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	<title>Hausratversicherung</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Hausratversicherung</title>
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	<item>
		<title>Die Top 5 Versicherungen für ein sorgenfreies Zuhause</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Annalena Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Jul 2023 11:02:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Haftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Hausratversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Kfz-Haftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In diesem Artikel stellen wir Ihnen die Top 5 Versicherungen vor, die Ihnen einen sorgenfreien Start in Ihr neues Zuhause ermöglichen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/die-top-5-versicherungen-fuer-ein-sorgenfreies-zuhause/">Die Top 5 Versicherungen für ein sorgenfreies Zuhause</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Von Hausrat- bis zur Haftpflichtversicherung gibt es viele Optionen, die Ihnen dabei helfen können, sich vor unvorhergesehenen Ereignissen zu schützen. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die Top 5 Versicherungen vor, die Ihnen einen sorgenfreien Start in Ihr neues Zuhause ermöglichen.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Warum eine Versicherung für Ihr neues Zuhause wichtig ist</h3>
<p style="text-align: justify;">Versicherungen für Ihr neues Zuhause ist von großer Bedeutung, um Ihnen ein sorgenfreies Leben zu ermöglichen. Ein unvorhergesehenes Ereignis wie ein Brand oder <a href="https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/gebaeudeversicherung-fuer-einsteiger-worauf-muss-ich-achten-und-wie-finde-ich-das-beste-angebot/">Wasserschaden</a> kann schnell hohe finanzielle Kosten verursachen und Ihre Pläne für die Zukunft beeinträchtigen. Eine gute Versicherung schützt Sie vor diesen unerwarteten Ausgaben und gibt Ihnen das nötige Sicherheitsnetz, um Ihr neues Zuhause genießen zu können. Es ist wichtig, sich Zeit zu nehmen, um die richtige Versicherung auszuwählen und sicherzustellen, dass sie Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Bevor Sie eine Versicherung abschließen, sollten Sie die verschiedenen Optionen vergleichen und sorgfältig überprüfen, welche Deckungen und Ausschlüsse enthalten sind. Eine gründliche Recherche und Beratung durch einen Experten können Ihnen dabei helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen und die beste Versicherung für Ihr neues Zuhause zu finden. Denken Sie daran: Eine gute Versicherung ist eine Investition in Ihre Zukunft und bietet Ihnen den Schutz, den Sie brauchen, um mit Zuversicht in Ihr neues Leben zu starten.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Die Top 5 Versicherungen für den sorgenfreien Start in Ihr neues Zuhause</h3>
<p style="text-align: justify;">Welche Versicherungen sind wirklich notwendig? Hier sind die Top 5 Versicherungen, die Ihnen einen sorgenfreien Start in Ihr neues Zuhause ermöglichen:</p>
<p style="text-align: justify;">
<strong>1. </strong>Hausratversicherung: Diese Versicherung schützt Ihre Möbel, Elektronik und andere persönliche Gegenstände vor Diebstahl, Feuer und Wasser.<br />
<strong>2.</strong> Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist unerlässlich, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung besitzen. Sie schützt Sie vor Ansprüchen Dritter im Falle von Unfällen oder Schäden.<br />
<strong>3.</strong> Wohngebäudeversicherung: Wenn Sie ein Haus besitzen, sollten Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Diese deckt Schäden am Gebäude selbst ab, wie beispielsweise durch Feuer oder Sturm.<br />
<strong>4.</strong> Rechtsschutzversicherung: Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen helfen, sich gegen rechtliche Probleme zu verteidigen, z.B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Mietproblemen.<br />
<strong>5.</strong> Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist besonders wichtig, wenn Sie ein Haus finanzieren müssen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit können Sie so weiterhin Ihre monatlichen Raten zahlen und bleiben finanziell abgesichert.</p>
<p style="text-align: justify;">Bevor Sie sich versichern lassen, sollten Sie sich genau informieren und Angebote vergleichen. Achten Sie darauf, dass die Versicherungen zu Ihren Bedürfnissen passen und dass Sie nicht zu viel zahlen. Eine gute Versicherung kann Ihnen finanziell helfen und Ihnen ein sicheres Gefühl geben – ein wichtiger Schutz für Ihr neues Zuhause.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Wie Sie die richtige Versicherung finden und was Sie beachten sollten, bevor Sie sich versichern lassen</h2>
<p style="text-align: justify;">Bevor Sie sich für eine Versicherung entscheiden, sollten Sie sich zunächst über Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen im Klaren sein. Eine umfassende Wohngebäudeversicherung ist beispielsweise unerlässlich, um Ihr Zuhause vor Schäden durch Feuer, Wasser oder Sturm zu schützen. Doch auch eine Hausratversicherung kann sinnvoll sein, um Ihre Wertgegenstände und Einrichtungsgegenstände abzusichern. Wenn Sie ein Auto besitzen, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und eine Vollkaskoversicherung bietet zusätzlichen Schutz vor Schäden am eigenen Fahrzeug. Bei der Auswahl einer Versicherung sollten Sie außerdem auf die Vertragsbedingungen achten und gegebenenfalls verschiedene Angebote vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Eine gute Versicherung kann Ihnen im Ernstfall finanziell helfen und Ihnen somit ein sorgenfreies Leben in Ihrem neuen Zuhause ermöglichen.</p>
