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	<title>Einkommensteuer</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Einkommensteuer</title>
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		<title>Steuererklärungen leicht gemacht: Ein Leitfaden!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Mar 2023 07:28:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung leicht gemacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es gibt verschiedene Arten von Steuererklärungen, die je nach individueller Situation ausgefüllt werden müssen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steuererklaerungen-leicht-gemacht-leitfaden/">Steuererklärungen leicht gemacht: Ein Leitfaden!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In diesem Leitfaden möchten wir Ihnen helfen, Ihre Steuererklärung ohne großen Aufwand zu bewältigen. Wir wissen, dass es für viele Menschen eine lästige Pflicht ist, aber mit etwas Vorbereitung und Organisation kann das Ausfüllen der Formulare schnell erledigt sein. In diesem Artikel werden wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Verfügung stellen, damit Sie Ihre Steuererklärungen problemlos einreichen können.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Welche Steuererklärungen gibt es?</h2>
<p style="text-align: justify;">Es gibt verschiedene Arten von Steuererklärungen, die je nach individueller Situation ausgefüllt werden müssen. Hier sind einige der häufigsten Steuererklärungen:</p>
<ol>
<li>Einkommensteuererklärung: Diese Erklärung muss von allen Personen abgegeben werden, die in Deutschland ein Einkommen erzielen, das über dem steuerfreien Grundbetrag liegt.</li>
<li>Umsatzsteuererklärung: Diese Erklärung müssen Unternehmer abgeben, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen.</li>
<li>Gewerbesteuererklärung: Diese Erklärung muss von Unternehmen abgegeben werden, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben.</li>
<li>Körperschaftsteuererklärung: Diese Erklärung müssen Kapitalgesellschaften und Vereine abgeben.</li>
<li>Lohnsteueranmeldung: Diese Erklärung muss von Arbeitgebern abgegeben werden, um die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmer an das Finanzamt zu melden.</li>
</ol>
<p style="text-align: justify;">Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder alle oben genannten Steuererklärungen ausfüllen muss. Die Art der Steuererklärung hängt von der individuellen Situation ab. Es empfiehlt sich jedoch, sich im Zweifelsfall an einen Steuerberater zu wenden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Steuererklärungen korrekt ausgefüllt werden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Wie kann man die Steuererklärung vorbereiten?</h2>
<p style="text-align: justify;">Um die Steuererklärung vorzubereiten, sollten Sie zunächst alle relevanten Unterlagen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Lohn- und <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/die-zukunft-der-lohnabrechnung/" target="_blank" rel="noopener">Gehaltsabrechnungen</a>, Belege für Ausgaben wie Miete, Versicherungen oder Spenden sowie Nachweise über Kapitalerträge.</p>
<p style="text-align: justify;">Anschließend sollten Sie sich überlegen, welche Steuerformulare für Ihre individuelle Situation notwendig sind. Hierbei kann Ihnen ein Steuerberater oder das Finanzamt weiterhelfen.</p>
<p style="text-align: justify;">Sobald Sie alle benötigten Unterlagen und Formulare zusammen haben, können Sie mit der eigentlichen Erstellung der Steuererklärung beginnen. Dabei ist es wichtig, alle Angaben sorgfältig und vollständig auszufüllen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, können Sie sich jederzeit an einen Experten wenden. Eine korrekt ausgefüllte Steuererklärung kann Ihnen nicht nur Geld sparen, sondern auch Ärger mit dem Finanzamt vermeiden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Wie beantrage ich eine Steuererklärung?</h2>
<p style="text-align: justify;">Um eine Steuererklärung zu beantragen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Option ist die Abgabe der Erklärung in Papierform. Hierfür können Sie das entsprechende Formular beim Finanzamt anfordern oder es auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums herunterladen.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine weitere Möglichkeit ist die elektronische Übermittlung der Steuererklärung. Hierfür benötigen Sie eine elektronische Signatur oder ein Zertifikat, das Sie bei verschiedenen Anbietern erwerben können. Auch hierfür steht Ihnen ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das Sie online ausfüllen und übermitteln können.</p>
