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	<title>Zwangsvollstreckung</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Zwangsvollstreckung</title>
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		<title>Zwangsvollstreckung in Altersvorsorgeansprüche</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Oct 2014 08:04:56 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Karlsruhe. Ansprüche aus privaten Altersvorsorgesystemen wie insbesondere der Lebensversicherung sind traditionell begehrte Befriedigungsobjekte der Gläubiger in der Zwangsvollstreckung - sowohl in der Einzelvollstreckung als auch in Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen. Hintergrund ist</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/zwangsvollstreckung-in-altersvorsorgeansprueche/">Zwangsvollstreckung in Altersvorsorgeansprüche</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Karlsruhe. Ansprüche aus privaten Altersvorsorgesystemen wie insbesondere der Lebensversicherung sind traditionell begehrte Befriedigungsobjekte der Gläubiger in der Zwangsvollstreckung &#8211; sowohl in der Einzelvollstreckung als auch in Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen. Hintergrund ist, dass Gläubiger traditionell größere Zugriffsmöglichkeiten auf private Altersvorsorgeansprüche eines Schuldners haben als auf Alterssicherungsansprüche gegenüber der Gesetzlichen Rentenversicherung, die seit den Anfängen des Sozialstaates, vor über 200 Jahren, vor einem Vollstreckungszugriff besonders geschützt sind. Die Zwangsvollstreckung in Altersvorsorgeansprüche bewegt sich aufgrund ihrer zumeist zeitlich lange anhaltenden Auswirkungen auf die (spätere) Altersversorgung des Schuldners stets in einem besonderen Spannungsfeld verschiedener Interessen.</p>
<figure id="attachment_5745" aria-describedby="caption-attachment-5745" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-5745" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/rupprecht_2800_neu_U1_rgb.jpg" alt="Bild: Buchtitel." width="620" height="886" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/rupprecht_2800_neu_U1_rgb.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/rupprecht_2800_neu_U1_rgb-105x150.jpg 105w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2014/10/rupprecht_2800_neu_U1_rgb-300x429.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-5745" class="wp-caption-text">Bild: Buchtitel.</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify">Im Rahmen einer Gegenüberstellung werden die Zugriffsmöglichkeiten auf Ansprüche gegen die Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, Lebensversicherungen, Riester- und Rürupverträge sowie die Betriebliche Altersversorgung in Anspar- und Auszahlungsphase erläutert und untersucht. Auch inwieweit Unterschiede im Hinblick auf Möglichkeit und Umfang des Gläubigerzugriffs auf Alters- und Hinterbliebenenversorgungsansprüche der verschiedenen Vorsorgemodelle bestehen und ob diese in Hinsicht auf das Gleichheitsgebot des Art. 3 I GG gerechtfertigt sind.</p>
<p style="text-align: justify">Zielsetzung des Werkes ist es, die derzeitige Rechtslage sowie ihre dogmatischen Grundlagen darzustellen, sich kritisch damit auseinanderzusetzen und dabei Zusammenhänge und Unterschiede im Hinblick auf die unterschiedlichen Altersvorsorgemodelle aufzuzeigen und die wirtschaftlichen Hintergründe zu erläutern.</p>
<p style="text-align: justify">Angesprochen werden Wissenschaftler, (Fach-)Anwälte, Unternehmensjuristen und Mitarbeiter in Versicherungen, die sich mit Altersvorsorgeansprüchen in Zwangsvollstreckung und Insolvenz beschäftigen.</p>
