So müssen Kinder unter sieben Jahre für entstandene Schäden nicht geradestehen. Auch die Eltern kann der Bauherr &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/highlights/die-baustelle-ist-kein-spielplatz-bauherren-sollten-ihre-kinder-in-der-bauphase-vom-neuen-eigenheim-fernhalten/">Die Baustelle ist kein Spielplatz – Bauherren sollten ihre Kinder in der Bauphase vom neuen Eigenheim fernhalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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<p><strong>Berlin. «Achtung Baustelle – Eltern haften für ihre Kinder». Dieses Schild soll die Kleinen davon abhalten, die Baustelle als Abenteuerspielplatz zu betrachten. Rechtlich hat es wenig Bedeutung, denn je nach Alter sind Kinder nicht oder nur begrenzt schuldfähig. So müssen Kinder unter sieben Jahre für entstandene Schäden nicht geradestehen. Auch die Eltern kann der Bauherr nicht belangen, wenn sie ihren Nachwuchs angemessen beaufsichtigt haben. Besser als ein Schild aufzustellen ist es daher, die Baustelle so abzusichern, dass kein Unbefugter sie betreten kann. </strong></p>
<p>Auch der eigene Nachwuchs ist auf der Baustelle des neuen Eigenheims fehl am Platz. «Wo Handwerker arbeiten, haben Kinder grundsätzlich nichts verloren», sagt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbandes Privater Bauherren. Denn überall lauern Gefahren, beispielsweise durch fehlende Treppen und Handläufe, wackelige Leitern, ungesicherte Kellerschächte und Deckendurchbrüche oder lose Kabel an noch nicht montierten Lichtschaltern. Während der Bauzeit sind die Kleinen am besten bei Verwandten, Freunden oder in der Kita aufgehoben.</p>
<p>Bauherren müssen in jeder Bauphase dafür sorgen, dass ihre Baustelle sicher ist, so die Bundesarbeitsgemeinschaft «Mehr Sicherheit für Kinder». Dazu gehört, die Baustelle einzuzäunen und gut sichtbar ein Schild «Betreten verboten» anzubringen. Nach Arbeitsende muss der Rohbau immer verschlossen und gefährliche Stellen wie Treppen und Balkone abgesichert werden. Es ist ratsam, Planken und Leitern, die als Aufstiegshilfe dienen könnten, zu entfernen sowie Materialien, Werkzeuge und Maschinen zu verschließen.</p>
<p>Kindersicher zu bauen umfasst aber nicht nur den Bauprozess selbst. Es bedeutet auch, dass alles im Haus auf die Sicherheit der Kinder ausgerichtet ist. Die BAG «Mehr Sicherheit für Kinder» empfiehlt, das ganze Haus auf mögliche Gefahrenquellen zu untersuchen. Dazu gehören zum Beispiel Treppen. Alle Treppen sollten mit Geländern in 65 Zentimeter Kinderhöhe ausgestattet werden. Die Geländerstreben, am besten senkrecht montiert, dürfen maximal zwölf Zentimeter Abstand haben, damit kein Kinderkopf dazwischen passt. Alle Steckdosen müssen sicher verschlossen sein. Mindestens im Kinderzimmer und Bad sollten FI-Schutzschalter installiert werden, die vor Stromschlag schützen.</p>
<p>Auch im Garten lassen sich durch vorausschauende Planung Unfallgefahren vermeiden, so der VPB. Einfriedungen und Absperrungen dürfen zum Beispiel oben keine Zacken haben, an denen sich kletternde Kinder schwere Verletzungen zuziehen könnten. Der eigene Gartenteich muss eingezäunt oder sorgfältig abgedeckt werden. Und der Weg zum Teich des Nachbarn wird am besten durch einen Zaun abgeschnitten.</p>
<p>Gesammeltes Regenwasser sollte grundsätzlich in fest verschlossenen Tonnen aufbewahrt werden. Denn immer wieder werden offene Regentonnen zur tödlichen Falle, wenn Kinder kopfüber hineinstürzen und sich nicht selbst befreien können, so der VPB.</p>
<p>Weitere Informationen zum kindersicheren Bauen sowie Checklisten für Bauherren und Hausbesitzer gibt der Ratgeber «Machen Sie Ihr Haus kindersicher!», der im Internet unter vpb.de abrufbar ist.</p></p>
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		<item>
		<title>Ehegattenmietverhältnis steuerlich nicht immer haltbar</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/highlights/ehegattenmietverhaeltnis-steuerlich-nicht-immer-haltbar/</link>
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		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 13:55:26 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Düsseldorf. Wenn Ehegatten sich gegenseitig Immobilien vermieten, ist es für die steuerliche Anerkennung der entstehenden Verluste entscheidend, ob das Metverhältnis auch tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf (AZ: 1 K 292/09 E ) entscheiden. In dem Fall hatte der Ehemann seiner Frau Praxisräume in der eigenen Immobilie vermietet, die von der &#8230;</p>
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]]></description>
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<p><strong>Düsseldorf. Wenn Ehegatten sich gegenseitig Immobilien vermieten, ist es für die steuerliche Anerkennung der entstehenden Verluste entscheidend, ob das Metverhältnis auch tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf (AZ: 1 K 292/09 E ) entscheiden. In dem Fall hatte der Ehemann seiner Frau Praxisräume in der eigenen Immobilie vermietet, die von der Frau gezahlten Mieten jedoch nach und nach auf ihr Konto zurücküberweisen. Das Finanzamt erkannte den geltend gemachten Verlust deshalb nicht an und bekam vor Gericht Recht. </strong></p>