<p style="text-align: justify;">Unabhängig von der gewählten Variante sollten Sie darauf achten, dass alle relevanten Angaben vollständig und korrekt sind. Insbesondere bei komplexeren Sachverhalten kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um Fehler zu vermeiden und mögliche Einsparungen zu nutzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Sobald Ihre Steuererklärung eingereicht wurde, prüft das Finanzamt diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Fragen oder Unklarheiten werden Sie kontaktiert und haben die Möglichkeit, ergänzende Angaben zu machen oder Korrekturen vorzunehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Insgesamt kann die Beantragung einer Steuererklärung zwar mit einem gewissen Aufwand verbunden sein, lohnt sich jedoch in vielen Fällen durch mögliche Rückzahlungen oder Einsparungen bei zukünftigen Steuerzahlungen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Welche Unterlagen muss ich für meine Steuererklärung bereithalten?</h2>
<p style="text-align: justify;">Um Ihre Steuererklärung erfolgreich einreichen zu können, benötigen Sie eine Reihe von Unterlagen. Diese sollten Sie im Vorfeld sammeln und gegebenenfalls kopieren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Dokumente, die Sie bereithalten sollten:</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Lohn- und Gehaltsabrechnungen: Hierbei handelt es sich um Ihre monatlichen Abrechnungen, die Ihnen Ihr Arbeitgeber ausstellt.</li>
<li style="text-align: justify;">Bescheinigungen über Sozialleistungen: Dazu gehören beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rentenbescheinigungen.</li>
<li style="text-align: justify;">Nachweise über Versicherungsbeiträge: Hierzu zählen unter anderem Beitragsbescheinigungen Ihrer Krankenkasse oder Ihrer privaten Versicherung.</li>
<li style="text-align: justify;">Spendenquittungen: Wenn Sie im vergangenen Jahr Spenden getätigt haben, sollten Sie die entsprechenden <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aergern-ueber-nachzahlungen/" target="_blank" rel="noopener">Quittungen</a> aufbewahren.</li>
<li style="text-align: justify;">Belege für außergewöhnliche Belastungen: Wenn Sie beispielsweise hohe Arztkosten hatten oder beruflich bedingt Umzugskosten hatten, sollten Sie diese Belege bereithalten.</li>
<li style="text-align: justify;">Nachweise über Vermietungseinkünfte: Falls Sie eine Wohnung oder ein Haus vermietet haben, benötigen Sie hierfür entsprechende Nachweise.</li>
<li style="text-align: justify;">Kontoauszüge: Es ist empfehlenswert, sämtliche Kontoauszüge des vergangenen Jahres aufzubewahren.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie diese Unterlagen vollständig vorliegen haben, steht einer erfolgreichen Steuererklärung nichts mehr im Wege!</p>
<h2 style="text-align: justify;">Was sollte ich beim Ausfüllen der Steuerklärung beachten?</h2>
<p style="text-align: justify;">Es gibt viele Faktoren, die beim Ausfüllen Ihrer Steuerklärung zu beachten sind. Einige davon können Sie leicht übersehen, aber es lohnt sich, sich die Zeit zu nehmen und alles richtig zu machen, damit Sie die größtmögliche Rückerstattung erhalten. Deshalb haben wir hier einen Leitfaden für Sie erstellt, der Ihnen bei der Abwicklung Ihrer Steuererklärung helfen soll.</p>
<p style="text-align: justify;">Der erste Schritt ist es, alle relevanten Informationen zusammenzutragen und zu überprüfen. Dies schließt alle Quittungen und Dokumente ein, die für Ihre Steuererklärung relevant sind. Prüfen Sie auch Ihren Lohnsteuerbescheid und vergewissern Sie sich, dass alle Angaben korrekt sind. Wenn etwas nicht stimmt oder unvollständig ist, müssen Sie dies dem Finanzamt melden.</p>
<p style="text-align: justify;">Haben Sie alle Unterlagen gesammelt? Dann können Sie anfangen die relevanten Formulare des Finanzamts auszufüllen. Es ist wichtig, dass alle Angaben korrekt gemacht werden und jede Seite gründlich gelesen wird. Insbesondere bei den Steuerabzugsbeträgen sollten Genauigkeit und Sorgfalt walten. Vergessen Sie nicht, alle relevanten Belege anzuhängen und das Antragsformular unterschrieben abzugeben &#8211; sonst kann es sein, dass ihre Steuererklärung nicht bearbeitet wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn Ihr Finanzamt eine elektronische Abgabe Ihrer Steuererklärung akzeptiert, können Sie diese Option nutzen. Hierbei müssen keine Papierunterlagen versendet werden &#8211; lediglich das ausgefüllte Antragsformular muss per Post versandt werden. Der Vorteil dieser Methode ist eine schnelle Bearbeitungszeit: Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie normalerweise eine Rückerstattung oder eine Zahlungsforderung von Seitens des Finanzamts.</p>
<p style="text-align: justify;">Damit steht dem Versenden der Steuererklärung nichts mehr im Weg! Bedanken Sie sich selbst für den Einsatz und freuen Sie sich auf die Rückerstattung oder Zahlungsforderung durch das Finanzamt! Mit etwas Glück erhalten Sie in Kürze einen Teil des Geldes zurück – je nachdem was in den Unterlagen angegeben worden ist – und haben somit noch mehr finanziell Spielraum für andere Anschaffungen!</p>
