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	<title>Krankenkasse</title>
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	<title>Krankenkasse</title>
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		<title>Über WhatsApp mit der Krankenkasse kommunizieren</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/ueber-whatsapp-mit-der-krankenkasse-kommunizieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Apr 2017 07:33:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mehr als jeder dritte Bundesbürger steht regelmäßig in Kontakt mit seiner Krankenkasse. Fast immer greifen die Deutschen dabei zum Telefon oder schreiben einen Brief. Jeder zweite Versicherte würde jedoch lieber über moderne Kommunikationswege wie WhatsApp Angelegenheiten mit seiner Kasse klären, solange dabei keine persönlichen Daten ausgetauscht werden.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Mehr als jeder dritte Bundesbürger steht regelmäßig in Kontakt mit seiner Krankenkasse. Fast immer greifen die Deutschen dabei zum Telefon oder schreiben einen Brief. Jeder zweite Versicherte würde jedoch lieber über moderne Kommunikationswege wie WhatsApp Angelegenheiten mit seiner Kasse klären, solange dabei keine persönlichen Daten ausgetauscht werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Insbesondere junge Kunden akzeptieren es heute nicht mehr, wenn sie minutenlang in der Telefonschleife hängen oder mehrere Tage auf Antwort per Post warten müssen. Über einen Messenger-Dienst wie WhatsApp wäre die Kommunikation einfacher und schneller. Fragen beispielsweise zu Vorsorgeuntersuchungen oder Tipps zur Gesundheit auf Reisen können unkompliziert im Chat mit den Experten der Kasse beantwortet werden.</p>
<figure id="attachment_23976" aria-describedby="caption-attachment-23976" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-23976" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/04/Bild1_012_010_4c__76704.jpg" alt="" width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/04/Bild1_012_010_4c__76704.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/04/Bild1_012_010_4c__76704-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/04/Bild1_012_010_4c__76704-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-23976" class="wp-caption-text">Foto: Peter Bernik/Adobe Stock/mhplus/akz-o</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Doch bisher bietet bundesweit nur eine gesetzliche Krankenversicherung diese Möglichkeit zur mobilen Kontaktaufnahme. Seit dem Sommer können die Kunden der mhplus Krankenkasse diesen Service nutzen und Tausende haben sich inzwischen bei der Krankenversicherung über WhatsApp gemeldet.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Sicherheit in der Übertragung der Daten ist dabei gewährleistet, denn WhatsApp verschlüsselt die Daten. „Datensicherheit im persönlichen Kundendialog ist gerade für Krankenkassen ein absolutes Muss. Wir empfehlen unseren Kunden daher vorsichtshalber auch, auf die Übermittlung von schutzwürdigen persönlichen Daten per Messenger zu verzichten. Dennoch gibt es eine Vielzahl von alltäglichen Fragen und Antworten zur Krankenversicherung, die wir mit Hilfe von WhatsApp jetzt viel schneller klären können“, sagt Christian Straka, der Verantwortliche für elektronische Medien bei der mhplus. „Unsere Kunden sind begeistert von diesem Service.“</p>
<p style="text-align: justify;">Für Krankenkassen gilt ebenso wie für Unternehmen: Sie müssen auf die Bedürfnisse ihrer Kunden eingehen, auch in der Kommunikation. WhatsApp ist ein Kanal, den 35 Millionen Menschen in Deutschland bevorzugt nutzen und der auch für Kassen Chancen bietet: nämlich Nähe zum Kunden zu schaffen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: akz</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Inkontinenz: Hilfsmittel erleichtern den Alltag – Was zahlt die Krankenkasse?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/inkontinenz-hilfsmittel-erleichtern-den-alltag-was-zahlt-die-krankenkasse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Apr 2017 08:43:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Operation, Unfall oder Krankheit: Es gibt zahlreiche Auslöser dafür, dass Betroffene ihre Blase oder den Darm nicht mehr eigenständig kontrollieren können, zum Beispiel unfreiwillig Harn verlieren. Moderne Inkontinenz-Hilfsmittel geben die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das ist vielen Betroffenen natürlich wichtig.