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	<title>Elterngeld</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Elterngeld Plus die Alternative zum Elterngeld</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/elterngeld-plus-die-alternative-zum-elterngeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jul 2015 10:06:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Topthema]]></category>
		<category><![CDATA[Coburg]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
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		<category><![CDATA[Elterngeld Plus-Monate]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld-Monat]]></category>
		<category><![CDATA[finanzielle Förderung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Coburg - Das Elterngeld hat einen neuen Bruder, das Elterngeld Plus. Ab heute haben Eltern von Neugeborenen die Möglichkeit zwischen den beiden Varianten zu wählen oder sie miteinander zu kombinieren. Das Elterngeld Plus eignet sich vor allem für die, die Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander in Einklang bringen möchten:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/elterngeld-plus-die-alternative-zum-elterngeld/">Elterngeld Plus die Alternative zum Elterngeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Coburg</strong> &#8211; Das Elterngeld hat einen neuen Bruder, das Elterngeld Plus. Ab heute haben Eltern von Neugeborenen die Möglichkeit zwischen den beiden Varianten zu wählen oder sie miteinander zu kombinieren. Das Elterngeld Plus eignet sich vor allem für die, die Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander in Einklang bringen möchten: Mit ihm können Väter und Mütter, das Elterngeld über einen längeren Zeitraum zu beziehen. Ein Elterngeld-Monat entspricht zwei Elterngeld Plus-Monaten. Das gilt sowohl für die zeitliche als auch für die finanzielle Förderung.</p>
<p style="text-align: justify;">Klar ist aber auch: Wer Arbeitszeit reduziert, zahlt weniger Geld in die Rentenversicherung und hat im Alter niedrigere Rentenansprüche. Mit privater Altersvorsorge lässt sich gegensteuern. Bei der Riester-Rente sitzt wie beim Elterngeld der Staat mit im Boot und unterstützt das Rudern mit finanziellen Mitteln.</p>
<figure id="attachment_13839" aria-describedby="caption-attachment-13839" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-13839" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/ElterngeldPlus.jpg" alt="Quellenangabe: HUK-COBURG / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7239" width="620" height="430" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/ElterngeldPlus.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/ElterngeldPlus-150x104.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/ElterngeldPlus-300x208.jpg 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/07/ElterngeldPlus-110x75.jpg 110w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-13839" class="wp-caption-text">Quellenangabe: HUK-COBURG / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7239</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>Elterngeld Plus</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die maximale Bezugsdauer des Elterngelds Plus beträgt 24 Monate. Allerdings gibt es auch beim neuen Modell die Möglichkeit der Partnermonate bzw. des Partnerschaftsbonus: Dabei arbeiten beide Elternteile in einem Zeitraum von mindestens vier aufeinander folgenden Monaten mindestens 25 und maximal 30 Stunden pro Woche. Dann fließt die staatliche Unterstützung noch vier Monate länger.</p>
<p style="text-align: justify;">Das ursprüngliche Elterngeld, konnten und können Mütter oder Väter beantragen, die ihre Kleinen zu Hause selbst betreuen und weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Vater Staat unterstützt Eltern zwölf Monate lang mit mindesten 300 Euro und maximal 1800 Euro. Als Grundlage zur Berechnung des individuellen Betrags dient das Einkommen des betreuenden Elternteils in den vergangenen zwölf Monaten.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine zweimonatige Verlängerung ist möglich, wenn auch der bisher erwerbstätige Elternteil bei seinem Arbeitgeber Elternzeit anmeldet und für zwei Monate Elterngeld beantragt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>An die Zukunft denken</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wie schon der große Bruder hilft der neue Familienzuwachs Familiengeld Plus, die finanziellen Einbußen junger Familien zumindest teilweise auszugleichen. Doch letztlich zahlen junge Eltern auch bei diesem Modell weniger als vorher in die Rentenkasse ein. Für Väter oder Mütter, die nicht ohnehin mit einer Riester-Rente für das Alter vorsorgen, der richtige Moment, um darüber nachzudenken.</p>
<p style="text-align: justify;">Um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen, zahlt man, wie die HUK-COBURG-Lebensversicherung mitteilt, vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens, maximal 2.100 Euro, in den Vertrag ein. Analog dazu beläuft sich die Summe bei Beamten auf vier Prozent ihrer Bruttodienstbezüge. Doch auch niedrigere Einzahlungssummen sind möglich. Wie hoch die staatliche Förderung ausfällt, hängt von den persönlichen Lebensverhältnissen ab: Pro Person erhält man maximal 154 Euro, darüber hinaus kommt ein Elternteil noch in den Genuss der Kinderzulage in Höhe von 300 Euro pro Kind.</p>