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		<title>Hausratversicherung regelmäßig prüfen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/hausratversicherung-regelmaessig-pruefen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Nov 2017 09:11:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Berechnungsmethode]]></category>
		<category><![CDATA[Hausratversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungssumme]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was haben ein neuer Ultra HD-Fernseher, ein neues Kinderzimmer, der erste Kaffeevollautomat und die erste hochprofessionelle Küchenmaschine gemeinsam? Sie können dazu führen, dass der Wert des Hausrates nicht mehr mit der Versicherungssumme der Hausratversicherung übereinstimmt. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Was haben ein neuer Ultra HD-Fernseher, ein neues Kinderzimmer, der erste Kaffeevollautomat und die erste hochprofessionelle Küchenmaschine gemeinsam? Sie können dazu führen, dass der Wert des Hausrates nicht mehr mit der Versicherungssumme der Hausratversicherung übereinstimmt. Im Schadensfall droht dann eine anteilige Kürzung wegen Unterversicherung. Eine Grundregel lautet: „Alles das, was bei einem Umzug mitgenommen werden kann, zählt als Hausrat“, erklärt die uniVersa. Die einzelnen Gegenstände sollten mit dem jeweiligen Neuwert in einer Liste erfasst und zur Versicherungssumme zusammenaddiert werden. Wem das zu umständlich ist, kann beim Versicherer nachfragen, ob es eine erleichterte Berechnungsmethode gibt. Die uniVersa verzichtet beispielsweise auf die Anrechnung einer Unterversicherung, wenn pro Quadratmeter mindestens 650 Euro versichert werden. Bei einer Wohnfläche von 70 Quadratmetern sind dies 45.500 Euro Versicherungssumme. Bis zu diesem Wert ist der Hausrat dann gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert, ohne dass eine Unterversicherung geprüft wird. Auf Wunsch können auch Fahrraddiebstahl und Naturgefahren, wie Überschwemmung und Rückstau, extra mitversichert werden.</p>
<figure id="attachment_31750" aria-describedby="caption-attachment-31750" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-31750" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/11/presse-universa_haus_anschnitt_gross-3.jpg" alt="Hausratversicherung regelmäßig prüfen " width="620" height="493" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/11/presse-universa_haus_anschnitt_gross-3.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/11/presse-universa_haus_anschnitt_gross-3-150x119.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/11/presse-universa_haus_anschnitt_gross-3-300x239.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-31750" class="wp-caption-text">Foto: uniVersa</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: uniVersa Krankenversicherung a.G</em></p>
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		<item>
		<title>Welche Versicherungen brauchen Studienanfänger?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/versicherungen-vorsorge/welche-versicherungen-brauchen-studienanfaenger-2/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Oct 2017 07:46:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeitsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Hausratversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensabschnitt]]></category>
		<category><![CDATA[Studienanfänger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Köln - Mit dem Start in das Wintersemester 2017/2018 beginnt in diesen Tagen für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Vor allem zum Studienstart ist es oft etwas kompliziert: Neben der Organisation des Studiums muss man sich um eine neue Bleibe kümmern und neue Kontakte knüpfen. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Köln</strong> &#8211; Mit dem Start in das Wintersemester 2017/2018 beginnt in diesen Tagen für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Vor allem zum Studienstart ist es oft etwas kompliziert: Neben der Organisation des Studiums muss man sich um eine neue Bleibe kümmern und neue Kontakte knüpfen. Unbequeme Themen wie Finanzen oder Versicherungen bleiben da regelmäßig auf der Strecke. Für alle Erstsemester gibt es deshalb eine kurze Übersicht, worauf sie achten sollten:</p>
<h2 style="text-align: justify;">Fast schon unverzichtbar – eine Private Haftpflichtversicherung</h2>
<p style="text-align: justify;">Ob man dem Kumpel aus Versehen Bier über das Smartphone kippt oder der Freundin eine teure Tasche ruiniert – Schäden am Eigentum anderer sind schnell passiert und können ziemlich teuer werden. Eine Private Haftpflichtversicherung ist daher fast schon unverzichtbar, wenn man nicht auf den Kosten sitzen bleiben will.</p>
<p style="text-align: justify;">In der Regel sind junge Menschen bis zum Abschluss der ersten Ausbildung – dazu zählt auch ein (Erst-)Studium – noch über die Eltern mitversichert. Das gilt auch, wenn man an einem fremden Ort studiert und dort eine eigene Wohnung hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Aber Vorsicht: Der Einschluss über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern gilt nur, wenn das Studium unmittelbar nach dem Abitur aufgenommen wird. Dabei wird eine 12-monatige Wartezeit bis zum Studienbeginn aber meist toleriert. Ein weiterer Tipp: Wer eine Ausbildung macht, sollte darauf achten, dass der Tarif auch die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht inklusive einer möglichen Beschädigung von Lehrgeräten und Maschinen einschließt.</p>