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Operation, Unfall oder Krankheit: Es gibt zahlreiche Auslöser dafür, dass Betroffene ihre Blase oder den Darm nicht mehr eigenständig kontrollieren können, zum Beispiel unfreiwillig Harn verlieren. Moderne Inkontinenz-Hilfsmittel geben die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das ist vielen Betroffenen natürlich wichtig. Norbert Bertram, Director Health Insurance von Coloplast Deutschland, erklärt, unter welchen Voraussetzungen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen – welche Rechte Patienten haben.</p>
<figure id="attachment_23973" aria-describedby="caption-attachment-23973" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-23973" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/04/Bild_010_037_4c__70601.jpg" alt="" width="620" height="412" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/04/Bild_010_037_4c__70601.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/04/Bild_010_037_4c__70601-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/04/Bild_010_037_4c__70601-300x199.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/04/Bild_010_037_4c__70601-310x205.jpg 310w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-23973" class="wp-caption-text">Foto: dessauer/fotolia.com/akz-o</figcaption></figure>
<h2 style="text-align: justify;">1. Wann zahlt die Kasse?</h2>
<p style="text-align: justify;">Der Anspruch auf Hilfsmittel wie zum Beispiel Windeln, Katheter oder Auffangbeutel ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel wenn eine Erkrankung vorliegt, bei der der Patient nur durch den Einsatz von Inkontinenz-Hilfen am täglichen Leben teilnehmen kann. Die Produkte werden vom behandelnden Arzt verschrieben.</p>
<h2 style="text-align: justify;">2. Wer ermittelt den täglichen Bedarf?</h2>
<p style="text-align: justify;">Diese Aufgabe übernehmen die Vertragspartner selbst. Wie hoch der individuelle Bedarf ist, wird in persönlichen Gesprächen mit dem Patienten geklärt.</p>
<h2 style="text-align: justify;">3. Welche Wahlfreiheiten haben Patienten?</h2>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich dürfen nur Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen die Versorgung mit Hilfsmitteln übernehmen. In der Regel hat jede Kasse eine Vielzahl von Partnern, zum Beispiel Sanitätshäuser, Homecare-Unternehmen oder Apotheken. Eine Liste lässt sich bei der Kasse erfragen. Aus dieser darf der Patient einen Anbieter beauftragen, ihm das vom Arzt verordnete Produkt zu liefern. Dieses muss jedoch grundsätzlich im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen verzeichnet sein. Weitere Infos zum Thema Hilfsmittel finden Sie unter www.coloplast.de.</p>
<h2 style="text-align: justify;">4. Muss der Patient etwas dazuzahlen?</h2>
<p style="text-align: justify;">Der Patient zahlt pro Monat zehn Prozent des Lieferwertes zu, jedoch nur maximal zehn Euro im Monat. Liegen die Zuzahlungen über zwei Prozent des Bruttoeinkommens pro Jahr, kann man sich davon befreien lassen. Bei chronisch Kranken liegt diese Grenze bei einem Prozent.</p>
<h2 style="text-align: justify;">5. Was ist der Qualitätsaufschlag?</h2>
<p style="text-align: justify;">Hin und wieder kommt es vor, dass ein Leistungsbringer den Patienten zur Zahlung eines Qualitätszuschlags oder wirtschaftlichen Aufschlags auffordert und diesen mit dem Wunsch des Kunden nach einer höherwertigen Versorgung begründet. Dies ist jedoch häufig unzulässig. Sofern der Patient aus medizinischen, beruflichen oder sozialen Gründen spezielle Hilfsmittel benötigt, die z. B. eine stärkere Saugkraft mitbringen, darf kein Aufpreis verlangt werden. Der Patient trägt die Mehrkosten dann allerdings selbst, wenn er lediglich aus Komfortgründen ein höherwertiges Hilfsmittel wünscht als im Rezept verzeichnet steht.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: akz</em></p>
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		<item>