<p style="text-align: justify;">Über die Zulagen hinaus kann sich ein zusätzlicher Steuervorteil ergeben. Die eventuelle zusätzliche Steuerersparnis wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung gutgeschrieben bzw. erstattet. Ein weiterer Vorteil des Riesterns: Es passt sich flexibel den verschiedenen Lebensphasen an, so lässt sich die Höhe der Beiträge jederzeit ändern. Selbst einem Aussetzen der Zahlungen steht nichts entgegen. Und sollte es jemals nötig werden, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen: Die Riester-Rente bleibt unangetastet.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ots</em></p>
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		<title>Betreuungsgeld, Minijobs, Praxisgebühr: Wichtige Neuerungen auf einen Blick</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/betreuungsgeld-minijobs-praxisgebuehr-wichtige-neuerungen-auf-einen-blick/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jan 2013 14:13:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
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		<category><![CDATA[private Altersvorsorge]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>2013 bringt für die Bundesbürger einige gesetzliche Veränderungen mit sich. Die wohl wichtigsten Neuerungen sind die Einführung des Betreuungsgelds, neue Verdienstobergrenzen bei Minijobs und die Abschaffung der Praxisgebühr.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/betreuungsgeld-minijobs-praxisgebuehr-wichtige-neuerungen-auf-einen-blick/">Betreuungsgeld, Minijobs, Praxisgebühr: Wichtige Neuerungen auf einen Blick</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.finanzratgeber24.de/betreuungsgeld-minijobs-praxisgebuehr-wichtige-neuerungen-auf-einen-blick-4700.html/deutsche-journalisten-dienste-bild-63494" rel="attachment wp-att-4701"><img decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-4701" alt="deutsche journalisten dienste Bild: 63494" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/01/44727_bild1_Foto_djd_BV_Volksbanken_thx.jpg" width="600" height="400" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/01/44727_bild1_Foto_djd_BV_Volksbanken_thx.jpg 600w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/01/44727_bild1_Foto_djd_BV_Volksbanken_thx-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/01/44727_bild1_Foto_djd_BV_Volksbanken_thx-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></p>
<p style="text-align: center;"><strong><em>Nach intensiven Diskussionen wurde die Einführung des Betreuungsgelds beschlossen. Es soll ab dem 1. August 2013 an Eltern gezahlt werden, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause erziehen und von staatlichen Betreuungsangeboten keinen oder nur wenig Gebrauch machen. Foto: djd/BV Volksbanken/thx </em></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2013 bringt für die Bundesbürger einige gesetzliche Veränderungen mit sich. Die wohl wichtigsten Neuerungen sind die Einführung des Betreuungsgelds, neue Verdienstobergrenzen bei Minijobs und die Abschaffung der Praxisgebühr.</p>
<p>Betreuungsgeld kommt im August 2013</p>
<p>Nach intensiven Diskussionen hat der Bundestag die Einführung des Betreuungsgelds beschlossen. Es soll ab dem 1. August 2013 an Eltern gezahlt werden, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause erziehen und von staatlichen Betreuungsangeboten keinen oder nur wenig Gebrauch machen. Das Geld kann aber erst im Anschluss an das Elterngeld und danach bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs des Kindes von den Eltern bezogen werden. &#8222;Bei einem Bezug des Elterngelds von 14 Monaten ergibt sich ein Anspruch auf Betreuungsgeld über maximal 22 Monate&#8220;, erläutert Melanie Schmergal vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Das Betreuungsgeld beträgt bis Juli 2014 monatlich 100 Euro, ab dem 1. August 2014 steigt der Satz auf 150 Euro. &#8222;Eltern, die das Geld für die private Altersvorsorge nutzen, erhalten einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 15 Euro&#8220;, so Schmergal weiter. Das Geld kann für Kinder beantragt werden, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden.</p>
<p>Neue Verdienstgrenze für Minijobber</p>
<p>Seitdem 2003 die Minijobs eingeführt wurden, ist ihr Anteil am Gesamtarbeitsmarkt stetig gestiegen. Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnet derzeit etwa 7,4 Millionen Arbeitsstellen dieser Art. Zum 1. Januar 2013 wurde die monatliche Verdienstgrenze von bislang 400 Euro für geringfügig entlohnte Arbeitnehmer angehoben: Sogenannte Minijobber dürfen dann 450 Euro im Monat verdienen, um in die Klasse geringfügig Beschäftigter zu fallen. Damit ändern sich zum ersten Mal seit Einführung der Minijobs die Entgeltgrenzen.</p>
<p>Praxisgebühr entfällt</p>
<p>Wer als gesetzlich Krankenversicherter im neuen Jahr einen Arzt oder Zahnarzt aufsucht, muss nicht mehr das Portemonnaie zücken: Die seit 2004 geltende Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro wird zum neuen Jahr ersatzlos abgeschafft.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/betreuungsgeld-minijobs-praxisgebuehr-wichtige-neuerungen-auf-einen-blick/">Betreuungsgeld, Minijobs, Praxisgebühr: Wichtige Neuerungen auf einen Blick</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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