<p style="text-align: justify;">„Im privaten Bereich ist es empfehlenswert, wenn in dem Tarif auch der Verlust von ,fremden privaten‘ Schlüsseln enthalten ist. Das impliziert nämlich auch die Schlüssel von Mietwohnungen, die man selbst bewohnt“, erklärt Konrad Göbel, Haftpflichtexperte bei der Gothaer. „Ebenfalls empfehlenswert ist die Absicherung von Mietsachschäden – nicht nur am Gebäude, sondern auch an beweglichen Sachen wie der Einrichtung. Macht man also in seiner möbliert gemieteten Wohnung oder WG etwas aus Unachtsamkeit kaputt, kümmert sich die Privat-Haftpflichtversicherung.“</p>
<h2 style="text-align: justify;">Hausratversicherung – auf Einschluss der Fahrradklausel achten</h2>
<p style="text-align: justify;">Die wenigsten Studierenden haben Luxusmöbel und dennoch können mit Laptop, Fernseher oder teuren Lautsprechern schon Summen zusammenkommen, die man bei Verlust durch Feuer oder Leitungswasserschäden nicht einfach aus der Portokasse zahlt. In den meisten Fällen sind Studenten mit ihrem Hausrat während des Studiums in die Versicherung der Eltern eingeschlossen – auch wenn sie woanders wohnen, aber noch keinen eigenen Hausstand gegründet haben. Aber hier gilt ebenfalls: prüfen! Besonders wichtig bei einer Hausratversicherung ist, dass Überspannungsschäden durch Blitzschlag abgedeckt sind, falls zum Beispiel der Laptop einmal lahmgelegt werden sollte.</p>
<p style="text-align: justify;">Fast jeder Student hat ein Fahrrad. Clever ist, wer darauf achtet, dass der Drahtesel in der Hausratversicherung eingeschlossen ist. „Will man das Fahrrad nicht nur im eigenen Fahrradkeller, sondern auch an der Uni oder dem Bahnhof sicher wissen, braucht man oft eine extra Fahrradklausel. Diese greift dann aber auch überall und – vorausgesetzt es gilt keine Nachtzeitregelung – rund um die Uhr“, erklärt Petra Schindler, die bei der Gothaer Expertin für Hausratversicherungen ist.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Berufsunfähigkeitsversicherung – je früher, desto günstiger</h2>
<p style="text-align: justify;">Ein leidiges, aber wichtiges Thema: die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer so krank wird, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, bekommt dann finanzielle Unterstützung. Schließt man eine BU während des Studiums ab, ist es vorteilhaft, wenn der angegebene Beruf bereits auf das spätere Tätigkeitsfeld als Akademiker ausgerichtet ist. Das ist meist preisgünstiger als die pauschale Einstufung als Student. Wer später einen anderen beruflichen Weg einschlägt, muss das weder melden, noch mehr zahlen. Viele Versicherer bieten Starter-Optionen an, bei denen am Anfang geringere Beiträge anfallen und zum Berufsstart ansteigen. Spezielle Nachversicherungsmöglichkeiten sorgen dafür, dass die Berufsunfähigkeitsrente mit dem Einkommen wächst.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Gothaer Finanzholding AG</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wenn Langfinger im Urlaub zuschlagen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wenn-langfinger-im-urlaub-zuschlagen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jul 2017 07:29:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Diebstahl]]></category>
		<category><![CDATA[Hausratversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubslaune]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Coburg - Die Koffer sind gepackt und der Wetterdienst meldet Traumwetter am Urlaubsort. Was soll einem da im Urlaub die Laune verderben? Doch leider schützen auch die schönsten Wochen des Jahres nicht vor Langfingern. Wer einmal im leer geräumten Hotelzimmer gestanden hat, weiß wie schnell die Urlaubslaune verflogen sein kann.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wenn-langfinger-im-urlaub-zuschlagen/">Wenn Langfinger im Urlaub zuschlagen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Coburg</strong> &#8211; Die Koffer sind gepackt und der Wetterdienst meldet Traumwetter am Urlaubsort. Was soll einem da im Urlaub die Laune verderben? Doch leider schützen auch die schönsten Wochen des Jahres nicht vor Langfingern. Wer einmal im leer geräumten Hotelzimmer gestanden hat, weiß wie schnell die Urlaubslaune verflogen sein kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Die HUK-COBURG rät, einen kühlen Kopf zu behalten. Die Hausratversicherung schließt in der Regel eine weltweit gültige Außenversicherung mit ein, die schützt in erster Linie gegen Einbruchdiebstahl und Raub. Einbruchdiebstahl heißt: Ein Dieb bricht entweder gewaltsam die Tür eines Hotelzimmers oder einen im Zimmer stehenden Schrank auf. Von Raub spricht man, wenn einem mit Gewalt etwas weggenommen wird. &#8211; Hat ein Dieb das Zimmer ausgeräumt, genügt es nicht, den Schaden seiner Versicherung zu melden: Die Polizei am Urlaubsort muss eingeschaltet werden.</p>