		<title>Welche Versicherungen brauchen Studienanfänger?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/welche-versicherungen-brauchen-studienanfaenger/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Oct 2016 07:29:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Köln - Für rund 850.000 Jugendliche geht es in diesen Tagen mit dem Studium los. Der neue Lebensabschnitt ist spannend,  aber vor allem zu Anfang auch etwas kompliziert. Neben der Studienorganisation muss man sich oft um eine neue Bleibe und neue Kontakte kümmern. Auf der Strecke bleiben dann oft unbequeme Themen wie Finanzen oder Versicherungen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Köln</strong> &#8211; Für rund 850.000 Jugendliche geht es in diesen Tagen mit dem Studium los. Der neue Lebensabschnitt ist spannend, aber vor allem zu Anfang auch etwas kompliziert. Neben der Studienorganisation muss man sich oft um eine neue Bleibe und neue Kontakte kümmern. Auf der Strecke bleiben dann oft unbequeme Themen wie Finanzen oder Versicherungen. Für alle Erstsemester gibt es deshalb eine kurze Übersicht, welche Versicherungen die angehenden Bachelors und Bachelorettes brauchen und wie das eigentlich alles so funktioniert:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Krankenversicherung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer sich an einer Uni in Deutschland einschreibt, ist automatisch verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. Besteht aber die Möglichkeit einer Familienversicherung über die Eltern oder – sofern schon vorhanden – den Ehepartner, ist es möglich bis zum 25. Lebensjahr dort mitversichert zu sein. Mit Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst verlängert sich diese Frist um die entsprechende Dienstzeit. Ab 25 Jahren schließt man dann einen eigenen Vertrag in der GKV ab, dazu gibt es vergünstigte Studententarife.</p>
<p style="text-align: justify;">Möchte man zu Studiumsbeginn allerdings weiterhin oder sich nun neu privat versichern, muss man sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Dazu wird mithilfe einer Bescheinigung von der privaten Krankenkasse bei der gesetzlichen Krankenkasse ein sogenannter „Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht&#8220; gestellt. Das Schreiben legt man dann am besten schon bei der Einschreibung vor. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist allerdings noch in den ersten drei Monaten nach der Einschreibung möglich.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ausnahme 1:</strong> Wer ein duales Studium absolviert, arbeitet und bekommt Gehalt, deshalb sind Duale Studierende schon von Beginn an in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt auch für Studierende, die während des Studiums regelmäßig mehr verdienen als 415 Euro (bei einem Mini-Job 450 Euro).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ausnahme 2:</strong> Wer etwas länger studiert, ist nach 14 Semestern oder ab 30 Jahren nicht mehr als Student versicherungspflichtig, sondern muss sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Nur wer wegen besonderer Gründe sein Studium verlängert hat, wie die Geburt eines Kindes oder eine schwere Krankheit, bekommt noch etwa Aufschub.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Private Haftpflichtversicherung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die wohl wichtigste Versicherung sollte einfach jeder Studierende haben: Ob man dem Kumpel aus Versehen Bier über das neue Smartphone kippt oder der Freundin eine teure Tasche ruiniert, Schäden am Eigentum anderer oder sogar anderen Personen sind oft schnell passiert und können ganz schön teuer werden. In der Regel ist man bis zum Abschluss der ersten Ausbildung, dazu zählt auch ein (Erst-)Studium noch über die Eltern mitversichert. Dies gilt auch, wenn man an einem fremden Ort studiert und dort eine eigene Wohnung hat. Vorsicht: Wer nach dem Abitur erst mal für eine längere Zeit reisen will oder eine Auszeit nimmt, sollte prüfen, ob der Schutz über die elterliche Police auch dafür und vor allem für das Ausland gilt. Denn der Einschluss über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern gilt nur wenn das Studium unmittelbar nach dem Abitur aufgenommen wird. Dabei wird eine 12-monatige Wartezeit bis zum Studienbeginn aber meist toleriert. Ein weiterer Tipp: Wer eine Ausbildung macht, sollte darauf achten, dass der Tarif auch die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht inklusive der Beschädigung von Lehrgeräten und Maschinen einschließt.</p>