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		<title>Geld zurück mit Mahnbescheid</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Oct 2013 07:00:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Unbezahlte Rechnungen sind immer ein Ärgernis, insbesondere für den Gläubiger. Werden offene Rechnungen auch nach der dritten Aufforderung zur Zahlung nicht vom Schuldner beglichen, hat der Gläubiger zwei Möglichkeiten zur Auswahl, um doch noch an sein Geld zu kommen:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/geld-zurueck-mit-mahnbescheid/">Geld zurück mit Mahnbescheid</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Unbezahlte Rechnungen sind immer ein Ärgernis, insbesondere für den Gläubiger. Werden offene Rechnungen auch nach der dritten Aufforderung zur Zahlung nicht vom Schuldner beglichen, hat der Gläubiger zwei Möglichkeiten zur Auswahl, um doch noch an sein Geld zu kommen:</p>
<ul>
<li>das gerichtliche Mahnverfahren mit Zustellung des Mahnbescheides</li>
<li>das normale zivilrechtliche Klageverfahren</li>
</ul>
<p>Für welches Verfahren sich ein Gläubiger entscheidet, hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls ab. Die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist häufig der einfachste und kostengünstigste Weg, um Schuldner, von denen es <a href="http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article121052775/So-tief-stecken-die-Deutschen-in-der-Schuldenfalle.html" target="_blank">in Deutschland über drei Millionen</a> gibt, zur Zahlung zu bewegen. Ein gerichtlicher Mahnbescheid dient der schnellen Vollstreckung unstrittiger Ansprüche, die zumeist Geldanforderungen umfassen. Die Voraussetzungen für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids sind die Folgenden:</p>
<ul>
<li>Die Forderung kann durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke nachgewiesen werden. Die Schulden müssen einsehbar sein.</li>
<li>Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, da der Mahnbescheid ansonsten nicht zugestellt werden kann. Sollte die genaue postalische Anschrift des Schuldners nicht bekannt sein, erweist sich die Erhebung einer Klage in dieser Situation als die bessere Alternative.</li>
<li>Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. Oft werden insgesamt drei Zahlungserinnerungen bzw. Abmahnungen ausgestellt, bis schließlich in der letzten Abmahnung das gerichtliche Mahnverfahren angedroht wird.</li>
</ul>
<h2>Mahnbescheid beantragen</h2>
<p><a href="https://www.finanzratgeber24.de/?attachment_id=4960" rel="attachment wp-att-4960"><img decoding="async" class="alignleft size-thumbnail wp-image-4960" alt="489504_web_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio de fuer mahnbescheide.de" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/10/489504_web_R_K_by_Thorben-Wengert_pixelio-de-fuer-mahnbescheide.de_1-150x109.jpg" width="150" height="109" /></a>Der gerichtliche Mahnbescheid darf nicht verwechselt werden mit bloßen außergerichtlichen Mahnungen, wie sie von Unternehmen, Rechtsanwälten oder Inkassobüros verschickt werden. Auch eine Zahlungserinnerung hat nicht die gleiche Gültigkeit wie ein gerichtlicher Mahnbescheid. Wer ein gerichtliches Mahnverfahren anstrebt, muss beim zuständigen Mahngericht einen Antrag auf Ausstellung eines Mahnbescheides einreichen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>Bild: © Thorben Wengert  / pixelio.de</strong></em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mittlerweile ist es allerdings möglich, den Mahnbescheid <a href="https://www.mahnbescheide.de/" target="_blank">via Online-Formular bei Mahnbescheide.de</a> zu beantragen, wobei der Antrag zuvor geprüft und schließlich an das Mahngericht weitergeleitet wird. Wenn man möchte, kann man sogar für das gesamte Mahnverfahren Hilfestellung beanspruchen.<br />
Das Mahngericht prüft den eingereichten Antrag auf formale Richtigkeit und muss, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, den Mahnbescheid unverzüglich erlassen. Der Schuldner hat nach Einsendung des Mahnbescheides zwei Wochen Zeit, gegen das Schreiben Widerspruch einzulegen.</p>
<h2>Zwangsvollstreckung kommt mit Vollstreckungsbescheid</h2>