<h2 style="text-align: justify;">Was ist, wenn ich keine Steuern zahlen muss?</h2>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie kein Einkommen haben oder Ihr Einkommen unter dem steuerfreien Betrag liegt, müssen Sie in der Regel keine Steuern zahlen. Allerdings kann es dennoch sinnvoll sein, eine Steuererklärung abzugeben, um beispielsweise bereits gezahlte Steuern zurückzufordern oder um sich für staatliche Leistungen zu qualifizieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch wenn Sie als Student, Rentner oder Selbstständiger nur geringe Einkünfte erzielen, kann es ratsam sein, eine Steuererklärung einzureichen. Hierbei können Ihnen verschiedene Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten zugutekommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollten Sie unsicher sein, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht, empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren oder sich direkt an das Finanzamt zu wenden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Was ist, wenn ich schon vorher eine Steuererklärung abgegeben habe?</h2>
<p style="text-align: justify;">Wenn Sie bereits in den letzten Jahren eine Steuererklärung abgegeben haben, müssen Sie auch in diesem Jahr wieder eine abgeben. Es sei denn, Sie haben vom Finanzamt einen Bescheid erhalten, dass Sie von der Abgabepflicht befreit sind.</p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Fall sollten Sie den Bescheid sorgfältig aufbewahren und bei Bedarf vorlegen können. Wenn sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse jedoch geändert haben, müssen Sie erneut eine Steuererklärung abgeben.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist wichtig, alle relevanten Informationen und Belege für das betreffende Jahr zusammenzustellen und diese bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung zu berücksichtigen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Falls Sie unsicher sind oder Fragen zur Abgabe Ihrer Steuererklärung haben, können Sie sich an einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt wenden. Dort erhalten Sie professionelle Unterstützung und Beratung. Zudem gibt es inzwischen eine Vielzahl an Apps, die Sie bei Ihrer Steuererklärung unterstützen können.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Energiepreispauschale – was Arbeitgeber jetzt wissen sollten</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/energiepreispauschale-was-arbeitgeber-jetzt-wissen-sollten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Jul 2022 07:35:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Energiepreispauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die vom Gesetzgeber beschlossene Energiepreispauschale (EPP) kommt als Teil des zweiten Entlastungspakets ab diesem September zum Tragen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die vom Gesetzgeber beschlossene Energiepreispauschale (EPP) kommt als Teil des zweiten Entlastungspakets ab diesem September zum Tragen. Das bedeutet für alle 2022 aktiv Erwerbstätigen eine einmalige Zahlung über 300 Euro zum Ausgleich für gestiegene Energiekosten, beispielsweise auf dem Arbeitsweg. Arbeitgeber sollten sich jetzt darüber informieren, welcher Handlungsbedarf sich durch die Energiepreispauschale für sie ergibt.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Wer ist anspruchsberechtigt?</h3>
<p style="text-align: justify;">„Unbeschränkt Steuerpflichtige mit Einkünften in 2022 aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit sowie nichtselbständiger Arbeit erhalten die EPP ab September dieses Jahres entweder über ihren Arbeitgeber oder über die Einkommensteuervorauszahlung des dritten Quartals beziehungsweise die Jahressteuererklärung für 2022“, erklärt Isabel Franzka, Geschäftsführerin und Steuerberaterin des Beratungsverbunds ABG-Partner. Stichtag für die Beurteilung des Anspruchs ist der 01.09.2022. Auch beim Bezug von Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld ist die EPP vom Arbeitgeber zu gewähren. Ungekürzt wird sie denen zukommen, deren Einkommen nicht den Grundfreibetrag überschreitet; für alle anderen Erwerbstätigen ist die Pauschale steuerpflichtig.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Wann wird die Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber fällig?</h3>
<p style="text-align: justify;">Wann die EPP vom Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses ausgezahlt wird, hängt vom Intervall der jeweiligen Lohnsteueranmeldung ab. Bei einer monatlichen Anmeldung werden Arbeitnehmer die Pauschale in der Regel im September erhalten; bei einer vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldung kann sie vom Arbeitgeber im Oktober ausgezahlt werden. Sollte hingegen eine jährliche lohnsteuerliche Anmeldung Usus sein, können Arbeitnehmer die EPP über die <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/die-neue-grundsteuer-was-es-ab-juli-2022-zu-beachten-gibt/" target="_blank" rel="noopener">Einkommensteuererklärung</a> bekommen.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Worauf Unternehmen jetzt achten sollten</h3>
