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	<title>Bundesministerium der Finanzen</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Bundesministerium der Finanzen</title>
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		<title>Gesetz zur Steuerfortentwicklung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Jul 2024 08:33:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesministerium der Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerfortentwicklung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 und den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) beschlossen. Mit diesen Gesetzentwürfen werden die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der einkommensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger für die Jahre 2024, 2025 und 2026 sichergestellt und eine Vielzahl von Entlastungen bei der Einkommensteuer umgesetzt.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Bundesregierung bringt Maßnahmen auf den Weg um inflationsbedingte Mehrbelastungen zu vermeiden und </strong><strong>Investitionsbedingungen zu verbessern. Die Lohnsteuerbelastung wird gerechter verteilt</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das Bundeskabinett hat am 24.07.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 und den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) beschlossen. Mit diesen Gesetzentwürfen werden die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der einkommensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger für die Jahre 2024, 2025 und 2026 sichergestellt und eine Vielzahl von Entlastungen bei der Einkommensteuer umgesetzt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Bundesfinanzminister Christian Lindner: </strong><em>„Wir bewahren die arbeitende Bevölkerung auch in den kommenden beiden Jahren vor schleichenden Steuererhöhungen. Der Staat darf kein Inflationsgewinner sein. </em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Gleichzeitig erhöhen wir den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag, zunächst rückwirkend für 2024 und dann auch für 2025 und 2026. Solange wir für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch keinen Automatismus –keinen „Tarif auf Rädern&#8220; – haben, müssen regelmäßig die Gesetze angepasst werden. Insgesamt werden wir Menschen und Betriebe um 30 Milliarden Euro entlasten. Gleichzeitig setzen wir erste Maßnahmen unserer Wachstumsinitiative um, damit der Standort Deutschland wieder attraktiver wird.&#8220; </em></p>
<h2 style="text-align: left;">Freistellung des Existenzminimums und Verbesserungen für Familien mit Kindern</h2>
<p style="text-align: justify;">Die Anpassungen im Einkommensteuertarif stellen zum einen die verfassungsrechtlich zwingend erforderliche Freistellung des Existenzminimums sicher. Sie verhindern außerdem insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen trotz immer noch erhöhter Inflation eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der weiteren Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11784 Euro wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der einkommensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger für das Jahr 2024 sichergestellt. Diese Anpassung muss noch in diesem Jahrumgesetzt werden. Für die Jahre 2025 und ab 2026 soll der Grundfreibetrag um 300 Euro auf 12084 Euro bzw. um 252 Euro auf 12336 Euro angehoben werden. Auch die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs -mit Ausnahme des sogenannten Reichensteuersatzes-sollen für die Veranlagungszeiträume ab 2025 angepasst und die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume ab 2025 angehoben werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Signifikante Verbesserungen für Kinder und <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/wie-man-mit-kindern-langfristig-vermoegen-aufbaut/" target="_blank" rel="noopener">Familien</a> sollen durch die Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2024 um 228 Euro auf 6612 Euro, für den Veranlagungszeitraum 2025 um weitere 60 Euro auf 6 672 Euro sowie ab dem Veranlagungszeitraum 2026 noch einmal um 156 Euro auf 6828 Euro geschaffen werden. Zusätzlich soll das Kindergeld zum 1. Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich angehoben werden. Außerdem soll geregelt werden, dass das Kindergeld ab 2026 regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Freibeträge für Kinder angepasst wird. Dementsprechend soll das Kindergeld mit Wirkung zum 1. Januar 2026 um weitere 4 Euro von 255 Euro auf 259 Euro im Monat für jedes Kind angehoben werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der tatsächliche Anpassungsbedarf wird sich aus den Werten der Herbstprojektion ergeben, die Grundlage für den im Herbst zu erstellenden 15. Existenzminimumbericht und den ebenfalls im Herbst zu erstellenden 6. Steuerprogressionsbericht sind. Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wird zudem der Sofortzuschlag im SGB II, SGB XII, SGB XIV, AsylbLG und BKGG um 5 Euro auf 25 Euro erhöht, um für Kinder und Jugendliche die Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Teilnahme an Bildung und am Ausbildungs-und Arbeitsmarkt zu verbessern.</p>
<h2 style="text-align: left;">Gerechtere Lohnsteuerbelastung</h2>
<p style="text-align: justify;">Durch die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren für Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ab dem 1. Januar 2030 kann die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug für den eigenen Arbeitslohn berücksichtigt werden. Damit wird eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung anhand der in der Ehe oder Lebenspartnerschaft gemeinsam bezogenen Arbeitslöhne erreicht.</p>
<h2 style="text-align: left;">Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht</h2>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Entwurf wirdverlässlich und transparent klargestellt, dass steuerbegünstigte Körperschaften auch zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen dürfen, ohne dass sie ihre Gemeinnützigkeit gefährden. Wichtiges demokratisches Engagement von gemeinnützigen Körperschaften wird unterstützt und gefördert. Außerdem wurde eine Regelung zu Photovoltaikanlagen für gemeinnützige Organisationen aufgenommen.</p>
<h2 style="text-align: left;">Umsetzung von ersten Maßnahmen der Wachstumsinitiative</h2>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Gesetzentwurf wird die Reform der Sammelabschreibungen durch den Einstieg in die Gruppen-bzw. Pool-Abschreibung umgesetzt. Mit dieser Maßnahme wird ein einfaches, bürokratiearmes und digitalisierungstaugliches Abschreibungsinstrument zur Verfügung gestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Es wird die degressive Abschreibung für im Zeitraum 2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens fortgeführt und wieder auf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung, höchstens 25Prozent, angehoben.</p>
<p style="text-align: justify;">Und schließlich enthält der Gesetzentwurf eine Regelung zur Forschungszulage, nach der der Bemessungsgrundlagenhöchstbetrag für nach dem 31. Dezember 2024 entstandene förderfähige Aufwendungen auf 12 Mio. Euro angehoben wird.</p>
<h2 style="text-align: left;">Weitere steuerliche Regelungen</h2>
<p style="text-align: justify;">Um die Belastungen des Rentensystems zu reduzieren, soll mit dem Generationenkapitalgesetz eine Stiftung mit der Bezeichnung „Generationenkapital“ errichtet werden. Aus den Überschüssen der Stiftung soll ein Finanzierungsbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung geleistet werden. Da eine Besteuerung der Stiftung zu Lasten der Rendite und damit letztlich auch der an die Rentenversicherung weitergabefähigen Beträge gehen würde, soll die Stiftung aus Gründen des Gemeinwohls teilweise steuerbefreit werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Um den Auftrag aus dem Koalitionsauftrag umzusetzen, wird die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen unter engen Voraussetzungen auch auf bestimmte innerstaatliche Gestaltungen ausgedehnt.</p>
<p style="text-align: justify;">Schließlich soll mit der elektronischen Übermittlung der Sterbefallanzeigen an die Erbschaftsteuer-Finanzämter nicht nur der Versand von Papier reduziert, sondern auch eine möglichst medienbruchfreie Verarbeitung der übermittelten Informationen erreicht werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bundesministerium der Finanzen</em></p>
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		<title>Ertragsbesteuerung von virtuellen Währungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 May 2022 10:42:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bitcoin]]></category>
		<category><![CDATA[BMF]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesministerium der Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Kryptowährung]]></category>
