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	<title>Preiserhöhungen</title>
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	<description>Verbrauchertipps zum Geldsparen.</description>
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		<title>Vermieter erleichtert: Drittes Entlastungspaket ist auf dem Weg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Sep 2022 09:48:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Strom- und Gaspreise]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In den kommenden Herbst- und Wintermonaten werden starke Erhöhungen der Preise für Gas und Strom erwartet. Auch längerfristig ist mit einem Anstieg der Preise zu rechnen. Das kürzlich verhandelte dritte Entlastungspaket der Bundesregierung stellt eine Erleichterung für Mieter sowie Vermieter dar. Relevant sind zum einen die Strompreisbremse, die dafür sorgt, dass Privathaushalte die Strommengen für den Basisverbrauch zu vergünstigten Preisen erlangen. Zum anderen wird die Erhöhung des C02-Preises auf 2024 verschoben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/vermieter-erleichtert-drittes-entlastungspaket-ist-auf-dem-weg/">Vermieter erleichtert: Drittes Entlastungspaket ist auf dem Weg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In den kommenden Herbst- und Wintermonaten werden starke <a href="https://www.finanzratgeber24.de/bauen-wohnen/baufinanzierung/zinserhohung-auch-baufinanzierungen-wieder-teurer/" target="_blank" rel="noopener">Erhöhungen</a> der Preise für Gas und Strom erwartet. Auch längerfristig ist mit einem Anstieg der Preise zu rechnen. Das kürzlich verhandelte dritte Entlastungspaket der Bundesregierung stellt eine Erleichterung für Mieter sowie Vermieter dar. Relevant sind zum einen die Strompreisbremse, die dafür sorgt, dass Privathaushalte die Strommengen für den Basisverbrauch zu vergünstigten Preisen erlangen. Zum anderen wird die Erhöhung des C02-Preises auf 2024 verschoben.</p>
<p style="text-align: justify;">Des Weiteren soll die Umsatzsteuer auf Gas bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Matthias Heißner sieht darin „gute Aussichten, die auch Vermieter entlasten werden“. Er beruft sich dabei auf die Problematik, dass Wohngeldempfänger ohne Hilfen in Bedrängnis geraten könnten, ihre Miet- sowie Nebenkosten zu bezahlen und dies negativ auf Vermieter zurückfallen könne.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Maßnahmen müssen für Mieter und Vermieter zügig umgesetzt werden</h3>
<p style="text-align: justify;">Weiterer Bestandteil des Entlastungspakets ist der Schutz belasteter <a href="https://www.finanzratgeber24.de/finanzen/zahlungsunfahigkeit-fur-privatvermieter-droht/" target="_blank" rel="noopener">Mieter</a> durch die Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung. „Die Bundesregierung sollte nicht außer Acht lassen, dass auch Vermieter geschützt werden müssen“, betont Heißner. Die Vermieter seien es, die möglicherweise die Rechnungen ihrer Mieter abfangen müssen, da diese sie möglicherweise nicht selbst finanzieren können. Ferner wird seitens der SPD-Fraktion ein sechsmonatiger Kündigungsschutz für Mieter gefordert. Zudem sei ein einmaliger Heizkostenzuschuss an Wohngeldberechtigte im Herbst dieses Jahres geplant. Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), befürwortet die Bestandteile des Entlastungspaketes, verweist aber auch auf die Dringlichkeit zur Umsetzung der Maßnahmen, beispielsweise des Wohngelds für Wohnungsunternehmen. Diese seien aufgrund hoher Vorauszahlungen der Energiepreise von Insolvenz bedroht. Matthias Heißner stimmt dem zu und appelliert an die Regierung: „Um Ungerechtigkeiten auszuschließen und nicht in eine weitere Krise zu geraten, ist nun wichtig, dass auch die Position der Vermieter in den Maßnahmen der Bundesregierung schnellstmöglich Beachtung findet.“</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Vermieterwelt GmbH</em></p>
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		<title>Wie Anbieter mit verschleierten Preiserhöhungen abkassieren</title>
		<link>https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wie-anbieter-mit-verschleierten-preiserhoehungen-abkassieren/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Despina Tagkalidou]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Aug 2017 07:54:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Anbieter]]></category>
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		<category><![CDATA[Preiserhöhungen]]></category>
		<category><![CDATA[Stromanbieter]]></category>