<p style="text-align: justify;">„Arbeitgeber müssen die EPP nicht selbst tragen, sie können sich das Geld für die Auszahlung der Pauschalen zurückholen. Dazu ziehen sie deren Gesamtbetrag von der einzubehaltenden Lohnsteuer ab und machen die EPP bei der <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steuerliche-erleichterungen-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie/" target="_blank" rel="noopener">Lohnsteueranmeldung</a> separat geltend“, so Isabel Franzka. Bei einer monatlichen Anmeldung der Lohnsteuer ist der Betrag mit der Anmeldung für August bis zum 12.09.2022 abzusetzen, bei einer vierteljährlichen Anmeldung bis zum 10.10.2022 und bei einer jährlichen bis zum 10.01.2023.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollte der Betrag für die Pauschalen insgesamt über dem Betrag der abzuführenden Lohnsteuer liegen, gleicht das Finanzamt die Differenz aus. Die Kosten für den organisatorischen Aufwand der Auszahlungen bekommt der Arbeitgeber zwar nicht erstattet, sie können sich allerdings steuermindernd auswirken.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Gewährung der EPP ist darüber hinaus in der Lohnsteuerbescheinigung durch den Buchstaben „E“ kenntlich zu machen. „Sollten bei Arbeitgebern Unklarheiten über die korrekte Handhabung der Auszahlung der Energiepreispauschale bestehen, ist ein Hinzuziehen von Steuer- und WirtschaftsexpertInnen ratsam. Sie wissen um Abläufe und Einzelheiten“, rät Isabel Franzka.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: ABG Allgemeine Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Steueränderungen 2017: Monatlich mehr Netto vom Brutto</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/steueraenderungen-2017-monatlich-mehr-netto-vom-brutto/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Feb 2017 08:33:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Stueränderung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin  – Viele Arbeitnehmer können bei ihrer nächsten Lohnabrechnung positiv überrascht werden. Denn durch Steueränderungen bleibt für viele unterm Strich mehr Netto vom Brutto: Entlastet werden insbesondere Familien und Normalverdiener.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/steueraenderungen-2017-monatlich-mehr-netto-vom-brutto/">Steueränderungen 2017: Monatlich mehr Netto vom Brutto</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Berlin </strong> – Viele Arbeitnehmer können bei ihrer nächsten Lohnabrechnung positiv überrascht werden. Denn durch Steueränderungen bleibt für viele unterm Strich mehr Netto vom Brutto: Entlastet werden insbesondere Familien und Normalverdiener. Vor allem Besserverdiener müssen aufgrund höherer Sozialabgaben jedoch mit etwas weniger in der Tasche rechnen. Das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip zeigt auf, was sich für Verbraucher konkret ändert.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Höherer Grundfreibetrag für alle</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das Jahr beginnt mit einer guten Nachricht für alle Steuerzahler: 2017 werden alle steuerlich entlastet, was vor allem Familien und Normalverdienern zugutekommt. Der Gesetzgeber erhöht den steuerlichen Grundfreibetrag. Damit bleibt ein jährliches Einkommen bis 8820 Euro für alle steuerfrei.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Kalte Progression wird leicht korrigiert</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Um die Folgen der kalten Progression abzumildern, ändert der Gesetzgeber 2017 den Tarifverlauf der Einkommensteuer. Damit Verbraucher durch steigende Lebenshaltungskosten nicht weniger Geld in der Tasche haben, verschiebt sich der Steuertarif um 0,73 Prozent nach rechts. „Faktisch sinkt hierdurch der Steuersatz für alle etwas, auch für Spitzenverdiener“, sagt Udo Reuß, Experte für Steuern bei Finanztip. Der Steuersatz von 42 Prozent greift ab sofort bei Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 53.666 Euro, zuvor lag die Grenze bei 52.882 Euro. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die sich zusammen veranlagen lassen, gilt der doppelte Betrag.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Sozialabgaben steigen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Da jedoch im Gegenzug die Sozialabgaben für alle Steuerpflichtigen steigen, bleibt im Schnitt oft nur wenig mehr im Portemonnaie. Zu spüren bekommen das in erster Linie Besserverdiener. Denn der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung steigt auf 2,8 Prozent für Kinderlose und für alle anderen auf 2,55 Prozent, der jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen wird. Negativ aufs Netto wirken sich für Besserverdiener zudem die gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen aus. „Aber auch manche Geringverdiener müssen 2017 draufzahlen“, erklärt Reuß. Nach Berechnungen der Steuerberater-Genossenschaft Datev bekommt beispielsweise ein verheirateter Arbeitnehmer in der Steuerklasse III, der weniger als 1.500 Euro verdient, aufgrund gestiegener Sozialabgaben in diesem Jahr 18 Euro weniger als 2016.