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	<title>Bundesfinanzministerium</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Bundesfinanzministerium</title>
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		<title>Modernisierung des Bundesbaus</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Oct 2022 13:03:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat am 12. Oktober 2022 einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus beschlossen. Damit wird der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und dem Bundesamt für Baumwesen und Raumordnung (BBR) mehr Freiheiten zu verschaffen, um schneller bauen zu können.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/modernisierung-des-bundesbaus/">Modernisierung des Bundesbaus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Bundeskabinett hat am 12. Oktober 2022 einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus beschlossen. Damit wird der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mehr Freiheiten zu verschaffen, um schneller bauen zu können. Gleichzeitig werden Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der Bundesbauten und Bundesliegenschaften bei der BImA konzentriert.</p>
<p style="text-align: justify;">Bundesminister der Finanzen Christian Lindner: „Bezahlbarer <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/bezahlbaren-wohnraum-finden-ausdauer-und-ideen-sind-gefragt/" target="_blank" rel="noopener">Wohnraum</a> ist knapp in Deutschland. Auch wir als Bund müssen deshalb unseren Beitrag leisten. Wir müssen in der Lage sein, schneller und effizienter zu bauen. Die Reform des Bundesbaus ist mir als Bundesfinanzminister deshalb persönlich ein wichtiges Anliegen. Es geht darum, dass der Bund als Bauherr und Eigentümer agiler wird. Dazu gehört, dass wir die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) neu ausrichten und Kompetenzen bündeln. Die BImA soll unternehmerischer agieren können. Sie soll künftig selbst investieren und bauen. Sie soll weiterhin kommunales Bauen unterstützen können. Nur wenn es uns gelingt, den Bundesbau zukunftsfähig aufzustellen, werden wir als Bund dazu beitragen können, dass mehr Wohnraum in Deutschland entsteht.”</p>
<p style="text-align: justify;">Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung müssen auch für die eigenen Gebäude und Bauvorhaben gelten. Mit dieser Reform wird der Bundesbau Vorreiter für modernes Planen und Bauen sowie für einen klimaneutralen Gebäudebestand werden. Dafür bündeln wir die Verantwortung neu und vereinfachen das Regelwerk. Ziel ist, dass alle Bundesbauten in den nächsten Jahren klimafreundlich, energieeffizient und bedarfsgerecht gestaltet werden.“</p>
<p style="text-align: justify;">Der Bund steht vor großen Aufgaben im Bundesbau: Der Bestand sowie zukünftige Bauvorhaben der Bundesverwaltung müssen den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung entsprechen und auf den aktuellen Stand hinsichtlich der Digitalisierung gebracht werden. Wachsende Bedarfe der Ressorts erfordern, Infrastruktur für neue und zusätzliche Aufgaben zu schaffen. Das kann der Bund nur bewältigen, wenn die Verfahren erheblich verkürzt und vereinfacht werden und sowohl die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als auch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mehr Verantwortung erhalten. Das BBR arbeitet dabei unmi ttelbarer mit der BImA zusammen und erhält auch in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich &#8211; Bauten der Verfassungsorgane, Auslandsbau und Bauten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz – mehr Eigenständigkeit.</p>
<p style="text-align: justify;">Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesbauministerin Klara Geywitz haben daher bereits zu Beginn der Legislaturperiode die Reform Bundesbau neu aufgelegt und ein gemeinsames Projekt unter der Leitung von BImA und BBR aufgesetzt. Der Gesetzentwurf stellt einen zentralen Aspekt der Reform dar. Mit dem Gesetz zur <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/bei-knappem-budget-laesst-sich-die-modernisierung-per-barkredit-finanzieren/" target="_blank" rel="noopener">Modernisierung</a> des Bundesbaus werden das BImA-Gesetz und das BBR-Gesetz geändert. Der BImA wird die Zuständigkeit für den zivilen Bundesbau insbesondere auf ihren Liegenschaften übertragen, die gesetzlich festgelegte Zuständigkeit des BBR bleibt unberührt. Die ministerielle Steuerung der BImA durch das Bundesfinanzministerium wird auf die Rechtsaufsicht beschränkt. Der Verwaltungsrat wird als Beschlussorgan mit neuen Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen ausgestaltet und damit aufgewertet. Darüber hinaus wird auch das BMWSB künftig im Verwaltungsrat der BImA vertreten sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Sinne der Beschleunigung und Effizienz soll auch dem BBR bei der Durchführung von Bauaufgaben mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung eingeräumt werden. Dies wird durch eine entsprechende Ausgestaltung und Verschlankung der ministeriellen Aufsicht erreicht. Im Ergebnis ist mit dem Gesetzentwurf &#8211; nach der bereits zum 1. Oktober 2022 erfolgten Neufassung der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes – ein weiterer wesentlicher Schritt der gemeinsamen Reform des Bundesbau auf den Weg gebracht.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bundesministerium der Finanzen</em></p>