<figure id="attachment_31511" aria-describedby="caption-attachment-31511" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-31511" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/07/image004-6.jpg" alt="" width="620" height="421" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/07/image004-6.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/07/image004-6-150x102.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/07/image004-6-300x204.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/07/image004-6-110x75.jpg 110w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-31511" class="wp-caption-text">Foto: HUK-COBURG</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht allein auf das Hotelzimmer: Wird das Auto zum Beispiel auf einer Urlaubsfahrt kurzfristig in der Tiefgarage eines Hotels geparkt und aufgebrochen, ist der Hausrat auch hier mitversichert. In einigen Fällen gilt diese Regelung auch für Fahrzeuge, die im Freien geparkt werden. Da jedoch nicht alle Unternehmen diesen Schutz gewähren, bringt ein Blick in die Bedingungen oder das Gespräch mit dem Versicherer Gewissheit.</p>
<p style="text-align: justify;">Zudem beschränkt sich der Versicherungsschutz nicht allein auf gängige Haushaltsgegenstände: Auch eigene Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie die dazugehörigen Motoren sind mitversichert. Selbst Flugdrachen und Surfgeräte werden ersetzt, wenn sie verschwinden. Vorausgesetzt natürlich, dass auch sie durch Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet wurden.</p>
<p style="text-align: justify;">Dem Versicherungsschutz sind jedoch Grenzen gesetzt: In der Regel liegt die Obergrenze bei maximal vierzig Prozent der Versicherungssumme, höchstens jedoch 25.000 Euro. Da der Versicherungsschutz mittlerweile von Unternehmen zu Unternehmen variieren kann, sollte jeder, bevor er in den Urlaub startet, sich bei seiner Versicherung erkundigen, wie der individuelle Schutz ausschaut.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: HUK-COBURG</em></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Sorgenfrei zur Grillparty: Wer haftet bei Grillunfällen?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/sorgenfrei-zur-grillparty-wer-haftet-bei-grillunfaellen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Jul 2017 08:02:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Brandwunden]]></category>
		<category><![CDATA[GothaerVersicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Grillunfällen]]></category>
		<category><![CDATA[Haftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Hausratversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Köln – Das Ende eines perfekten Sommertages: Grillgeruch in der Nase, ein kühles Getränk in der Hand und die letzten Sonnenstrahlen genießen. Doch der Grillspaß kann schnell verglühen – zum Beispiel, wenn ein Unfall mit offenem Feuer passiert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/sorgenfrei-zur-grillparty-wer-haftet-bei-grillunfaellen/">Sorgenfrei zur Grillparty: Wer haftet bei Grillunfällen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Köln</strong> – Das Ende eines perfekten Sommertages: Grillgeruch in der Nase, ein kühles Getränk in der Hand und die letzten Sonnenstrahlen genießen. Doch der Grillspaß kann schnell verglühen – zum Beispiel, wenn ein Unfall mit offenem Feuer passiert.</p>
<p style="text-align: justify;">Ob Brandwunden oder entflammte Sommer-Deko – hier gibt es Antworten, was beim Braten im Freien so alles passieren kann und wer im Ernstfall für den Schaden aufkommt.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Auf Brandbeschleuniger verzichten und entspannt grillen</h2>
<p style="text-align: justify;">Rund 4.000 Grillunfälle pro Jahr trüben das Grillvergnügen in Deutschland, davon rund 500 mit besonders schweren Verbrennungen. Dies verzeichnet die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV). Schuld daran sind in drei Viertel der Fälle flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin, die ungeduldige Grillfans gleich nachgießen, wenn die Kohle nicht sofort brennt. Doch das führt oft zu einer Verpuffung mit einer bis zu drei Meter hohen Stichflamme. „Zwar zahlt die Krankenversicherung die Arzt- oder Krankenhauskosten, doch Spätfolgen von Verbrennungen können auch lebenslange Narben sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Vor allem Gesicht und Arme sind in vielen Fällen betroffen&#8220;, erklärt Ralf Mertke, Unfallexperte der Gothaer Versicherung. Ein solcher Grillunfall kann langwierige kosmetische Operationen nötig machen. Da Grillen in den meisten Fällen auch ein Privatvergnügen ist, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. „Eine private Unfallversicherung hingegen deckt einen Großteil der Kosten bei eventuellen Spätfolgen und hilft bei der Finanzierung teurer Spezialbehandlungen&#8220;, so Mertke.</p>
<p style="text-align: justify;">Vor allem Kinder stehen im Gefahrenfokus: Beim Ballspielen oder Toben ist ein Grill schnell umgeworfen, auch vor dem Anfassen der heißen Gegenstände müssen die Grillmeister in spe gewarnt werden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Der perfekte Ort zum Grillen – nur unter freiem Himmel</h2>
<p style="text-align: justify;">Während man sich noch überlegt, ob Barbecue-Sauce oder Ketchup besser zum Steak passen, steht plötzlich die Markise in Flammen. Wer den Grill auf der Terrasse oder dem Balkon benutzt, muss damit rechnen, dass durch die Hitzeentwicklung oder Flammen die Markise oder ein Sonnenschirm in Brand geraten. Daher sollte man immer unter freiem Himmel grillen. Vorsicht ist auch bei Sommerdekoration wie Lampions oder Girlanden geboten. Diese sollten niemals über dem Grill hängen, sondern immer mindestens in drei Metern Abstand. Zu schnell gerät sonst das dünne Papier in Brand und entzündet weitere Gegenstände oder wird für Personen zur Gefahr. Kommt es trotzdem zu einem Brand, greifen verschiedene Versicherungen:</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><strong>Markise:</strong> Beim Eigentümer deckt das die Wohngebäude-, bei einem Mieter die Privat-Haftpflichtversicherung.</li>
