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	<title>Regelungen</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Die Mietwohnung:  Was ist erlaubt und was sollten Sie sein lassen?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Aug 2017 07:59:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Geräuschpegel]]></category>
		<category><![CDATA[Mietvertrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Köln - Das Leben in einer Mietwohnung wird durch viele verschiedene Faktoren bestimmt. Die Regeln für das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus werden zum Großteil dadurch festgelegt, dass man die anderen Bewohner nicht unnötigerweise stören darf.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/die-mietwohnung-was-ist-erlaubt-und-was-sollten-sie-sein-lassen/">Die Mietwohnung:  Was ist erlaubt und was sollten Sie sein lassen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Köln</strong> &#8211; Das Leben in einer Mietwohnung wird durch viele verschiedene Faktoren bestimmt. Die Regeln für das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus werden zum Großteil dadurch festgelegt, dass man die anderen Bewohner nicht unnötigerweise stören darf. Was genau erlaubt ist und was verboten, klärt im Folgenden Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers &amp; Kreuzer.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Rauchen in der Mietwohnung</h2>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich ist das Rauchen in der Wohnung erlaubt. Da Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch zählt, darf es laut einem Entscheid des Bundesgerichtshofes nicht verboten werden. „Anwohner, die in ihrer Wohnung rauchen, müssen aber sicherstellen, dass der Qualm nicht in das Treppenhaus zieht, sondern nach draußen“, erklärt Rechtsanwalt Mingers. Rauchen auf dem Balkon kann allerdings eingeschränkt werden. So zeigte ein Fall in Berlin, dass das nächtliche Rauchen auf dem Balkon verboten werden kann. In diesem Fall ist der Rauch einer Dame, die nachts auf dem Balkon geraucht hat, in das danebenliegende Zimmer gezogen und hat so den Nachbarn belästigt. Ab sofort darf die Bewohnerin zwischen 20 Uhr am Abend und 6 Uhr am Morgen nicht mehr auf dem Balkon rauchen. „Würde sie gegen den gerichtlichen Vergleich verstoßen, könnte eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro fällig werden. Die Raucherin könnte für einen Verstoß sogar ins Gefängnis kommen“, stellt Mingers fest.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Der Geräuschpegel</h2>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich müssen sich Mieter an die Nachtruhe halten. Das heißt, dass es keinen Lärm zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens geben darf. Jegliche Aktivitäten, die die Zimmerlautstärke überschreiten, müssen unterlassen werden. Egal ob es Musikhören, Reparaturarbeiten, Sex oder andere Tätigkeiten sind. „Wenn sich die Nachbarn nicht an diese Regel halten, sollte die Lärmbelästigung beim Vermieter angezeigt werden. Dieser muss dann die Lärmbelästigung beseitigen. Macht er dies nicht, haben die Mieter ein Recht auf Mietminderung“, so der Rechtsexperte. Die Mietminderung kann bei 20 Prozent oder mehr liegen, unterscheidet sich jedoch von Fall zu Fall. Ein Geräusch ist allerdings erst dann von Bedeutung, wenn es vermeidlich und nicht ortsüblich ist. Außerdem muss es unerträglich laut für durchschnittliche Menschen sein, damit es als Lärmbelästigung gilt. „Wird eine Party in der Wohnung gefeiert, gilt, dass auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden muss. Auch bei einer Feier muss die Nachtruhe eingehalten werden. Wenn diese durch Partylärm gestört wird, begeht der Mieter einen Vertragsbruch“, erläutert Mingers. „Demnach darf der Mieter dem Vermieter nach einer erfolglosen Abmahnung eine fristlose Kündigung aussprechen.