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		<title>Steuerliche Erleichterungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steuerliche-erleichterungen-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Feb 2022 11:09:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzminister Christian Lindner]]></category>
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		<category><![CDATA[Corona]]></category>
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		<category><![CDATA[Homeoffice]]></category>
		<category><![CDATA[Homeoffice-Pauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeitergeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat am 16. Februar 2022 den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steuerliche-erleichterungen-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie/">Steuerliche Erleichterungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Bundeskabinett hat am 16. Februar 2022 den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Mit gezielten steuerlichen Erleichterungen will die Bundesregierung Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger unterstützen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie so gut wie möglich abzumildern. Die Wirtschaft wird stabilisiert und die Konjunktur gestärkt.</p>
<p style="text-align: justify;">Bundesfinanzminister Christian Lindner: „Wir unterstützen die Betriebe, indem wir die degressive Abschreibung verlängern sowie die steuerlichen Investitionsfristen und die Möglichkeiten der Verlustverrechnung verbessern. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Erholung und zur Stärkung der Konjunktur. Mit den Beschlüssen von heute erreichen wir die breite Mitte der Gesellschaft. Durch die <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/kosten-fuers-arbeitszimmer-steuerlich-geltend-machen/" target="_blank" rel="noopener">Homeoffice</a>-Pauschale entlasten wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit den jetzt beschlossen Maßnahmen leisten wir zudem einen Beitrag, die besonderen Leistungen von Pflegenden zu würdigen. Das Gesetz ist ein guter Beitrag, um unser Land aus der Krise zu führen.“</p>
<p style="text-align: justify;">Zur weiteren Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie werden Unternehmen mit konsequenten Maßnahmen unterstützt, um ihre wirtschaftliche Erholung zu fördern. Mit der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der steuerlichen Investitionsfristen werden zusätzliche Investitionsanreize gesetzt. Gleichzeitig wird insbesondere die herausragende Leistung der Pflegekräfte durch einen steuerfreien Corona-Bonus auch finanziell honoriert. Wichtige Instrumente wie die Homeoffice-Pauschale, die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/highlights/verlaengerung-des-kurzarbeitergelds-auf-24-monate-vom-bundeskabinett-beschlossen/" target="_blank" rel="noopener">Kurzarbeitergeld</a> und die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen werden noch einmal verlängert. Um für alle Beteiligten Planungssicherheit zu schaffen, werden daran anknüpfend auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende steuerliche Maßnahmen vor:</strong></p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Vom Arbeitgeber an in bestimmten Einrichtungen &#8211; insbesondere Krankenhäusern &#8211; tätige Arbeitnehmer*innen gewährte Prämien zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise werden bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gestellt und auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II nicht angerechnet.</li>
<li style="text-align: justify;">Die Steuerfreiheit von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld wird um sechs Monate bis Ende Juni 2022 verlängert.</li>
<li style="text-align: justify;">Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.</li>
<li style="text-align: justify;">Zur schnellen Refinanzierung schafft die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unternehmerische Vorteile und Investitionsanreize. Diese Möglichkeit wird um ein Jahr verlängert für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden.</li>
<li style="text-align: justify;">Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verlängert: Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Mio. Euro bzw. auf 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Der Verlustrücktrag wird darüber hinaus ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre.</li>
<li style="text-align: justify;">Steuerpflichtigen, die in 2022 investieren wollen, aber wegen der Corona-Pandemie nicht investieren können, wird die Möglichkeit gewährt, Investitionen in 2023 nachzuholen, da die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge um ein weiteres Jahr verlängert werden.</li>