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Mehr von der Altersvorsorge absetzen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Sparer dürfen 2017 mehr steuer- und sozialversicherungsfrei in ihre Altersvorsorge investieren. Wer im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, eines beruflichen Versorgungswerks oder eines Rürup-Sparvertrags vorsorgt, kann sich über einen höheren abzugsfreien Anteil bei den Sonderausgaben freuen: Damit dürfen Sparer bis zu 23.362 Euro für die Altersvorsorge steuerfrei einzahlen. Für Arbeitnehmer, die sich mit einer betrieblichen Altersvorsorge absichern, bleiben bis zu 3.048 Euro abzugsfrei.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Neurentner müssen mehr versteuern</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Nicht nur der Lohn muss versteuert werden, sondern auch die Rente. Wer dieses Jahr aus dem Berufsleben ausscheidet, sollte darauf achten, dass die Rente bereits zu 74 Prozent versteuert werden muss. „Somit bleiben nur 26 Prozent steuerfrei“, erklärt Reuß.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/steueraenderungen-2017-monatlich-mehr-netto-vom-brutto/">Steueränderungen 2017: Monatlich mehr Netto vom Brutto</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016: 160.000 Rentner erstmals steuerpflichtig</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/rentenerhoehung-zum-1-juli-2016-160-000-rentner-erstmals-steuerpflichtig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Jul 2016 09:47:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Banken & Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzministerium]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Erhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenerhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[steuerpflichtig]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zwischen 4,25 und 5,95 % steigen die Renten zum 1. Juli 2016. Aber nicht für alle Rentner wird die kräftigste Rentenerhöhung seit über 20 Jahren so hoch ausfallen wie erwartet. Denn durch die Erhöhung müssen mehr als 160.000 Rentner erstmals eine Steuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen, schätzt das Bundesfinanzministerium</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/rentenerhoehung-zum-1-juli-2016-160-000-rentner-erstmals-steuerpflichtig/">Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016: 160.000 Rentner erstmals steuerpflichtig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Zwischen 4,25 und 5,95 % steigen die Renten zum 1. Juli 2016. Aber nicht für alle Rentner wird die kräftigste Rentenerhöhung seit über 20 Jahren so hoch ausfallen wie erwartet. Denn durch die Erhöhung müssen mehr als 160.000 Rentner erstmals eine Steuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen, schätzt das Bundesfinanzministerium. Ab dem kommenden Jahr werden dann insgesamt bereits 4,4 Mio. Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, weil der steuerpflichtige Teil ihrer Rente den Grundfreibetrag übersteigt.<br />
Dazu kommen etliche, die durch weitere Einkünfte z.B. aus Mieten, Betriebsrenten etc. steuerpflichtig sind oder werden.</p>
<p style="text-align: justify;">2005 wurde die Steuerpflicht für Renten eingeführt. Zunächst betraf das die Hälfte der Rente. Der steuerpflichtige Anteil steigt für Neurentner seither schrittweise an. Wer 2016 in den Ruhestand geht, dessen Rente ist bereits zu 72 % steuerpflichtig. Ab 2040 sind Renten für Neurentner dann voll steuerpflichtig.</p>
<p style="text-align: justify;">Einer wachsenden Zahl von Rentnern droht aber auch Ärger mit dem Finanzamt. Denn viele wissen nichts von der Steuerpflicht. Und wenn sich dann das Finanzamt meldet, werden oft Zinsen und Verspätungszuschläge fällig. Auf Steuerberater werden deshalb wohl zahlreiche Anfragen von verunsicherten Rentnern zukommen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Deubner Verlagsteuerpflichtig</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/rentenerhoehung-zum-1-juli-2016-160-000-rentner-erstmals-steuerpflichtig/">Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016: 160.000 Rentner erstmals steuerpflichtig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Schweizer Franken steigt &#8211; deutscher Fiskus verdient</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/schweizer-franken-steigt-deutscher-fiskus-verdient/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Mar 2015 12:49:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.]]></category>