“ Dass Kinder beim Spielen nicht unbedingt leise sind, ist allgemein bekannt und muss im gewissen Umfang von den anderen Mietern hingenommen werden. Es gehört zu einer normalen Kindheit, dass Kinder in der Wohnung alleine und mit Freunden spielen, weinen, lachen und schreien. Es muss nur darauf geachtet werden, dass die Nachbarn während der Ruhezeiten nicht untragbar gestört werden. Das wäre von 13 bis 15 Uhr während der Mittagsruhe und zwischen 22 und 6 Uhr während der Nachtruhe. Auch das Spielen von Instrumenten darf nicht komplett verboten werden. Dieses gehört schließlich zur freien Entfaltung der Persönlichkeit. „Grundsätzlich muss der Mieter die allgemeinen Ruhezeiten einhalten. Im Mietvertrag können allerdings weitere Einschränkungen festgehalten werden“, stellt der Rechtsexperte fest.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Weitere Regelungen</h2>
<p style="text-align: justify;">Für Kinderwagen und Gehhilfen, wie Rollatoren oder Rollstühle, gilt, dass sie im Treppenhaus stehen dürfen, solange sie keine Fluchtwege verstellen. Sie dürfen allerdings nicht angeschlossen werden, da die anderen Mieter die Möglichkeit haben müssen, sie wegzuschieben. Wenn man in einem Mehrfamilienhaus mit einem sehr kleinen Treppenhaus wohnt, kann es jedoch sein, dass Kinderwagen und Gehhilfe nur im Keller abgestellt werden dürfen. Ebenfalls müssen die Gegenstände im Keller oder in der Wohnung gelagert werden, wenn sie über einen längeren Zeitraum ungenutzt bleiben.</p>
<p style="text-align: justify;">Für das Grillen auf dem Balkon gilt, dass es generell erlaubt ist, sollte es laut Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten sein. „Wenn gegen ein solches Verbot verstoßen wird, kann der Mieter abgemahnt oder sogar gekündigt werden. Sollte es allerdings erlaubt sein auf dem Balkon zu grillen, muss dabei sichergestellt werden, dass der Rauch nicht in die Nachbarwohnungen zieht. Die Nachbarn dürfen nur in geringem Maße durch den Rauch beeinträchtigt werden“, erklärt Mingers.</p>
<p style="text-align: justify;">Für Haustiere gilt, dass sie im Allgemeinen nicht verboten werden dürfen. Klauseln im Mietvertrag, die besagen, dass Hunde oder Katzen prinzipiell in der Wohnung verboten sind, sind unwirksam. Das Halten eines Hundes oder einer Katze kann nämlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung zählen, wenn es sich etwa um ein Therapietier handelt. „Ob man beispielsweise einen Hund halten darf, hängt von den Interessen der anderen Mietern ab. Dabei spielen die Rasse, die Anzahl und die Größe der Haustiere eine erhebliche Rolle“, so der Rechtsexperte.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Balkon kann ganz nach den eigenen Vorstellungen gestaltet werden. Trotzdem gibt es ein paar Dinge, an die man sich halten muss. Beispielsweise muss sichergestellt werden, dass Balkonkästen so fest angebracht sind, dass sie sich auch bei starkem Wind nicht lösen. Außerdem darf die Bepflanzung die Nachbarn nicht stören, etwa weil die Blätter und Blüten in großer Menge auf fremden Balkonen landen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: c/o Jeschenko MedienAgentur Köln GmbH</em></p>
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		<title>Neue europäische Erbrechtsverordnung: Rechtzeitige Regelungen im Testament wichtig</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/neue-europaeische-erbrechtsverordnung-rechtzeitige-regelungen-im-testament-wichtig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Dec 2015 11:41:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrechtsverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Formulare]]></category>
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		<category><![CDATA[Staatsbürgerschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Raus aus Deutschland und im warmen Ausland die kalte Jahreszeit genießen. So oder so ähnlich dürfte der Traum vieler aussehen. Bevor man der Heimat den Rücken kehrt, muss einiges organisiert werden: Krankenversicherung, Haushaltsauflösung und vieles mehr. Ein unliebsames Thema sollte dabei nicht verdrängt werden:</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Raus aus Deutschland und im warmen Ausland die kalte Jahreszeit genießen. So oder so ähnlich dürfte der Traum vieler aussehen. Bevor man der Heimat den Rücken kehrt, muss einiges organisiert werden: Krankenversicherung, Haushaltsauflösung und vieles mehr. Ein unliebsames Thema sollte dabei nicht verdrängt werden: der eigene Tod und die damit verbundene Erbschaft. Mit der neuen EU-Erbrechtsverordnung wird das umso wichtiger. Inwiefern?</p>
