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	<title>BMF</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Bundeskabinett bringt Inflationsausgleichsprämie auf den Weg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Sep 2022 11:50:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[BMF]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzminister Christian Lindner]]></category>
		<category><![CDATA[Inflation]]></category>
		<category><![CDATA[Inflationsausgleichsprämie]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerlicher Freibetrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe an die Koalitionsfraktionen verabschiedet, mit der die vom Koalitionsausschuss vereinbarte Inflationsausgleichsprämie ("Leistungen zur Abmilderung der Inflation") umgesetzt werden kann.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/bundeskabinett-bringt-inflationsausgleichspramie-auf-den-weg/">Bundeskabinett bringt Inflationsausgleichsprämie auf den Weg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Bundeskabinett hat heute (28.09.2022) eine Formulierungshilfe an die Koalitionsfraktionen verabschiedet, mit der die vom Koalitionsausschuss vereinbarte Inflationsausgleichsprämie (&#8222;Leistungen zur Abmilderung der Inflation&#8220;) umgesetzt werden kann. Arbeitgeber sollen eine solche <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/umzugspraemie-fuer-senioren-von-jung-und-alt-fuer-gut-befunden/" target="_blank" rel="noopener">Prämie</a> bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewähren können. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu Bundesfinanzminister Christian Lindner: „Die steigenden Preise belasten Menschen und Betriebe. Als Bundesregierung müssen wir hier schnell handeln. Mit der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie geben wir Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine unbürokratische Option an die Hand. Die Prämie soll bis 31. Dezember 2024 steuerfrei gewährt werden können. Die deutsche Wirtschaft braucht Flexibilität zur Krisenbewältigung. Was im Steuerrecht geht, muss woanders ebenfalls möglich werden.“</p>
<p style="text-align: justify;">An den Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Leistung in beliebiger Form (zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung) deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit einer Ergänzung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung wird sichergestellt, dass diese Inflationsausgleichsprämie bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II nicht als <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/deutsche-planen-weniger-einkommen-fur-die-kaltmiete-ein/" target="_blank" rel="noopener">Einkommen</a> berücksichtigt wird, um die steuerliche Privilegierung auch im SGB II nachzuvollziehen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesministerium für Finanzen</em></p>
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		<title>Ertragsbesteuerung von virtuellen Währungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 May 2022 10:42:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bitcoin]]></category>
		<category><![CDATA[BMF]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesministerium der Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Kryptowährung]]></category>
		<category><![CDATA[Virtuelle Währung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie Bitcoin im Speziellen veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben, das den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft sowie dem einzelnen Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und einfach anwendbaren Leitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token an die Hand gibt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/ertragsbesteuerung-von-virtuellen-wahrungen/">Ertragsbesteuerung von virtuellen Währungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie Bitcoin im Speziellen veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben, das den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft sowie dem einzelnen Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und einfach anwendbaren Leitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token an die Hand gibt. Damit liegt erstmals eine bundesweit einheitliche Verwaltungsanweisung zum Thema vor.</p>
<p style="text-align: justify;">Das BMF-Schreiben behandelt verschiedene Krypto-Sachverhalte, die technisch erläutert und ertragsteuerrechtlich eingeordnet werden. Neben dem An- und Verkauf etwa von Bitcoin oder Ether betrifft dies insbesondere die Blockerstellung (bei <a href="https://www.finanzratgeber24.de/verschiedenes/platincoin-oekosystem-digitaler-hightech-produkte/" target="_blank" rel="noopener">Bitcoin Mining</a> genannt. Daneben beschäftigt sich das BMF-Schreiben mit Staking, Lending, Hard Forks, Airdrops, den ertragsteuerrechtlichen Besonderheiten von Utility und Security Token sowie Token als Arbeitnehmereinkünfte.</p>