<li style="text-align: justify;">Um die Liquidität von Unternehmen zu erhalten, werden die steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen um ein weiteres Jahr verlängert.</li>
<li style="text-align: justify;">Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert. Hieran anknüpfend werden auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 – auch für nicht beratene Steuerpflichtige &#8211; verlängert.</li>
<li style="text-align: justify;">Zudem wird der Registerbezug beim Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt zur Umsetzung einer Vereinbarung mit der Europäischen Kommission vom Inland auf EU/EWR-Staaten erweitert.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bundesministerium für Finanzen</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/steuerliche-erleichterungen-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie/">Steuerliche Erleichterungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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		<title>Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016: 160.000 Rentner erstmals steuerpflichtig</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/rentenerhoehung-zum-1-juli-2016-160-000-rentner-erstmals-steuerpflichtig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Jul 2016 09:47:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zwischen 4,25 und 5,95 % steigen die Renten zum 1. Juli 2016. Aber nicht für alle Rentner wird die kräftigste Rentenerhöhung seit über 20 Jahren so hoch ausfallen wie erwartet. Denn durch die Erhöhung müssen mehr als 160.000 Rentner erstmals eine Steuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen, schätzt das Bundesfinanzministerium</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/rentenerhoehung-zum-1-juli-2016-160-000-rentner-erstmals-steuerpflichtig/">Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016: 160.000 Rentner erstmals steuerpflichtig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Zwischen 4,25 und 5,95 % steigen die Renten zum 1. Juli 2016. Aber nicht für alle Rentner wird die kräftigste Rentenerhöhung seit über 20 Jahren so hoch ausfallen wie erwartet. Denn durch die Erhöhung müssen mehr als 160.000 Rentner erstmals eine Steuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen, schätzt das Bundesfinanzministerium. Ab dem kommenden Jahr werden dann insgesamt bereits 4,4 Mio. Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, weil der steuerpflichtige Teil ihrer Rente den Grundfreibetrag übersteigt.<br />
Dazu kommen etliche, die durch weitere Einkünfte z.B. aus Mieten, Betriebsrenten etc. steuerpflichtig sind oder werden.</p>
<p style="text-align: justify;">2005 wurde die Steuerpflicht für Renten eingeführt. Zunächst betraf das die Hälfte der Rente. Der steuerpflichtige Anteil steigt für Neurentner seither schrittweise an. Wer 2016 in den Ruhestand geht, dessen Rente ist bereits zu 72 % steuerpflichtig. Ab 2040 sind Renten für Neurentner dann voll steuerpflichtig.</p>
<p style="text-align: justify;">Einer wachsenden Zahl von Rentnern droht aber auch Ärger mit dem Finanzamt. Denn viele wissen nichts von der Steuerpflicht. Und wenn sich dann das Finanzamt meldet, werden oft Zinsen und Verspätungszuschläge fällig. Auf Steuerberater werden deshalb wohl zahlreiche Anfragen von verunsicherten Rentnern zukommen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Deubner Verlagsteuerpflichtig</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/rentenerhoehung-zum-1-juli-2016-160-000-rentner-erstmals-steuerpflichtig/">Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016: 160.000 Rentner erstmals steuerpflichtig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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		<item>
		<title>Deutscher Fiskus erschwert Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/deutscher-fiskus-erschwert-steuerbefreiung-bei-innergemeinschaftlichen-lieferungen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Feb 2009 19:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[BMF]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzministerium]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus Angst vor Steuerausfällen erschwert das Bundesfinanzministerium (BMF) deutschen Unternehmen das Prozedere bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Mit einem aktuellen Schreiben (BMF-Schreiben vom 06.01.09) stemmt es sich gegen Erleichterungen, die der Europäische Gerichtshof im Hinblick auf die Steuerbefreiung solcher Lieferungen geschaffen hat. „Ab sofort müssen Lieferanten die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung akribisch prüfen und dokumentieren, sonst riskieren &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/deutscher-fiskus-erschwert-steuerbefreiung-bei-innergemeinschaftlichen-lieferungen/">Deutscher Fiskus erschwert Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aus Angst vor Steuerausfällen erschwert das Bundesfinanzministerium (BMF) deutschen Unternehmen das Prozedere bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Mit einem aktuellen Schreiben (BMF-Schreiben vom 06.01.09) stemmt es sich gegen Erleichterungen, die der Europäische Gerichtshof im Hinblick auf die Steuerbefreiung solcher Lieferungen geschaffen hat.</strong><br />