<p style="text-align: justify;">Die neue EU-Erbrechtsverordnung gilt für Sterbefälle seit August 2015. Sie legt fest, welches Erbrecht anzuwenden ist, wenn ein internationaler Erbfall vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand im Ausland lebt, dort Vermögen hat und stirbt, ohne Staatsbürger dieses Landes zu sein. Nach der neuen EU-Erbrechtsverordnung ist dann der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Verstorbenen entscheidend für das anzuwendende Erbrecht und nicht etwa die Staatsangehörigkeit.</p>
<figure id="attachment_17801" aria-describedby="caption-attachment-17801" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-17801" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/11/Bildschirmfoto-2015-11-10-um-14.44.04.png" alt="Foto: Avery Zweckform/akz-o" width="620" height="427" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/11/Bildschirmfoto-2015-11-10-um-14.44.04.png 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/11/Bildschirmfoto-2015-11-10-um-14.44.04-150x103.png 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/11/Bildschirmfoto-2015-11-10-um-14.44.04-300x207.png 300w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/11/Bildschirmfoto-2015-11-10-um-14.44.04-110x75.png 110w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-17801" class="wp-caption-text">Foto: Avery Zweckform/akz-o</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Beispiel: Herr Müller hat die deutsche Staatsbürgerschaft, lebt seit mehreren Jahren auf Mallorca, hat dort viele soziale Kontakte und ein eigenes Haus. Er ist zwar deutscher Staatsbürger, hat aber seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort auf Mallorca. Dann stirbt Herr Müller. Nach den neuen EU-Regelungen wird sein Vermögen nicht nach deutschem, sondern spanischem Recht vererbt. Es gibt allerdings Möglichkeiten, selbst mitzubestimmen, etwa mit einem Testament. So kann Herr Müller aus unserem Beispiel hierin festhalten, ob er nach deutschem oder spanischem Recht vererben möchte.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Testament bietet weitere Vorteile. Jeder kann festlegen, wem er was hinterlassen möchte. Verheiratete mit Kindern können bestimmen, dass zunächst der überlebende Partner alles erbt. Wer in einer Beziehung lebt, aber nicht verheiratet ist, kann seinen Partner berücksichtigen – dieser erbt sonst nichts. Nicht nur für ältere Menschen und Auswanderer, die ihre Staatsbürgerschaft behalten, ist ein Testament deshalb wichtig. Jeder, der seine Hinterlassenschaften nach eigenen Wünschen vererben möchte, sollte frühzeitig Vorsorge treffen. Gut zu wissen: Ein Testament kann flexibel an die Lebenssituation angepasst und jederzeit geändert oder widerrufen werden. Mit vorgedruckten Testamenten, zum Beispiel von Avery Zweckform, werden keine wichtigen Angaben vergessen. Die Formulare des Herstellers sind anwaltlich geprüft und auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Ein Testament muss nicht notariell beglaubigt werden. Es muss allerdings eigenständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: akz</em></p>