<p>Verträge zwischen Ehegatten oder anderen nahen Angehörigen könnten steuerlich nur anerkannt werden, wenn sie eindeutig und ernstlich vereinbart seien, entsprechend dieser Vereinbarung tatsächlich durchgeführt würden und die Vertragsbedingungen dem zwischen Fremden Üblichen entsprächen. Daran fehlt es, wenn die Miete nach dem Eingang alsbald wieder an den Mieter zurückzahlt wird, ohne dass der Vermieter dazu aus anderen Rechtsgründen verpflichtet ist, sodass die Verluste steuerlich nicht anzuerkennen sind. </p></p>
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		<item>
		<title>Immobilien-Urteil: Vermietungsabsicht nicht zu weit fassen</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 13:55:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Kassel. Richtet der Eigentümer einer in einem Wohngebiet liegenden Eigentumswohnung seine Vermittlungsbemühungen nur auf gewerblich oder selbstständig Tätige aus, während eine solche Nutzung unzulässig oder nur schwer zu genehmigen ist, liegen keine ernsthaften Vermietungsbemühungen vor. In der Folge erkennt das Finanzamt keine Absichten für die Erzielung von Einkünften und somit keinen errechneten Verlust an, wie &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/highlights/immobilien-urteil-vermietungsabsicht-nicht-zu-weit-fassen/">Immobilien-Urteil: Vermietungsabsicht nicht zu weit fassen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>					<strong><br />
	</strong></p>
<hr />
<p><strong>Kassel. Richtet der Eigentümer einer in einem Wohngebiet liegenden Eigentumswohnung seine Vermittlungsbemühungen nur auf gewerblich oder selbstständig Tätige aus, während eine solche Nutzung unzulässig oder nur schwer zu genehmigen ist, liegen keine ernsthaften Vermietungsbemühungen vor. In der Folge erkennt das Finanzamt keine Absichten für die Erzielung von Einkünften und somit keinen errechneten Verlust an, wie das Finanzgericht Hessen (AZ: 5 V 2138/09) entschieden hat. </strong></p>
<p>Die zur Debatte stehende Wohnung war von Anfang an auf Wohnbedürfnisse ausgelegt. Ferner wurde vor Gericht nicht ersichtlich, weshalb der Steuerzahler so verzweifelt bemüht war, diese Wohnung nicht zu Wohnzwecken zu vermieten, sondern zu gewerblichen, freiberuflichen Zwecken. Da dies nach Ansicht des Gerichts der Grund für den langen Leerstand war, konnte der steuerliche Verlust anerkannt werden. </p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/highlights/immobilien-urteil-vermietungsabsicht-nicht-zu-weit-fassen/">Immobilien-Urteil: Vermietungsabsicht nicht zu weit fassen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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		<item>
		<title>Bundesbauministerium informiert über Wohnungsmarkt</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 13:55:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin. Aktuelle Zahlen zur Entwicklung im Wohnungsbestand, der Einkommens- und Wohnsituation der Menschen, die Bautätigkeit und die Entwicklung von Bau- und Mietpreisen hat das Bundesbauministerium zusammenge4stellt. Das Kompendium «Wohnen und Bauen in Zahlen 2009/2010» liefert regional differenzierte Zahlen und kann kostenfrei beim Bürgerservice des Ministeriums angefordert werden oder im Internet heruntergeladen werden (bmvbs.de/stadt). Laut Ministerium &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/highlights/bundesbauministerium-informiert-ueber-wohnungsmarkt/">Bundesbauministerium informiert über Wohnungsmarkt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>					<strong><br />
	</strong></p>
<hr />
<p><strong>Berlin. Aktuelle Zahlen zur Entwicklung im Wohnungsbestand, der Einkommens- und Wohnsituation der Menschen, die Bautätigkeit und die Entwicklung von Bau- und Mietpreisen hat das Bundesbauministerium zusammenge4stellt. Das Kompendium «Wohnen und Bauen in Zahlen 2009/2010» liefert regional differenzierte Zahlen und kann kostenfrei beim Bürgerservice des Ministeriums angefordert werden oder im Internet heruntergeladen werden (bmvbs.de/stadt). </strong></p>
<p>Laut Ministerium hat sich der Wohnungsbestand seit 2008 nur geringfügig verändert. Die vorhandene Wohnfläche sei um 0,5 Prozent gestiegen. Derzeit kämen auf je 1000 Einwohner 488 Wohnungen. Nach Ergebnissen des Mikrozensus 2008 gibt es in Deutschland derzeit 40,1 Millionen Haushalte. Während die Zahl der Einwohner seit 2004 zurückgeht, steigt die Zahl der Haushalte wieder leicht an. </p>
