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	<title>Steuerhinterziehung</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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	<title>Steuerhinterziehung</title>
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		<title>Steuerhinterziehung: Anzahl der Selbstanzeigen 2015 rückläufig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2016 09:23:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Anzahl der Selbstanzeigen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Leipzig – Die Anzahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ging 2015 deutlich zurück. Das ergab eine aktuelle Recherche des Fachportals Konto.org bei den Finanzministerien aller Bundesländer. Demnach sank die Gesamtzahl der Selbstanzeigen im vergangenen Jahr auf 14.433. Im Jahr 2014 lag der Wert noch bei 38.587. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/steuerhinterziehung-anzahl-der-selbstanzeigen-2015-ruecklaeufig/">Steuerhinterziehung: Anzahl der Selbstanzeigen 2015 rückläufig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Rückgang der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung um mehr als 64 Prozent – Aktuelle Statistik der Selbstanzeigen 2015 nach Bundesländern jetzt auf Konto.org</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Leipzig</strong> – Die Anzahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ging 2015 deutlich zurück. Das ergab eine aktuelle Recherche des Fachportals Konto.org bei den Finanzministerien aller Bundesländer. Demnach sank die Gesamtzahl der Selbstanzeigen im vergangenen Jahr auf 14.433. Im Jahr 2014 lag der Wert noch bei 38.587. Das entspricht einem Rückgang von mehr als 64 Prozent.</p>
<div id="attachment_143808" class="wp-caption alignleft" style="text-align: justify;"><a href="http://www.mittelstand-nachrichten.de/wp-content/uploads/2016/02/konto-org-Finanzminister-der-Laender.png" rel="prettyPhoto"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-143808" src="https://www.mittelstand-nachrichten.de/wp-content/uploads/2016/02/konto-org-Finanzminister-der-Laender-250x202.png" sizes="(max-width: 250px) 100vw, 250px" srcset="https://www.mittelstand-nachrichten.de/wp-content/uploads/2016/02/konto-org-Finanzminister-der-Laender-250x202.png 250w, https://www.mittelstand-nachrichten.de/wp-content/uploads/2016/02/konto-org-Finanzminister-der-Laender-618x500.png 618w, https://www.mittelstand-nachrichten.de/wp-content/uploads/2016/02/konto-org-Finanzminister-der-Laender.png 620w" alt="Quelle: Konto.org" width="250" height="202" /></a></p>
<p class="wp-caption-text">Quelle: Konto.org</p>
</div>
<p style="text-align: justify;"><strong>Spitzenreiter 2015: Nordrhein-Westfalen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die meisten Selbstanzeigen gab es 2015 in Nordrhein-Westfalen. Dort wurden 3.071 Fälle gezählt – mehr als in allen anderen Bundesländern. Allerdings ist die Zahl auch hier rückläufig (-59,33 Prozent). Baden-Württemberg und Niedersachsen landen mit 2.730 bzw. 2.381 auf den Plätzen 2 und 3. Den prozentual stärksten Rückgang verzeichnete Bremen mit 84,74 Prozent. 2015 kam es in der Hansestadt lediglich zu 58 Selbstanzeigen. Die höchste Anzahl von Selbstanzeigen pro 1.000 Einwohner präsentierte Rheinland-Pfalz. Den niedrigsten Wert meldete hier Mecklenburg-Vorpommern, wo es im letzten Jahr lediglich 2 Selbstanzeigen gab.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Verschärfung des Steuerrechts sorgt für Rückgang</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Grund für den Rückgang sind in erster Linie die überarbeiteten Regelungen zur straffreien Selbstanzeige. Die Verschärfung des Steuerrechts trat zum Jahreswechsel 2014/2015 in Kraft. Selbstanzeigen für Steuersünder sind seither teurer und aufwendiger. Unter anderem verlängerte sich die Berichtigungsfrist von 5 auf 10 Jahren (§ 371 Abs. 1. AO). Außerdem sank die Schwelle für Strafzuschläge von 50.000 Euro auf 25.000 Euro, bei gleichzeitiger Anhebung von 5 auf bis zu 20 Prozent der hinterzogenen Steuern.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Frankemedia.net</em></p>
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		<title>Berlin Tax Conference 2014</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/berlin-tax-conference-2014/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Oct 2014 07:42:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-Ticker]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Austausch von Informationen über Steuerpflichtige]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin Tax Conference 2014]]></category>
		<category><![CDATA[Berliner Erklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesministerium der Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen]]></category>