„Ab sofort müssen Lieferanten die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung akribisch prüfen und dokumentieren, sonst riskieren sie, dass ihnen die Umsatzsteuerbefreiung nicht gewährt wird“, warnt Eugen Jakoby von der Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof in Rothenburg ob der Tauber. „Wichtig ist es vor allem, die Dokumentation sofort zum Zeitpunkt der Umsätze vorzunehmen, denn oft können die notwendigen Belege später nicht mehr beschafft werden.“</p>
<p>Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater weist darauf hin, dass es ein Muss ist, die Umsatzsteuer-ID-Nummer des Abnehmers und seine Unternehmereigenschaft buchmäßig nachweisen zu können. Jakoby: „Das beinhaltet nicht nur eine qualifizierte Abfrage der ID-Nummer vor dem ersten Geschäftskontakt beim Bundeszentralamt für Steuern, sondern das schließt bei regelmäßigen Geschäftskontakten auch zwei- bis dreimal jährlich eine erneute Kontrolle mit ein.“ Neben diesen Abfragen, die unter www.bzst.bund.de erfolgen können, muss die Identität des Abnehmers nachgewiesen werden: durch einen aktuellen und beglaubigten Handelsregisterauszug sowie durch eine Passkopie des Abnehmers oder des etwaigen Vertretungsberechtigten. „Handelt ein Vertretungsberechtigter, ist natürlich auch noch eine schriftliche Vollmacht des Geschäftsinhabers notwendig“, betont Jakoby, dessen Kanzlei der Geneva Group International (GGI) angehört, einem der führenden internationalen Beratungsnetzwerke.</p>
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<p>Innergemeinschaftliche Lieferungen liegen immer dann vor, wenn ein Gegenstand durch den Lieferanten, den Abnehmer oder einen Dritten in das übrige Gebiet der Europäischen Union befördert oder versendet wird. Der Abnehmer muss Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sein und die Gegenstände für sein Unternehmen erwerben. Außer bei Neufahrzeugen: Hier gilt die Regelung auch für jeden anderen Erwerber.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist gerade für den Transport viel zu dokumentieren: Transportiert der Verkäufer die Ware ins Ausland, müssen nachgewiesen werden: Name und Anschrift des Abnehmers, Rechnungsdoppel, Lieferschein und Empfangsbestätigung des Abnehmers. Holt der Käufer die Ware ab, ist zusätzlich zu den bereits genannten Anforderungen eine schriftliche Versicherung in deutscher Sprache notwendig, dass er die Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet verbringt. Beim Versand über einen Spediteur ist der Versendungsbeleg oder die Spediteurbescheinigung vorzulegen, wobei nur die sogenannte „weiße Spediteurbescheinigung“ (Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) reibungslos von der Finanzverwaltung anerkannt wird.</p>
<p>Besonders umständlich wird es, wenn die Ware von einem Beauftragten des Abnehmers abgeholt wird. In diesem Fall benötigt der Lieferant für einen steuerlich wirksamen Nachweis eine zivilrechtlich wirksame Vollmacht des Abnehmers. Diese muss er im Original einbehalten. Dann sind die Ausweispapiere des Abholers bzw. des Unternehmers zu kopieren, die Identität des Abnehmers nachzuweisen (z.B. durch Vorlage des Kaufvertrags) und der Empfang zu bestätigen – natürlich schriftlich und in deutscher Sprache.</p>
<p>„Sobald bei einer Umsatzsteuer-Voranmeldung umsatzsteuerfreie Umsätze im Rahmen von innergemeinschaftlichen Lieferungen gemeldet werden, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bei dem Unternehmen eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt“, warnt Jakoby. „Auszahlungen von Umsatzsteuerguthaben erfolgen dann häufig erst, wenn die Belege zum Nachweis des Erstattungsanspruchs komplett vorgelegt werden.“ Außerdem setze die Finanzverwaltung, so der Steuerexperte, immer häufiger auf eine Umsatzsteuer-Nachschau, die jederzeit ohne Ankündigung durchgeführt werden dürfe. Jakoby rät zudem: „Unternehmen sollten auf Bargeldzahlungen verzichten, um Zahlungsströme sauber nachvollziehen zu können und so die Geldwäscheproblematik zu vermeiden.“</p>
<p>Fachfragen beantwortet gerne:</p>
<p>Eugen Jakoby<br />
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater<br />
Jakoby Dr. Baumhof GbR<br />
Bahnhofstraße 15<br />
D-91541 Rothenburg/Tbr.<br />
Telefon: +49 (0) 98 61 | 94 05 &#8211; 0<br />
Telefax: +49 (0) 98 61 | 94 05 &#8211; 50<br />
E-Mail:<br />
Internet: www.jakoby-baumhof.de</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/deutscher-fiskus-erschwert-steuerbefreiung-bei-innergemeinschaftlichen-lieferungen/">Deutscher Fiskus erschwert Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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