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		<title>Richtig erben und teilen: So vermeiden Geschwister Streit ums Elternhaus</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/richtig-erben-und-teilen-so-vermeiden-geschwister-streit-ums-elternhaus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2015 10:32:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohnungsbauprämie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Haus kann man nicht, ein Erbe muss man teilen. Aber wie zahlt zum Beispiel ein Geschwisterkind die anderen aus? Wie werden Streit und Neid in der Familie vermieden? Rechtsexperte Stefan Bernhardt von der Bausparkasse Schwäbisch Hall kennt die Antworten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/richtig-erben-und-teilen-so-vermeiden-geschwister-streit-ums-elternhaus/">Richtig erben und teilen: So vermeiden Geschwister Streit ums Elternhaus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Haus kann man nicht, ein Erbe muss man teilen. Aber wie zahlt zum Beispiel ein Geschwisterkind die anderen aus? Wie werden Streit und Neid in der Familie vermieden? Rechtsexperte Stefan Bernhardt von der Bausparkasse Schwäbisch Hall kennt die Antworten.</p>
<p><strong style="line-height: 1.5;">Fall 1: Keiner der Erben möchte die Immobilie selbst nutzen</strong></p>
<p>Meist haben sich die Kinder längst ein eigenes Leben aufgebaut oder wohnen in einer anderen Stadt. Die einfachste Lösung in diesem Fall ist es, die Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Der Verkaufserlös bzw. die Mieteinnahmen werden dann nach der gesetzlichen Erbquote aufgeteilt.</p>
<figure id="attachment_18761" aria-describedby="caption-attachment-18761" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-18761" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/Bildschirmfoto-2015-12-04-um-09.58.32.png" alt="Geld lässt sich vergleichsweise einfach teilen, eine Immobilie nicht. Wer frühzeitig verbindliche Regelungen trifft, vermeidet Streit um die Erbschaft. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)" width="620" height="460" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/Bildschirmfoto-2015-12-04-um-09.58.32.png 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/Bildschirmfoto-2015-12-04-um-09.58.32-150x111.png 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2015/12/Bildschirmfoto-2015-12-04-um-09.58.32-300x223.png 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-18761" class="wp-caption-text">Geld lässt sich vergleichsweise einfach teilen, eine Immobilie nicht. Wer frühzeitig verbindliche Regelungen trifft, vermeidet Streit um die Erbschaft. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)</figcaption></figure>
<p><strong>Fall 2: Einer der Erben möchte die Immobilie selbst nutzen</strong></p>
<p>„Möchte ein Erbe die Immobilie allein übernehmen, kann er die übrigen Erben auszahlen – deren Einverständnis vorausgesetzt“, sagt Bernhardt. In so einem Fall wird zunächst der Wert der Immobilie ermittelt, zum Beispiel mit Hilfe eines Sachverständigen. Die Herausforderung: Häufig übersteigt der Wert des auszuzahlenden Erbanteils die eigenen Finanzen. Was viele nicht wissen: „Für die Auszahlung können Bausparverträge verwendet werden“, erläutert Stefan Bernhardt. „Seine Miterben auszubezahlen, gilt als wohnwirtschaftlicher Zweck. Wenn die Auszahlung über einen Bausparvertrag erfolgt, kann auch die staatlich geförderte Wohnungsbauprämie genutzt werden.“</p>
<p><strong>Verbindliche Regelungen statt Familienstreit</strong></p>
<p>Um Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden, empfiehlt Bernhardt, rechtzeitig ein Testament zu verfassen. „Damit kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen und genau festgelegt werden, welcher Erbe welchen Teil des Nachlasses bekommt.“ Besonders für unverheiratete Paare ist eine eindeutige Vereinbarung unverzichtbar, sonst greift die gesetzliche Erbfolge, die Unverheiratete nicht berücksichtigt. Für Ehepaare ist die einfachste Lösung ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Verzichten die Kinder auf ihren Pflichtteil, kann der verwitwete Partner die Immobilie reibungslos weiternutzen. Frühzeitig geregelt werden sollten auch Fälle, in denen ein Geschwisterteil das Haus mietfrei bewohnt, das die Kinder gemeinsam erben.</p>
<p><em>Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/richtig-erben-und-teilen-so-vermeiden-geschwister-streit-ums-elternhaus/">Richtig erben und teilen: So vermeiden Geschwister Streit ums Elternhaus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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