		<category><![CDATA[Early Adopters]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>50 Staaten und Jurisdiktionen haben heute im Bundesministerium der Finanzen eine multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/berlin-tax-conference-2014/">Berlin Tax Conference 2014</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">50 Staaten und Jurisdiktionen haben heute im Bundesministerium der Finanzen eine multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. Mit diesem Abkommen verpflichten sich die Länder, ab 2017 Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Staat ansässig sind, an den betreffenden Staat zu übermitteln. Die Erstanwender, die sogenannten „Early Adopters“, dieses hohen Steuerstandards, der mit der OECD entwickelt worden ist, appellieren in ihrer „Berliner Erklärung“, sich der Vereinbarung anzuschließen: „In der Erkenntnis, dass Steuerhinterziehung nur auf globaler Ebene wirksam bekämpft werden kann, hat die Gruppe der Erstanwender die frühzeitige Einführung des neuen, einheitlichen und globalen Standards für den automatischen Austausch von Informationen über Steuerpflichtige beschlossen.</p>
<p>Als Gruppe sind wir entschlossen, unser globales Ziel weiter zu verfolgen, die Überwachung der Umsetzung dieses neuen Standards innerhalb des Global Forums zu unterstützen und zu gewährleisten, dass alle Länder die Vorteile des neuen Standards realisieren. Durch unser gemeinsames Vorgehen erkennen wir an, dass nur die Finanzplätze, die sich für die höchsten Transparenzstandards entscheiden und eng zusammenarbeiten, in Zukunft erfolgreich sein werden.“ Den gesamten Wortlaut und die Unterzeichner der Berliner Erklärung finden Sie im Anhang. Diese Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch geht maßgeblich zurück auf das Engagement Deutschlands mit seinen europäischen Partnern Frankreich, Italien, Großbritannien und Spanien („G5“) und deren Initiative im April 2013.</p>
<p style="text-align: justify">Finanzinstitute müssen mit Stichtag 31. Dezember 2015 den Altbestand ihrer Konten erfassen und ab dem 1. Januar 2016 bei Neukunden die steuerliche Ansässigkeit feststellen. Der erste automatische Informationsaustausch von Daten wird im September 2017 erfolgen. Bei diesem Austausch mit dem Ausland werden hohe deutsche Standards des Datenschutzes angelegt werden. Dieser Prozess zum automatischen Informationsaustausch wird mittlerweile von fast 100 Staaten und Jurisdiktionen unterstützt. Mit der weltweiten Umsetzung dieses OECD-Standards wird Steuerhinterziehung weiter zurückgedrängt. Zukünftig werden die Steuerverwaltungen weltweit, darunter auch die deutsche, die Information erhalten, die sie für eine korrekte Besteuerung aller Steuerpflichtigen benötigen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/aktuelle-presseticker/berlin-tax-conference-2014/">Berlin Tax Conference 2014</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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		<title>Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehegatten</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/selbstanzeige-bei-getrennt-lebenden-ehegatten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Sep 2013 07:44:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzhof]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegattensplitting]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuervorteile]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugnisverweigerungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ehepartner in der Trennungsphase sollten besonders darauf achten, sich in dieser schwierigen Zeit gegenüber den Finanzbehörden vernunftmäßig zu verhalten. Übereilt und Hals über Kopf erstattete Selbstanzeigen, können die eigenen finanziellen Forderungen in Gefahr bringen. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/selbstanzeige-bei-getrennt-lebenden-ehegatten/">Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehegatten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ehepartner in der Trennungsphase sollten besonders darauf achten, sich in dieser schwierigen Zeit gegenüber den Finanzbehörden vernunftmäßig zu verhalten. Übereilt und Hals über Kopf erstattete Selbstanzeigen, können die eigenen finanziellen Forderungen in Gefahr bringen. Bei einer Trennung von Ehegatten oder Partnern können Finanzbehörden auf den ersten Blick einen Vorteil erlangen, gehen aber auch ein bestimmtes Risiko ein.</p>
<p><b>Die rechtliche Situation von Ehepartnern von Steuerbetrügern<br />
</b><br />
Im Allgemeinen gilt der Spruch: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Macht sich ein Ehegatte strafbar, der die Steuererklärung, die ihm sein Ehepartner oder der Steuerberater vorlegen, blind unterschreibt, wenn sich später herausstellt, dass diese falsch war und zu einem Steuerbetrug beigetragen hat?</p>