<p style="text-align: justify;">„Im privaten Bereich ist es empfehlenswert, wenn in dem Tarif auch der Verlust von „fremden privaten&#8220; Schlüsseln enthalten ist, das impliziert nämlich auch die Schlüssel von Mietwohnungen, die man selbst bewohnt. Ebenfalls empfehlenswert ist auch die Absicherung von Mietsachschäden &#8211; nicht nur am Gebäude sondern auch an beweglichen Sachen, wie der Einrichtung. Macht man also in seiner möbliert gemieteten Wohnung oder WG etwas aus Unachtsamkeit kaputt, kümmert sich die Privat-Haftpflichtversicherung darum&#8220;, erklärt Konrad Göbel, Haftpflichtexperte bei der Gothaer.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Hausratversicherung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die wenigsten Studierenden haben Luxusmöbel, dennoch können beispielsweise mit Laptop, Fernseher und teuren Lautsprechern schon Summen zusammenkommen, die man bei Verlust durch Feuer oder Leitungswasserschäden nicht einfach so aus der Portokasse zahlt. Meist ist man mit seinem Hausrat – auch wenn man woanders wohnt, aber noch keinen eigenen Hausstand gegründet hat – während des Studiums in der Versicherung der Eltern miteingeschlossen, hier gilt aber: prüfen. Besonders wichtig ist bei einer Hausratversicherung, dass auch Überspannungsschäden durch Blitzschlag abgedeckt sind. Die legen Laptop und Co nämlich sonst schnell lahm.</p>
<p style="text-align: justify;">Fast jeder Studierende hat auch ein Fahrrad – wenn das wegkommt, sind die Klagen immer groß. Clever ist, wer darauf achtet, dass der Drahtesel auch in der Hausratversicherung eingeschlossen ist. „Achtung: Will man das Fahrrad nicht nur im eigenen Fahrradkeller, sondern auch an der Uni oder dem Bahnhof sicher wissen, braucht man oft eine extra Fahrradklausel. Diese greift dann aber auch überall und &#8211; vorausgesetzt es gilt keine Nachtzeitregelung &#8211; rund um die Uhr&#8220;, rät Petra Schindler, die bei der Gothaer Expertin für Hausratversicherungen ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Berufsunfähigkeitsversicherung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Leidiges Thema, aber wirklich wichtig: Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer so krank wird, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, bekommt dann finanzielle Unterstützung. Schließt man eine BU während des Studiums ab, ist es vorteilhaft, wenn der versicherte „Beruf&#8220; bereits auf das spätere Tätigkeitsfeld als Akademiker ausgerichtet. Das ist meist preisgünstiger als die pauschale Einstufung als „Student&#8220;. Wer später einen anderen beruflichen Weg einschlägt, muss das weder melden, noch später mehr zahlen. Viele Versicherer bieten Starter-Optionen an, bei denen am Anfang weniger gezahlt wird und dann der Vertrag zum Berufsbeginn ansteigt. Spezielle Nachversicherungsmöglichkeiten sorgen dafür, dass später die Berufsunfähigkeitsrente mit dem Einkommen wächst.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Gothaer Finanzholding AG</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>DAK-Gesundheit startet bessere Diabetesversorgung</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/dak-gesundheit-startet-bessere-diabetesversorgung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Jun 2015 08:45:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Abbott]]></category>
		<category><![CDATA[DAK-Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Diabetesversorgung]]></category>
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		<category><![CDATA[Spezial-Sensor]]></category>
		<category><![CDATA[Zuckerwerte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die DAK-Gesundheit hat ihr neues Projekt zur besseren Diabetesversorgung gestartet. Seit Mitte Juni nutzen die ersten 1.000 Versicherten, die schwer an Diabetes erkrankt sind, einen Spezial-Sensor der Firma Abbott. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/dak-gesundheit-startet-bessere-diabetesversorgung/">DAK-Gesundheit startet bessere Diabetesversorgung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Seit Mitte Juni messen 1.000 ausgewählte Patienten ihre Zuckerwerte mit einem Spezial-Sensor der Firma Abbott</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die DAK-Gesundheit hat ihr neues Projekt zur besseren Diabetesversorgung gestartet. Seit Mitte Juni nutzen die ersten 1.000 Versicherten, die schwer an Diabetes erkrankt sind, einen Spezial-Sensor der Firma Abbott. Das innovative System „FreeStyle Libre&#8220; ermöglicht den Patienten das Zuckermessen mit einem diskreten Scan und bietet einen umfassenden Einblick in den Glukoseverlauf. Die Krankenkasse weitet das besondere Angebot noch aus: Bis Jahresende profitieren davon insgesamt bis zu 7.000 DAK-Versicherte.</p>