<li style="text-align: justify;"><strong>Sonnenschirm oder Gartenmöbel:</strong> Diese zählen zum Hausrat. Auch wenn sie draußen auf dem Balkon oder auf der unmittelbar an das Gebäude anschließenden Terrasse aufbewahrt werden, greift die Hausratversicherung.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Es sollte jedenfalls bei jedem Grillfest Standard sein, immer einen Eimer Wasser griffbereit stehen zu haben.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Hilfsbereite Gäste: Wenn mal etwas schief geht</h2>
<p style="text-align: justify;">Wer sich als Gast auf einer Grillparty an das Gerät stellt und dabei aus Versehen Gegenstände in Brand setzt oder sogar Personen verletzt, kann sich auf seine Privat-Haftpflichtversicherung verlassen. Doch nicht nur der Verursacher, auch die anderen Gäste sind in der Pflicht: Wer gefährliches Verhalten nicht verhindert, kann ebenfalls für einen Schaden verantwortlich gemacht werden. Darauf weist der Bund der Versicherten hin.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Heiße Asche unbedingt auskühlen lassen</h2>
<p style="text-align: justify;">Ist das Grillgut verzehrt, darf man die heiße Asche auf keinen Fall in die Mülltonne entsorgen. Denn auch wenn man sie nicht sieht: Glutnester können sich darin noch bis zu drei Tage halten und im schlimmsten Fall einen Brand verursachen. Daher die Glut entweder ausgiebig in einem Eimer Wasser ablöschen oder im Park in den dafür vorgesehenen Tonnen entsorgen. Den Grill auch niemals zum Auskühlen in die Wohnung stellen. Werden die Fenster geschlossen, besteht erhöhte Erstickungsgefahr durch Kohlenmonoxid.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer sich also an ein paar Sicherheitshinweise hält und für den Fall des Falles vorgesorgt hat, muss sich schon einmal ein paar Sorgen weniger machen. Damit bleibt wirklich nur noch die Frage: Barbecue-Sauce oder Ketchup?</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Gothaer Finanzholding AG</em></p>
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		<title>Welche Versicherungen brauchen Studienanfänger?</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/welche-versicherungen-brauchen-studienanfaenger/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Oct 2016 07:29:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Köln - Für rund 850.000 Jugendliche geht es in diesen Tagen mit dem Studium los. Der neue Lebensabschnitt ist spannend,  aber vor allem zu Anfang auch etwas kompliziert. Neben der Studienorganisation muss man sich oft um eine neue Bleibe und neue Kontakte kümmern. Auf der Strecke bleiben dann oft unbequeme Themen wie Finanzen oder Versicherungen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Köln</strong> &#8211; Für rund 850.000 Jugendliche geht es in diesen Tagen mit dem Studium los. Der neue Lebensabschnitt ist spannend, aber vor allem zu Anfang auch etwas kompliziert. Neben der Studienorganisation muss man sich oft um eine neue Bleibe und neue Kontakte kümmern. Auf der Strecke bleiben dann oft unbequeme Themen wie Finanzen oder Versicherungen. Für alle Erstsemester gibt es deshalb eine kurze Übersicht, welche Versicherungen die angehenden Bachelors und Bachelorettes brauchen und wie das eigentlich alles so funktioniert:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Krankenversicherung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer sich an einer Uni in Deutschland einschreibt, ist automatisch verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. Besteht aber die Möglichkeit einer Familienversicherung über die Eltern oder – sofern schon vorhanden – den Ehepartner, ist es möglich bis zum 25. Lebensjahr dort mitversichert zu sein. Mit Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst verlängert sich diese Frist um die entsprechende Dienstzeit. Ab 25 Jahren schließt man dann einen eigenen Vertrag in der GKV ab, dazu gibt es vergünstigte Studententarife.</p>
<p style="text-align: justify;">Möchte man zu Studiumsbeginn allerdings weiterhin oder sich nun neu privat versichern, muss man sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Dazu wird mithilfe einer Bescheinigung von der privaten Krankenkasse bei der gesetzlichen Krankenkasse ein sogenannter „Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht&#8220; gestellt. Das Schreiben legt man dann am besten schon bei der Einschreibung vor. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist allerdings noch in den ersten drei Monaten nach der Einschreibung möglich.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ausnahme 1:</strong> Wer ein duales Studium absolviert, arbeitet und bekommt Gehalt, deshalb sind Duale Studierende schon von Beginn an in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt auch für Studierende, die während des Studiums regelmäßig mehr verdienen als 415 Euro (bei einem Mini-Job 450 Euro).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ausnahme 2:</strong> Wer etwas länger studiert, ist nach 14 Semestern oder ab 30 Jahren nicht mehr als Student versicherungspflichtig, sondern muss sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Nur wer wegen besonderer Gründe sein Studium verlängert hat, wie die Geburt eines Kindes oder eine schwere Krankheit, bekommt noch etwa Aufschub.