<p style="text-align: justify;">Wichtiger Zwischenschritt bei der Erarbeitung des BMF-Schreibens war die Anhörung im Sommer 2021. In dessen Rahmen hatten sich eine Vielzahl von Verbänden und Praktikern, aber auch einzelne Bürgerinnen und Bürger mit Hinweisen und Stellungnahmen an das Bundesministerium der Finanzen gewandt. Eine der am intensivsten diskutierten Fragen war, ob Vorgänge wie Lending und Staking zu einer Verlängerung der Frist führen können, innerhalb derer ein privater Verkauf der hierfür genutzten virtuellen Währung als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Einkommensteuergesetz steuerpflichtig ist. In Abstimmung mit den Ländern hält das BMF-Schreiben nun fest, dass die sogenannte Zehnjahresfrist bei virtuellen Währungen keine Anwendung findet.</p>
<p style="text-align: justify;">Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel: „Bei Privatpersonen ist der Verkauf von erworbenen Bitcoin und Ether nach einem Jahr <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/steuerfreistellung-fuer-alle-einkunftsarten/" target="_blank" rel="noopener">steuerfrei</a>. Die Frist verlängert sich auch dann nicht auf zehn Jahre, wenn etwa Bitcoin zuvor für Lending genutzt wurden oder die Steuerpflichtigen beispielsweise Ether einem anderen für dessen Blockerstellung als Stake zur Verfügung gestellt haben.“</p>
<p style="text-align: justify;">Das BMF-Schreiben ist auf der Internetseite des Bundeministeriums der Finanzen verfügbar. Das Bundesministerium der Finanzen wird sich auch weiterhin in enger Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und unter Einbindung der Verbände mit ertragsteuerrechtlichen Fragen rund um virtuelle Währungen und sonstige Token befassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel: „Selbstverständlich ist die bevorstehende amtliche Veröffentlichung des BMF-Schreibens nicht der Schlusspunkt unserer Auseinandersetzung mit dem Thema, sondern ein Zwischenergebnis. Die rasche Entwicklung der ‚Kryptowelt‘ sorgt dafür, dass uns die Themen nicht ausgehen. Ein ergänzendes Schreiben zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten ist bereits in Arbeit.“</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bundesministerium der Finanzen</em></p>
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		<title>Bundesregierung ruft zur Bewerbung für den Sustainable Finance-Beirat auf</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Mar 2022 07:56:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[BMF]]></category>
		<category><![CDATA[BMUV]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Expertengremium]]></category>
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		<category><![CDATA[nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Sustainable Finance-Beirat]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) rufen Expertinnen und Experten aus Finanzwirtschaft, Realwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft auf, ihr Interesse für eine Mitarbeit im Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung zu bekunden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/bundesregierung-ruft-zur-bewerbung-fur-den-sustainable-finance-beirat-auf/">Bundesregierung ruft zur Bewerbung für den Sustainable Finance-Beirat auf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) rufen Expertinnen und Experten aus Finanzwirtschaft, Realwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft auf, ihr Interesse für eine Mitarbeit im Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung zu bekunden.</p>
<p style="text-align: justify;">Parlamentarischer Staatssekretär im BMF Florian Toncar: „Nachhaltige Finanzmärkte sind entscheidend für einen langfristig starken Wirtschaftsstandort Deutschland. Zur Finanzierung von Innovationen und langfristigen Investitionen brauchen unsere Unternehmen ein stabiles <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/lexisnexis-risk-solutions-mobile-zahlungen-ermoeglichen-mehr-menschen-einen-zugang-zum-finanzsystem/" target="_blank" rel="noopener">Finanzsystem</a> als einen verlässlichen Partner an ihrer Seite. Unser Ziel ist es daher, Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance-Standort weiterzuentwickeln. Der Sustainable Finance-Beirat soll der Bundesregierung bei diesem wichtigen Vorhaben beratend zur Seite stehen.“</p>