		<category><![CDATA[Schweizer Fiskus]]></category>
		<category><![CDATA[Schweizer Franken]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neustadt a. d. W. - Viele Arbeitnehmende pendeln über die Grenze in die Schweiz und zählen damit zu den sogenannten Grenzgängern. Für Grenzgänger gelten nicht nur spezielle Steuerregeln. Sie müssen auch mit Währungseffekten umgehen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, wie die in Deutschland zu zahlende Einkommensteuer mit dem Kurs des Schweizer Franken steigt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/schweizer-franken-steigt-deutscher-fiskus-verdient/">Schweizer Franken steigt &#8211; deutscher Fiskus verdient</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Neustadt a. d. W. &#8211; Viele Arbeitnehmende pendeln über die Grenze in die Schweiz und zählen damit zu den sogenannten Grenzgängern. Für Grenzgänger gelten nicht nur spezielle Steuerregeln. Sie müssen auch mit Währungseffekten umgehen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, wie die in Deutschland zu zahlende Einkommensteuer mit dem Kurs des Schweizer Franken steigt.</p>
<p style="text-align: justify"><strong>Besonderheiten der Grenzgänger in die Schweiz</strong></p>
<p style="text-align: justify">Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, ist im steuerlichen Sinne ein Grenzgänger. Das gilt auch andersherum: Wer in der Schweiz wohnt und regelmäßig über die Grenze in die Bundesrepublik pendelt, ist ebenfalls ein Grenzgänger.</p>
<p style="text-align: justify">Normalerweise zahlen Arbeitnehmer ihre Einkommensteuer da, wo sie ihr Einkommen erzielen. Anders ist das bei Grenzgängern. Weil mit der Schweiz ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen besteht, muss auch in beiden Ländern Einkommensteuer gezahlt werden. Der Schweizer Fiskus zieht entsprechend der Regelung 4,5 Prozent des Einkommens als Steuer ein, die sogenannte Quellensteuer. Die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer wird dann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.</p>
<figure id="attachment_11422" aria-describedby="caption-attachment-11422" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-11422" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/franken_steuer_gross.jpg" alt="Bild: Beispielrechnung: Einkommensteuer steigt progressiv mit Kurs des Schweizer Franken. . Quelle: &quot;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.&quot;" width="620" height="222" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/franken_steuer_gross.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/franken_steuer_gross-150x54.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/03/franken_steuer_gross-300x107.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-11422" class="wp-caption-text">Bild: Beispielrechnung: Einkommensteuer steigt progressiv mit Kurs des Schweizer Franken. . Quelle: &#8222;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify"><strong>Währungseffekt steigert Steuer in Deutschland</strong></p>
<p style="text-align: justify">Für die Festsetzung der deutschen Einkommensteuer rechnet das Finanzamt den Verdienst und auch die Quellensteuer in Euro um. Dabei wird von den Finanzämtern der durchschnittliche Wechselkurs angenommen, der in dem Jahr galt, als das Einkommen erzielt wurde. Der Wechselkurs von Euro zu Franken hat sich in den letzten Jahren jedoch stark verändert: Der Franken ist gestiegen.</p>
<p style="text-align: justify">Im Jahr 2009 zahlte man für 100 Franken noch 66 Euro. Bis 2015 stieg der Wert auf 94 Euro. Geht man von einem üblichen schweizerischen Jahreseinkommen von 100.000 Franken aus, waren deutsche Grenzgänger 2009 mit 66.000 Euro für deutsche Verhältnisse Gutverdiener. 2015 liegt das in Euro umgerechnete Schweizer Einkommen bei satten 94.000 Euro. Der gestiegene Wechselkurs wirkt wie eine jährliche Gehaltserhöhung, die es tatsächlich gar nicht gegeben hat.</p>
<p style="text-align: justify">Mit dem Einkommen steigt in Deutschland auch die Einkommensteuer &#8211; und zwar progressiv. Das bedeutet: Je mehr Euro in die Lohntüte wandern, desto höher klettert der Steuersatz. Wer nur knapp über dem Grundfreibetrag verdient, hat einen niedrigen Steuersatz von 14 Prozent. Mit dem Einkommen steigt dieser Anteil auf bis zu 47,48 Prozent &#8211; dem sogenannten Spitzensteuersatz.</p>
<p style="text-align: justify"><strong>Beispielrechnung: Plötzlich Top-Verdiener und Top-Steuerzahler</strong></p>
<p style="text-align: justify">In der Tabelle (siehe Bild) ist der Wechselkurs des Schweizer Franken zum Euro dargestellt. Zudem ist zu sehen, wie die Einkommensteuer steigt. Das Beispiel geht von der Annahme aus, dass der oder die Steuerzahlende ein unverheirateter Single ohne Kinder ist. Der abgebildete Effekt auf die Einkommensteuer ist enorm. Während der Franken zwischen 2009 und 2015 um 42 Prozent an Wert zulegte, stieg die Einkommensteuer um 63 Prozent in der Modellrechnung.</p>