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Private Haftpflichtversicherung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die wohl wichtigste Versicherung sollte einfach jeder Studierende haben: Ob man dem Kumpel aus Versehen Bier über das neue Smartphone kippt oder der Freundin eine teure Tasche ruiniert, Schäden am Eigentum anderer oder sogar anderen Personen sind oft schnell passiert und können ganz schön teuer werden. In der Regel ist man bis zum Abschluss der ersten Ausbildung, dazu zählt auch ein (Erst-)Studium noch über die Eltern mitversichert. Dies gilt auch, wenn man an einem fremden Ort studiert und dort eine eigene Wohnung hat. Vorsicht: Wer nach dem Abitur erst mal für eine längere Zeit reisen will oder eine Auszeit nimmt, sollte prüfen, ob der Schutz über die elterliche Police auch dafür und vor allem für das Ausland gilt. Denn der Einschluss über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern gilt nur wenn das Studium unmittelbar nach dem Abitur aufgenommen wird. Dabei wird eine 12-monatige Wartezeit bis zum Studienbeginn aber meist toleriert. Ein weiterer Tipp: Wer eine Ausbildung macht, sollte darauf achten, dass der Tarif auch die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht inklusive der Beschädigung von Lehrgeräten und Maschinen einschließt.</p>
<p style="text-align: justify;">„Im privaten Bereich ist es empfehlenswert, wenn in dem Tarif auch der Verlust von „fremden privaten&#8220; Schlüsseln enthalten ist, das impliziert nämlich auch die Schlüssel von Mietwohnungen, die man selbst bewohnt. Ebenfalls empfehlenswert ist auch die Absicherung von Mietsachschäden &#8211; nicht nur am Gebäude sondern auch an beweglichen Sachen, wie der Einrichtung. Macht man also in seiner möbliert gemieteten Wohnung oder WG etwas aus Unachtsamkeit kaputt, kümmert sich die Privat-Haftpflichtversicherung darum&#8220;, erklärt Konrad Göbel, Haftpflichtexperte bei der Gothaer.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Hausratversicherung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die wenigsten Studierenden haben Luxusmöbel, dennoch können beispielsweise mit Laptop, Fernseher und teuren Lautsprechern schon Summen zusammenkommen, die man bei Verlust durch Feuer oder Leitungswasserschäden nicht einfach so aus der Portokasse zahlt. Meist ist man mit seinem Hausrat – auch wenn man woanders wohnt, aber noch keinen eigenen Hausstand gegründet hat – während des Studiums in der Versicherung der Eltern miteingeschlossen, hier gilt aber: prüfen. Besonders wichtig ist bei einer Hausratversicherung, dass auch Überspannungsschäden durch Blitzschlag abgedeckt sind. Die legen Laptop und Co nämlich sonst schnell lahm.</p>
<p style="text-align: justify;">Fast jeder Studierende hat auch ein Fahrrad – wenn das wegkommt, sind die Klagen immer groß. Clever ist, wer darauf achtet, dass der Drahtesel auch in der Hausratversicherung eingeschlossen ist. „Achtung: Will man das Fahrrad nicht nur im eigenen Fahrradkeller, sondern auch an der Uni oder dem Bahnhof sicher wissen, braucht man oft eine extra Fahrradklausel. Diese greift dann aber auch überall und &#8211; vorausgesetzt es gilt keine Nachtzeitregelung &#8211; rund um die Uhr&#8220;, rät Petra Schindler, die bei der Gothaer Expertin für Hausratversicherungen ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Berufsunfähigkeitsversicherung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Leidiges Thema, aber wirklich wichtig: Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer so krank wird, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, bekommt dann finanzielle Unterstützung. Schließt man eine BU während des Studiums ab, ist es vorteilhaft, wenn der versicherte „Beruf&#8220; bereits auf das spätere Tätigkeitsfeld als Akademiker ausgerichtet. Das ist meist preisgünstiger als die pauschale Einstufung als „Student&#8220;. Wer später einen anderen beruflichen Weg einschlägt, muss das weder melden, noch später mehr zahlen. Viele Versicherer bieten Starter-Optionen an, bei denen am Anfang weniger gezahlt wird und dann der Vertrag zum Berufsbeginn ansteigt. Spezielle Nachversicherungsmöglichkeiten sorgen dafür, dass später die Berufsunfähigkeitsrente mit dem Einkommen wächst.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Gothaer Finanzholding AG</em></p>
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		<title>Umfrage: Fast jeder Zweite hat beim Online-Shopping ein ungutes Gefühl</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/umfrage-fast-jeder-zweite-hat-beim-online-shopping-ein-ungutes-gefuehl/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jan 2016 12:06:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Besorgen der Weihnachtsgeschenke ist oft alles andere als ein Vergnügen, überfüllte Innenstädte und genervte Mitmenschen sorgen beim Christmas-Shopping für Stress. Die bequeme Alternative ist das Internet - wenn da nur nicht die Zweifel an der Sicherheit beim Online-Einkauf wären. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Besorgen der Weihnachtsgeschenke ist oft alles andere als ein Vergnügen, überfüllte Innenstädte und genervte Mitmenschen sorgen beim Christmas-Shopping für Stress. Die bequeme Alternative ist das Internet &#8211; wenn da nur nicht die Zweifel an der Sicherheit beim Online-Einkauf wären. Tatsächlich zeigt eine repräsentative Studie von Forsa im Auftrag der Axa Versicherung unter Internetnutzern, dass viele Deutsche dabei schon einmal negative Erfahrungen gemacht haben. 73 Prozent der User meinen beispielsweise, dass man im Internet schneller über den Tisch gezogen werden kann als im realen Leben, und fast jeder Zweite hat beim Onlineshopping manchmal ein ungutes Gefühl. Negative Erfahrungen im Netz haben bereits 44 Prozent gemacht. 24 Prozent von ihnen gerieten an vermeintliche Gratisdienste, 18 Prozent waren vom Betrug beim Online-Shopping betroffen, 14 Prozent erlitten einen finanziellen Schaden durch Phishing.</p>