<p style="text-align: justify;">Staatssekretär im BMUV Stefan Tidow: „Der Sustainable Finance Beirat setzt dank seiner gebündelten Expertise und Diversität einen wichtigen Impuls für die Arbeit der Bundesregierung. Wenn wir jetzt die Weichen im Finanzsystem richtig stellen, können wir die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und die Ziele des Pariser Klima- Abkommens bis zur Mitte des Jahrhunderts erreichen. So kann die sozial-ökologische Transformation unserer Volkswirtschaft gelingen.“</p>
<p style="text-align: justify;">Staatssekretär im BMWK Sven Giegold: „Sustainable Finance ist für Öffentlichkeit und Unternehmen in gleicher Weise bedeutend. Ambitionierte Nachhaltigkeitsziele und Wettbewerbsfähigkeit schließen sich dabei nicht aus, sondern gehen Hand in Hand. Alle Akteure müssen mitgenommen werden, damit das gemeinsame Ziel gelingt, Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance-Standort zu machen. Der Sustainable Finance-Beirat wird uns dabei weiter unterstützen.“</p>
<p style="text-align: justify;">Deutschland steht vor einem Jahrzehnt, in dem die Finanzierung von Innovationen und langfristigen <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/rekordinvestitionen-im-deutschen-immobilienmarkt/" target="_blank" rel="noopener">Investitionen</a> durch nachhaltige Finanzmärkte eine wesentliche Rolle spielen wird. Es kommt darauf an, jetzt die Weichen richtig zu stellen, um die UN-Nachhaltigkeitsziele sowie Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen und Finanzmarktstabilität zu wahren. Die Deutsche Sustainable Finance-Strategie kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Bei deren Weiterentwicklung und Umsetzung berät der Sustainable Finance-Beirat die Bundesregierung als unabhängiges und effektives Gremium.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesregierung hat den Beirat erstmals in der 19. Legislaturperiode einberufen und wird ihn, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, auch in der 20. Legislaturperiode weiterführen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Beirat besteht als Multistakeholder-Dialogplattform aus Mitgliedern der Finanzwirtschaft, Realwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft und unterstützt die Bundesregierung insbesondere durch Handlungsempfehlungen und Stellungnahmen im Bereich der nachhaltigen Finanzen. Das BMF, das BMUV und das BMWK rufen jetzt Expert*innen auf, ihr Interesse als Beiräte bzw. Beobachter*innen für den Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung zu bekunden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der neue Beirat soll rund 25 Mitglieder umfassen. Neben den persönlich berufenen Mitgliedern können sich auch Institutionen als Beobachter im Beirat bewerben. Der Beobachterstatus sieht eine aktive Mitarbeit ohne Stimmberechtigung vor.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF)</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/bundesregierung-ruft-zur-bewerbung-fur-den-sustainable-finance-beirat-auf/">Bundesregierung ruft zur Bewerbung für den Sustainable Finance-Beirat auf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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		<title>Deutscher Fiskus erschwert Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/deutscher-fiskus-erschwert-steuerbefreiung-bei-innergemeinschaftlichen-lieferungen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Feb 2009 19:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[BMF]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzministerium]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus Angst vor Steuerausfällen erschwert das Bundesfinanzministerium (BMF) deutschen Unternehmen das Prozedere bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Mit einem aktuellen Schreiben (BMF-Schreiben vom 06.01.09) stemmt es sich gegen Erleichterungen, die der Europäische Gerichtshof im Hinblick auf die Steuerbefreiung solcher Lieferungen geschaffen hat. „Ab sofort müssen Lieferanten die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung akribisch prüfen und dokumentieren, sonst riskieren &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/deutscher-fiskus-erschwert-steuerbefreiung-bei-innergemeinschaftlichen-lieferungen/">Deutscher Fiskus erschwert Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aus Angst vor Steuerausfällen erschwert das Bundesfinanzministerium (BMF) deutschen Unternehmen das Prozedere bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Mit einem aktuellen Schreiben (BMF-Schreiben vom 06.01.09) stemmt es sich gegen Erleichterungen, die der Europäische Gerichtshof im Hinblick auf die Steuerbefreiung solcher Lieferungen geschaffen hat.</strong><br />