<p style="text-align: justify"><strong>VLH: Individuelle Beratung schützt vor Überraschungen</strong></p>
<p style="text-align: justify">&#8222;An sich ist so eine Gehaltserhöhung per Wechselkurs natürlich eine feine Sache&#8220;, sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin der VLH. Aber viele Steuerzahlende seien durch die steigenden Kurse verunsichert, wie viel Steuern zu zahlen sind. Die Verunsicherung werde noch verstärkt, weil die Einkommensteuer in Deutschland bei Grenzgängern nicht automatisch mit dem Gehalt eingezogen wird. Stattdessen müssen sie die Steuer im Voraus entrichten. Diese Vorauszahlungen werden vorläufig festgesetzt und je nach tatsächlichem Währungskurs angepasst. Es drohen Nachzahlungen, wenn die Vorauszahlungen zu gering waren.</p>
<p style="text-align: justify">&#8222;Bei aller Verunsicherung gilt natürlich trotzdem der Grundsatz: Wer viel Steuern zahlt, kann auch viel zurückbekommen&#8220;, so VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Eine individuelle steuerliche Beratung lohne sich also doppelt. Im Grenzgebiet zur Schweiz haben sich zudem mehrere VLH-Beratungsstellen auf die Grenzgänger spezialisiert und betreuen insgesamt mehrere Tausend Mitglieder. Böse Überraschungen wie enorme Nachzahlungen am Jahresende blieben für VLH-Mitglieder aus, was ohne professionelle Beratung bei der Steuererklärung durchaus vorkommen könne, so Christina Georgiadis. &#8222;Auch Grenzgänger können sich darauf verlassen, dass sich unsere VLH-Berater bestens auskennen.&#8220;</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots.</p>
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		<title>Ihre Steuerspar-Strategie fürs Jahresende</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Nov 2014 10:28:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neustadt a. d. W. Die Steuerspar-Strategien für den Jahresendspurt: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) empfiehlt Kumulieren und Panaschieren</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Neustadt a. d. W. Die Steuerspar-Strategien für den Jahresendspurt: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) empfiehlt Kumulieren und Panaschieren. Damit häufen Sie optimal viele Kosten an oder teilen sie unter mehreren Personen bzw. über den Jahreswechsel auf, um insgesamt möglichst viel Steuern zu sparen.</p>
<figure id="attachment_6378" aria-describedby="caption-attachment-6378" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-6378" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/kumulieren_und_panaschieren1_gross_vlh.jpg" alt="Quelle: &quot;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./Tom-Hanisch, leremy, nasonovvas.&quot;" width="620" height="449" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/kumulieren_und_panaschieren1_gross_vlh.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/kumulieren_und_panaschieren1_gross_vlh-150x109.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/11/kumulieren_und_panaschieren1_gross_vlh-300x217.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-6378" class="wp-caption-text">Quelle: &#8222;obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./Tom-Hanisch, leremy, nasonovvas.&#8220;</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Sie wollen möglichst wenig Einkommensteuer für das Jahr 2014 zahlen? Dann empfehlen wir zwei einfache Strategien: Das Kumulieren und das Panaschieren von steuerlich absetzbaren Kosten. Die richtige Verteilung von Ausgaben wird gerade zum Jahresende zum entscheidenden Steuer-Spar-Faktor.</p>
<p style="text-align: justify">1. Kumulieren: So häufen Sie Kosten richtig an</p>
<p style="text-align: justify">Sie haben das Wort kumulieren vielleicht schon im Zusammenhang mit politischen Wahlen gehört. Wörtlich übersetzt heißt es &#8222;anhäufen&#8220;. Bei Wahlen können Bürger so mehrere Stimmen einem Wahlkandidaten geben.</p>
<p style="text-align: justify">Fürs Steuersparen ist Kumulieren kein offizieller Fachbegriff. Aber er macht sehr schön deutlich, worum es geht: Sie häufen einen optimalen Berg an Kosten an. Optimal bedeutet: Sie haben so viele Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dann würden Sie nämlich überhaupt keine Steuer zahlen bzw. die gesamte gezahlte Einkommensteuer zurückerstattet bekommen. Das wäre zwar ein Extremfall und kommt in der Praxis selten vor. Aber als Richtschnur für Ihre Steuer-Sparstrategie ist diese Überlegung sehr wichtig.</p>
<p style="text-align: justify">Das heißt: Sie müssen wissen, wie hoch Ihre jährlichen Einnahmen sind und wie viele Kosten Sie von der Steuer absetzen können. Vor allem Singles mit mittlerem und hohem Einkommen tragen eine hohe Steuerlast &#8211; und sie sind die Hauptopfer der vielfach diskutierten kalten Steuerprogression. Sie zahlen also viel Einkommensteuer. Wer viel Einkommensteuer zahlt, kann auch viele absetzbare Kosten gebrauchen, die er oder sie dann kumuliert.</p>