<figure id="attachment_18383" aria-describedby="caption-attachment-18383" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-18383" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/11/csm_94615.rgb_08dc4053a7.jpg" alt="Foto: djd/AXA" width="620" height="413" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/11/csm_94615.rgb_08dc4053a7.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/11/csm_94615.rgb_08dc4053a7-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/11/csm_94615.rgb_08dc4053a7-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-18383" class="wp-caption-text">Foto: djd/AXA</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Auf Sicherheit der Webseite achten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer online einkauft und dabei Bankdaten oder andere sensible Informationen eingibt, sollte vorher bestimmte Sicherheitsmerkmale kontrollieren: Ein goldenes Schlosssymbol am unteren Ende der Internetseite bedeutet, dass die Seite gesichert ist. Eine von Online-Händlern häufig angewendete Verschlüsselung sind SSL-Zertifikate. Sie zeigen, dass die Sicherheit der Website von unabhängiger Seite zertifiziert wurde. Internetadressen sollten mit https und nicht mit http beginnen. Das zusätzliche &#8222;s&#8220; weist aus, dass diese Seite sicherer ist. Einige Webshops verwenden die sogenannte 3-D Secure-Technologie. Sie stellt eine zusätzliche Sicherheitsstufe dar. Sind sich Nutzer unsicher, weil sie den Webshop noch nicht kennen, wird empfohlen, Bewertungen über den Verkäufer oder den Webshop zu sichten und im Falle eines Kaufs die Auftragsbestätigung sorgsam aufzubewahren und einen Screenshot als Kaufnachweis anzufertigen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Absicherung gegen die Risiken im Internet</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Auf der Informations- und Ratgeberplattform &#8222;Mein Leben Online&#8220; gibt beispielsweise der Versicherer Axa weitere wertvolle Tipps zum sicheren Onlineshopping, mit und ohne Kreditkarte. Auch wenn Nutzer alle Vorsichtsmaßnahmen beachten, einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht. Daher bietet dieser Versicherer Privatkunden mit einer Lösung namens &#8222;Boxflex&#8220; und dem Baustein &#8222;Internetschutz&#8220; die Möglichkeit, sich im Rahmen der Hausratversicherung gegen Internetgefahren abzusichern. Zu den abgesicherten Risiken zählen Identitätsdatendiebstahl, Zahlungsmitteldatenmissbrauch, Konflikte mit Online-Händlern, Rufschädigung im Internet und angebliche private Urheberrechtsverstöße. Begleitet wird der Versicherungsschutz zudem von diversen Vorsorgemaßnahmen und einer Notfall-Hotline für telefonische Beratung oder psychologische Unterstützung.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: djd</em></p>
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		<title>Hausratversicherung bei geerbter Wohnung</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/hausratversicherung-bei-geerbter-wohnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Sep 2015 12:24:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
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		<category><![CDATA[Hausratversicherung bei geerbter Wohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Neuerburg]]></category>
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		<category><![CDATA[Versicherungsexperte von ERGO]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag übernehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Wochen Tipp]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Generell gilt: Die Hausratversicherung deckt noch bis zu drei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers mögliche Schäden an dessen Hausrat ab. Ob Sie die Hausratversicherung übernehmen müssen, hängt davon ab, in welchem Zustand Sie die Wohnung beziehen: Bleibt der Hausrat des Verstorbenen in der Wohnung, läuft die bestehende Versicherung automatisch weiter. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/hausratversicherung-bei-geerbter-wohnung/">Hausratversicherung bei geerbter Wohnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_15706" aria-describedby="caption-attachment-15706" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/ERGO-Experte-Rolf-Mertens.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-15706" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/ERGO-Experte-Rolf-Mertens-300x462.jpg" alt="Bild: ERGO Versicherungsgruppe" width="300" height="462" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/ERGO-Experte-Rolf-Mertens-300x462.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/ERGO-Experte-Rolf-Mertens-97x150.jpg 97w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/09/ERGO-Experte-Rolf-Mertens.jpg 620w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-15706" class="wp-caption-text">Bild: ERGO Versicherungsgruppe</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Emilia O. aus Neuerburg:</strong><br />
<em>,,Ich habe von meiner Oma eine Wohnung geerbt, in die ich jetzt einziehe. Sie hatte eine Hausratversicherung. Muss ich den Vertrag übernehmen?&#8220;</em></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO:</strong><br />