<p>Der Gläubiger kann nach Ablauf der zweiwöchigen Kündigungsfrist innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids einen Antrag auf den Vollstreckungsbescheid stellen, der die Zwangsvollstreckung gestattet. Wird von Seiten des Schuldners Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingereicht, wandelt sich das Mahnverfahren in ein normales Zivilprozessverfahren. Der Gläubiger steht dann in der Pflicht, seine Forderung zu begründen. Nur dann kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann ein Schuldner Einspruch einlegen, der im gerichtlichen Mahnfahren überprüft werden muss. Das gerichtliche Mahnverfahren kann mit einem Einspruch nicht mehr aufgehalten werden, sondern höchstens zur Klärung der Streitsache beitragen.</p>
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		<title>Preiswert ins Eigenheim dank Zwangsversteigerung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 09:14:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenheim]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentumswohnungen]]></category>
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		<category><![CDATA[Zwangsvollstreckung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele Wege führen zur eigenen Immobilie. Einer davon ist die Ersteigerung eines Hauses oder einer Eigentumswohnungen. Das Angebot an Immobilien, die zur Zwangsversteigerung stehen ist groß, die Hoffnung auf ein Schnäppchen auch. Allerdings gibt es einiges zu beachten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/preiswert-ins-eigenheim-dank-zwangsversteigerung/">Preiswert ins Eigenheim dank Zwangsversteigerung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Wege führen zur eigenen Immobilie. Einer davon ist die Ersteigerung eines Hauses oder einer Eigentumswohnungen. Das Angebot an Immobilien, die zur Zwangsversteigerung stehen ist groß, die Hoffnung auf ein Schnäppchen auch. Allerdings gibt es einiges zu beachten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Aussicht, im Rahmen der Zwangsversteigerung an eine vermeintlich günstige Immobilie zu gelange, sollte die Vorsicht nicht in den Hintergrund drängen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zur Zwangsvollstreckung kommt es in der Regel dann, wenn der Eigentümer die fälligen Kreditraten nicht mehr bedienen kann. Banken, die auf ihren Forderungen hängen bleiben, sind da wenig sentimental und bringen das Objekt zur Versteigerung. Für Käufer interessant zu wissen: Wenn zuvor das Geld knapp war um Kredite abzubezahlen, war eher auch kein Geld für nötige Instandhaltungen vorhanden. Entsprechend dürfte sich das Haus vom Zustand her zeigen. Um es auf den Punkt zu bringen: Geschickte Do-it-yourself-allrounder haben sicherlich den größtmöglichen Nutzen und Gewinn im Rahmen einer Zwangsversteigerung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Vorfeld einer Zwangsversteigerung steht ein neutrales Gutachten, das über den Verkehrswert Auskunft gibt. Dieser Wert gibt die Richtung für eventuelle Gebote vor. Es ist davon auszugehen, dass dieser Wert über dem aktuellen Marktwert liegt, denn sonst wäre das Objekt bereits im Vorfeld zum Beispiel über professionelle Makler an den Mann gebracht worden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine Investition in Immobilien über den Weg der Zwangsversteigerung kann also durchaus lukrativ sein. Über geeignete Objekte kann man sich online informieren, auch auf den Seiten der Justizbehörden. Viel wichtiger ist es, sich dann vor Ort persönlich ein Bild vom Haus oder der ins Auge gefassten Wohnung zu machen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dazu gehören auch Gespräche mit den Bewohnern, mit der Nachbarschaft, die über die aktuelle Situation wohl am besten Bescheid wissen. Auf diese Weise erschließt sich das potenzielle neue Eigentum wohl am besten. Die Situation während einer Versteigerung ist eine ganz spezielle, wer keine Erfahrung hat, sollte vorab unbedingt mal an einer Versteigerung teilnehmen – der Zutritt ist immer frei. Wie bei Ebay auch sollte man sich ein Limit setzen und sich auch strikt daran halten. Der Gutachtenwert muss dabei die absolute Obergrenze sein.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/preiswert-ins-eigenheim-dank-zwangsversteigerung/">Preiswert ins Eigenheim dank Zwangsversteigerung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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