		<category><![CDATA[Virtuelle Währung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie Bitcoin im Speziellen veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben, das den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft sowie dem einzelnen Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und einfach anwendbaren Leitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token an die Hand gibt.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie Bitcoin im Speziellen veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben, das den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft sowie dem einzelnen Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und einfach anwendbaren Leitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token an die Hand gibt. Damit liegt erstmals eine bundesweit einheitliche Verwaltungsanweisung zum Thema vor.</p>
<p style="text-align: justify;">Das BMF-Schreiben behandelt verschiedene Krypto-Sachverhalte, die technisch erläutert und ertragsteuerrechtlich eingeordnet werden. Neben dem An- und Verkauf etwa von Bitcoin oder Ether betrifft dies insbesondere die Blockerstellung (bei <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/platincoin-oekosystem-digitaler-hightech-produkte/" target="_blank" rel="noopener">Bitcoin Mining</a> genannt. Daneben beschäftigt sich das BMF-Schreiben mit Staking, Lending, Hard Forks, Airdrops, den ertragsteuerrechtlichen Besonderheiten von Utility und Security Token sowie Token als Arbeitnehmereinkünfte.</p>
<p style="text-align: justify;">Wichtiger Zwischenschritt bei der Erarbeitung des BMF-Schreibens war die Anhörung im Sommer 2021. In dessen Rahmen hatten sich eine Vielzahl von Verbänden und Praktikern, aber auch einzelne Bürgerinnen und Bürger mit Hinweisen und Stellungnahmen an das Bundesministerium der Finanzen gewandt. Eine der am intensivsten diskutierten Fragen war, ob Vorgänge wie Lending und Staking zu einer Verlängerung der Frist führen können, innerhalb derer ein privater Verkauf der hierfür genutzten virtuellen Währung als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Einkommensteuergesetz steuerpflichtig ist. In Abstimmung mit den Ländern hält das BMF-Schreiben nun fest, dass die sogenannte Zehnjahresfrist bei virtuellen Währungen keine Anwendung findet.</p>
<p style="text-align: justify;">Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel: „Bei Privatpersonen ist der Verkauf von erworbenen Bitcoin und Ether nach einem Jahr <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/steuerfreistellung-fuer-alle-einkunftsarten/" target="_blank" rel="noopener">steuerfrei</a>. Die Frist verlängert sich auch dann nicht auf zehn Jahre, wenn etwa Bitcoin zuvor für Lending genutzt wurden oder die Steuerpflichtigen beispielsweise Ether einem anderen für dessen Blockerstellung als Stake zur Verfügung gestellt haben.“</p>
<p style="text-align: justify;">Das BMF-Schreiben ist auf der Internetseite des Bundeministeriums der Finanzen verfügbar. Das Bundesministerium der Finanzen wird sich auch weiterhin in enger Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und unter Einbindung der Verbände mit ertragsteuerrechtlichen Fragen rund um virtuelle Währungen und sonstige Token befassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel: „Selbstverständlich ist die bevorstehende amtliche Veröffentlichung des BMF-Schreibens nicht der Schlusspunkt unserer Auseinandersetzung mit dem Thema, sondern ein Zwischenergebnis. Die rasche Entwicklung der ‚Kryptowelt‘ sorgt dafür, dass uns die Themen nicht ausgehen. Ein ergänzendes Schreiben zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten ist bereits in Arbeit.“</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bundesministerium der Finanzen</em></p>
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		<title>Bundesregierung ruft zur Bewerbung für den Sustainable Finance-Beirat auf</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/bundesregierung-ruft-zur-bewerbung-fur-den-sustainable-finance-beirat-auf/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Mar 2022 07:56:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[BMF]]></category>
		<category><![CDATA[BMUV]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesministerium der Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesministerium für Umwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Expertengremium]]></category>