Generell gilt: Die Hausratversicherung deckt noch bis zu drei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers mögliche Schäden an dessen Hausrat ab. Ob Sie die Hausratversicherung übernehmen müssen, hängt davon ab, in welchem Zustand Sie die Wohnung beziehen: Bleibt der Hausrat des Verstorbenen in der Wohnung, läuft die bestehende Versicherung automatisch weiter. Das gilt aber nur, wenn Sie nicht bereits selbst über eine Hausratversicherung verfügen!</p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht für die Police des Verstorbenen. Wird die Wohnung allerdings aufgelöst und Sie ziehen mit Ihrem eigenen Hausrat ein, erlischt die Hausratversicherung. Übrigens: Dann haben Sie auch Anspruch auf eine anteilige Erstattung des bereits geleisteten Jahresbeitrags des Verstorbenen. Wichtig: Informieren Sie den Versicherer frühestmöglich über den Tod des Versicherungsnehmers.</p>
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		<item>
		<title>Nicht zu wenig, nicht zu viel</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/nicht-zu-wenig-nicht-zu-viel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Jul 2015 09:56:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[GDV]]></category>
		<category><![CDATA[Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Hausratversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohngebäudeversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, aber auch Einbrüche können für die eigenen vier Wände und den Hausrat schnell zur Gefahr werden. Allein 2013 wurden nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mehr als drei Millionen Schäden durch Wohngebäude- und Hausratversicherungen abgedeckt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/nicht-zu-wenig-nicht-zu-viel/">Nicht zu wenig, nicht zu viel</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sollten passenden Schutz bieten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, aber auch Einbrüche können für die eigenen vier Wände und den Hausrat schnell zur Gefahr werden. Allein 2013 wurden nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mehr als drei Millionen Schäden durch Wohngebäude- und Hausratversicherungen abgedeckt.</p>
<figure id="attachment_13905" aria-describedby="caption-attachment-13905" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-13905" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/Haeuser-300x192.png" alt="Foto: djd/AXA" width="300" height="192" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/Haeuser-300x192.png 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/Haeuser-150x96.png 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/Haeuser.png 435w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-13905" class="wp-caption-text">Foto: djd/AXA</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Was gute Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen leisten sollten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zu den wichtigsten Leistungen einer Hausratversicherung zählen der sogenannte Unterversicherungsverzicht, die Neuwertentschädigung aller versicherten Gegenstände und der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. &#8222;Letzteres ist besonders wichtig, damit auch die Fälle reguliert werden, in denen der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde&#8220;, erklärt Markus Herbst, Leiter Sach- und Haftpflichtversicherungen bei Axa. Zudem sollten Wertsachen bis zu einer Versicherungssumme von mindestens 20.000 Euro abgesichert sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Was viele nicht bedenken: Hausrat ist nicht immer nur zu Hause. Wer unterwegs ist, hat häufig Gegenstände wie Smartphone, Laptop oder Gepäck bei sich. Markus Herbst rät deshalb dazu, in die Hausratversicherung auch Schadenfälle außerhalb der eigenen vier Wände einzuschließen. Dazu bieten Versicherer in der Regel sogenannte &#8222;Mobil&#8220;-Bausteine an.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine gute Wohngebäudeversicherung hingegen zeichnet aus, dass sie die Kosten für Aufräum-, Abbruch- und Schutzarbeiten bis zu einer Höhe von mehreren Millionen Euro übernimmt, Mietausfall für mindestens zwölf Monate ausgleicht und auch für Schäden an sonstigen Grundstücksbestandteilen und weiterem Zubehör und Nebengebäuden aufkommt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Nicht mehr versichern als man muss</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ob als Student in einer WG, als Single, als Familie im eigenen Haus oder als Rentner in der Wohnung zu zweit &#8211; je nach Lebenssituation stehen unterschiedliche Risiken im Vordergrund. Verbraucher sollten sich deshalb für Wohngebäude- und Hausratpolicen entscheiden, die individuell zusammengestellt werden können. Auf diese Weise erhalten Versicherte den notwendigen Schutz und vermeiden, dass unnötige Risiken versichert sind. Ebenso ärgerlich: Der Versicherte stellt im Schadenfall fest, dass der Schaden gar nicht durch die Versicherung gedeckt ist, weil er die dazugehörige Police nicht abgeschlossen hat. Die Produktwelt &#8222;Boxflex&#8220; von Axa bietet einen leistungsfähigen Grundschutz und lässt sich bedarfsgerecht um individuelle Bausteine wie &#8222;Internetschutz&#8220; und &#8222;Erneuerbare Energien&#8220; ergänzen. Unter www.axa.de gibt es weitere Informationen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: djd</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/nicht-zu-wenig-nicht-zu-viel/">Nicht zu wenig, nicht zu viel</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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