<p style="text-align: justify;">„Wir wollen die Diabetes-Versorgung in Deutschland entscheidend voranbringen. Deshalb haben wir als erste große Kasse ein Versorgungsprojekt mit FreeStyle Libre aufgelegt&#8220;, erklärt Dr. Jan Helfrich, Leiter der Abteilung für ärztliche Leistungen bei der DAK-Gesundheit. Seit Mitte Juni ist die Bestellplattform der Firma Abbott exklusiv für Patienten aus dem DAK-Versorgungsprojekt geöffnet. Die Kasse übernimmt bei ihnen die Kosten für das Mess-System als freiwillige Leistung.</p>
<figure id="attachment_13758" aria-describedby="caption-attachment-13758" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-13758" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/06/cookielogin.jpg" alt="Quelle: DAK-Gesundheit/iStock" width="620" height="399" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/06/cookielogin.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/06/cookielogin-150x97.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/06/cookielogin-300x193.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-13758" class="wp-caption-text">Quelle: DAK-Gesundheit/iStock</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Geeignete Kandidaten ermittelt die DAK-Gesundheit maschinell anhand medizinischer Kriterien aus den Gesundheitsprogrammen Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2. „Wir schreiben Menschen an, die besonders unter der Erkrankung leiden&#8220;, so Helfrich. Das Projekt soll Erkenntnisse aus dem Versorgungsalltag bringen, die den Einzug des innovativen Mess-Systems in die Regelversorgung möglicherweise beschleunigen können. „Das Interesse bei unseren Diabetikern ist jedenfalls groß&#8220;, sagt Helfrich. „Die große Mehrheit der Angeschriebenen möchte den High-Tech-Sensor haben.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">Der münzgroße Sensor wird am Oberarm getragen. Er misst über einen feinen Faden an seiner Unterseite den Zuckerwert in der Zwischenzellflüssigkeit des Unterhautfettgewebes. Der Patient muss sich nicht mehr routinemäßig stechen, um seine Werte über das Blut zu bestimmen. Er kann mit einem kleinen Lesegerät jederzeit den Sensor abscannen und so völlig schmerzfrei seinen Zucker überprüfen. Der High-Tech-Sensor kann bis zu 14 Tage lang getragen werden, auch beim Sport und beim Baden. Bis zu einem Meter Tiefe ist er rund 30 Minuten wasserfest.</p>
<p style="text-align: justify;">Abbott Diabetes Care ist ein führendes Unternehmen in der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung für Systeme zur Blutzucker- und Glukosekontrolle, die Diabetiker dabei unterstützen, besser mit ihrer Erkrankung zu leben.</p>
<p style="text-align: justify;">Die DAK-Gesundheit ist eine der größten gesetzlichen Kassen in Deutschland und versichert 6,2 Millionen Menschen. Sie hat einen besonderen Qualitäts- und Innovationsanspruch und kümmert sich vorausschauend um die Versorgung ihrer Versicherten.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: DAK-Gesundheit</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/dak-gesundheit-startet-bessere-diabetesversorgung/">DAK-Gesundheit startet bessere Diabetesversorgung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Beitragssatz der BKK ProVita wird ab Januar sinken</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/beitragssatz-der-bkk-provita-wird-ab-januar-sinken/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Nov 2014 12:24:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Highlights]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas Schöfbeck]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragssatz der BKK ProVita]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragssatz-Senkung]]></category>