		<category><![CDATA[Naturschutz]]></category>
		<category><![CDATA[nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Sustainable Finance-Beirat]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) rufen Expertinnen und Experten aus Finanzwirtschaft, Realwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft auf, ihr Interesse für eine Mitarbeit im Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung zu bekunden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/bundesregierung-ruft-zur-bewerbung-fur-den-sustainable-finance-beirat-auf/">Bundesregierung ruft zur Bewerbung für den Sustainable Finance-Beirat auf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) rufen Expertinnen und Experten aus Finanzwirtschaft, Realwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft auf, ihr Interesse für eine Mitarbeit im Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung zu bekunden.</p>
<p style="text-align: justify;">Parlamentarischer Staatssekretär im BMF Florian Toncar: „Nachhaltige Finanzmärkte sind entscheidend für einen langfristig starken Wirtschaftsstandort Deutschland. Zur Finanzierung von Innovationen und langfristigen Investitionen brauchen unsere Unternehmen ein stabiles <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/lexisnexis-risk-solutions-mobile-zahlungen-ermoeglichen-mehr-menschen-einen-zugang-zum-finanzsystem/" target="_blank" rel="noopener">Finanzsystem</a> als einen verlässlichen Partner an ihrer Seite. Unser Ziel ist es daher, Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance-Standort weiterzuentwickeln. Der Sustainable Finance-Beirat soll der Bundesregierung bei diesem wichtigen Vorhaben beratend zur Seite stehen.“</p>
<p style="text-align: justify;">Staatssekretär im BMUV Stefan Tidow: „Der Sustainable Finance Beirat setzt dank seiner gebündelten Expertise und Diversität einen wichtigen Impuls für die Arbeit der Bundesregierung. Wenn wir jetzt die Weichen im Finanzsystem richtig stellen, können wir die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und die Ziele des Pariser Klima- Abkommens bis zur Mitte des Jahrhunderts erreichen. So kann die sozial-ökologische Transformation unserer Volkswirtschaft gelingen.“</p>
<p style="text-align: justify;">Staatssekretär im BMWK Sven Giegold: „Sustainable Finance ist für Öffentlichkeit und Unternehmen in gleicher Weise bedeutend. Ambitionierte Nachhaltigkeitsziele und Wettbewerbsfähigkeit schließen sich dabei nicht aus, sondern gehen Hand in Hand. Alle Akteure müssen mitgenommen werden, damit das gemeinsame Ziel gelingt, Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance-Standort zu machen. Der Sustainable Finance-Beirat wird uns dabei weiter unterstützen.“</p>
<p style="text-align: justify;">Deutschland steht vor einem Jahrzehnt, in dem die Finanzierung von Innovationen und langfristigen <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/rekordinvestitionen-im-deutschen-immobilienmarkt/" target="_blank" rel="noopener">Investitionen</a> durch nachhaltige Finanzmärkte eine wesentliche Rolle spielen wird. Es kommt darauf an, jetzt die Weichen richtig zu stellen, um die UN-Nachhaltigkeitsziele sowie Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen und Finanzmarktstabilität zu wahren. Die Deutsche Sustainable Finance-Strategie kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Bei deren Weiterentwicklung und Umsetzung berät der Sustainable Finance-Beirat die Bundesregierung als unabhängiges und effektives Gremium.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesregierung hat den Beirat erstmals in der 19. Legislaturperiode einberufen und wird ihn, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, auch in der 20. Legislaturperiode weiterführen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Beirat besteht als Multistakeholder-Dialogplattform aus Mitgliedern der Finanzwirtschaft, Realwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft und unterstützt die Bundesregierung insbesondere durch Handlungsempfehlungen und Stellungnahmen im Bereich der nachhaltigen Finanzen. Das BMF, das BMUV und das BMWK rufen jetzt Expert*innen auf, ihr Interesse als Beiräte bzw. Beobachter*innen für den Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung zu bekunden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der neue Beirat soll rund 25 Mitglieder umfassen. Neben den persönlich berufenen Mitgliedern können sich auch Institutionen als Beobachter im Beirat bewerben. Der Beobachterstatus sieht eine aktive Mitarbeit ohne Stimmberechtigung vor.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF)</em></p>