<p style="text-align: justify">Hier die wichtigsten absetzbaren Ausgaben im Überblick:</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten, Medikamente, Fahrten zur Behandlung, Kosten aus Rechtsstreitigkeiten usw.: Sobald diese Kosten ein für Sie finanziell zumutbares Maß überschreiten, lohnen sie sich für Sie steuerlich.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Kosten für Pflegedienste, Putzfrau, Heimunterbringung, Haushaltshilfe oder Gärtner: Sie können Kosten bis zu 4.000 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Und bis zu weitere 510 Euro im Jahr über Minijobber sparen.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Handwerkerkosten und Baumaßnahmen für selbstgenutzte Immobilien: 20 Prozent der Personalkosten auf der Rechnung sind absetzbar &#8211; und zwar bis zu einer Höhe von 1.200 Euro pro Jahr.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Mieter, denen Handwerkerkosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung bestätigt werden, können diese Ausgaben anteilig absetzen.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Werbungskosten wie Fahrtkosten, Weiterbildungen, Bewerbungskosten oder auch ein Home Office sind nicht gedeckelt. Das heißt: Sie können unbegrenzt hohe Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung sind allerdings entsprechende Belege und Nachweise, dass es sich um echte Werbungskosten handelt. Sie sehen: Je nach Ausgaben können Sie Tausende Euro von der Steuer absetzen. Bei vielen Kosten geht das jedoch nicht unbegrenzt. Dann greift Strategie 2: Panaschieren, also das Verteilen von Steuervorteilen.</p>
<p style="text-align: justify">2. Panaschieren: So teilen Sie Steuervorteile optimal auf</p>
<p style="text-align: justify">Genau wie Kumulieren ist auch Panaschieren ein Fachbegriff, der aus dem Wahlrecht kommt. Er bedeutet &#8222;verteilen&#8220;. Steuervorteile verteilen bedeutet: Man kann sie auf mehrere Personen oder Perioden umlegen. Infrage kommen vor allem Familienangehörige, Partner und Personen, mit denen Sie ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel verfolgen &#8211; also zum Beispiel auch mehrere Familien, die jeweils eine Eigentumswohnung in einem gemeinsamen Haus besitzen. Folgende Panaschier-Möglichkeiten bieten sich häufig an:</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Mehrere Parteien in einem Wohnhaus können gemeinsame Anschaffungen verteilen. Investieren vier Familien beispielsweise insgesamt 40.000 Euro in eine neue Heizung, können die Personalkosten für den Einbau untereinander aufgeteilt werden.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Eltern und Großeltern können ihren Nachkommen schon zu Lebzeiten erhebliches Vermögen und damit Einkommen übertragen, ohne dass Schenkungssteuer fällig wird. In der Regel haben die Jüngeren niedrigere Einkünfte und zahlen daher, wenn überhaupt, geringere Steuern.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Rechnungen für den erwachsenen Nachwuchs übernehmen und die Kosten in der eigenen Steuererklärung geltend machen, so einfach geht das nicht. Nur wenn die Kinder ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten können, dürfen die Eltern einspringen. Aber z.B. eine Eigentumswohnung günstig dem studierenden Nachwuchs zur Verfügung stellen, bringt Steuervorteile. Übrigens: Bei Geschäften und Verträgen zwischen nahen Verwandten erwartet das Finanzamt, dass keine Unterschiede zur Behandlung gegenüber  fremden Dritten gemacht werden und besteht auf entsprechende Nachweise. Freundschafts-Mietpreise und Familien-Sondertarife sind also immer gefährlich.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Eheleute und eingetragene Partner können gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Dann werden alle Kosten den gemeinsam gezahlten Steuern gegenübergestellt. Gab es für einen oder beide im laufenden Jahr mehr oder weniger Geld, lohnt sich mitunter ein Wechsel der Steuerklasse. Das müssen betroffene Paare bis zum 30. November erledigen. Bis zu diesem Termin können außerdem Freibeträge beim Finanzamt beantragt werden. Dann gibt es einen Teil der Steuerersparnis noch 2014 zurück.</p>
<p style="text-align: justify">&#8211; Schlau aufteilen kann man Kosten auch über die Zeit &#8211; z. B. größere Handwerkerprojekte &#8211; indem man einzelne Posten über den Jahreswechsel verteilt. Also den neuen Fußboden noch im alten Jahr legen lassen und bezahlen, die Maler für Januar bestellen. Vor dem Zücken des Überweisungsformulars &#8211; bitte nicht bar zahlen, weil das Finanzamt Barzahlungen nie anerkennt &#8211; also immer überlegen, bei wem und in welchem Jahr sich die Ausgaben optimal auf die Steuerlast auswirken. Die VLH empfiehlt eine steuerliche Beratung vom Profi.</p>
<p style="text-align: justify">Quelle: ots</p>
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