<p>Im Vergleich zu den internationalen Wohnungs- und Immobilienmärkten verlaufen sowohl die als auch die Immobilienpreise in Deutschland stabil, so das Ministerium. Als Ausdruck einer allgemeinen Marktentspannung müssten die Haushalte heute durchschnittlich einen etwas geringeren Teil ihres Einkommens für die Miete aufbringen. Die Unterschiede in den Regionen seien jedoch erheblich.</p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/highlights/bundesbauministerium-informiert-ueber-wohnungsmarkt/">Bundesbauministerium informiert über Wohnungsmarkt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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		<item>
		<title>Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen ist keine haushaltsnahe Dienstleistung</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 13:55:22 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin. Grundstückseigentümer können Aufwendungen zur Überprüfung der Dichtheit der auf ihren Grundstücken befindlichen Abwasserleitungen nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Auf eine entsprechende Information der Oberfinanzdirektion Münster macht die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus Grund aufmerksam. Dagegen gelten Aufwendungen, die zur Beseitigung undichter Stellen anfielen, als haushaltsnahe Handwerkerleistung und könnten bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Grundstückseigentümer sind &#8230;</p>
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<p><strong>Berlin. Grundstückseigentümer können Aufwendungen zur Überprüfung der Dichtheit der auf ihren Grundstücken befindlichen Abwasserleitungen nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Auf eine entsprechende Information der Oberfinanzdirektion Münster macht die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus Grund aufmerksam.</strong></p>
<p>Dagegen gelten Aufwendungen, die zur Beseitigung undichter Stellen anfielen, als haushaltsnahe Handwerkerleistung und könnten bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Abwasserleitungen, die auf dem eigenen Grundstück verlaufen, nach den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen auf ihre Dichtigkeit hin zu überprüfen. Ob dies durch eine sogenannte Sichtprüfung oder eine Druckprüfung zu geschehen hat und wann diese Durchsicht spätestens vorgenommen werden muss, ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Das bundeseinheitliche Wasserhaushaltsgesetz enthält keinen Zeitpunkt, bis zu dem eine Überprüfung spätestens vorzunehmen ist. In einer entsprechenden DIN-Vorschrift heißt es, dass die Überprüfung bis spätestens 31. Dezember 2015 zu erfolgen hat.</p>
<p>Haus Grund weist darauf hin, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowohl die Dichtheitsprüfung als auch die Sanierung von Abwasserkanälen fördert.</p></p>
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		<title>BGH: Vermieter muss für Kautionszahlung insolvenzfestes Sonderkonto angeben</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 13:55:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Karlsruhe. Ein Mieter muss eine Kaution erst zahlen, wenn der Vermieter zuvor ein insolvenzfestes Sonderkonto benannt hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Ein Vermieter müsse eine ihm überlassene Mietsicherheit “getrennt von seinem Vermögen anlegen”. Das gelte unabhängig von der Anlageform. Zweck dieser Regelung sei es, die Kaution vom Vermögen des &#8230;</p>
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<p><strong>Karlsruhe. Ein Mieter muss eine Kaution erst zahlen, wenn der Vermieter zuvor ein insolvenzfestes Sonderkonto benannt hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Ein Vermieter müsse eine ihm überlassene Mietsicherheit “getrennt von seinem Vermögen anlegen”. Das gelte unabhängig von der Anlageform. Zweck dieser Regelung sei es, die Kaution vom Vermögen des Vermieters zu trennen und so – im Falle einer Insolvenz des Vermieters – vor dem Zugriff von dessen Gläubigern zu schützen.</strong></p>
<p>Dem Mieter müsse dieser Schutz “von vornherein gewährt” werden, betonte der 8. Zivilsenat des BGH. Es bestehe kein Grund, bei Beginn des Mietverhältnisses “eine Lücke zu belassen”. Dies wäre der Fall, wenn der Mieter die Kaution dem Vermieter zunächst in bar übergeben oder auf ein nicht insolvenzfestes Vermieterkonto überweisen müsste.</p>
<p>Im vorliegenden Streitfall zahlten die Mieter die vereinbarte Kaution trotz mehrfacher Aufforderung nicht. Sie beriefen sich darauf, dass eine Zahlung erst dann erfolgen müsse, wenn die Vermieter ein gesondertes Mietkautionskonto benannt und nachgewiesen hätten. Die Vermieter meinten, dass ein Mietkautionskonto nicht vorab mitgeteilt werden müsse, und kündigten in der Folge das gesamte Mietverhältnis wegen der fehlenden Kautionsleistung.</p>
<p>Aus Sicht des BGH haben die Mieter aber dadurch, dass sie die Kaution nicht zahlten, ihre Pflichten nicht verletzt. Die Kündigung der Vermieter sei unwirksam.</p>
<p>(AZ: VIII ZR 98/10 – Urteil vom 13. Oktober 2010)</p></p>
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