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			</item>
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		<title>Vorstellung der 5-Euro-Sammlermünze „Tropische Zone“</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/vorstellung-der-5-euro-sammlermuenze-tropische-zone/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Feb 2017 09:08:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[5-Euro]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesministerium der Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Stefanie Radtke]]></category>
		<category><![CDATA[Tropische Zone]]></category>
		<category><![CDATA[World Money Fair]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesministerium der Finanzen gibt am 27. April 2017 die 5-Euro-Münze „Tropische Zone“ heraus. Die Münze mit einem roten Kunststoffring bildet den Auftakt einer fünfteiligen Sammler-Münz-Serie „Klimazonen der Erde“. Die Münze besteht aus drei Komponenten: einem äußeren Ring, einem inneren Kern (Pille) und einem prägbaren, zwischen Ring und Pille einge­fügten lichtdurchlässigen Polymerring.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/vorstellung-der-5-euro-sammlermuenze-tropische-zone/">Vorstellung der 5-Euro-Sammlermünze „Tropische Zone“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Bundesministerium der Finanzen gibt am 27. April 2017 die 5-Euro-Münze „Tropische Zone“ heraus. Die Münze mit einem roten Kunststoffring bildet den Auftakt einer fünfteiligen Sammler-Münz-Serie „Klimazonen der Erde“. Die Münze besteht aus drei Komponenten: einem äußeren Ring, einem inneren Kern (Pille) und einem prägbaren, zwischen Ring und Pille einge­fügten lichtdurchlässigen Polymerring.</p>
<figure id="attachment_23733" aria-describedby="caption-attachment-23733" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-23733" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/02/C3k0asZW8AA7Nz_.jpg" alt="" width="620" height="349" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/02/C3k0asZW8AA7Nz_.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/02/C3k0asZW8AA7Nz_-150x84.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/02/C3k0asZW8AA7Nz_-300x169.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-23733" class="wp-caption-text">Quelle:Bundesministerium der Finanzen</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Die neue Serie schließt thematisch an die erste innovative 5-Euro-Sammler­münze „Planet Erde“ an. Diese war im vergangenen Jahr als weltweit erste Sammlermünze mit einem farbigen, lichtdurchlässigen Kunststoffring mit großem Erfolg vom Bund emittiert worden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die neue Sammler-Münz-Serie wird in diesem Jahr mit der Ausgabe zur „Tropischen Zone“ beginnen und im Jahr 2021 mit einer Münze zur „Polaren Zone“ enden. Die Farbzuordnung der Polymerringe erfolgt entsprechend den vorherrschenden klimatischen Verhältnissen der einzelnen Zonen anhand der Temperatur-Farbskala: von heiß (rot) bis kalt (violett). So ist für die Ausgabe „Tropische Zone“ im Jahr 2017 ein licht­durchlässiger roter Ring vorgesehen. Jede der fünf Münzstätten Deutschlands prägt die Münze mit einem Polymerring in einem anderen Rotton.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister, stellt die Münze auf der Internationalen Münzmesse World Money Fair vor.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Präsentation findet am 3. Februar 2017 um 10:30 Uhr im Estrel Convention Center (Sonnenallee 225, 12057 Berlin) statt.</p>
<p style="text-align: justify;">Erstprägungen der neuen 5-Euro-Sammlermünze „Tropische Zone“ werden u.a. an den Ehrenpräsidenten der World Money Fair, Herrn Albert Beck, den Repräsentanten des diesjährigen Ehrengastes der World Money Fair, Herrn Lesetja Kganyago, Präsident der Notenbank Südafrika, sowie die Gestalterin der Münze, Frau Stefanie Radtke, überreicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Entwurf der neuen Münze lässt den Betrachter auf der Bildseite mittels Vogelperspektive in die immerfeuchten Treopen mit dem Regenwald ein­tauchen. Der Papagei steht symbolisch für die Biodiversität der Tropen. Der rote Ring definiert den Übergang in diese Klimazone.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl 2017, die zwölf Europasterne sowie – je nach Prägestätte – das Münzzeichen „A“ (Berlin), „D“ (München), „F“ (Stuttgart), „G“ (Karlsruhe) oder „J“ (Hamburg).</p>