		<category><![CDATA[Werbebroschüren]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin – Die ersten Stromanbieter haben bereits Preiserhöhungsschreiben für Januar 2018 verschickt. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden über steigende Preise zu informieren. Doch viele Anbieter verschleiern Preiserhöhungen so geschickt, dass Kunden kaum erkennen können, dass sie künftig mehr zahlen sollen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wie-anbieter-mit-verschleierten-preiserhoehungen-abkassieren/">Wie Anbieter mit verschleierten Preiserhöhungen abkassieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Berlin</strong> – Die ersten Stromanbieter haben bereits Preiserhöhungsschreiben für Januar 2018 verschickt. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden über steigende Preise zu informieren. Doch viele Anbieter verschleiern Preiserhöhungen so geschickt, dass Kunden kaum erkennen können, dass sie künftig mehr zahlen sollen. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip zeigt die dreistesten Tricks der Energieversorger und anderer Unternehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Rund jeder zweite Strom-Grundversorger hat in der ersten Jahreshälfte bereits die Preise erhöht, berichten die Vergleichsportale Check24 und Verivox. Kunden in der Grundversorgung müssen mindestens sechs Wochen vor einer geplanten Preiserhöhung darüber per Brief informiert werden. Erhält ein Kunde eine Preiserhöhung, dann hat er das Recht zu kündigen (Sonderkündigung). Wer davon Gebrauch macht, für den endet der Vertrag, bevor die neuen höheren Preise gelten. „Ein großes Problem ist, dass viele Unternehmen die Preiserhöhung nicht klar kommunizieren“, erklärt Dr. Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. „Kunden verstehen die Tarifänderungen oft erst dann, wenn die teurere Rechnung ins Haus flattert. Dann ist es aber zu spät für eine Sonderkündigung und die höheren Preise gelten.“</p>
<figure id="attachment_31592" aria-describedby="caption-attachment-31592" style="width: 620px" class="wp-caption aligncenter"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-31592" src="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/BlogStrom_iStock-539969612_malerapaso1-640x427.jpg" alt="" width="620" height="414" srcset="https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/BlogStrom_iStock-539969612_malerapaso1-640x427.jpg 620w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/BlogStrom_iStock-539969612_malerapaso1-640x427-150x100.jpg 150w, https://www.finanzratgeber24.de/wp-content/uploads/2017/08/BlogStrom_iStock-539969612_malerapaso1-640x427-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 620px) 100vw, 620px" /><figcaption id="caption-attachment-31592" class="wp-caption-text">Bild: malerapaso / iStock.com</figcaption></figure>
<h2 style="text-align: justify;">Preiserhöhung versteckt in der Werbebroschüre</h2>
<p style="text-align: justify;">Wie Stromversorger Preiserhöhungen ankündigen müssen, schreibt das Energierecht vor: Die Ankündigung soll transparent und verständlich informieren. Doch in der Realität wird eine Erhöhung oft als „Preisanpassung“ oder „Preisentwicklung“ getarnt. „Was sich manche Unternehmen da erlauben ist einfach dreist“, erklärt Schön. „In einem uns bekannten Fall wurde im Anschreiben auf eine sogenannte individuelle Preisinformation in der beiliegenden Werbebroschüre hingewiesen. In dieser hat das Unternehmen auf der dritten von vier bunten Seiten die Preiserhöhung versteckt.“</p>
<h2 style="text-align: justify;">Ankündigung teurer Preise am Ende eines langen Anschreibens</h2>
<p style="text-align: justify;">Andere Anbieter verschleiern die höheren Preise mit besonders langen Schreiben. „Auf der ersten Seite lobt sich das Unternehmen in den höchsten Tönen selbst und erst ganz am Schluss auf der zweiten Seite wird die Preiserhöhung erwähnt“, sagt Schön. „Nur wer trotz des werblichen Tons dran bleibt und weiterliest, erfährt, dass der Tarif teurer wird.“ Eine weitere Masche: Über die Tatsache, dass die Preise erhöht werden, verliert der Anbieter kein Wort. Das Schreiben listet nur zukünftige Preise; was der Kunde derzeit zahlt, wird nicht erwähnt. „Wer dann nicht direkt den Originalvertrag parat hat, merkt nicht, dass die Preise deutlich erhöht wurden“, sagt Schön. „Denn es fehlt die direkte Vergleichsmöglichkeit.“</p>
<h2 style="text-align: justify;">Information zur Preiserhöhung erst nach Login in das Kundenportal</h2>
<p style="text-align: justify;">Besonders dreist ging ein Mobilfunkanbieter vor. In einer SMS an die Kunden kündigte der Anbieter „aktuelle Informationen zu Ihrem Tarif“ an – nachzulesen im Online-Kundenbereich. „Kunden könnten hier zunächst Werbung vermuten. Doch weit gefehlt, denn tatsächlich handelt es sich hierbei um eine Preiserhöhung“, erklärt Schön. „Der Anbieter hat im laufenden Vertrag einfach die monatliche Gebühr erhöht.“ Doch bis der Kunde den entscheidenden Text lesen kann, muss er erstmal ein paar Hürden nehmen: Zunächst online im Portal des Anbieters einloggen, dann den passenden Menüpunkt finden und schließlich den Text bis zu Ende lesen. „Sie brauchen nichts unternehmen. Ihr Vertrag wird automatisch für Sie umgestellt“, hieß es dort.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.finanzratgeber24.de/aktuell/wie-anbieter-mit-verschleierten-preiserhoehungen-abkassieren/">Wie Anbieter mit verschleierten Preiserhöhungen abkassieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.finanzratgeber24.de">Finanzratgeber24.de</a>.</p>
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