<p>Ein Rechtsanwalt sagt dazu folgendes: Jeder Ehepartner oder Partner unterschreibt die Steuererklärung nur für die Richtigkeit der eigenen Einkünfte. Es gibt keinen allgemeinen Verdacht und der mit unterzeichnendem Partner wird nicht der Beihilfe bezichtigt. Alleinig durch die Unterzeichnung der Steuererklärung ist eine Mittäterschaft bei einem Steuerbetrug nicht bewiesen.</p>
<p><b>Bei einer Selbstanzeige das Richtige tun<br />
</b><br />
Kommt es zu einer Selbstanzeige, ist es von Bedeutung, unter Umständen diese auf den Ehegatten und sogar auf die Kinder auszuweiten. Dann klärt die Finanzbehörde, wem welche Konten und welche Transaktionen zuzuordnen sind. Wenn dann ein Partner wegen Steuerhinterziehung angeklagt wird, kann der andere beim Finanzamt immer noch eine getrennte Veranlagung nachträglich beantragen und sich damit aus der Affäre ziehen. Auf eine Selbstanzeige folgen in der Regel Nacherhebungsbescheide der Finanzbehörden.</p>
<p>Gegen diese kann Einspruch eingelegt werden. Das Ehegattensplitting geht bei einer im Nachhinein beantragten Einzelveranlagung verloren und damit die günstigere Besteuerung von Verheirateten. In jedem Falle entgeht man mit dieser Maßnahme einer Strafe. Dies sollte von Fall zu Fall von einem Steuerberater oder Anwalt geprüft werden. Wichtig ist, ob und inwieweit der Partner wirklich Mittäter war. Sollte sich dies bei den Ermittlungen herausstellen und bewiesen werden können, gilt die Straffreiheit selbstverständlich nicht mehr.</p>
<p><b>Ein guter Rat für Ihren guten Ruf<br />
</b><br />
Es kann vorkommen, dass die Finanzbehörden Sie oder Ihren Ehegatten völlig zu Unrecht in eine Steuerstrafsache hineingezogen haben. In solch einem Fall sollte sie juristisch dagegen vorgehen. Lassen Sie sich dabei von einem Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht beraten und vertreten. Sie sollten sich auch nicht nur mit einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit einverstanden erklären. Sie sollten auf eine Einstellung wegen eines fehlenden Tatverdachts oder wenn es schon zur Anklage gekommen ist, auf einen Freispruch bestehen.</p>
<p><b>Wichtiges Urteil bei einer Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehepartnern<br />
</b><br />
Im normalen Fall muss der Ehepartner, welcher eine Selbstanzeige beim Finanzamt machen will, den anderen Ehegatten im Vorhinein darüber informieren. Dies gilt auch für getrennt lebende Ehegatten. Mit dieser Maßnahme soll dem anderen Ehepartner die Möglichkeit gegeben werden, sich der Selbstanzeige anzuschließen. (OGL Schleswig Holstein 21.12.2012, 10 UF 81/12) Das OLG begründete das Urteil zum Teil damit, dass sich Strafanzeigen auf familienrechtliche Streitereien auswirken und zur Verwirkung eines Trennungsunterhalts führen. Durch die Selbstanzeige ohne ihren getrennt lebenden Ehemann vorher informiert zu haben, habe die Klägerin massiv dessen Vermögensinteressen gefährdet.</p>
<p><b>Jeder Ehegatte ist steuerlich eine Einzelperson<br />
</b><br />
Vom Finanzamt wird jeder Ehegatte steuerlich als einzelne Person angesehen, auch dann, wenn sich durch die Ehe eine Möglichkeit zur Zusammenveranlagung und somit zu Steuervorteilen ergibt. Hierzu hat der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil im Jahr 2002 über die Haftung von Ehegatten entschieden. Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob eine Ehefrau ohne eigene Einkünfte mit ihrer Unterschrift unter der gemeinsamen Steuererklärung mit falschen Angaben ihres Ehemannes haftbar gemacht werden kann.</p>
<p>Die falschen Angaben waren der Ehefrau bekannt. Das Gericht entschied, das jeder Ehegatte nur für seine eigenen Angaben auf der Steuererklärung seine Unterschrift leistet und nicht für seinen Partner mit. Schon aus dem geltenden Zeugnisverweigerungsrecht bei Ehepartnern kann ein Ehepartner nicht dazu verpflichtet werden, auf falsche Angaben des anderen zu verweisen. Somit ist ein Tatbestand der Steuerhinterziehung durch die alleinige Mitwisserschaft nicht gegeben.</p>
<p>Es ist schon bemerkenswert, dass die Haftung ausgeschlossen wird, obwohl der Ehepartner aus den Falschangaben des anderen Ehegatten einen Vorteil durch eine geringere Steuerlast für sich selbst erzielte. Für die Richter war es allerdings entscheidend, dass die steuerlichen Angaben der Ehefrau wahrheitsgemäß gemacht worden waren.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.steuerberater-muenchen.de/" target="_blank">Ratzke Hill Steuerkanzlei in München</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/selbstanzeige-bei-getrennt-lebenden-ehegatten/">Selbstanzeige bei getrennt lebenden Ehegatten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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