<p style="text-align: justify;">Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>„KLIMAZONEN DER ERDE“</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die 5-Euro-Münze „Tropische Zone“ besteht aus zwei verschiedenen Kupfer-Nickel-Legierungen sowie einem transluzenten Polymerring. Sie hat eine Masse von 9 Gramm.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Gesamtauflage der Münze beträgt 2,3 Millionen Stück, davon 300.000 Stück in der Sammlerqualität Spiegelglanz. Ausgabetag ist der 27. April 2017. Von diesem Tag an wird die Münze in Stempelglanzqualität zum Nennwert von 5 Euro über die Filialen der Deutschen Bundesbank in den Verkehr gebracht. Sie kann dort, aber auch bei vielen Banken und Sparkassen erworben werden. Die Spiegelglanzversion wird zum Preis von 15,99 Euro bei der Verkaufsstelle für Sammlermünzen erhältlich sein.<br />
Nähere Informationen hierzu sind unter www.deutsche-sammlermuenzen.de verfügbar.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bundesministerium der Finanzen</em></p>
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		<title>Berlin Tax Conference 2014</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/berlin-tax-conference-2014/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 30 Oct 2014 07:42:57 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Bundesministerium der Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen]]></category>
		<category><![CDATA[Early Adopters]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>50 Staaten und Jurisdiktionen haben heute im Bundesministerium der Finanzen eine multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/berlin-tax-conference-2014/">Berlin Tax Conference 2014</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">50 Staaten und Jurisdiktionen haben heute im Bundesministerium der Finanzen eine multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. Mit diesem Abkommen verpflichten sich die Länder, ab 2017 Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Staat ansässig sind, an den betreffenden Staat zu übermitteln. Die Erstanwender, die sogenannten „Early Adopters“, dieses hohen Steuerstandards, der mit der OECD entwickelt worden ist, appellieren in ihrer „Berliner Erklärung“, sich der Vereinbarung anzuschließen: „In der Erkenntnis, dass Steuerhinterziehung nur auf globaler Ebene wirksam bekämpft werden kann, hat die Gruppe der Erstanwender die frühzeitige Einführung des neuen, einheitlichen und globalen Standards für den automatischen Austausch von Informationen über Steuerpflichtige beschlossen.</p>
<p>Als Gruppe sind wir entschlossen, unser globales Ziel weiter zu verfolgen, die Überwachung der Umsetzung dieses neuen Standards innerhalb des Global Forums zu unterstützen und zu gewährleisten, dass alle Länder die Vorteile des neuen Standards realisieren. Durch unser gemeinsames Vorgehen erkennen wir an, dass nur die Finanzplätze, die sich für die höchsten Transparenzstandards entscheiden und eng zusammenarbeiten, in Zukunft erfolgreich sein werden.“ Den gesamten Wortlaut und die Unterzeichner der Berliner Erklärung finden Sie im Anhang. Diese Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch geht maßgeblich zurück auf das Engagement Deutschlands mit seinen europäischen Partnern Frankreich, Italien, Großbritannien und Spanien („G5“) und deren Initiative im April 2013.</p>
<p style="text-align: justify">Finanzinstitute müssen mit Stichtag 31. Dezember 2015 den Altbestand ihrer Konten erfassen und ab dem 1. Januar 2016 bei Neukunden die steuerliche Ansässigkeit feststellen. Der erste automatische Informationsaustausch von Daten wird im September 2017 erfolgen. Bei diesem Austausch mit dem Ausland werden hohe deutsche Standards des Datenschutzes angelegt werden. Dieser Prozess zum automatischen Informationsaustausch wird mittlerweile von fast 100 Staaten und Jurisdiktionen unterstützt. Mit der weltweiten Umsetzung dieses OECD-Standards wird Steuerhinterziehung weiter zurückgedrängt. Zukünftig werden die Steuerverwaltungen weltweit, darunter auch die deutsche, die Information erhalten, die sie für eine korrekte Besteuerung aller Steuerpflichtigen benötigen.</p>
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