		<category><![CDATA[der Vorstand der BKK ProVita]]></category>
		<category><![CDATA[Gestaltung des Beitragssatzes]]></category>
		<category><![CDATA[GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Zusatzbeitrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bergkirchen. Die BKK ProVita wird ihre beitragspflichtigen Mitglieder entlasten und ab 1. Januar 2015 ihren Beitragssatz senken. "Neben der sehr guten Versorgung einer gesetzlichen Krankenkasse und unseren zahlreichen zusätzlichen Leistungen bieten wir unseren Versicherten finanzielle Vorteile. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/beitragssatz-der-bkk-provita-wird-ab-januar-sinken/">Beitragssatz der BKK ProVita wird ab Januar sinken</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Bergkirchen. Die BKK ProVita wird ihre beitragspflichtigen Mitglieder entlasten und ab 1. Januar 2015 ihren Beitragssatz senken.</p>
<p style="text-align: justify">&#8222;Neben der sehr guten Versorgung einer gesetzlichen Krankenkasse und unseren zahlreichen zusätzlichen Leistungen bieten wir unseren Versicherten finanzielle Vorteile. Seit 2011 haben wir in jedem Jahr eine Prämie ausgeschüttet, die Prämienzahlung für 2014 erfolgt noch im Dezember. Ab 2015 werden wir den Beitragssatz senken&#8220;, sagt Andreas Schöfbeck, der Vorstand der BKK ProVita.</p>
<figure id="attachment_6978" aria-describedby="caption-attachment-6978" style="width: 265px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/Andreas-Schöfbeck-2.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-6978" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/Andreas-Schöfbeck-2-265x400.jpg" alt="Bild: Vorstand Andreas Schöfbeck." width="265" height="400" /></a><figcaption id="caption-attachment-6978" class="wp-caption-text">Bild: Vorstand Andreas Schöfbeck.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Neues Gesetz ermöglicht Gestaltung des Beitragssatzes</p>
<p style="text-align: justify">Möglich wird die Beitragssatz-Senkung durch ein neues Gesetz. Ab 2015 tritt das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) in Kraft. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung wird von aktuell 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt. Die Krankenkassen haben dann die Möglichkeit, einen einkommensabhängigen, kassenindividuellen Zusatzbeitrag zu erheben. Es wird erwartet, dass alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben werden.</p>
<p style="text-align: justify">Beitragssatz sinkt bei BKK ProVita</p>
<p style="text-align: justify">Heute steht bereits fest, dass die BKK ProVita einen Zusatzbeitragssatz ansetzen wird, der niedriger als 0,9 Prozent ist. Dies bedeutet, dass der Beitragssatz zur Krankenversicherung im Vergleich zu dem aktuell gültigen, allgemeinen Beitragssatz von 15,5 Prozent in jedem Fall sinken wird. Diese Vergünstigung kommt ausschließlich den Versicherten zugute, da der Zusatzbeitragssatz von den Arbeitnehmern allein zu tragen ist.</p>
<p style="text-align: justify">Beitragssatz der BKK ProVita wird im Dezember bekanntgegeben</p>
<p style="text-align: justify">Die Entscheidung über die Höhe des Zusatzbeitragssatzes der BKK ProVita wird der Verwaltungsrat der Kasse am 15.12.2014 treffen. Noch im Dezember werden alle Mitglieder schriftlich über den neuen Beitragssatz informiert.</p>
<p style="text-align: justify">Beste Leistungen &#8211; niedriger Beitragssatz bei der BKK ProVita</p>
<p style="text-align: justify">Das neue Gesetz soll den Wettbewerb unter den Krankenkassen fördern. Dies wird sich zum einen in der Höhe des Beitragssatzes und zum anderen in den Zusatzleistungen der Kassen auswirken.</p>
<p style="text-align: justify">Hintergrund:</p>
<p style="text-align: justify">Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % wird den Krankenkassen nicht ausreichen, um ihre Ausgaben zu decken. Der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt hat bereits ermittelt, dass die Kassen zur Kostendeckung im nächsten Jahr einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 0,9 Prozent erheben müssen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat daraufhin für das Jahr 2015 den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz gemäß Paragraph 242a SGB V auf 0,9 Prozent festgelegt.</p>
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