„Ab sofort müssen Lieferanten die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung akribisch prüfen und dokumentieren, sonst riskieren sie, dass ihnen die Umsatzsteuerbefreiung nicht gewährt wird“, warnt Eugen Jakoby von der Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof in Rothenburg ob der Tauber. „Wichtig ist es vor allem, die Dokumentation sofort zum Zeitpunkt der Umsätze vorzunehmen, denn oft können die notwendigen Belege später nicht mehr beschafft werden.“</p>
<p>Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater weist darauf hin, dass es ein Muss ist, die Umsatzsteuer-ID-Nummer des Abnehmers und seine Unternehmereigenschaft buchmäßig nachweisen zu können. Jakoby: „Das beinhaltet nicht nur eine qualifizierte Abfrage der ID-Nummer vor dem ersten Geschäftskontakt beim Bundeszentralamt für Steuern, sondern das schließt bei regelmäßigen Geschäftskontakten auch zwei- bis dreimal jährlich eine erneute Kontrolle mit ein.“ Neben diesen Abfragen, die unter www.bzst.bund.de erfolgen können, muss die Identität des Abnehmers nachgewiesen werden: durch einen aktuellen und beglaubigten Handelsregisterauszug sowie durch eine Passkopie des Abnehmers oder des etwaigen Vertretungsberechtigten. „Handelt ein Vertretungsberechtigter, ist natürlich auch noch eine schriftliche Vollmacht des Geschäftsinhabers notwendig“, betont Jakoby, dessen Kanzlei der Geneva Group International (GGI) angehört, einem der führenden internationalen Beratungsnetzwerke.</p>
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<p>Innergemeinschaftliche Lieferungen liegen immer dann vor, wenn ein Gegenstand durch den Lieferanten, den Abnehmer oder einen Dritten in das übrige Gebiet der Europäischen Union befördert oder versendet wird. Der Abnehmer muss Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sein und die Gegenstände für sein Unternehmen erwerben. Außer bei Neufahrzeugen: Hier gilt die Regelung auch für jeden anderen Erwerber.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist gerade für den Transport viel zu dokumentieren: Transportiert der Verkäufer die Ware ins Ausland, müssen nachgewiesen werden: Name und Anschrift des Abnehmers, Rechnungsdoppel, Lieferschein und Empfangsbestätigung des Abnehmers. Holt der Käufer die Ware ab, ist zusätzlich zu den bereits genannten Anforderungen eine schriftliche Versicherung in deutscher Sprache notwendig, dass er die Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet verbringt. Beim Versand über einen Spediteur ist der Versendungsbeleg oder die Spediteurbescheinigung vorzulegen, wobei nur die sogenannte „weiße Spediteurbescheinigung“ (Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) reibungslos von der Finanzverwaltung anerkannt wird.</p>
<p>Besonders umständlich wird es, wenn die Ware von einem Beauftragten des Abnehmers abgeholt wird. In diesem Fall benötigt der Lieferant für einen steuerlich wirksamen Nachweis eine zivilrechtlich wirksame Vollmacht des Abnehmers. Diese muss er im Original einbehalten. Dann sind die Ausweispapiere des Abholers bzw. des Unternehmers zu kopieren, die Identität des Abnehmers nachzuweisen (z.B. durch Vorlage des Kaufvertrags) und der Empfang zu bestätigen – natürlich schriftlich und in deutscher Sprache.</p>
<p>„Sobald bei einer Umsatzsteuer-Voranmeldung umsatzsteuerfreie Umsätze im Rahmen von innergemeinschaftlichen Lieferungen gemeldet werden, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bei dem Unternehmen eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt“, warnt Jakoby. „Auszahlungen von Umsatzsteuerguthaben erfolgen dann häufig erst, wenn die Belege zum Nachweis des Erstattungsanspruchs komplett vorgelegt werden.“ Außerdem setze die Finanzverwaltung, so der Steuerexperte, immer häufiger auf eine Umsatzsteuer-Nachschau, die jederzeit ohne Ankündigung durchgeführt werden dürfe. Jakoby rät zudem: „Unternehmen sollten auf Bargeldzahlungen verzichten, um Zahlungsströme sauber nachvollziehen zu können und so die Geldwäscheproblematik zu vermeiden.“</p>
<p>Fachfragen beantwortet gerne:</p>
<p>Eugen Jakoby<br />
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater<br />
Jakoby Dr. Baumhof GbR<br />
Bahnhofstraße 15<br />
D-91541 Rothenburg/Tbr.<br />
Telefon: +49 (0) 98 61 | 94 05 &#8211; 0<br />
Telefax: +49 (0) 98 61 | 94 05 &#8211; 50<br />
E-Mail:<br />
Internet: www.jakoby-baumhof.de</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/deutscher-fiskus-erschwert-steuerbefreiung-bei-innergemeinschaftlichen-lieferungen/">Deutscher Fiskus erschwert Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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